Klarlack geht ab - erst gekauft
Hallo Leute,
ich habe vor 2 Monaten einen 2 Jahre alten 320er mit 23.000km für 22.000 gekauft und beim Autohändler hiess es, da es ein Leasingruecklaufer ist, kann es sein, das ich mal nen Kratzer finde, aber ansonsten ist der Wagen 1a, sowie unfallfrei usw.
Nach Problemen wie, nach den ersten 50km musste ich nen oelwechsel machen und die klimaanlage bläest warm anstatt kalt, habe ich wieder ein problem, der lack an der Stoßstange...
Letzten Freitag beim waschen habe ich an der vorderen Stoßstange gesehen, das der Klarlack abgeht, in der größe von ca 2cm durchmesser und dies vermehrt...
Der Autohaendler sagte, ich solle zur BMW, da dies auf Kulanz geht... Bei der BMW Werkstatt wurde festgestellt, das der Wagen schonmal lackiert wurde, da die Originalschrauben *unten* und der Gummi unter den wagen Weiß ist, in der History steht nichts drinnen und somit geht dies nicht auf Kulanz. Danach haben sie den Lack auf der Motorhaube usw gemessen, aber da war alles ok. Die stoßstange können sie nicht messen, da dies kein Blech ist.
Ich habe dem Verkaeufer bescheid gegeben und dieser stellte sich quer, da er sagte, so habe ich ihn gekauft und so ist es halt mal bei leasing rückläufern...
Nach langer diskussion hatte er gesagt, das er nichts von BMW lackieren lässt, da diese 300euro verlangen und auch nur von anderen Personen ausserhalb der Werkstatt lackieren lassen. Er hat darauf gefragt wie weit ich von Frankfurt weg wohne, da er jemanden kennt, der das fuer ein paar pfenning mache aber, da fahre ich 5 stunden.
Muss ich dieses Angebot annehmen oder habe ich chancen über rechtsschutz etc dies über BMW lackieren zu lassen, weil da hat man ja ne zeit drauf garantie wenn diese es machen?
Denn es sollte ja nicht wieder gepfuscht werden, sondern richtig gemacht wernden, weil, will das Problem nicht wieder nach nen Jahr haben, das wieder alles abgeht.
Was meint ihr?
Mfg
Anhang: Bilder (Bilder sind am Freitag entstanden, wachsen immer weiter)
Beste Antwort im Thema
Kann der Händler doch gerne selbst nachbessern. Ist sein gutes Recht.
ABER: der Händler muss für die Transportkosten dann auch aufkommen. Von wegen "Auto so weit weg gekauft und dann eben pech gehabt". Das ist bei einem Gewährleistungsfall mitnichten so!! Bitte nichts falsches von den Usern hier sagen lassen. Die Händler wollen sich da gerne herumwinden, aber der Transport des Fahrzeugs geht auf die Kappe des Verkäufers.
35 Antworten
würde das ebenfalls bei einem Lackierer bei dir vor Ort machen lassen. Kostet nicht die Welt und du sparst dir ne Menge Fahrerei 😉
Zitat TE:
"Autohaus hat angerufen und gesagt sie machen es aber nur in eigene hallen da es nur 150euro kostet. Dies is jedoch eine einfache fahrt von 6 Stunden!"
Daraus schließe ich, dass das Autohaus 6h entfernt ist, und sie es vor Ort ausbessern wollen. Das ist das gute Recht des Autohauses. Man nimmt es an oder macht es auf eigene Kosten bei sich vor Ort.
Bei letzterer Möglichkeit kannst Du selber beim Lackierer vorstellig werden, sollte gepfuscht werden. Bei erster Möglichkeit besteht die Wahrscheinlichkeit, dass hier nicht alles sauber gemacht wird und Du wieder nach einiger Zeit mit derartigen Problemen da stehst.
Wenn der Verkäufer Dir schon mit Preisen und billig, billig ankommt, dann hätte ich da nicht so ein gutes Gefühl...
Wie jedoch ein paar User geschrieben haben, würde ich erst einmal prüfen, was man da überhaupt für ein Fahrzeug gekauft hat. Verkauft als unfallfrei? Vielleicht dennoch ein Unfaller? -> Gutachten machen.
Daraus ergibt sich eine ganz andere Situation. Falls es Dich denn interessiert.
Vielleicht mal im Vorfeld die VIN/Historie prüfen lassen von jemanden aus dem Forum, der das kann. Falls Leasing-Fahrzeug von BMW müsste ein möglicher Unfall doch aufgenommen worden sein.
Vielleicht hilft dir ja das neueste Urteil vom BGH:
http://m.faz.net/.../...portkostenvorschuss-in-werkstatt-15113004.html
Was war das überhaupt für ein Händler, hatte der so kleine Fähnchen außenrum hängen.
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Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 26. Juli 2017 um 15:01:53 Uhr:
Hast Du das Auto dort gekauft? Wenn ja, dann musst Du das für die Nachbesserung in Kauf nehmen; das ist der Nachteil, wenn man Autos weiter weg kauft und der Grund, dass ich bei Gebrauchten nie weiter als 150 km weit weg suche. Man spart zwar manchmal beim Kauf, aber im Garantiefall muss man die Entfernung in Kauf nehmen, weil er das Recht auf Nachbesserung hat.Wenn Du das Auto aber nicht dort gekauft hast, sondern vor Ort, dann ist es deren Problem, den Schaden zu beheben und in dem Fall ist es nicht zumutbar, dass Dein Auto von Dir gefahren wird oder auch von einem der Mitarbeiter, weil es Dich ja viel Geld kostet, wenn du so weit fahren musst.
Die Info von Dir, wo das Auto gekauft wurde und wo es ungefähr lackiert werden soll, wären hilfreich.
Das Autohaus wo ich es gekauft habe liegt im Umfeld von Bayreuth (1 1 1/2 stunden fahrt)
Der Hauptsitzt von der "Firma" liegt in Limburg (bisschen mehr als 6 stunden fahrt) und es soll in Frankfurt Lackiert werden (6 stunden fahrt)
Zitat:
@Istean schrieb am 26. Juli 2017 um 19:47:39 Uhr:
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 26. Juli 2017 um 15:01:53 Uhr:
Hast Du das Auto dort gekauft? Wenn ja, dann musst Du das für die Nachbesserung in Kauf nehmen; das ist der Nachteil, wenn man Autos weiter weg kauft und der Grund, dass ich bei Gebrauchten nie weiter als 150 km weit weg suche. Man spart zwar manchmal beim Kauf, aber im Garantiefall muss man die Entfernung in Kauf nehmen, weil er das Recht auf Nachbesserung hat.Wenn Du das Auto aber nicht dort gekauft hast, sondern vor Ort, dann ist es deren Problem, den Schaden zu beheben und in dem Fall ist es nicht zumutbar, dass Dein Auto von Dir gefahren wird oder auch von einem der Mitarbeiter, weil es Dich ja viel Geld kostet, wenn du so weit fahren musst.
Die Info von Dir, wo das Auto gekauft wurde und wo es ungefähr lackiert werden soll, wären hilfreich.
Das Autohaus wo ich es gekauft habe liegt im Umfeld von Bayreuth (1 1 1/2 stunden fahrt)
Der Hauptsitzt von der "Firma" liegt in Limburg (bisschen mehr als 6 stunden fahrt) und es soll in Frankfurt Lackiert werden (6 stunden fahrt)
Wenn ich was vor Ort machen kann lass es mich wissen!, komme aus Bayreuth!
Gruß
Kann der Händler doch gerne selbst nachbessern. Ist sein gutes Recht.
ABER: der Händler muss für die Transportkosten dann auch aufkommen. Von wegen "Auto so weit weg gekauft und dann eben pech gehabt". Das ist bei einem Gewährleistungsfall mitnichten so!! Bitte nichts falsches von den Usern hier sagen lassen. Die Händler wollen sich da gerne herumwinden, aber der Transport des Fahrzeugs geht auf die Kappe des Verkäufers.
Eben! Wenn der Händler hier ums Eck, bei dem ich zB gekauft hätte, sagt, ich muss die Karre wegen der günstigeren Kosten in die Filiale nach Flensburg bringen, dann kommt er für die Zusatzkosten auf!
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 26. Juli 2017 um 22:29:37 Uhr:
Kann der Händler doch gerne selbst nachbessern. Ist sein gutes Recht.ABER: der Händler muss für die Transportkosten dann auch aufkommen. Von wegen "Auto so weit weg gekauft und dann eben pech gehabt". Das ist bei einem Gewährleistungsfall mitnichten so!! Bitte nichts falsches von den Usern hier sagen lassen. Die Händler wollen sich da gerne herumwinden, aber der Transport des Fahrzeugs geht auf die Kappe des Verkäufers.
Auch wenn das Auto zu 100% fahrbereit ist?
Ich kenne das bei nicht fahrbereiten oder nicht StVO konformen Fahrzeugen.
Außerdem gilt nach BGH Urteil das
https://www.anwalt.de/.../...tigung-zum-verkaeufer-bringen_019139.html
Zitat:
@ChKolumbus schrieb am 27. Juli 2017 um 07:50:22 Uhr:
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 26. Juli 2017 um 22:29:37 Uhr:
Kann der Händler doch gerne selbst nachbessern. Ist sein gutes Recht.ABER: der Händler muss für die Transportkosten dann auch aufkommen. Von wegen "Auto so weit weg gekauft und dann eben pech gehabt". Das ist bei einem Gewährleistungsfall mitnichten so!! Bitte nichts falsches von den Usern hier sagen lassen. Die Händler wollen sich da gerne herumwinden, aber der Transport des Fahrzeugs geht auf die Kappe des Verkäufers.
Auch wenn das Auto zu 100% fahrbereit ist?
Ich kenne das bei nicht fahrbereiten oder nicht StVO konformen Fahrzeugen.Außerdem gilt nach BGH Urteil das
https://www.anwalt.de/.../...tigung-zum-verkaeufer-bringen_019139.html
Ähm sorry, aber in dem von dir verlinkten Artikel steht genau das was @TheRealRaffnix geschrieben hat ....
"Zwar ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Gewährleistung und damit auch die Verbringungs- bzw. Transportkosten zu tragen. Der Käufer muss diese Kosten aber erst einmal vorschießen ...... "
Der Artikel ist eine nachträgliche Erläuterung einer RAin, also eine Interpretation, die sicher ihren Mandanten nicht zuwider läuft. Man sollte sich lieber das Urteil im Original anschauen. Von 2 Streitparteien behauptet schließlich oft am Ende beide, obsiegt zu haben.
Es kann ja auch sein, dass es eine Einzelfallentscheidung war, bedingt durch individuelle Gegebenheiten.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 27. Juli 2017 um 10:34:03 Uhr:
Der Artikel ist eine nachträgliche Erläuterung einer RAin, also eine Interpretation, die sicher ihren Mandanten nicht zuwider läuft. Man sollte sich lieber das Urteil im Original anschauen. Von 2 Streitparteien behauptet schließlich oft am Ende beide, obsiegt zu haben.Es kann ja auch sein, dass es eine Einzelfallentscheidung war, bedingt durch individuelle Gegebenheiten.
Dazu gibt es bereits einige „einzelfallentscheidungen“. Tenor ist immer der gleiche: der verkaufende Händler muss im Gewährleistungsfall die Transportkosten übernehmen. Allerdings muss man als Käufer meist zunächst in Vorleistung treten.
Das ist mittlerweile völlig unstrittig. Seriöse Händler beauftragen daher auch Händler mit der Beseitigung des Mangels, die in der Nähe des Käufers ansässig sind. Das kommt den Händler nämlich im Endeffekt günstiger.
Der Käufer kann auf einen Transportkostenvorschuss vom Verkäufer bestehen...hatte ich doch gestern erst gepostet.
http://m.faz.net/.../...portkostenvorschuss-in-werkstatt-15113004.html
Der TE hat das Fahrzeug doch bei einer Niederlassung des Händlers in seiner Nähe gekauft.
Da wäre jetzt interessant, welche Händleradresse auf dem Kaufvertrag steht.
Ansonsten könnte ich ja als Händler einfach meine Firma in Flensburg anmelden, die Autos in Rosenheim verkaufen und wenn einer wegen Gewährleistung kommt, könnte ich ihm sagen, dass er damit bitte nach Flensburg fahren soll.
Kann so nicht sein.
Gerichtsstand ist dann wieder eine andere Geschichte.
Grüße!
Zitat:
@Schwimmbutz schrieb am 27. Juli 2017 um 13:31:53 Uhr:
Der Käufer kann auf einen Transportkostenvorschuss vom Verkäufer bestehen...hatte ich doch gestern erst gepostet.http://m.faz.net/.../...portkostenvorschuss-in-werkstatt-15113004.html
Und in diesem Fall ging es um ein im Internet erworbenes Fahrzeug... passt ja hier auch nicht ganz. Weiß ned ob man das dann so umsetzen kann...