Krawalltüte von Rombo, sagenhaft laut, erlaubt????
Hallo
Habe mir heute ne Krawalltüte von Rombo angebaut, mit DB-Eater und E-Prüfzeichen. Wow was soll ich sagen, das Teil ist sagenhaft laut😰😕.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob´s evtl. Ärger mit der Rennleitung geben könnte, weil wenn man mal so herzhaft an der Rolle dreht dann brüllt das Teil schon heftig laut.
Andrerseits hatt das Teil ja E-Prüfzeichen und der Killer bleibt natürlich drinn (ist auch so laut genug) brauche ich mir da doch keine Platte machen? Ist das erste Mal das ich son Hammerteil montiert habe.😁
Beste Antwort im Thema
Okay, überredet.
Moin Rennvan.
Eigentlich wollte ich mich aus dem Fred raushalten und das Feld denjenigen überlassen, die schon mal vom Hörensagen und Gottes Gnaden alles (besser) wissen und schnell mit Vorurteilen gegen die „Blauen“ und die „Grünen“ zur Hand sind.
Das Blöde mit den Blauen und Grünen ist aber nicht, dass die am längeren Hebel sitzen, sondern eben auf Grund ihrer Ausbildung, Weiterbildung und Berufserfahrung, Dinge wissen, die manchem Bruder
http://www.youtube.com/watch?v=IC5pMYwtQEY
offensichtlich fremd sind.
Aber wenn Du mich direkt ansprichst:
Grundsätzlich besteht die Regelung, dass Fahrzeugteile, die in einem Land der EU zulässig sind, in einem anderen ebenfalls erlaubt sind. Dokumentiert wird das mit dem ECE – Prüfzeichen, das Zeichen für Großbritannien, wo die Rombos herkommen, ist E11. Mit Anbringung dieses Zeichens bekommen die Rombos den behördlichen Segen und werden auch vom TÜV nicht beanstandet, obwohl auch der merkt, dass die beängstigend laut sind. Ich habe an meiner Ducati Monster LeoVince SBK verbaut, die sind noch lauter, haben aber ein E-Prüfzeichen und sind zulässig..
Vermutlich eher zähneknirschend, denn die Abgas- und Geräuschvorschriften sind in Deutschland schärfer als in GB, in der Schweiz wäre sowas undenkbar. Deshalb sind die auch nicht in der EU. :-)
Hätte ich eine ER5, (oder eine Honda VFR 750, Yamaha R1 oder R 6 oder Kawa Z 750) würde ich sofort bei Polo zuschlagen, denn zugelassene Schalldämpfer für weniger als 100 Euro sind selten.
Für den Kunden, der beim Fachhandel kauft, besteht Rechtssicherheit, er kann sich darauf verlassen, dass der Verkäufer, der die nicht eintragungspflichtige Zulässigkeit attestiert und eine EB-BE mitgibt, die Wahrheit spricht. Sollte das nicht der Fall sein, kann man sich in jedem Fall auf den unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, ein juristischer Fachbegriff, den ich nicht näher erläutern will, das ginge zu weit.
Letztendlich haftet der Verkäufer, wenn es Ärger gibt. Dass es Voraussetzung ist, dass an der Anlage nicht rumgepfuscht wurde und sie korrekt verbaut ist, ist auch klar. Im übrigen habe ich genau in dieser Sache heute früh mit einem Polo-Verantwortlichen telefoniert, ich stütze meine Aussagen gerne auf Fakten, anstatt auf youtube-Videos oder die lustigen Aussagen mit der Polizei beleidigter Forumsmitglieder, die der Bruder zitiert (er hat „gegoogelt“ 😛)
So – nun zur Problematik mit den „Grün-Blauen“:
Als ich meine ZZ-R mit den Rombo – Tröten beim Ankauf gestartet habe, habe ich mir auch die Ohren zugehalten. Scheiße - war das laut. Bei dem hochdrehenden Vierzylinder ist das auch sehr unangenehm. Genau so wird es dem Kontrollbeamten gehen und er schöpft. Und zwar den Verdacht, dass da etwas nicht stimmt.
Der Sachkundige beäugt nun den Schalldämpfer, sieht das E-Prüfzeichen, studiert die Übereinstimmung mit der BE (mitgeführt oder via Datenterminal) und schaut, ob er Hinweise für eine Manipulation findet. Vergnaddelte Schrauben deuten durchaus darauf hin, dass am Eater rumgemacht wurde.
Nun hätte er den begründeten Verdacht auf eine Manipulation und ist berechtigt, das Fahrzeug zum Zweck einer näheren Untersuchung zu beschlagnahmen. Änderungen am Abgas- und Geräuschverhalten sind von der Neufassung des § 19 (in Abs. II Nr. 3) betroffen und werden mit Bußgeldern von 130 Euro geahndet (Bundesratsdrucksache, Antrag des Landes BaWü)
Der nicht sachkundige Polizeibeamte (nicht jeder kennt die StVZO mit allen Neuerungen auswändig, aber jeder Bürger erwartet das, sonst ist's klare Willkür) holt jemanden, der sich auskennt oder braucht eben auch einen hinreichenden Verdacht auf Manipulation, oder er lässt sich das vom (vernünftigen) Biker erklären. Mit „Ey Alda, isch hab kein Plan, musst Du doch wisse“ kommt man da als Biker nicht weiter.
Mein persönlicher Tipp:
Die Rombo-Anlage ist eine sehr preiswerte Alternative zum Seriendämpfer, den ich nur dann tauschen würde, wenn er verschrammt oder schadhaft ist, sonst ist der immer die beste Lösung.
Subjektiv empfindet man den Rombo als zu laut, das sehe ich auch so und ne Akra oder Laser wär mir lieber. Aber der Preis ist heiß... Also lass ich die Finger vom DB-eater, die Schraube jungfräulich und führe die EG-Erlaubnis mit (auch wenn ich es nicht müsste)
Mit dem kontrollierenden Beamten rede ich ganz normal, spare mir blöde Bemerkungen und erkläre im Zweifelsfall die Sache mit dem Dämpfer, dass er so gekauft, ordentlich montiert und nicht manipuliert wurde.
Ich bin ein alter Hase im Job. Wo meine Fähigkeiten und Kenntnisse herkommen... ich bin lernfähig. Es gibt Vorschriften und Gesetze und es gibt das vernünftige Gespräch mit (vernünftigen ) Bikern, die nicht jedem Ordnungshüter gleich Willkür unterstellen, sondern aus ihrem Erfahrungsschatz berichten. Das ist sehr wertvoll.
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pabl
...Entweder man hat Fakten oder nicht. Eine persönliche Meinung bringt keinen weiter.
Bisher bin ich noch nirgends auf eine verlässlich Quelle gestoßen, die sagt ab xy dB ist es nicht mehr erlaubt.
Und genau diese Antwort habe ich mir eigentlich von dem Thread hier erwartet.
Denn danach wird ja gefragt.Wenn mir bei einer Kontrolle jemand sagt "dein Gerät ist zu laut", dann würde ich ihm gerne sagen können, wo er nachlesen soll.
Denn Willkür beim Gesetzgeber kann es doch imho garnicht geben.
Die "verlässliche Quelle" prangert am Typenschild jedes Motorrads. Dieses Typenschild ist in der Regel in der Nähe des Lenkkopflagers montiert.
Darauf steht die max. Lautstärke in dB(A) und die Drehzahl, bei der diese Lautstärke nicht überschritten werden darf.
Außerdem steht der Wert des Stand- und Fahrgeräusches zum Nachlesen im Fahrzeugschein.
Wenn der Cop der Meinung ist, der Auspuff ist zu laut, dann beruht das vmtl. auf seinem geschulten Ohr aus jahrzentelanger Erfahrung als Ordnungshüter. Das man in all den Dekaden schon alle Arten der Ausrede gehört hat, versteht sich von selbst.
Und hier KANN die Willkür (wenn man es als solche bezeichnen will) anfangen....je nachdem, ob man glaubhaft vermitteln kann, was Sache ist, ob man unhöflich war und einem der Cop jetzt zeigen will wo da Bartl den Most holt, ob man an einen weniger erfahrenen Cop geraten ist der keinen Plan hat und froh ist wenn der böse dreinblickende Rocker endlich weiter ist, ob man es mit einem übereifrigen zu tun hat, ob man es mit einem Cop zu tun hat, der eigentlich grad Mittagspause machen wollte.......usw. usf.
Mir braucht niemand erzählen, daß alle Polizisten deutschlandweit in jeder erdenklichen Situation gleich reagieren. Wenn man diese "Abweichungen" als Willkür bezeichen will, von mir aus.
Um den hieb- und stichfesten Nachweis zu erbringen, muß natürlich eine ordnungsgemäße dB-Messung durchgeführt werden. Wenn diese um mehr als 5% Toleranz nach oben vom im Typenschild eingestanzten Wert abweicht, hat man ein Problem.
Ein Polizist hat einen gewissen "Ermessensspielraum". Dieser wird je nach Ausgang der Kontrolle anders eingeschätzt:
Kommt man ungeschoren davon, schätzt man diesen Spielraum entweder so ein, dass man sagt, der Polizist war freundlich oder man hält sich für einen tollen Hecht, der den Jungs mal wieder eine Nase voraus ist.
Geht es teuer aus, dann wird das schnell zur Willkür und die Pappnasen sollen sich lieber um richtige Verbrecher kümmern, anstatt harmlose Moppedfahrer zu schikanieren.
Das eigene Verhalten (angefangen damit, dass man mit dieser nervenden Brülltüte herumfährt und den anderen damit gewaltig auf den Sack geht) wird selten in Frage gestellt.
Mein Bruder (nicht der aus dem Forum hier) wohnt in der Eifel, und teilweise wünsche ich mir an den Sommerwochenenden, wenn ich ihn mal besuche, dass sich die Idioten mit ihren 110dB Anlagen in der nächsten Kurve selber ausschalten, damit wieder etwas Ruhe ist.
Zitat:
Mein Bruder (nicht der aus dem Forum hier) wohnt in der Eifel, und teilweise wünsche ich mir an den Sommerwochenenden, wenn ich ihn mal besuche, dass sich die Idioten mit ihren 110dB Anlagen in der nächsten Kurve selber ausschalten, damit wieder etwas Ruhe ist.
D u bist ja gar garstig XD . (bezogen auf das sich selbst ausschalten)
Zitat:
Um den hieb- und stichfesten Nachweis zu erbringen, muß natürlich eine ordnungsgemäße dB-Messung durchgeführt werden. Wenn diese um mehr als 5% Toleranz nach oben vom im Typenschild eingestanzten Wert abweicht, hat man ein Problem.
Meinst du die machen sich die mühe vorne nach dem Schild zu suchen? (ernst gemeinte frage) Und dann mal vllt blöde frage von mir aus , wo oder wie sieht man das Typenschild beim Joghurt- Becher ? Kann man das durch die Verkleidung überhaupt sehen?
Zitat:
Original geschrieben von Bruder Tanael
...
D u bist ja gar garstig XD . (bezogen auf das sich selbst ausschalten)
Eigentlich bin ich ja ganz lieb. Das sind nur so die Gedanken, die einem manchmal an besagten Sommertagen durch den Kopf gehen. Lärm macht agressiv.
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Also zuerst mal: ich schätze den Sammler sehr, denn seine Fachkenntnis und die Art, auf ordentliche Nachfrage Dinge zu erläutern das man sie versteht, sind mir sehr sympathisch!
Aber: An manchen Punkten muss ich ihm wiedersprechen, denn:
z.B. MEINE Erfahrung mit der Rennleitung ist berufsbedingt eher negativ (Nein, ich bin kein Berufsganove, eher Berufskraftfahrer) - Ich erlebe in der Tat Willkür, wo eigentlch eher eine gesetzeskonforme und nachvollziehbare Handlung herrschen sollte!
Ähnlich sieht es hierzulande häufig mit der Rennleitung aus, wenn es um Moppeds geht! Auch wenn man im Nachhinein oftmals Recht bekommt, so ist oftmals nicht nachvollziehbares Handeln seitens uniformierter "Gesetzeshüter" erlebbar!
Ggf. sind die Kollegen in der Region des Sammlers einfach nur etwas entspannter - Und von daher gelingt es ihm evt. auch nicht, anderswo erlebte bidler zu reflektieren...
Wenn ich hierzulande mit einer zu lauten Tüte angehalten werden würde, so spielte es in der Tat keine Rolle, ob der Dämpfer eine entsprechende Kennzeichung hat oder nicht - Zu laut ist zu laut, warum spielt da erst mal keine Geige! Ob oder wie man das als sachlich uninformierte Person überhaupt objektiv feststellen will, sei mal dahin gestellt.
Hier hilft in der Regel auch kein ordentliches Gespräch, keine sachliche Darlegung und auch keine Vernünftige Argumentation etwas - du bist erst mal am Arsch!
Das Gegenteil durfte ich bisher erst ein einziges mal in einer BAG-Kontrolle erleben (Ist eine Kontrolle für Straßenverkehrsteilnehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr), doch die traurige Regel ist leider eher das vom Sammler so abgestrittene "Da muss doch was zu finden sein" - Insbesondere wenn man zu einer weniger gern gesehenen Fahrzeugführerkategorie (LKW, Motorrad) gehört...
Komme ich mit einem PKW in eine Kontrolle, ist das Verhalten persil ein anderes - Diese Kontrollen sind in der Regel immer ordentlich, ich werde subjektiv höflicher behandelt und es wird auch nicht so sehr auf jeder kleinigkeit herumgeritten...
Sorry Sammler, in dieser Ansichtssache sind wir beide wohl nicht analog :-(
Ich habe eine Antwort von der Rechtsabteilung des ADAC bekommen.
Allerdings bin ich etwas enttäuscht, da sie sehr kurz ausfällt. Ich habe schon bessere Antworten bekommen...
Ich hatte auch speziell nach den EU bzw. E Zulassungen gefragt, worauf leider nicht eingegangen wird.
********************
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Wenn die eingebaute Auspuffanlage eine ABE besitzt und an der Anlage keine Manipulationen vorgenommen wurden, kann die Anlage eingebaut werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
********************
Für mich bedeutet das jetzt:
Zugelassen ist zugelassen und es gibt keinen allgemein gültigen Maximalwert für die Lautstärke von Auspuffanlagen.
Zitat:
Original geschrieben von pabl
Ich habe eine Antwort von der Rechtsabteilung des ADAC bekommen.
Allerdings bin ich etwas enttäuscht, da sie sehr kurz ausfällt. Ich habe schon bessere Antworten bekommen...********************
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.Wenn die eingebaute Auspuffanlage eine ABE besitzt und an der Anlage keine Manipulationen vorgenommen wurden, kann die Anlage eingebaut werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
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Es ist so ziemlich das, was der Sammler gesagt hat. Die Rechtslage wird einfach so sein.
Klingt die Anlage sehr laut, dann gibt es ein Verdachtsmoment und ihr werdet bei der nächsten Kontrolle rausgewunken. Dagegen hilft keine ABE. Sind die Papiere in Ordnung und sieht die Anlage
unverbasteltaus (und der Rest des Moppeds), dann ist alles Ok.
Extrembeispiel:
Diesem Kollegen hier wird keine ABE für die Auspuffanlage helfen, diese Kiste würde aus tausend anderen Gründen stillgelegt. Aber eine laute Anlage führt zu der nötigen Aufmerksamkeit der Polizei, sich das Teil mal genauer anzusehen.
Zitat:
Original geschrieben von pabl
Für mich bedeutet das jetzt:
Zugelassen ist zugelassen und es gibt keinen allgemein gültigen Maximalwert für die Lautstärke von Auspuffanlagen.
Und das alles leitest du jetzt aus der 08/15 Kurzantwort vom ADAC ab?
Nur als Beispiel...
Die Dämmwolle in meinem Absortions-Endtopf ist nach 40.000km durch natürlichen Verschleiß total verbrannt und außer dem Mantel ist nichts mehr im Endtopf, was den Schall dämpft. Es wurde also keine Manipulation durchgeführt. Zugelassen ist der Topf auch.
Glaubst DU jetzt ernsthaft, daß der Zustand der Maschine so in Ordnung ist und man im Falle einer Kontrolle keine Probleme bekommt?
Na dann viel Spaß........ Naive waren schon immer die glücklicheren Menschen......zumindest bis zum Tag X. 😁
Nichts für ungut!😉
P.S.
Auch wenn es deiner Meinung nach keinen gültigen Maximalwert für die Lautstärke von Auspuffanlagen gibt...... Es gibt einen (wie schon mehrfach geschrieben) gültigen Maximalwert für deine Maschine. Siehe Typenschild und Fahrzeugschein.
P.P.S.
Es soll schon leute gegeben haben, die haben ihren Zubehörtopf, der seine Zulassung mit 43cm Länge bekommen hat, aufgeschnitten, auf 27cm gekürzt und die Endkappe mit Poppnieten wieder professionell aufgenietet --> dB Killer und alle anderen Schräubchen blieben unberührt. Die Lautstärke war brachial. Man müßte schon sehr wenig von der Polente halten, wenn man ersthaft glaubt, daß man mit sowas durchkommt.
Zitat:
Original geschrieben von Sentenced7
...
Nur als Beispiel...
Die Dämmwolle in meinem Absortions-Endtopf ist nach 40.000km durch natürlichen Verschleiß total verbrannt und außer dem Mantel ist nichts mehr im Endtopf, was den Schall dämpft. Es wurde also keine Manipulation durchgeführt. Zugelassen ist der Topf auch.
Glaubst DU jetzt ernsthaft, daß der Zustand der Maschine so in Ordnung ist und man im Falle einer Kontrolle keine Probleme bekommt?
...
Passend zu Deinem Beispiel:
Wenn ich einen neuen Reifen mit den richtigen Dimensionen an mein Mopped montieren lasse, dann brauche ich mir auch erst einmal keinen Kopf darüber zu machen, ob die auch wirklich zugelassen sind. Prüfnummer, etc. stehen auf dem Reifen und die Welt ist in Ordnung. (Zumindest wenn es nicht irgendwelche Exoten sind.)
Fahre ich diesen geprüften und zugelassenen Markenreifen aber auf "Slickprofil" herunter, dann nützen mir auch die schönsten Prüfnummern nichts mehr. Bei der nächsten Kontrolle ist das Bussgeld sicher, eventuell bleibt die Karre sogar an Ort und Stelle stehen und ich glaube es werden sogar Punkte fällig.
Das Gleiche gilt für Bremsbeläge, Bremsscheiben und sonstige Dinge, die irgendwann im Laufe der Zeit schlechter werden und dann ihre Funktion nicht mehr (richtig) erfüllen.
Sentenced7, sowas wie Dich nennt man auch beratungsresistent. Wegen mir kannst Du auch bei Deiner seltsam naiven Ansicht bleiben. Mich stört das wenig.
Hast Du verstanden, dass es um nicht manipulierte Anlagen geht? Einen Zubehörpuffi zu kürzen, wäre genau was?
Ich habe diverse Guzzis und Laverdas gehört, die mit Serien Puffi derart laut waren, dass ich niemals gedacht hätte, sie bekämen je TÜV. Ich hab falsch gedacht- niemand schreibt mir vor, dass ich Dämmmaterial in meinen Puffi einbringen muss.
Selbst eine Tour über mehrere Tausend Kilometer und durch mehrere Länder Südeuropas sind Problemlos damit gelaufen. Sind eben Serienanlagen, die nie manipuliert wurden.
Ich kann schon verstehen, dass der Sammler hier keinen Bock mehr hat zu posten. Der liebe Gott weiss alles, aber manch ein Foristi weiss eben alles besser. 😠
Von euch euch geht halt einfach jeder davon aus, daß ein Rombo in Originalzustand mit E-Zeichen etc. die auf dem Typenschild aufgedruckte maximale Lautstärke nicht überschreitet (obwohl der subjektive Eindruck anderes vermuten läßt).
Jemand anders hier im Thread hat aber schon richtig geschrieben, daß der Rombo die Zulassung erlangt hat, als das Musterexemplar zur Abnahme vorgelegt wurde. Ob der Auspuff in der Serienreife die selben Geräuschwerte erfüllt, steht auf einem ganz anderen Papier.
Mir persönlich ist es schei*egal, ob jemand tausende Kilometer problemlos damit durch die Gegend gekommen ist. Ich sag nur, wenns ein Cop mal wissen will und eine dB-Messung anordnet, kanns ein böses Erwachen geben, wenn der Topf lauter ist als das Motorrad zugelassen ist (siehe Typenschild). Der Istzustand zählt.
Umsonst gibts nicht hunderte von Threads in anderen Foren von Leuten, die mit unveränderten (nichtmanipulierten) Dämpfern Probleme bei Kontrollen hatten.
So........und jetzt diskutiert ruhig weiter. Ich habe mittlerweile mehrfach mitgeteilt, daß einem eine ABE, EG-ABE oder ein neuer Zubehörtopf wenns blöd läuft nicht vor Problemen schützt. Fakt!
P.S.
Mein Beispiel mit dem gekürzten Topf war nur ein Beispiel, weil manche schrieben "wenn Schrauben nicht verdaddelt sind und das Teil original aussieht". Wenn die Maniluplation professionell gemacht ist, sieht man von außen nicht, daß er manipuliert wurde. Das Teil sieht aus wie neu. Aber man hört halt den Unterschied. Und genau das ist der springende Punkt, warum das Streifenhörnchen evtl. hellhörig werden könnte.......
So long....
Lest mal im Neandertal das EP.....
http://www.motor-talk.de/.../...l-fuer-illegale-auspuffe-t3797414.html
Dann wird auch klar, was - ob nu BE oder nicht - so'n Pott für Folgen haben kann.
Was ich vllt. noch sagen sollte:
Ich persönlich habe nichts dagegen kontrolliert zu werden, wenn dann alles ordentlich verläuft.
Das jemand eine recht laute, aber zulässige Anlage am Moped hat kann ja kein Polizist wissen, bevor er sie sich angeschaut hat und ggf. die Zulassung geprüft hat. Somit gehe ich mit dem Vulkanisator konform.
@Sentenced7
Ich bin nicht naiv und lasse mich nicht beleidigen! Bleib bei der Sachen, so wie ich jetzt. Mein Ruhepuls ist allerdings grad von 70 auf 75 gestiegen :-) Und der kommt auch von einem "Nichts für ungut" wieder runter
Das Typenschild gilt für den Originalzustand der Maschine. Eine ABE oder sonstige Zulassung erlaubt dann die Verwendung von Zubehör, dass die Eigenschaften der Maschine verändern kann.
z.B. sind in meinem Schein ja auch Reifen eingetragen und ich kann andere verwenden, wenn ich vom Hersteller die entsprechnde Prüfung/Zulassung vorliegen habe.
An meinem Bsp. der GPX sind Dunlop K 205 eingetragen. Bridgestone und Avon und einige andere haben Reifen im Angebot, die ich ebnfalls nutzen darf.
Somit sind die Lautstärkewerte auf dem Typeschild hinfällig, wenn ich eine zugelassene Auspuffanlage verwende. Dann gelten die der Anlage.
Die Zulassung bezieht sich auf den unveränderten Originalzustand. Wenn durch Verschleiß die Wolle rausgeht musst du neue reinstopfen um die Anlage zu "reparieren".
Das gleiche sagt ja das Reifenbeisiel vom Vulkanisotor aus.
Dazu liefer ich gerne wieder die Fakten:
Aus den Tips für Motorradfahrer vom TÜV:
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Lautstärke: Wird ein Zubehörtopf im Laufe der Zeit deutlich lauter, so ist der Halter und nicht der Hersteller in der Pflicht! Ggf. Muss der Topf erneuert werden.
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Als ich mein kleines Puch Monza gekauft habe war im Auspuff nichts zu finden. Einfach nichts. Das Ding hat Benzin direkt in Lärm umgewandelt.
Und weil ich so naiv bin behaupte ich bei Kontrollen einfach, dass hat es alles rausgebrannt!
Nein, ich habe alle Teile besorgt die rein müssen.
Und meinst du, das Kraftfahrtbundesamt erteilt ABEs für Prototypen und lässt danach jede Änderung zur Serie zu? Soll ich per Mail nachfragen?
Ich habe gerade keine ABE da, aber bei meinen letzten vom Auto stand immer drin, auf welche Prüfmuster sie sich beziehen.
Wenn der Hersteller dann doch nochmal was ändert wäre ich sehr sauer, wenn ich deswegen Probleme bekommen. Ich erwarte von einem seriösen Hersteller, dass er mich nicht betrügt.
Dein PPS lass ich unkommentiert, weil ich nicht weiß, was es zur Sache beitragen soll, bzw. ich hier immer davon ausgehe, dass an einer Alnage nichts geändert wird. Andernfalls hat sich die ganze üner zugelassen ja oder nein eh erübrigt.
@Vulkanisator: danke für die konstruktiven Beiträge.
Zitat:
Original geschrieben von pabl
Somit sind die Lautstärkewerte auf dem Typeschild hinfällig, wenn ich eine zugelassene Auspuffanlage verwende. Dann gelten die der Anlage.
Klar. 😁 Selten so gelacht