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Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig

Ford Kuga DM3

Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.

Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.

Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.

Dem Händler war das neu, super.

Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?

Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.

Grüsse Jens

Beste Antwort im Thema

Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg

Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.

Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.

Gruß,
Canonball

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Was muss da alles getauscht werden?

Nur der Träger und der Kopf selber. Die Elektrik bleibt und angelernt werden muß auch nichts. Sollte in max. 2 Std. erledigt sein.

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


Nur der Träger und der Kopf selber. Die Elektrik bleibt und angelernt werden muß auch nichts. Sollte in max. 2 Std. erledigt sein.

Und du hast auch von Ford die Freigabe für 4 Räder? Weil angeblich solls ja nicht an der AHK liegen sondern am Fahrzeug!

Hmm: Mein Ford Händler hat die Kupplung vorgeschlagen.
Ich habe danach über einen Westfalia Händler in Frankfurt bei Westfalia Rückfragen lassen - Wessels & Müller - ob die Kupplung für den Ford KUGA freigegeben ist, speziell für den Transport von mehr als 2 Fahrrädern. Westfalia hat laut Wessels & Müller bestätigt, dass die Kupplung für bis zu 4 Fahrrädern freigegeben ist, jedoch die Stützlast und technischen Daten des Fahrradträgers zu beachten sind. Die Anbauanleitung dieser AHK zeigt 3 Fahrräder bis max. 60kg und ein einzelnes bis max 30kg, jedoch sind laut WESTFALIA auch mehr bis max 60kg zugelassen.

Schmunzeln mußte ich heute über einen Arbeitskollegen: Er hat den Kuga als Leasing-Fahrzeug mit werkseitiger AHK und fährt am Sonntag in den Urlaub mit 4 Fahrrädern auf der AHK. Bisher wurde er weder von FORD noch über die Leasing über die Einschränkungen informiert. Soviel zum Thema Informationsfluß.
Was wäre eigentlich gewesen, wir hätten keine AHK ab Werk gehabt und somit hätte FORD uns nicht informiert, da sie ja nur die Fahrzeughalter mit ab Werk verbauter AHK angeschrieben haben. Alle Nachrüster miz z. Bsp. HAK oder Westfalia wären dann ja fein raus.
Gruß,
Canonball

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Es wird nicht jeder Halter von Ford direkt informiert. Die Händler haben eine Produktinformation erhalten mit dem Hinweis betroffene Kunden zu informieren. Somit liegt die Verantwortung beim Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


@moppi803 und rozo,
warum geht ihr jetzt auf die starre Kupplung?
Ist die abnehmbare nicht freigegeben?
Ich frage deshalb: Mein Händler ist bereit, die ab Werk verbaute abnehmbare Kupplung gegen die Westfalia Kupplung 307474600001 (abnhembare Kupplung) ohne Kosten zu tauschen.
In der Anbauanleitung sind 3 Fahrräder mit gesamt 60kg abgebildet.
Muß mich bis spätestens morgen entscheiden, da auch gleichzeitig die Buchsen der Radaufhängungen getauscht werden sollen.
Danke und Gruss,
Canonball

Hallo Canonball,

die Antwort kommt zwar zu spät, aber der Vollständigkeit halber :-)

Wir haben bei unserem jetzigen Auto eine abnehmbare AHK. Die ist seit 6 Jahren von mir nie weggemacht worden. Es ist mir zu doof, jedes Mal, wenn ich den Fahrradträger draufmache, vorher noch den Haken reinzumachen. Außerdem schützt das Ding vor Parkremplern.

Daher ist für mich die starre O.K. gewesen.

Gruß

rozo

OK, mein Händler wollte mir erzählen, dass die starre Kupplung teurer sei.... aber ich habe lieber eine abnehmbare.
Canonball

Ich hol den Thread nochmals vor:
Habe heute meinen Wagen abgeholt. Die werkseitig verbaute AHK wurde auf Kulanz des Händlers gegen eine Westfalia Monoflex 307474600001 getauscht.
Stützlast ist 100kg, D=11kN.
Somit hat sich bei mir alles zum Guten gewendet.
Gruß,
Canonball

deshalb darfst du immer noch nicht mehr als 2 Räder transportieren.
(Siehe Einschränkung von Ford)
servus

http://www.motor-talk.de/.../img-20140514-wa0000-i206984287.html

(Sonst müsste hier Werkseitig stehen oder so...)

Dies kommt auf die Argumentation an:

Fall a): werkseitig verbaute AHK. Ich wurde angeschrieben und weiß Bescheid, das mit der Kupplung NUR 2 Räder transportiert werden dürfen.

Fall b): werkseitig verbaute AHK. Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, wurde ich nicht angeschrieben (ist bei meinem Arbeitskollegen so) und deshalb kann ich mit der Kupplung bis 100kg ohne Einschränkung der Räder transportieren.

Fall c): werkseitig keine AHK verbaut. Ich wurde nicht angeschrieben, da FORD nur Kunden mit werkseitiger AHK infromiert hat.

In meinem Fall: Ford hat mich informiert, dass es NICHT am KUGA liegt. Des Weiteren hat Westfalia bestätigt, dass mit der neu verbauten AHK die Anzahl der transportierten Räder nicht begrenzt sind, jedoch die max. Stützlast beachtet werden muss.

Somit für mich der Fall klar.
Canonball

Die Frage wird wohl nur abschließend geklärt wenn es zu einem Unfall kommen sollte und sich dann Gutachter eingehend mit der teils undurchsichtigen Argumentation seitens FORD befassen.
Fakt ist dass die Bedienungsanleitung für die Ford-AHK eindeutig ist. Daher muss FORD die Kunden nicht zwingend informieren.
Warum andere Zubehörkupplungen mehr tragen dürfen bei gleicher Spezifikation, nicht immer nachvollziehbar aber ist so wie es ist.

Heute ging es mit dem Kuga und der neuen AHK mit 4 Fahrrädern ab in den Urlaub.
650km hoch zur Ostsee ohne Probleme.
Kann mich bei meinem Händler nur Bedanken für seine Hilfe.

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


Dies kommt auf die Argumentation an:

Fall a): werkseitig verbaute AHK. Ich wurde angeschrieben und weiß Bescheid, das mit der Kupplung NUR 2 Räder transportiert werden dürfen.

Fall b): werkseitig verbaute AHK. Da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, wurde ich nicht angeschrieben (ist bei meinem Arbeitskollegen so) und deshalb kann ich mit der Kupplung bis 100kg ohne Einschränkung der Räder transportieren.

Fall c): werkseitig keine AHK verbaut. Ich wurde nicht angeschrieben, da FORD nur Kunden mit werkseitiger AHK infromiert hat.

In meinem Fall: Ford hat mich informiert, dass es NICHT am KUGA liegt. Des Weiteren hat Westfalia bestätigt, dass mit der neu verbauten AHK die Anzahl der transportierten Räder nicht begrenzt sind, jedoch die max. Stützlast beachtet werden muss.

Somit für mich der Fall klar.
Canonball

Hallo Cannonball,

"In meinem Fall: Ford hat mich informiert, dass es NICHT am KUGA liegt

Kannst Du dieses Achreiben oder diesen Auszug mir zusenden, oder hier veröffentlichen.

Danke

Gruß Frank

Leider nicht, da dies in einem Gespräch vor Ort mit der Regionalverwaltung passierte.

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


Leider nicht, da dies in einem Gespräch vor Ort mit der Regionalverwaltung passierte.

Danke für die prompte Antwort. Im Schadensfall kann man also nichts belegen. Hintergrund:- mein Händler hat nir auch die Westfalia Kupplung vorgeschlagen einzubauen. Und das kam von Ihm aus. Bisher hat er mich stets über den aktuellen Stand informiert. Nur wie bei allen anderen auch, endeutig geht Ford nicht darauf ein, dass es sich auschließlich um die werkseitig verbaute AHK geht.

Gruß Frank

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