Kleines Nummernschild amtlich in falscher Größe zugeteilt
Liebe Community! Ich habe für meinen VW Käfer, Bj. 1963 bei meiner Zulassungsstelle ohne Einwände ein kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad) zugeteilt bekommen. Nach circa zwei Monaten schreibt mich der Landkreis des Vertrauens an (nett und freundlich, noch keine Fristsetzung), dass mir ggf. eine falsche Größe zugeteilt worden ist (richtig wäre ja das „Kuchenblech“). Nach einem kurzen Anruf meinerseits fragte ich, wie die drauf kommen. Antwort: ein Bediensteter hätte mich in seiner Freizeit gesehen und den Misstand entdeckt (der gute Mann hat wohl keine Hobbys, keine Freunde, und in seinem Job ist er anscheinend auch nicht ausgelastet). Ich soll den jetzt erstmal ein Foto von der Heckseite zusenden…
Bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte: ein Kfz-Kennzeichen ist eine Urkunde (in dem Fall mit erteilten, amtlichen Siegeln). Die können mir das doch nicht einfach so wieder weg nehmen und entwerten oder doch? Es ist eine Urkunde!!!
Bitte um sachliche Aussagen - ich bin am Verzweifeln. Möchte das Schild behalten und den historischen Aspekt des Käfers damit unterstreichen!!
119 Antworten
@ paul
Ja, im Fall des TE scheint es wohl so zu laufen.
Mir ging es eher darum, wie hier auf MT immer mit erhobenen Zeigefinger geschrieben wird.
Erschreckend finde ich halt, dass es MA von Zulassungsstellen zu geben scheint, die nichts anderes zu tun haben, als andere VT anzusch...en. Muss man sich Gedanken machen, wenn man eine kurze Kombi fährt, die in einer legalen Größe sind, nur weil es Leute gibt, die der Meinungs sind, dass z.B. nur 520x110mm zulässig sind?
Der TE hat halt im Nachhinein Pech gehabt, dass er einem MA "aufgefallen" ist.
Wäre das Kennzeichen in der Form auf einem Fahrzeug im sechstelligen Preisbereich montiert, wäre garantiert NICHTS gekommen.
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:07:02 Uhr:
dass z.B. nur 520x110mm zulässig sind?
Wo steht das, bzw wer hat das so ausgedrückt?
520 ist die maximale zulässige Länge für einzeilge Kennzeichen.
Die tatsächlich geprägte Größe richtet sich einzig nach der Stellenanzahl und den einzuhaltenen Abständen.
5 stellen passen auf 420 und werden auch so vergeben, dann gibt's noch wieder LK die bei weniger als 8 vergebenen Stellen, abweichend von der FZV immer Engschrift Siegeln und ggf vorgeschriebene Abstände ignorieren und dann werden 5 Stellen auf 400 oder 380mm Blech abgesiegelt.
In Berlin erledigt es sich von alleine.
Ein PKW muss, ohne das ein besonderer Grund vorliegt, mindestens fünf Zeichen haben, also
B XX 000 oder
B X 0000
Zitat:
@hlmd schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:07:02 Uhr:
Wäre das Kennzeichen in der Form auf einem Fahrzeug im sechstelligen Preisbereich montiert, wäre garantiert NICHTS gekommen.
Das würde ich nicht verallgemeinern, leider gibt's dazu ein prominentes Beispiel. JP auf seinem Aventador hatte vorne ein 240x130 er Blech, welches absolut nicht Rechtskonform ist und das entfernen, des vom Hersteller angebrachten Kennzeichenhalters sollte nicht in die Überlegung einer Ausnahmegenehmigung fließen. Dass er damit noch seine Poser Videos gefüllt hat und jeder sehen konnte, dass er in DO ein LLK Schild bekommen hat, macht es noch schlimmer.
Wäre mal interessant, was der Leiter der Zulassungsstelle DO dazu sagen würde.
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Zitat:
@hlmd schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:07:02 Uhr:
@ paul
......
Mir ging es eher darum, wie hier auf MT immer mit erhobenen Zeigefinger geschrieben wird.Erschreckend finde ich halt, dass es MA von Zulassungsstellen zu geben scheint, die nichts anderes zu tun haben, als andere VT anzusch...en. Muss man sich Gedanken machen, wenn man eine kurze Kombi fährt, die in einer legalen Größe sind, nur weil es Leute gibt, die der Meinungs sind, dass z.B. nur 520x110mm zulässig sind?
...
VG
Da würde ich mir keine Gedanken drüber machen. Wird schon nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. 😉
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:21:05 Uhr:
In Berlin erledigt es sich von alleine.
Ein PKW muss, ohne das ein besonderer Grund fünf Zeichen haben, also
B XX 000 oder
B X 0000
Ich glaub München hat auch seltsame Vergabe Kriterien, deshalb kommen Krafträder auch nicht an das Kraftrad Kennzeichen 180x200, weil die immer 5 Stellen vergeben und die nur auf 220X200 passen, trotz der verkleinerten Schrift.
Wenn das Berlin grundsätzlich so macht, wundern mich einige Kennzeichen dann doch, die man so fahren sieht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:21:53 Uhr:
Dass er damit noch seine Poser Videos gefüllt hat und jeder sehen konnte, dass er in DO ein LLK Schild bekommen hat, macht es noch schlimmer.Wäre mal interessant, was der Leiter der Zulassungsstelle DO dazu sagen würde.
„Wo kein Kläger – da kein Richter“.
Wenn es Dich so interessiert, dann wäre es am einfachsten, eine offizielle Meldung an die zuständige Behörde zu richten.
@windelexpress
Wie lange es so ist weiß ich nicht.
Letztes Jahr wollte ich mir ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle online reservieren und da stand das als Kriterium.
Es wurde anderslautende vom System auch nicht akzeptiert.
Vielleicht will Berlin nicht auch so ein MUC Problem haben wenn man berücksichtigt das bestimmt doppelt so viel ein B haben als ein M.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:31:49 Uhr:
Wenn es Dich so interessiert, dann wäre es am einfachsten, eine offizielle Meldung an die zuständige Behörde zu richten.
Woher nimmst Du die Annahme, dass mich das so interessiert?
Ich gebe hier lediglich wieder, was in der FZV vorgegeben ist und daraus ergibt sich halt, dass der TE einE rechtswidrige Kennzeichengröße gesiegelt bekommen hat, und die zuständige Behörde diesen Fehler jetzt bereinigt.
Wenn ich als Dortmunder die Kiste hätte fahren sehen und es mir ein Bedürfnis wäre, ebenfalls ein LLK Schild an meinem Fahrzeug führen zu wollen, wäre ich mit dem entsprechenden Material von JP dort aufgeschlagen. Auf die Ablehnung wäre ich gespannt gewesen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:14:40 Uhr:
Zitat:
@hlmd schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:07:02 Uhr:
dass z.B. nur 520x110mm zulässig sind?Wo steht das, bzw wer hat das so ausgedrückt?
Bitte den ganzen Satz zitieren und nicht die Hälfte "vergessen"!
Wie war das mit dem Kontext?!
Ich weiß selbst, dass es die maximale Größe ist. Fahr ja selbst ein 420er Schild.
Es gibt aber trotzdem viele Zeitgenossen, auch auf den Zulassungsstellen, die der Meinung sind, dass nur die Standard Größe zulässig sei.
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:43:16 Uhr:
auch auf den Zulassungsstellen, die der Meinung sind, dass nur die Standard Größe zulässig sei.VG
. und dafür hat man die Anlage 4 FZV zur Hand, die bei den Zulassungsstellen und Schilderprägern auch aushängen sollte und kann sich dann ja erklären lassen, weshalb ein 5 stelliges Kennzeichen auf 520 und nicht wie möglich auf 420 geprägt werden soll.
Zitat:
@hlmd schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:07:02 Uhr:
@ paul
Erschreckend finde ich halt, dass es MA von Zulassungsstellen zu geben scheint, die nichts anderes zu tun haben, als andere VT anzusch...en.
Das muss nicht mal ein MA einer Zulassungsstelle sein.
Die nicht-Vorschriftsmäßigkeit kann auch die Polizei bemängeln. Ebenso der Prüfer bei der Hauptuntersuchtung (in der Theorie).
Es ist und bleibt eine Abweichung von der FZV.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:56:13 Uhr:
Ebenso der Prüfer bei der Hauptuntersuchtung (in der Theorie).
Ist das denn schon mal intern Thematisiert worden?
Insbesondere in Zusammenhang i_kfz und mit dem selbst aufkleben der Plakettenträger auf die Kennzeichen ?
Der überwiegende Teil der Rennleitung, weiß davon nix!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:42:25 Uhr:
Woher nimmst Du die Annahme, dass mich das so interessiert?
Ich zittere Deine Aussage:
"Wäre mal interessant, was der Leiter der Zulassungsstelle DO dazu sagen würde".
Wenn es wie Du schreibst interessant wäre, dann interessiert es Dich auch sonst hättest Du es anders formuliert.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2024 um 15:25:57 Uhr:
Ich glaub München hat auch seltsame Vergabe Kriterien, deshalb kommen Krafträder auch nicht an das Kraftrad Kennzeichen 180x200, weil die immer 5 Stellen vergeben und die nur auf 220X200 passen, trotz der verkleinerten Schrift.
ist nicht seltsam, sondern der Tatsache geschuldet, dass das "M" ja auch im Landkreis gilt. Die ganzen kurzen Kombis gehören bis auf ein paar Ausnahmen zum Landkreis.
Deshalb bekommt man in der Stadt keine kurzen Kennzeichen mehr und man hat eben das "MUC" eingeführt. Hauptsächlich für Motorräder, aber man sieht trotzdem die kurzen Kombis nach dem "MUC" auch an Autos.
VG