Kleines Nummernschild amtlich in falscher Größe zugeteilt

VW

Liebe Community! Ich habe für meinen VW Käfer, Bj. 1963 bei meiner Zulassungsstelle ohne Einwände ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad) zugeteilt bekommen. Nach circa zwei Monaten schreibt mich der Landkreis des Vertrauens an (nett und freundlich, noch keine Fristsetzung), dass mir ggf. eine falsche Größe zugeteilt worden ist (richtig wäre ja das „Kuchenblech“). Nach einem kurzen Anruf meinerseits fragte ich, wie die drauf kommen. Antwort: ein Bediensteter hätte mich in seiner Freizeit gesehen und den Misstand entdeckt (der gute Mann hat wohl keine Hobbys, keine Freunde, und in seinem Job ist er anscheinend auch nicht ausgelastet). Ich soll den jetzt erstmal ein Foto von der Heckseite zusenden…

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde!!!

Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Amtlich zugelassener Käfer
119 Antworten

Es ist nicht zulässig, aber warum nicht? Wen stört das und warum, kann man es nicht lesen oder was ist der Grund? Btte jetzt nicht wieder schreiben "weils so im Gesetz steht".

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dez. 2024 um 16:9:16 Uhr:


Ist das denn schon mal intern Thematisiert worden?
Insbesondere in Zusammenhang i_kfz und mit dem selbst aufkleben der Plakettenträger auf die Kennzeichen ?

Thematisiert, ja.

Allerdings gebe ich zu, Plakettenträger habe ich auch noch nicht gesehen...

Was ich öfter sehe, unzulässige Aufkleber auf dem Eurozeichen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 17. Dez. 2024 um 17:8:21 Uhr:


Es ist nicht zulässig, aber warum nicht? Wen stört das und warum, kann man es nicht lesen oder was ist der Grund?

Weil die Schrift kleiner ist, dadurch schlechtere Ablesbarkeit.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dezember 2024 um 17:08:47 Uhr:


Was ich öfter sehe, unzulässige Aufkleber auf dem Eurozeichen.

Das ist hier nicht inzwischen selten.
Mangel,Hinweis,entfernen ? Wie handhabt ihr das?

Ähnliche Themen

Früher war ab und zu Sylt mit auf der Platte.

Dafür kann es einen Mängelbericht mit 2-Wochen-Frist zur Beseitigung und ein Verwarnungsgeldangebot über 10€ geben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 12:44:44 Uhr:


Hat er Hier
Preis gegeben.

ich habe das Schild „auf gut Glück“ mir anfertigen lassen und es mit allen relevanten Unterlgen beim Straßenverkehrsamt der jungen Beantin vorgelegt.

Danke, hatte ich überlesen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 14:40:24 Uhr:


Bezahlt die junge Sachbearbeiterin aus eigener Tasche, hat der TE ne kleine Weihnachtsfreude zusätzlich, und der SB passiert das mit sicherheit kein zweites Mal, also eine win win Situation.

Ich denke nicht, dass die SB das wird zahlen müssen.
Die Kosten für das Schild, da ist der TE bewusst das Risiko eingegangen und wenn die SB aufgepasst hätte, wären die Kosten für den TE sowieso angefallen. Die Kosten entstanden VOR dem Fehler der SB, daher kann man diese ihr nicht anlasten.
Die Kosten für ein neues Siegel... die werden intern im Amt abgehandelt.

Die SB wird sich höchstens auf eine Belehrung einstellen müssen, dass sie falsch gehandelt hat. Es sind dem TE keine Kosten entstanden, die durch die SB verursacht wurden. Wenn der TE sogar wusste, das er das Schild gar nicht hätte bekommen können, trägt er eine Mitschuld.

Zumindest bei uns würde ich keiner Mitarbeiterin füpr sowas an den Karren fahren. Sie darauf hinweisen, dass das etwas doof war ja, mehr aber auch nicht. Kosten aufbrummen erst recht nicht. Allerdings bin ich nicht bei einer Zulassungsstelle.

Die Sache sähe anders aus, wenn ihm seitens der SB bescheinigt worden wäre, dass er unzulässigerweise eine Ausnahmegenehmigung erhält... was hier jedoch nicht passiert ist.

Der TE hat gepokert, zunächst vermeintlich gewonnen und wurde von der Realität eingeholt; den Einsatz hat er nun verloren.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2024 um 19:29:32 Uhr:


Die Zuteilung wird widerrufen.
Fotos braucht man nicht schicken, die falsche Kennzeichengröße ist bekannt.

Ist das so? Weil irgendjemand vom Amt sagt, er hätte da ein falsches Kennzeichen gesehen, wird direkt widerrufen? Und wenn es sowieso widerrufen wird, wozu sollte man dann das Foto anfragen? Na ich weiß ja nicht, ich würde es darauf anlegen und einfach mal die Füße still halten und abwarten. Vielleicht kommt ja gar nix mehr, weil der Sachverhalt im Vorweihnachtschaos liegen bleibt und vergessen wird...

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Dezember 2024 um 18:18:03 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 12:44:44 Uhr:


Hat er Hier
Preis gegeben.

ich habe das Schild „auf gut Glück“ mir anfertigen lassen und es mit allen relevanten Unterlgen beim Straßenverkehrsamt der jungen Beantin vorgelegt.

Danke, hatte ich überlesen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Dezember 2024 um 18:18:03 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 14:40:24 Uhr:


Bezahlt die junge Sachbearbeiterin aus eigener Tasche, hat der TE ne kleine Weihnachtsfreude zusätzlich, und der SB passiert das mit sicherheit kein zweites Mal, also eine win win Situation.

Ich denke nicht, dass die SB das wird zahlen müssen.
Die Kosten für das Schild, da ist der TE bewusst das Risiko eingegangen und wenn die SB aufgepasst hätte, wären die Kosten für den TE sowieso angefallen. Die Kosten entstanden VOR dem Fehler der SB, daher kann man diese ihr nicht anlasten.
Die Kosten für ein neues Siegel... die werden intern im Amt abgehandelt.

Die SB wird sich höchstens auf eine Belehrung einstellen müssen, dass sie falsch gehandelt hat. Es sind dem TE keine Kosten entstanden, die durch die SB verursacht wurden. Wenn der TE sogar wusste, das er das Schild gar nicht hätte bekommen können, trägt er eine Mitschuld.

Zumindest bei uns würde ich keiner Mitarbeiterin füpr sowas an den Karren fahren. Sie darauf hinweisen, dass das etwas doof war ja, mehr aber auch nicht. Kosten aufbrummen erst recht nicht. Allerdings bin ich nicht bei einer Zulassungsstelle.

Die Sache sähe anders aus, wenn ihm seitens der SB bescheinigt worden wäre, dass er unzulässigerweise eine Ausnahmegenehmigung erhält... was hier jedoch nicht passiert ist.

Der TE hat gepokert, zunächst vermeintlich gewonnen und wurde von der Realität eingeholt; den Einsatz hat er nun verloren.

Dachte die Ironie, Sarkasmus wäre raus zu lesen gewesen. Natürlich bezahlt sie das nicht selbst.
Würde ich dann auch eher dem Verantwortlichen für die Einarbeitung zuschreiben. Aber mit manchen Argumenten der Antragsteller sind einige frische Kollegen/Kolleginnen überfordert. Kurze Nachfrage hätte das verhindert, aber aus Fehlern lernt man. Dümmer wird man dadurch nicht.

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 17. Dezember 2024 um 18:32:40 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2024 um 19:29:32 Uhr:


Die Zuteilung wird widerrufen.
Fotos braucht man nicht schicken, die falsche Kennzeichengröße ist bekannt.

Ist das so? Weil irgendjemand vom Amt sagt, er hätte da ein falsches Kennzeichen gesehen,

Ja das ist so. Hatte die FZV doch schon verlinkt. Und es sagt ja nicht irgendjemand, sondern jemand hat das falsche Gesiegelte Kennzeichen gesehen.
Und das Foto vom TE hast Du doch gesehen, oder nicht?

Also dafür muss man nicht mal ingenieur sein und lediglich die FZV lesen, um die falsche Kennzeichengröße festzustellen.

Ja klar, FZV, Theorie und Praxis. Die Ausführungen des TE klingen nicht nach einem Verwaltungsakt, der im Rollen ist. Dafür erscheint mir ein "gesehen" auch etwas sehr dünn als Basis. Den Akt soll der TE quasi selbst mit einem Foto ins Rollen bringen, würde ich eher annehmen. Und da würde *ich* an seiner Stelle keine Beihilfe leisten... tätig werden kann er auch wenn wirklich was handfestes im Briefkasten liegt.

Genau. Man ist ja auch sonst nicht verpflichtet, an seiner eigenen Verurteilung/Bestrafung aktiv mitzuwirken.

Ist ja für einige Hobby Verwaltungen zu beschäftigen.

§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht den Vorschriften dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entspricht,

so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass

2.das Fahrzeug vorgeführt wird.

Wenn der TE sich zurücklehnen wollte, weshalb hat er nach dem netten Brief dort angerufen?
Weil er genau weiß, dass die Dame ihm das falsche Kennzeichen gesiegelt hat.

Da fährt man hin, lässt sich das richtige Kennzeichen Siegeln und freut sich an seinen wie es ausschaut top restaurierten Käfer.
Man kann es natürlich auch auf Betriebsuntersagung, zwangsweise Außerbetriebsetzung ankommen lassen

... oder man wartet ab, ob diese Anordnung tatsächlich kommt oder eben nicht.

Ich denke nicht, dass irgendjemand hier aktiv die Verwaltung beschäftigen will. Wenn ich mit dem, was die Verwaltung vor hat, nicht einverstanden bin, unterstütze ich sie aber nicht ohne Not dabei. Ich sehe da noch einen Unterschied.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 17. Dezember 2024 um 17:08:21 Uhr:



Es ist nicht zulässig, aber warum nicht? Wen stört das und warum, kann man es nicht lesen oder was ist der Grund?

Naja, die ganzen Leute in den Schreibstuben brauchen ja ihre Daseinsberechtigung.
Sehr viele dieser merkwürdigen Vorschriften sind reiner Selbstzweck.

Deine Antwort
Ähnliche Themen