Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Alles was Spaß macht oder schön ist, ist entweder unmoralisch, ungesund oder macht dick!
(Nicht von mir, dennoch nachvollziehbar!😛 )

Zitat:

@dickschiffsdiesel schrieb am 12. Juni 2020 um 15:08:15 Uhr:


Alles was Spaß macht oder schön ist, ist entweder unmoralisch, ungesund oder macht dick!
(Nicht von mir, dennoch nachvollziehbar!😛 )

Das stimmt jetzt aber nicht. Einvernehmlicher Sex bspw., ist i. d. R. nicht unmoralisch, soll sogar gesund sein und Spaß machen (hab ich gehört ;-)) ). Na ja, dick kann er schon machen, aber das ist zum Glück nur bei ca. 50% der Beteiligten möglich. ;-)))) Aber sorry, ich bin etwas abgeschwiffen .... ;-)))

Zitat:

@El Sibiriu schrieb am 11. Juni 2020 um 16:05:25 Uhr:


... Ich bin mal auf einen Artikel gestoßen, in welchem der spezielle, für die damals (90er) neue Generation MB genutzte Stahl von Thyssen beworben wurde. Er hatte einen gewissen Zink-Anteil und der Artikel versprach, dass es deshalb keinerlei Rostvorsorge bedarf. Das hat man dann wohl auch so geglaubt und umgesetzt, wie die Fahrzeuge bezeugen, die vollständig ohne Rostschutz in Hohlräumen und am Unterboden ausgeliefert wurden (solche Berichte finden sich ja hier im Forum einige).

Hallo zusammen und @El Sibiriu ,

thematisiert wurde damals das schweißfähige Grundiermittel BONAZINC 3000, BONAZINC 3001 und BONAZINC 3005 von PPG Industries, Inc.

Patent: http://www.patent-de.com/20070927/DE60310447T2.html

Preussag Stahl AG 02.04.1998 Hannover Messe Industrie

Zitat:

Bonazinc 3000 Feinblech mit schweißfähiger Grundierung

Bonazink 3000 verbessert die Korrosionsbeständigkeit verzinkter Stahlfeinbleche erheblich, so daß sekundäre Korrosionsschutzmaßnahmen wie Hohlraumversiegelungen, Nahtabdichtungen und Falzversiegelungen im Automobilbau deutlich reduziert oder vollständig eingespart werden können.

Ständig zunehmende Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit führten seit Anfang der 80er Jahre zu einem progressiven Einsatz elektrolytisch- oder schmelztauch verzinkter Stahlfeinbleche als Werkstoff im automobilen Karosseriebau.

Die aus Energiespargründen angestrebte Blechdickenreduzierung in Verbindung mit einer langjährigen Durchrostungsgarantie erfordert zusätzlich die Verbesserung des Schutzes gegen Hohlraumkorrosion. Bonazinc beschichtete Stahlfeinbleche erfüllen nicht nur die Anforderungen an die Verbesserung der Korrosionsbeständigkeit sowie an die Reduzierung der sekundären Korrosionsschutzmaßnahmen, sondern führen auch zu einer Verringerung von Prozeßschritten beim Automobilhersteller.

Somit gewährleisten Bonazinc-beschichtete Stahlfeinbleche einen verbesserten und langfristigen Korrosionsschutz des Automobils bei gleichzeitiger Vermeidung von umweltbelastenden und kostenintensiven Verarbeitungsmaßnahmen beim Automobilhersteller.

Datei im Anhang:

01.10.1996 DaimlerChrysler: Korrosionsschutz durch Bonazink

LG, Walter

Danke Walter für diese interessante Info.

Dieses Bonazink scheint bei MB wohl als so ne Art Wundermittel angesehen worden zu sein. Ohne, dass man langfristige Erfahrungen damit gemacht hätte, verspricht man den Kunden daraufhin gleich mal ne 30-jährige Durchrostungsgarantie. Kann man das so sehen?

Bemerkenswert finde ich dabei auch diese Aussage, Zitat:

"Durch den Einsatz von Bonazink kann als wesentlicher Vorteil vollständig auf die Hohlraumkonservierung verzichtet sowie der Umfang der PVC-Nahtabdichtung auf ein Minimum reduziert werden."

Was offenbar eine Fehleinschätzung war, wie man an meinem Profilbild unschwer erkennen kann, zumindest bei den Autos die bis 2004 damit hergestellt worden sind. Danach soll´s wohl besser geworden sein.

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Auch hier gilt: Die Bonazink- Behandlung ist eben keine inhärente Eigenschaft des Bleches selbst, sondern wird dem Blech nach seiner Produktion von außen mittels verschiedener Verfahren zugesetzt. Das häufigste dürfte die Elektrolyse (im Wasserbad) sein. Dass Daimler dem Braten nicht getraut hat, sieht man auch daran, dass es, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, Hohlraumkonservierungen, Schweißnahtabdichtungen und Unterbodenschutz gegeben hat.
Wenn der vorhanden war (wie bei mir), war der auch in sehr guter Qualität.

Ich weiss nicht wovon du sprichst.

Vor allem ist weder die Abdichtung, noch eine sonstige Konservierung entscheident. Ab Werk in der Serie, wurden alle gleich behandelt. Allenfalls eine zusätzliche Konservierung nach Auslieferung könnte hilfreich gewesen sein.
Der entscheidende Schritt fand im Entfettungs- und Grundierbad statt. Der, dessen Auto in ein möglichst frisches Bad getaucht bekam hatte Glück... Ein anderer halt nicht...

Fakt ist es, dass es ein beschämender Umgang mit Kunden war und ist. Der Kunde wird mit falschen Versprechen zum Kauf animiert und Auto mafia windet sich und hat rein rechtlich auch noch kaum was zu befürchten.

Gruß

Jürgen

Zitat:

@dickschiffsdiesel schrieb am 13. Juni 2020 um 11:49:30 Uhr:


Dass Daimler dem Braten nicht getraut hat, sieht man auch daran, dass es, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, Hohlraumkonservierungen, Schweißnahtabdichtungen und Unterbodenschutz gegeben hat.

... was für mich dann ein Indiz dahingehend ist, dass sie´s gewusst, zumindest aber geahnt haben, dass das mit den Blechen und der Garantie nicht einfach so funktionieren kann. Und wenn ich dann trotzdem einem Gegenstand offensiv eine Eigenschaft gegenüber dem Kunden zusicherer, von der ich weiß, dass dieser Gegenstand diese Eigenschaft (höchstwahrscheinlich) gar nicht hat, und die zugesicherte Eigenschaft auch noch an eine teure Gegenleistung seitens des Kunden gebunden ist, dann könnte man schon von Betrug sprechen, meine ich, oder?

q.e.d. ;-))

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 13. Juni 2020 um 14:34:24 Uhr:


Vor allem ist weder die Abdichtung, noch eine sonstige Konservierung entscheident. Ab Werk in der Serie, wurden alle gleich behandelt. Allenfalls eine zusätzliche Konservierung nach Auslieferung könnte hilfreich gewesen sein.
Der entscheidende Schritt fand im Entfettungs- und Grundierbad statt. Der, dessen Auto in ein möglichst frisches Bad getaucht bekam hatte Glück... Ein anderer halt nicht...

Fakt ist es, dass es ein beschämender Umgang mit Kunden war und ist. Der Kunde wird mit falschen Versprechen zum Kauf animiert und Auto mafia windet sich und hat rein rechtlich auch noch kaum was zu befürchten.

Gruß

Jürgen

Danke Jürgen.

Dann hätte ich nur noch einen Auszug aus §263 StGB zu ergänzen:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

Müsste man jetzt nur noch überlegen, wen genau man ins Gefängnis steckt. ;-))

Zitat:

@koala150 schrieb am 13. Juni 2020 um 09:51:46 Uhr:


Dieses Bonazink scheint bei MB wohl als so ne Art Wundermittel angesehen worden zu sein.

Zunächst wird "das Beste ..." suggeriert, die verwendeten Bleche seien elektrolytisch zinkt:

Zitat:

In der Regel werden elektrolytisch verzinkte Bleche mit Bonazink beschichtet.

Der nächste Satz offenbart die nackte Realität: "... oder nichts"

Zitat:

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die "nackte" Blechoberfläche mit Bonazink zu schützen.

Kaum zu glauben, aber in der (nochmals) anhängenden Datei ist es wahrhaftig schwarz auf weiß nachzulesen.

Ich kann es nicht lassen (geb ich offen zu😉) , aber mir drängt sich bei dem Thema einfach immer wieder aufs neue die Frage auf, wie der Erfinder des Automobils ein so großes Qualitätsproblem über so lange Zeit so ignorieren konnte-schließlich haben Sie es dann ab ca. Anfang 2002 auch wieder geschafft, den W211 möglichst gut rostgeschützt zu produzieren, selbiges gilt großteils auch für die C-Klasse W203 ab Baujahr 2003. Spätestens zum Produktionsbeginn der Mopf-Modelle des W210 ab Mitte 1999 oder -wenn man es großzügiger sieht-zum Beginn der Serienproduktion des W203 im März oder April 2000, als ja auch die Doktorarbeit über den Rost kam, hätte das Problem spätestens ad acta gelegt sein sollen.

Was für ne Doktorarbeit? Kann man die irgendwo nachlesen? Sowas würde mich natürlich brennend interessieren, nachdem nun wohl bald ein Gerichtstermin zur Thematik ansteht. Denn ich gehe mal nicht davon aus, dass mir MB mein Auto nochmal (kampflos) reparieren wird.

@koala150 https://elib.uni-stuttgart.de/bitstream/11682/1518/1/diss_guehring.pdf

Ja steil (minus st + g), Lieben Dank.

@koala150 Was meinst du?
Habe ich gerne gemacht :-).

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