Kleines Nummernschild amtlich in falscher Größe zugeteilt

VW

Liebe Community! Ich habe für meinen VW Käfer, Bj. 1963 bei meiner Zulassungsstelle ohne Einwände ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad) zugeteilt bekommen. Nach circa zwei Monaten schreibt mich der Landkreis des Vertrauens an (nett und freundlich, noch keine Fristsetzung), dass mir ggf. eine falsche Größe zugeteilt worden ist (richtig wäre ja das „Kuchenblech“). Nach einem kurzen Anruf meinerseits fragte ich, wie die drauf kommen. Antwort: ein Bediensteter hätte mich in seiner Freizeit gesehen und den Misstand entdeckt (der gute Mann hat wohl keine Hobbys, keine Freunde, und in seinem Job ist er anscheinend auch nicht ausgelastet). Ich soll den jetzt erstmal ein Foto von der Heckseite zusenden…

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde!!!

Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Amtlich zugelassener Käfer
119 Antworten

Zitat:

@Stadi1 schrieb am 16. Dezember 2024 um 14:30:36 Uhr:


Ist aber schon ein Riesen Zufall das Dich da ein Angestellter der Zulassungsstelle mit rumfahren sieht und die Motivation hat sich das zu notieren und prüfen.

Kommt auf die Größe des Zulassungsbezirks an. Und wenns der SbL war, ist es doch nur logisch,dass der sich wundert und nachschaut, wie die rechtswidrige absiegelung zustande kommen konnte.
Allein schon um vorzubeugen Nachahmer am Tisch zu haben, die sich auf den gesichteten Käfer berufen und ebenfalls ein solches Kennzeichen verlangen.

Klar, verstehe ich schon. ist aber trotz allem schon ein großer Zufall. Ich denke mal das gute Stück wird ja auch nicht täglich bewegt werden.

Oder der von Dir beschrieben Fall ist bereits eingetreten das die ersten ebenfalls so ein Schild wollten

ok, das Schild ist amtlich und historisch falsch. Aber wenns dem Besitzer gefällt, wen stört das eigentlich und warum? Deutschland halt, oder?

Es stört keinen, ist nur nicht zulässig.

Mich stören 130 Schilder auf der BAB, muss mich trotzdem dran halten!

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Zitat:

@Stadi1 schrieb am 16. Dezember 2024 um 14:44:19 Uhr:



Oder der von Dir beschrieben Fall ist bereits eingetreten das die ersten ebenfalls so ein Schild wollten

Da steht der SB blöd da, wenn er einen Antragsteller das LLK Schild nicht Siegeln will und der ein Foto zückt, wo es ein anderer bekommen hat.

Das Foto ist doch keinen Grundlage, oder sollte man hier auf Gewohnheitsrecht klagen. 😁

Die Grundlage für eine Entscheidung nicht, aber der Beleg dafür, dass ein anderer ein nicht Vorschriftmäßiges Schild gesiegelt bekommen hat schon.
Und darauf stellt sich die Frage des Antragstellers, warum der und ich nicht .
Bei gleichen Voraussetzungen sollten die gleichen Ergebnisse raus kommen?

Genau. Und daher wird der Sachbearbeiter genau dieses Bild heranziehen, die Nummer ist ja ersichtlich, und dem Nummernhalter einen Hinweis auf Falschzuteilung mit notwendiger Korrektur zustellen. Könnte im betreffenden Fall ja auch genauso gelaufen sein....

Der TE weiß doch selbst, dass es nicht zulässig ist und hat laut eigener Aussage auf gut Glück, dass LLK Schild prägen lassen und vorgelegt. Ich hoffe mal, dass die SB aus Unwissenheit besiegelt hat.
Welche Kennzeichen größe vorne abgesiegelt wurde, ist noch nicht erwähnt worden. Wenn es dort ein Standard 520x110 war, hätte spätestens da, die SB bei einem Kollegen nachfragen sollen.

Mal eine Frage....

Was meint der TE mit zugeteilt?
Hat der TE irgendeinen Wisch auf dem staht, dass es diese Kennzeichengröße sein MUSS, oder ist er einfach hingegangen und hat sich das kleine Blech Siegeln lassen?

Ich hatte damals für meine US-Karre extra eine Wisch mitbekommen, dass das LKR-Kennzeichen aus Platzgründen notwendig ist (Kennzeichenmulde im Heck...aufwendige Blecharbeiten um da ein Kennzeichen unter zu bekommen).

Wenn das einfach nur gespiegelt wurde...das erlebt man öfter, dass die Leute es auf gut Glück versuchen...manchmal klappt's.

Ist am Ende nur eine Frage, wer die Kosten zu tragen hat. Ein Kuchenblech wird es auf jeden Fall.

Hat er Hier
Preis gegeben.

ich habe das Schild „auf gut Glück“ mir anfertigen lassen und es mit allen relevanten Unterlgen beim Straßenverkehrsamt der jungen Beantin vorgelegt. Anscheinend hat sie sich mit der Materie nicht wirklich ausgekannt. Ich persönlich habe mich gefreut als ob ich einen 5 mit Zusatzzahl hätte??.

Hallo,

man muss sich fragen, ob hier nur noch Moralapostel unterwegs sind, die ALLES immer korrekt handhaben.

Stellen diejenigen hier alle Fahrer mit Kfz und unzulässigen Kennzeichen sofort zur Rede und zeigen die auch an?
Es fahren soviele Fahrzeuge rum, die KEIN im Sinne der Kennzeichenverordnung zulässiges Blech dran haben. Was ist denn mit denen? Kommt da gleich der deutsche Ordnungsfanatiker um die Ecke?

Ich sag nur, wo kein Kläger so auch kein Richter. Spätestens bei einer HU sollte sowas auffallen. Und wenn nicht? So what?

Ich kenne es von früher hier im LK auch noch so, dass einfach alles gesiegelt wurde, sobald es von einem Zulassungsservice bzw. Autohaus mit Zulassungsdienst vorgelegt wurde. Diese Kennzeichen sind immer noch im Umlauf.
Heutzutage ist es deutlich schwieriger geworden, aber noch machbar.
Und dieses kleine zweiteilge kleine Kennzeichen sieht man doch zuhauf an Fahrzeugen der oberen Preisliga.

Es ist doch Geschmacksache, ob man auf einem Oldtimer solch ein Zeichen fahren will. Ich hätte damit kein Problem und würde es einem Kuchenblech IMMER vorziehen.
Historisch korrekt wäre eh nur das alte (DIN) Kennzeichen ohne Eurostreifen und kleinem einfarbigen LK Siegel. Oder nicht?! 😛

VG

Beim TE läuft bereits das Widerrufsverfahren. Deshalb fragte er hier an. Mit Moral und den drei Aposteln hat das nichts zu tun. Der TE muss sich auf den Einzug dieser Kennzeichentafel einstellen. Ist halt so.

Die Frage, die zu klären wäre, ist die, wer für die entstandenen Kosten aufkommen muss. So wie es geschildert wurde, liegt der Fehler bei der Behörde und wenn diese Nachbesserung verlangt, weil der eigene Fehler im Nachhinein aufgefallen ist, dann sollten die Kosten auch erstattet werden zumindest für ein Standardkennzeichen.

Bezahlt die junge Sachbearbeiterin aus eigener Tasche, hat der TE ne kleine Weihnachtsfreude zusätzlich, und der SB passiert das mit sicherheit kein zweites Mal, also eine win win Situation.
Mit dem Wissen, dass es nicht das richtige Kennzeichen ist, hat der TE ihr das Kennzeichen untergejubelt. Siehe Zitat seiner Aussage.

Schade, dass ein erfahrener SB keinen Blick drauf wirft bzw man mal nachfragen geht. Bei Fahrzeugklasse M1/01 hätte ihr das auffallen müssen.

Deshalb wird beim hiesigen LK eine von der FZV abweichende Kennzeichengröße ausschließlich nach Vorführung und 4 Augenprinzip vergeben.
Dann können sich bei Fehlern die MA die zusätzlichen Kosten teilen.

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