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Kostenübernahme Reparatur ZMS

Themenstarteram 9. April 2009 um 9:41

Hallo,

zum Fahrzeug:

Golf IV 1.9 TDI (AXR)

Baujahr 12/2001

Km-Stand: 99.200 km

Habe das Fahrzeug Ende Dezember 2008 bei knapp 93.000km gekauft. Sehr kurz nach dem Kauf habe ich ein leichtes Klappern im Stand bemerkt, was ich auch bei einer Inspektion im Feb 09 angemerkt habe. Diese Werkstatt konnte aber nicht sagen, was es ist.

Da es nicht besser sondern eher schlimmer wurde, war ich jetzt beim Freundlichen und siehe da: ZMS im Arsch. Damit hatte ich Ja eigentlich schon gerechnet.

Die Gebrauchtwagengarantie sollte das ganze übernehmen, bei 50% Materialzuzahlung. Ich werde den Händler hoffentlich schon irgendwie dazu bewegen, diese Kosten zu übernehmen.

Jetzt zum eigentlichen Problem: Auch die Kupplung hat sich natürlich nicht über den Defekt gefreut und wird jetzt mit gemacht. Da dies nicht in der Garantie mit abgedeckt ist, werden das weitere 300 bis 350€ die ich aus eigener Tasche zahlen muss. Wie sieht es hier aus? Eigentlich ist das ja ein Folgeschaden. Muss der nicht irgendwie auch von der Garantie oder dem Händler bezahlt werden?

Finde es echt scheiße, nach so kurzer Zeit schon so viel Geld zahlen zu müssen.

Bitte um Rat!

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10 Antworten
am 9. April 2009 um 19:40

Hallo,

schau mal in den AGB's von der Gebrauchtwagengarantie, da sollte dieses aufgeführt sein, ob Folgeschäden von der Garantie abgedeckt sind. Aber nichts desto trotz hast du auch die gesetzliche Gewährleitung durch den Händler der dir das Auto verkauft hat. Die Gewährleitung beträgt 1/2 Jahr voll-das andere 1/2 Jahr greift die Beweislastumkehr, d.h. du mußt beweisen das der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.

Ich hoffe du weißt das es beim AXR schon Problem mit dem ZMS, Kupplung etc. gab... da findest du bestimmt ne Menge hier im Netz.

Die Betroffenen habe sich direkt an VW gewendet und nach langen Stress wurde die dann ganz oder anteilig aus Kulanz übernommen.

Aber bei den Daten von deinem Golf gehe ich davon aus, dass du das mit einem Kulanzantrag bei VW vergessen kannst...aber Versuch macht klug !!!!

In erster Linie ist der Verkäufer dein Vertrags-und Ansprechpartner. Was hat er eigentlich dazu gesagt, das du beim :-) warst.....und dort die Rep. hast machen lassen?

Themenstarteram 9. April 2009 um 21:58

Dass der Motor dieses Problem hat, wusste ich ja! Naja, dass es meinen nun auch trifft, ist ärgerlich, aber nicht zu ändern.

Der Händler hat mich ja zum :-) geschickt. Der soll mir mal kommen und dann nicht zahlen wollen! Naja dafür gibts dann wohl Anwälte. Bin mal gespannt, wie das weitergeht!

am 10. April 2009 um 8:17

Irgendwie ist dein SV etwas verzwickt-der Händler schickt dich zum :-) weil er anscheinend keine Ahnung hat...

Du gehst also zum :-) / wer hat den Auftrag beim :-) ausgelöst, Du oder der Händler?

Mir erscheint das so, als versucht er dir die A-Karte unterzuschieben. Der :-) will seine Kohle-logisch!

Aber wenn du der Auftraggeber bist, bist du derjenige an den er sich wendet.

Hast du eigentlich einen Zeugen/schriftlich, das dein Händler dich zum :-) geschickt hat?????

Du für dich kannst dir die Kohle dann von deinem Händler oder der Versicherung holen. Das beste wäre für dich eine Reparaturkostenübernahmeerklärung durch den Händler, im Rahmen der gesetzl.Gewährleitung von unter1/2Jahr, da er hat den Mangel zu beseitigen oder wenn dies mehrmalig nicht zum Erfolg führt, Wertersatz zu leisten.

Versuche auf jeden Fall eine sachliche Klärung mit dem Händler, den Anwalt kannst du immer noch nehmen. Aber wg. 300Euro gleich zum Anwalt rennen-die Kohle mußt du auch erstmal vorstrecken und wenn du Pech hast bleibst du zum Schluß auch noch auf diesen Kosten sitzen.

Weißt ja, Recht haben und dies auch bekommen sind zwei paar Schuhe in unserem Rechtssystem.

Frohe Ostern.

Gruß Schnappi

Themenstarteram 13. April 2009 um 20:06

Ich hab leider nichts schriftlich, dass er mich zum :-) geschickt hat!

Den Auftrag habe ich selber ausgelöst! Ich habe wie gesagt vorher mit ihm telefoniert und er sagte ich solle zum :-) gehen und es machen lassen!

Ich sags mal so: Schon beim Kauf war das ganze eine faire und freundliche Sache. Ich bin ihm beim Preis entgegengekommen und habe gesagt, dass es dann beim Problemen andersherum genauso läuft. Ich werde einfach schauen müssen, was er sagt. Ich hoffe auf Fairness. Ansonsten muss ich schauen was ich mache! anwalt ist bei mir immer das aller letzte was ich machen würde!!!

Das mit der Reparaturkostenübernahme hab ich leider nicht ganz verstanden! kannste das nochmal erläutern?

Hallo,

möchte gerne wissen was ein ZMS ist.

Kann mir das jemand sagen bitte?

am 13. April 2009 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von armydodge

Hallo,

möchte gerne wissen was ein ZMS ist.

Kann mir das jemand sagen bitte?

Zweimassenschwungrad

am 13. April 2009 um 20:44

Das mit der Reparaturkostenübernahmeerklärung verhält sich in etwa so, dein Händler erklärt sich schriftlich bereit die Kosten der Rep.zu übernehmen und rechnet dann ev. gleich mit dem Auftagnehmer (:-)ab.-

Versicherungen machen das z.B. so; du erhälst eine Reparaturfreigabe und die Versicherung setzt sich mit dem Auftragnehmer in Verbindung und reguliert den Betrag X dann direkt mit dem Autohaus.

Du bist dann zwar der Auftraggeber / erhälst für die Gewährleistung auch eine Rechnung, aufgrund der Übernahmeerklärung ist dann aber der Händler der Schuldner des Rechnungsbetrages.

In manchen Fällen können die Auftragnehmer auch eine Art Kaution / Vorauszahlung verlngen, das muß aber Indiv. abgeklärt werden. Das ist dann aber nicht dein Problem.

am 14. April 2009 um 13:04

Du hast den Wagen bei einem Händler gekauft? Dann zahlst Du GAR NICHTS.

Der Händler sollte sich mal über das Gewährleistungsrecht informieren. Du hast den Wagen noch keine 6 Monate, lass Dich nicht mit "Gebrauchtwagengarantie" abspeisen (BeweislastUMKEHR gilt übrigens in den ersten 6 Monaten - der Händler muss beweisen, dass beim Verkauf NOCH KEIN Fehler vorlag - was ihm nicht gelingen wird.). Das ZMS war faktisch bereits beim Kauf kaputt und die Kupplung ist ein (zwangsläufiger) Folgeschaden.

Stell Dich auf die Hinterbeine, setz ihm schriftlich eine Frist, bis zu der der Wagen i.O. ist und ZAHLE SELBER NICHTS an die VW-Werkstatt.

Wenn man sich freundlich einigt, dann bei einem Eigentanteil für Dich für die Kupplung, die bereits teilweise verschlissen war.

Amen

Themenstarteram 14. April 2009 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Du hast den Wagen bei einem Händler gekauft? Dann zahlst Du GAR NICHTS.

Der Händler sollte sich mal über das Gewährleistungsrecht informieren. Du hast den Wagen noch keine 6 Monate, lass Dich nicht mit "Gebrauchtwagengarantie" abspeisen (BeweislastUMKEHR gilt übrigens in den ersten 6 Monaten - der Händler muss beweisen, dass beim Verkauf NOCH KEIN Fehler vorlag - was ihm nicht gelingen wird.). Das ZMS war faktisch bereits beim Kauf kaputt und die Kupplung ist ein (zwangsläufiger) Folgeschaden.

Stell Dich auf die Hinterbeine, setz ihm schriftlich eine Frist, bis zu der der Wagen i.O. ist und ZAHLE SELBER NICHTS an die VW-Werkstatt.

Wenn man sich freundlich einigt, dann bei einem Eigentanteil für Dich für die Kupplung, die bereits teilweise verschlissen war.

Amen

Danke für deinen Beitrag. Du hast auf jedenfall recht, dass man versuchen sollte, es so zu lösen! Das Auto ist jetzt schon seit letzten Mittwoch beim :-). So wie es aussieht kann ich ihn erst Do oder Fr wieder abholen. Am Telefon hab ich heute wenigstens erfahren, dass die Garantie keinen Einwand hatte. Wenigstens etwas. Muss morgen mal den Händler anrufen.

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 14:37

So, zum Abschluss der Geschichte:

Hatte selber zunächst einen Betrag von 750€ zu zahlen. Das waren die Anteile am ZMS und die gesamte Kupplung etc. Davon hat der Händler jetzt 375€ übernommen. Zu mehr hab ich ihn leider nicht bekommen. Das ist nicht der Hit, aber besser als gar nichts!

Viele Grüße

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