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Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig

Ford Kuga DM3

Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.

Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.

Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.

Dem Händler war das neu, super.

Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?

Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.

Grüsse Jens

Beste Antwort im Thema

Ja.
Meine Kombination ist:
- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn
- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht
- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht
- max Gewicht aller Fahrräder 60kg

Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.

Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.

Gruß,
Canonball

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Ja ich gebe Dir Recht, aber:
bei einem Fahrradträger mit 4 Fahrrädern ist das 3/4 Fahrrad weiter vom Kugelkopf entfernt als das 2. Fahrrad.
Aber egal: entweder habe ich nächsten Donnerstag etwas schriftlich vorliegen oder der Rechtschutz kümmert sich am Freitag nach Verstreichen der Frist darum.
Canonball

Hallo,

bei mir steigt die Verwirrung.

Unser Ford-Händler ist bereit, die Original-AHK gegen das andere, hier beschriebene und verlinkte Bosal-Modell zu tauschen (Bosal Oris Part Number 051193,E7 55R-011329 - so angefragt). Dazu hat er sich mit Bosal in Verbindung gesetzt. Hier nun seine Antwort dazu:

"Ich habe mit der Firma Bosal Oris gesprochen. Man sagte mir dort, dass auch die von Ihnen angeführte AHK nicht für mehr als zwei Fahrräder zugelassen ist (dieses wurde von Bosal Oris in Zusammenarbeit mit Ford so festgelegt und hat, so sagte man mir, wohl nichts mit der Festigkeit der AHK zu tun!?). Bei der Firma Westfalia habe ich ebenfalls angefragt. Ich hoffe das ich hier eine positive Antwort bekomme (ein Rückmeldung steht leider noch aus)."

Hat denn jemand nun eine konkrete Bestätigung, dass die andere Bosal-AHK geht, oder nicht...

Allmählich wird das Ganze ätzend!!!

Wer kann hierzu etwas Verbindliches sagen???

Gruß

Robert

Beim Ford Kuga dürfen auf der Anhängevorrichtung (fest und abnehmbar) nur Heckfahrradträger für maximal zwei Fahrräder montiert werden. Trotz eventuell ausreichender Stützlast des Fahrzeugs ist ein Transport von mehr als zwei Fahrrädern vor dem Hintergrund der wirkenden Hebelkräfte nicht zulässig.

Solange Ford darauf beharrt, kannst du an dein Auto dranschrauben was du willst!
Es ist dir nicht gestattet mehr als 2 Fahrräder zu transportieren!

servus

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


Update:
Habe heute einen Anruf meines Händlers mit der Regionalvertretung von Ford bekommen.
Die Aussage war:
es liegt nicht an der fehlenden Stützlast oder dem FODR KUGA selbst, sondern an der Verlagerung des Schwerpunktes nach hinten, je mehr Fahrräder transportiert werden. Deshalb die Einschränkung auf die Anzahl der Fahrräder und laut FORD nicht auf das Gewicht.

Laut Regionalvertretung von FORD wird an einer Lösung gearbeitet.

Da meine Frist zur Mängelbeseitigung am 04.07.2014 abläuft, soll bis dahin schriftlich von Ford eine Antwort bzw. Bestätigung zur Mängelbeseitigung vorliegen.

Canonball

Hallo Cannonball,

Deine Frist ist ja am 04.07.2014 abgelaufen. Gibt es etwas Neues? Wie ist bei Dir jetzt der Stand der Dinge??

Gruß

Robert

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Update von meiner Seite:
Im Moment liegt es bei der Ford Regionalvertretung. Da der FFH sich nicht traut - aufgrund der schwammigen Aussage von Ford - eine andere Kupplung einzubauen und er hier keine Freigabe von Ford erhält, habe ich für den anstehenden Sommerurlaub einen Kompromiss (Anhänger und anteilige Spritkosten für den Sommerurlaub) vorgeschlagen. Nachdem jedoch von Ford und dem FFH die Frist verstrichen ist, habe ich das Ganze einem Anwalt übergeben (Rechtschutz). Hier wird jetzt nochmals eine Frist gesetzt mit Androhung der Wandlung. Es gibt zwar eine mündliche Aussage von der FORD Regionalvertretung, dass man an dem Problem arbeite, aber nichts schriftliches.
Sollte sich nichts tun, wird der Wagen spätestens nach den Sommerferien gewandelt.

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


Update von meiner Seite:
Im Moment liegt es bei der Ford Regionalvertretung. Da der FFH sich nicht traut - aufgrund der schwammigen Aussage von Ford - eine andere Kupplung einzubauen und er hier keine Freigabe von Ford erhält, habe ich für den anstehenden Sommerurlaub einen Kompromiss (Anhänger und anteilige Spritkosten für den Sommerurlaub) vorgeschlagen. Nachdem jedoch von Ford und dem FFH die Frist verstrichen ist, habe ich das Ganze einem Anwalt übergeben (Rechtschutz). Hier wird jetzt nochmals eine Frist gesetzt mit Androhung der Wandlung. Es gibt zwar eine mündliche Aussage von der FORD Regionalvertretung, dass man an dem Problem arbeite, aber nichts schriftliches.
Sollte sich nichts tun, wird der Wagen spätestens nach den Sommerferien gewandelt.

Mist,

ich hatte gehofft, dass es endlich was Konkretes gibt. Unser Kuga wartet zurzeit noch beim Händler auf die Abholung durch uns (Anfang August). Der Händler wäre bereit eine andere AHK einzubauen, wenn wir ihm eine nennen, bei der es die Einschränkung nicht gibt.

Nun ja, es sind ja noch fast drei Wochen und die Hoffnung stirbt zuletzt.....

Danke und Gruß

Robert

@rozo: Was ist den mit der Info über die Thule AHK von deinem Händler?
Ist die jetzt noch freigegeben?

@rozo: sorry, natürlich Westfalia...

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


@rozo: sorry, natürlich Westfalia...

Leider hat er noch keine Rückmeldung von Westfalia.

Zitat:

Original geschrieben von Canonball


@rozo: Was ist den mit der Info über die Thule AHK von deinem Händler?
Ist die jetzt noch freigegeben?

Hallo Canonball,

wir haben jetzt die Rückmeldung von unserem Händler (noch voll im Zeitplan). Hier ein Auszug aus seinem Schreiben:

.....die Firma Westfalia hat uns jetzt bestätigt das ihre starre Anhängerkupplung für den Transport von vier Räder geeignet ist (sofern die zulässige Belastbarkeit nicht überschritten wird).
Es freut mich, dass wir Ihnen aus Kulanz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) den kostenlosen Austausch der jetzigen Kupplung gegen die feste Kupplung an bieten können....

Da wir die AHK eh nie abmachen, haben wir kein Problem mit der starren Variante. Ich sehe den Tausch wie einen nachträglichen Einbau der AHK, der nicht eingetragen werden muss und nicht in irgendeiner Weise von Ford eingeschränkt ist. Daher haben wir dem Händler das O.K. gegeben und lassen das Ding jetzt austauschen - Halleluja!!!!

Ich hoffe sehr, dass sich der Stress damit erledigt hat.

Sobald wir Anfang August das Fahrzeug übernehmen, schaue ich nach der genauen Produktnummer der AHK und stelle diese dann noch hier rein.

Grüße

rozo

Hallo,
dies hört sich ja schon einmal gut an.

Laut Westfalia ist auch die abnehmbare AHK mit der Bestellnummer 307474600001 als Kit mit E-Satz oder auch einzeln für den Kuga II AWD geeignet.
Angehängt auch einmal die Stellungnahme der Ford Werke von heute, das FORD in der Einschränkung keine Veranlassung sieht, hier einen Mangel zu beseitigen bzw. hier Abhilfe schaffen wird.

Für FORD ist das Thema mit Ihrem Schreiben an alle KUGA Besitzer erledigt.

Ich habe meinen FFH gerade nochmals aufgefordert, die AHK gegen die freigegebene Westfalia Kupplung zu tauschen - es genügt ja die Halterung, der Rest kann ja bleiben.

Ansonsten geht es nächste Woche per Anwalt weiter. Verschaukeln lasse ich mich nicht.

Gruß,
Canonball

Hallo zusammen,dachte schon Thema hat sich erledigt,hatte unsere AHK gegen die von Westfalia(Monoflex-Nordic)tauschen lassen.Nach dem Telefonat mit Westfalia stand einem Tausch nichts mehr im Weg.Zugelassen für Ford Kuga ab 2013.(siehe Anhang)

moppi803

Zitat:

Original geschrieben von moppi803


Hallo zusammen,dachte schon Thema hat sich erledigt,hatte unsere AHK gegen die von Westfalia(Monoflex-Nordic)tauschen lassen.Nach dem Telefonat mit Westfalia stand einem Tausch nichts mehr im Weg.Zugelassen für Ford Kuga ab 2013.(siehe Anhang)

moppi803

@moppi803 und rozo,
warum geht ihr jetzt auf die starre Kupplung?
Ist die abnehmbare nicht freigegeben?
Ich frage deshalb: Mein Händler ist bereit, die ab Werk verbaute abnehmbare Kupplung gegen die Westfalia Kupplung 307474600001 (abnhembare Kupplung) ohne Kosten zu tauschen.
In der Anbauanleitung sind 3 Fahrräder mit gesamt 60kg abgebildet.
Muß mich bis spätestens morgen entscheiden, da auch gleichzeitig die Buchsen der Radaufhängungen getauscht werden sollen.
Danke und Gruss,
Canonball

Hallo,
ich habe das heutige Angebot meines Händlers dankend angenommen, die AHK gegen die abnehmbare Westfalia 307 474 600 001 zu tauschen.
Laut Rücksprache mit Westfalia ist diese für bis zu 4 Fahrräder geeignet bzw nicht eingeschränkt, vorausgesetzt die Stützlast wird nicht überschritten.
Danke nochmals an alle für ihre Informationen, die meinen Fall vorangetrieben haben.
Gruß,
Canonball

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