Klarlack geht ab - erst gekauft

BMW 3er F30

Hallo Leute,

ich habe vor 2 Monaten einen 2 Jahre alten 320er mit 23.000km für 22.000 gekauft und beim Autohändler hiess es, da es ein Leasingruecklaufer ist, kann es sein, das ich mal nen Kratzer finde, aber ansonsten ist der Wagen 1a, sowie unfallfrei usw.

Nach Problemen wie, nach den ersten 50km musste ich nen oelwechsel machen und die klimaanlage bläest warm anstatt kalt, habe ich wieder ein problem, der lack an der Stoßstange...

Letzten Freitag beim waschen habe ich an der vorderen Stoßstange gesehen, das der Klarlack abgeht, in der größe von ca 2cm durchmesser und dies vermehrt...
Der Autohaendler sagte, ich solle zur BMW, da dies auf Kulanz geht... Bei der BMW Werkstatt wurde festgestellt, das der Wagen schonmal lackiert wurde, da die Originalschrauben *unten* und der Gummi unter den wagen Weiß ist, in der History steht nichts drinnen und somit geht dies nicht auf Kulanz. Danach haben sie den Lack auf der Motorhaube usw gemessen, aber da war alles ok. Die stoßstange können sie nicht messen, da dies kein Blech ist.

Ich habe dem Verkaeufer bescheid gegeben und dieser stellte sich quer, da er sagte, so habe ich ihn gekauft und so ist es halt mal bei leasing rückläufern...
Nach langer diskussion hatte er gesagt, das er nichts von BMW lackieren lässt, da diese 300euro verlangen und auch nur von anderen Personen ausserhalb der Werkstatt lackieren lassen. Er hat darauf gefragt wie weit ich von Frankfurt weg wohne, da er jemanden kennt, der das fuer ein paar pfenning mache aber, da fahre ich 5 stunden.

Muss ich dieses Angebot annehmen oder habe ich chancen über rechtsschutz etc dies über BMW lackieren zu lassen, weil da hat man ja ne zeit drauf garantie wenn diese es machen?
Denn es sollte ja nicht wieder gepfuscht werden, sondern richtig gemacht wernden, weil, will das Problem nicht wieder nach nen Jahr haben, das wieder alles abgeht.

Was meint ihr?

Mfg
Anhang: Bilder (Bilder sind am Freitag entstanden, wachsen immer weiter)

20170721-151516
Beste Antwort im Thema

Kann der Händler doch gerne selbst nachbessern. Ist sein gutes Recht.

ABER: der Händler muss für die Transportkosten dann auch aufkommen. Von wegen "Auto so weit weg gekauft und dann eben pech gehabt". Das ist bei einem Gewährleistungsfall mitnichten so!! Bitte nichts falsches von den Usern hier sagen lassen. Die Händler wollen sich da gerne herumwinden, aber der Transport des Fahrzeugs geht auf die Kappe des Verkäufers.

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Zitat:

@MajoOPC schrieb am 26. Juli 2017 um 15:57:39 Uhr:


Ich rate hier dringend zu einem Gutachten, damit festgestellt werden kann ob es sich um einen Unfallwagen handelt. Dann wären wir im Falle einer arglistigen Täuschung und der Kaufvertrag kann angefochten werden. Ist jedoch nur ein Kratzer beseitigt worden, dann musst du dem Verkäufer eine Nachbesserung ermöglichen.

Bei 150€ ? Schon einmal etwas von Schadenminderungspflicht gehört ? Die 12 Stunden fahrt kosten deutlich mehr als 150€. Ich würde das bei einer seriösen Lackiererei vor Ort machen lassen und fertig....

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 26. Juli 2017 um 22:29:37 Uhr:


Kann der Händler doch gerne selbst nachbessern. Ist sein gutes Recht.

ABER: der Händler muss für die Transportkosten dann auch aufkommen. Von wegen "Auto so weit weg gekauft und dann eben pech gehabt". Das ist bei einem Gewährleistungsfall mitnichten so!! Bitte nichts falsches von den Usern hier sagen lassen. Die Händler wollen sich da gerne herumwinden, aber der Transport des Fahrzeugs geht auf die Kappe des Verkäufers.

Na ja. Was bringt einem es, wenn man die Fahrtkosten erstattet bekommt, wenn man einen ganzen Tag damit verbringt, das Auto hin- und herzufahren. Natürlich bekommt man das im Garantiefall erstattet, hat aber einen großen zeitlichen Aufwand den man nur in sehr seltenen Fällen ersetzt bekommt. Von daher ist es schon ungeschickt, ein Auto weiter weg zu kaufen.

Aber zwischendurch kam die Frage auf, welcher Firmensitz im Kaufvertrag steht und das ist hier viel entscheidender: Wenn dort die NDL in der Nähe steht, dann muss er den Wagen auch nur dort hinbringen und nicht den weiten Weg auf sich nehmen; das läge in der Verantwortung des Verkäufers und ob das lackieren dann immer noch günstiger ist, wage ich mal zu bestreiten.

Zitat:

@WirliebenAutos schrieb am 27. Juli 2017 um 17:07:52 Uhr:



Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 26. Juli 2017 um 22:29:37 Uhr:


Kann der Händler doch gerne selbst nachbessern. Ist sein gutes Recht.

ABER: der Händler muss für die Transportkosten dann auch aufkommen. Von wegen "Auto so weit weg gekauft und dann eben pech gehabt". Das ist bei einem Gewährleistungsfall mitnichten so!! Bitte nichts falsches von den Usern hier sagen lassen. Die Händler wollen sich da gerne herumwinden, aber der Transport des Fahrzeugs geht auf die Kappe des Verkäufers.


Na ja. Was bringt einem es, wenn man die Fahrtkosten erstattet bekommt, wenn man einen ganzen Tag damit verbringt, das Auto hin- und herzufahren. Natürlich bekommt man das im Garantiefall erstattet, hat aber einen großen zeitlichen Aufwand den man nur in sehr seltenen Fällen ersetzt bekommt. Von daher ist es schon ungeschickt, ein Auto weiter weg zu kaufen.

Aber zwischendurch kam die Frage auf, welcher Firmensitz im Kaufvertrag steht und das ist hier viel entscheidender: Wenn dort die NDL in der Nähe steht, dann muss er den Wagen auch nur dort hinbringen und nicht den weiten Weg auf sich nehmen; das läge in der Verantwortung des Verkäufers und ob das lackieren dann immer noch günstiger ist, wage ich mal zu bestreiten.

Wer sagt denn, dass ich das Fahrzeug selbst zum Händler fahren muss? Dadurch entstehen ja noch weitere Kosten wie Übernachtungskosten. Abschleppunternehmen beauftragen, kostenvorschuss mit dem Händler vereinbaren und Leihwagen nehmen - der steht einem dann nämlich auch zu.
Wie schon zu sehen: ein seriöser Händler dürfte das anders handhaben. Selbst schon bei bmw so erlebt. Habe die kaputte bremsscheibe nach Absprache bei meinem bmw Händler vor Ort reparieren lassen. Kosten inkl. Leihwagen wurden vom verkaufenden bmw Händler übernommen. War kein garantiefall.

Zitat:

Ähm sorry, aber in dem von dir verlinkten Artikel steht genau das was @TheRealRaffnix geschrieben hat ....

"Zwar ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Gewährleistung und damit auch die Verbringungs- bzw. Transportkosten zu tragen. Der Käufer muss diese Kosten aber erst einmal vorschießen ...... "

Mit ging es auch nur darum, das man mit dem Transport als Käufer in Vorleistung gehen muss.

Wäre es mein Schaden, wäre ich am zweifeln
1000 km Fahrt kosten schon 300 Euro, evtl. Übernachtung etc.
Bei einer Schaden Höhe von 150 Euro.

Und sollte die Gewährleistung strittig sein, hänge ich als Käufer mit meinen Transportkosten auch in der Luft.
Noch viel besser, wenn ich das Auto für 1.500 Euro oder mehr von einem Unternehmen verbringen lasse.

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Zitat:

@ChKolumbus schrieb am 27. Juli 2017 um 18:45:02 Uhr:


Mit ging es auch nur darum, das man mit dem Transport als Käufer in Vorleistung gehen muss.

Wäre es mein Schaden, wäre ich am zweifeln
1000 km Fahrt kosten schon 300 Euro, evtl. Übernachtung etc.
Bei einer Schaden Höhe von 150 Euro.

Und sollte die Gewährleistung strittig sein, hänge ich als Käufer mit meinen Transportkosten auch in der Luft.
Noch viel besser, wenn ich das Auto für 1.500 Euro oder mehr von einem Unternehmen verbringen lasse.

Daher ist ja auch das neue BGH Urteil interessant, das du offenbar nicht gelesen hast: Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer in Vorleistung treten muss, wenn der Käufer das so will.
Außerdem: Absplitternder Klarlack ist ja kein normaler Verschleiß und der entsteht auch nicht durch einen Unfall oder ähnliches. Also ist das doch einwandfrei ein Mangel bzw. Fall für die Gewährleistung.

@TheRealRaffnix

Das ist natürlich ein krasses Urteil. Ist ja auch erst von letzter Woche. Das wird einen Rattenschwanz hinter sich ziehen.

@TE

Da haste aber wirklich mehr als Glück gehabt. Vor zwei Wochen sah die Welt noch anders aus...🙂

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