Kleines Nummernschild amtlich in falscher Größe zugeteilt

VW

Liebe Community! Ich habe für meinen VW Käfer, Bj. 1963 bei meiner Zulassungsstelle ohne Einwände ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad) zugeteilt bekommen. Nach circa zwei Monaten schreibt mich der Landkreis des Vertrauens an (nett und freundlich, noch keine Fristsetzung), dass mir ggf. eine falsche Größe zugeteilt worden ist (richtig wäre ja das „Kuchenblech“). Nach einem kurzen Anruf meinerseits fragte ich, wie die drauf kommen. Antwort: ein Bediensteter hätte mich in seiner Freizeit gesehen und den Misstand entdeckt (der gute Mann hat wohl keine Hobbys, keine Freunde, und in seinem Job ist er anscheinend auch nicht ausgelastet). Ich soll den jetzt erstmal ein Foto von der Heckseite zusenden…

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde!!!

Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Amtlich zugelassener Käfer
119 Antworten

Genau, die in den schreibstuben haben sich die fzv selbst gebastelt!
Was ist mit Dir nur nicht richtig

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 19:00:21 Uhr:



Dachte die Ironie, Sarkasmus wäre raus zu lesen gewesen.

Mein Sarkasmus-Detektor ist gerade in Reparatur.
Sry, bin heute wohl etwas langsam im Denken. ;-)

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 20:22:41 Uhr:



Genau, die in den schreibstuben haben sich die fzv selbst gebastelt!

Wo sonst, als in irgendwelchen Schreibstuben ist denn dann diese fzv entstanden?
Die Bürokratie gebiert ständig neue Vorschriften und Regeln um ihr Dasein immer mehr zu zementieren.
Es gibt nichts, was unsere Wirtschaft mehr lähmt, als die Bürokratie. Es gibt nichts, was mehr Geld verbrennt, als die Bürokratie.
Das Beispiel dieses Thread zeigt das sehr plakativ.
Da wird wegen einer Abweichung von einer Vorschrift, die niemand außer einem Bürokraten auffällt und auch niemanden außer einem Bürokraten stört, oder gar zum Nachteil gerät, ein völlig überflüssiger Verwaltungsakt angestoßen, der dem Betroffenen und dem Steuerzahler Geld aus der Tasche zieht.
Und am Ende dieses Verwaltungsaktes profitiert niemand davon außer der Verwaltung selbst. Also reiner Selbstzweck.

Verschwörungstheoretiker at it's best

Und der Tankstellenkassierer legt die Preise selbst fest

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Zitat:

@Melosine schrieb am 17. Dez. 2024 um 21:21:57 Uhr:


Wo sonst, als in irgendwelchen Schreibstuben ist denn dann diese fzv entstanden?
Die Bürokratie gebiert ständig neue Vorschriften und Regeln um ihr Dasein immer mehr zu zementieren.

Das ist leider Unsinn.

Die Festlegung der Kennzeichengröße, wie auch andere Vorschriften, entstehen aus wissenschaftlichn Gesichtspunkten. Quasi Physik, die Optik.
Ganz einfach.

Damit jeder ein Kennzeichen erkennen kann, wenn es einen beim überholen streift...

Wissenschaftliche Studien und Versuche gab es dazu.

Wie würdest du es denn auslegen, insbesondere die Schrifthöhe?
Gibt es deinerseits Erkenntnisse, dass nicht auch 5mm reichen? Wo ist die Grenze des erkennbaren? Wann ist das dann Bürokratie?

Warum geht ihr auf diese hohlen Provokationen überhaupt ein?

Don't feed...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dezember 2024 um 22:04:20 Uhr:



Damit jeder ein Kennzeichen erkennen kann, wenn es einen beim überholen streift...

Dass muss natürlich unbestritten gegeben sein. Nur ist die Sachlage hier eine Andere. Das Kennzeichen um das es geht ist an Fahrzeug A nicht erlaubt, an Fahrzeug B aber sehr wohl.
An der Erkenn- und Lesbarkeit kann es also nicht liegen.
Und am Ende des Tages bleibt als Begründung dann halt irgend ein Paragraph übrig, in dem festgelegt wurde, dass das Format C an Fahrzeug A nicht, an Fahrzeug B aber erlaubt ist. Und dann sind wir wieder bei den Schreibstuben und deren Selbstzweck.

Die halbe Republik wartet auf Amtstermine aber für den Schmarrn haben sie Zeit. Fachkräftemangel?

Na die tolle Begründung kannst Du auf jede gesetzliche Regelung anwenden,die Dir nicht genehm ist bzw die Du nicht verstehst.

[Beitrag von MT editiert]

Zitat:

@Hetep-Heres schrieb am 14. Dezember 2024 um 00:39:38 Uhr:


Liebe Community! Ich habe für meinen VW Käfer, Bj. 1963 bei meiner Zulassungsstelle ohne Einwände ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad) zugeteilt bekommen. Nach circa zwei Monaten schreibt mich der Landkreis des Vertrauens an (nett und freundlich, noch keine Fristsetzung), dass mir ggf. eine falsche Größe zugeteilt worden ist (richtig wäre ja das „Kuchenblech“). Nach einem kurzen Anruf meinerseits fragte ich, wie die drauf kommen. Antwort: ein Bediensteter hätte mich in seiner Freizeit gesehen und den Misstand entdeckt (der gute Mann hat wohl keine Hobbys, keine Freunde, und in seinem Job ist er anscheinend auch nicht ausgelastet). Ich soll den jetzt erstmal ein Foto von der Heckseite zusenden…

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde!!!

Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!

Moin,

Für den VW Käfer war und ist auch immer ein Kuchenblech vorgesehen, der Platz ist dafür auch vorhanden.

Ausnahmen waren immer US Fahrzeuge, wo ein begrenzter Platz zur Verfügung steht und ein „Heckumbau“ wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Im Endeffekt liegt es aber auch bei US Fahrzeugen immer am jeweiligen Sachbearbeiter, inwiefern er das als „vertretbar“ ansieht.

Fazit: Finde Dich damit ab, da gehört halt nen Kuchenblech dran 😎

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Dezember 2024 um 08:25:31 Uhr:


Na die tolle Begründung kannst Du auf jede gesetzliche Regelung anwenden,die Dir nicht genehm ist bzw die Du nicht verstehst.

[Beitrag von MT editiert]

Ich denke eben, daß es in den Ämtern begrenzte Personalressourcen gibt und man die für wichtigeres Zeug einsetzen sollte, wo man wirklich was sinnvolles erreichen könnte für den Bürger.

Du entscheidest doch wohl nicht, was sinnvoll ist oder nicht.

Mit der Argumentation kann man auch alle TL angehen.

Und die Aufgabe der SB in der Zulassungsstelle ist halt die Umsetzung der FZV, so wie das Jobcenter für Deine ALG 1 zuständig ist usw.
Es ist unglücklich,dass der MA dieser Fehler unterlaufen ist, jetzt mit wirren Theorien die Berichtigung anzugehen, ist Schwachsinn.
Der nächste sieht den Käfer fahren und verlangt das gleiche Blech und die Probleme der SB beginnen von vorn, wenn sie begründen muss, weshalb der TE es bekommen hat und er nicht.

"wenn sie begründen muss, weshalb der TE es bekommen hat und er nicht."
Spricht ja auch nichts dagegen, außer Prinzipienreiterei. Die Einstellung in der deutschen Juristerei und Verwaltung ist halt so, in großen Firmen übrigens auch nicht viel anders. Ich bezweifle, daß wiir uns das noch lange leisten können.

Da frage ich mich doch, wie denn die ganzen Poser mit ihren künstlich verkürten Kennzeichenflächen hinten an die kurzen Nummern (und entsprechend kurzen Kennzeichen) kommen, die doch angeblich Motorrädern vorbehalten sind. Einem bekannten wurde ein entsprechendes Wunschkennzeichen nämlich aus genau diesem Grund verweigert...

Eine Freundin auf der Zulassungsstelle kann Wunder bewirken , das bekannte Vitamin B.

Die Überschrift des Threads ist aber scheinbar ja auch falsch.

Das kleine Kennzeichen wurde nicht offiziell zugeteilt ( mit entsprechender Eintragung) sondern ergaunert indem man halt ein kleines Kennzeichen vorgelegt hatte und dann von einem unwissenden einen Stempel drauf bekommen hat 😉

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