Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 3. Oktober 2021 um 13:13:08 Uhr:



Zitat:

Jeder Automobilhersteller ist somit in der Lage, zwecks Selbstbefreiung von Hemmnissen beim Streben nach Gewinnmaximierung seine Produkte mit Hilfe einer Garantieversicherung so suboptimal zu konstruieren und qualitativ minimal mit Material auszustatten, dass diese über die Zeit und Nutzung hinweg und über den üblichen Verschleiß hinaus drohen Schaden zu nehmen.

Das wiederum riecht doch aber stark nach Vorsatz, oder?
[...]

Hallo zusammen und @Skokosnuss ,

... nein.

Zitat:

Ein Täuschen ist nur über Tatsachen und nicht über Werturteile möglich.

denn meine "grundsätzliche Überzeugung" ist ein Werturteil bzw. Meinung oder Ansicht oder Schlussfolgerung und keine Behauptung des Garantiegebers.

Damit fällt dein erster Prüfungspunkt beim Betrug gemäß § 263 StGB, Objektiver Tatbestand, Prüfung der Täuschungshandlung, ins Leere, weil ein Taterfolg daraus - und aus der Aussage des Garantiegebers "Auch im seltenen Fall einer Korrosionsbeseitigung bleiben Sie kostenlos mobil." - nicht abzuleiten ist.

LG, Walter

Du beantwortest aber auch nur Fragen, die in dein Bild passen.

Hast Du Intervalle versäumt oder überzogen?

Ein Klage wegen mangelhafter Instandsetzungsarbeiten müsste sich gegen die ausführende Werkstatt richten. Klagst Du gegen diese?

Zitat:

@Skokosnuss schrieb am 3. Oktober 2021 um 15:07:13 Uhr:


Ich gehe auf Deinen Unsinn nicht mehr. Ich bin es leid, mich ständig wiederholen zu sollen. Lies meine vorherigen Posts genau, dann findest Du auch die Antworten auf Deine Fragen.

Schwierig, weil Du ja gerne den Name wechselst.

Für mich ist Dreh und Angelpunkt immer noch die Dreißig Jährige Garantie gegen Durchrostung. Wenn ein Hersteller so eine Garantie gibt, dann doch nur weil er Felsenfest davon überzeugt ist, dass sein Produkt eben nicht in Dreißig Jahren von innen nach außen Durchrostet!
Mercedes hätte , glaube ich nie gedacht, dass in Zeiten wo der Rost soweit überwunden schien, dass Sie durch ein verseuchtes Tauchbad so in die negativ Schlagzeilen kommen.
Andere Hersteller hatten in der Zeit gewiss auch ihre Rostprobleme, aber lange nicht so schlimm.
Zu der Zeit hatte ich einen Ford Mondeo Kombi aus 1997. Den habe ich 1998 gekauft, dass war ein VIP Fahrzeug vom OTTO Versand, absolut ungeliebt und verwahrlost, aber Top Ausstattung und günstig, den habe ich bis 2008 besessen, der einzige Rost den er hatte war am Schloß der Heckklappe. Die 210er Taxen mussten damals teilweise schon nach zwei Jahren restauriert werden.
Damit will ich nur sagen, das sicherlich keiner so überrascht war wie Mercedes selbst.

Aber das Mobilo Life versprechen war ja nun mal gegeben, mit verkauften Hunderttausenden/Millionen Einheiten quer durch alle Baureihen ist es natürlich eine teure Angelegenheit so etwas abzuwickeln. Also sucht man verzweifelt nach Versäumnissen durch den Halter.
Meine Meinung immer noch, wenn alle Wartungs Intervalle eingehalten wurden, dann muss der Garantie Geber solange dafür sorgen das der Gegenstand in Ordnung ist, bis die Garantie abgelaufen ist!
Und wenn er nach 18 Jahren schon mal etwas in dem Zusammenhang instandgesetzt hat und es wurde nicht richtig gemacht oder er Rostet an anderer Stelle, dann muss er eben noch einmal ran, oder nochmal........

Der Verbraucher an sich ist sehr Leidensfähig und nimmt viel zu viel hin. da gilt zum Beispiel:...alte Autos rosten eben.!
Aber von Mercedes wurde eben Garantiert, dass so etwas nicht hinzunehmen ist, und instandgesetzt wird! 30 Jahre!
Wenn ich meinen 99er 210er im Jahr 2011 gekauft hätte, dann hätte ich ein wirklich lückenloses Schekheft gehabt und hätte auch versucht allles rauszuholen was geht. Aber leider habe ich ihn erst 2019 gekauft.
Meiner hat übrigens 2005, Haube,Heckklappe, Kotflügel und alle Türen plus Lackierung neu bekommen. Sicherlich hat geholfen das ATE Fahrzeughalter war.

Ich möchte nur sagen das wir alle kleine Lichter sind, und wenn jemand gegen einen großen gegenanstinkt, dann sollte man etwas die Ruhe bewahren, und nicht auch noch versuchen denjenigen in die Ecke zu drängen.
Ich hoffe Skokosnuss hat zumindest etwas Erfolg, denn Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht selbstverständlich.

Normalerweise schreibe ich nie soviel zu einem Thema, aber endlich hat mal jemand die Möglichkeit und die Eier, bei einem Globel Player sich sein Recht zu holen! Und wenn er auch nur einen Teil bekommt, war er zumindest ein Pickel am A...h eines Großkonzerns.

Dem es wahrscheinlich nicht einmal juckt, weil ihm kleine Kunden völlig egal sind.

Ich stimme dir zu 100% zu, wer diese Garantie gibt, sollte auch bereit sein im Garantiefall den Kunden entgegen zu kommen.

Nur ist es manchmal ökonomisch, ökologisch und rational völliger Schwachsinn alles zu reparieren...... eine Reparatur für 14.000€ bei einem zwanzig Jahre altem Auto mit 400.000km auf der Uhr würde man sonst wohl auch nicht machen. Ein Tausch gegen ein Fahrzeug mit gleichem Alter und Fahrleistung oder der Marktwert dessen wären moralisch angemessen.

Hier geht es darum eine hohe Entschädigung weit über Marktwert(kannst dir ja das Angebot von Sokosnuss mal anschauen) oder die unsinnige Rostreperatur einzuklagen, wo Mercedes natürlich nicht mitmachen will.

Als aufmerksamer Leser hast Du sicherlich auch mitbekommen, dass hier der Kläger kaum ein Risiko trägt, denn er hat für seine Klage Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Es zahlen also der Steuerzahler und Mercedes(bzw künftige Kunden).

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Zitat:

@Keylord schrieb am 3. Oktober 2021 um 19:19:39 Uhr:


Für mich ist Dreh und Angelpunkt immer noch die Dreißig Jährige Garantie gegen Durchrostung. Wenn ein Hersteller so eine Garantie gibt, dann doch nur weil er Felsenfest davon überzeugt ist, dass sein Produkt eben nicht in Dreißig Jahren von innen nach außen Durchrostet!
Mercedes hätte , glaube ich nie gedacht, dass in Zeiten wo der Rost soweit überwunden schien, dass Sie durch ein verseuchtes Tauchbad so in die negativ Schlagzeilen kommen.
Andere Hersteller hatten in der Zeit gewiss auch ihre Rostprobleme, aber lange nicht so schlimm.
Zu der Zeit hatte ich einen Ford Mondeo Kombi aus 1997. Den habe ich 1998 gekauft, dass war ein VIP Fahrzeug vom OTTO Versand, absolut ungeliebt und verwahrlost, aber Top Ausstattung und günstig, den habe ich bis 2008 besessen, der einzige Rost den er hatte war am Schloß der Heckklappe. Die 210er Taxen mussten damals teilweise schon nach zwei Jahren restauriert werden.
Damit will ich nur sagen, das sicherlich keiner so überrascht war wie Mercedes selbst.

Aber das Mobilo Life versprechen war ja nun mal gegeben, mit verkauften Hunderttausenden/Millionen Einheiten quer durch alle Baureihen ist es natürlich eine teure Angelegenheit so etwas abzuwickeln. Also sucht man verzweifelt nach Versäumnissen durch den Halter.
Meine Meinung immer noch, wenn alle Wartungs Intervalle eingehalten wurden, dann muss der Garantie Geber solange dafür sorgen das der Gegenstand in Ordnung ist, bis die Garantie abgelaufen ist!
Und wenn er nach 18 Jahren schon mal etwas in dem Zusammenhang instandgesetzt hat und es wurde nicht richtig gemacht oder er Rostet an anderer Stelle, dann muss er eben noch einmal ran, oder nochmal........

Der Verbraucher an sich ist sehr Leidensfähig und nimmt viel zu viel hin. da gilt zum Beispiel:...alte Autos rosten eben.!
Aber von Mercedes wurde eben Garantiert, dass so etwas nicht hinzunehmen ist, und instandgesetzt wird! 30 Jahre!
Wenn ich meinen 99er 210er im Jahr 2011 gekauft hätte, dann hätte ich ein wirklich lückenloses Schekheft gehabt und hätte auch versucht allles rauszuholen was geht. Aber leider habe ich ihn erst 2019 gekauft.
Meiner hat übrigens 2005, Haube,Heckklappe, Kotflügel und alle Türen plus Lackierung neu bekommen. Sicherlich hat geholfen das ATE Fahrzeughalter war.

Ich möchte nur sagen das wir alle kleine Lichter sind, und wenn jemand gegen einen großen gegenanstinkt, dann sollte man etwas die Ruhe bewahren, und nicht auch noch versuchen denjenigen in die Ecke zu drängen.
Ich hoffe Skokosnuss hat zumindest etwas Erfolg, denn Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht selbstverständlich.

Normalerweise schreibe ich nie soviel zu einem Thema, aber endlich hat mal jemand die Möglichkeit und die Eier, bei einem Globel Player sich sein Recht zu holen! Und wenn er auch nur einen Teil bekommt, war er zumindest ein Pickel am A...h eines Großkonzerns.

Dem es wahrscheinlich nicht einmal juckt, weil ihm kleine Kunden völlig egal sind.

Danke Herbert, tut gut auch mal etwas sachlich Vernünftiges zu lesen, zwischen dem ganzen Bullshit den Einzelne hier abladen.

@Tomate67
Ich bin auch ganz bei Dir wenn du sagst es ist nicht ökologisch/ökonomisch/rational. Ich bin ja auch nicht Weltfremd, aber mit dem gleichwertigen Fahrzeug ist es auch nicht so einfach.
Angenommen nach 15 Jahren ist dein 210er ein Fall für Mobilo Life, und Du hast einen zwar völlig Vergammelten, aber Top Ausgestatteten Kombi, und Technisch alles in Ordnung. Weil Du Jahrelang für das Technische Wohl deines 210er gesorgt hast.
Jetzt tritt der Fall ein dass Mercedes sagt, schmeiss deinen weg, wir haben da was als Ersatz. Motorisierung stimmt, die Farbe auch, aber kein Leder und Schiebedach hat er auch nicht. Vom Abblendbaren Spiegel , Lenkrad Versteellung und Sitzheizung wollen wir gar nicht reden. Die Steuerkette hat auch schon 250 000 Km weg,das Schekheft ist irgendwo im nirgendwo, aber egal.......und bestimmt Rostfrei!

Alles Sachen die deiner hat und toll sind, weil Du dafür über die Jahre gesorgt hast das alles in Ordnung ist!

Mit anderen Worten, es gibt keinen Wagen wie deinen! Der müsste auch noch Rostfrei sein, damit die nächsten 15 Jahre kein Mobilo Life Fall Eintritt!
Also sagst Du doch:...ich hab da soviel reingesteckt, mach meinen gefälligst Rostfrei.

Nur weil man vielleicht von der Karosserie ein besseres Auto hätte, sollte man nicht jede Kröte schlucken.

Was ich bis jetzt von Dir gelesen habe, würdest Du so etwas auch nicht um jeden Preis machen, weil Du auch auf deine Sachen. achtest.

Und Prozesskostenhilfe ist nicht schlimm, damit hat sich meine Mutter 1974 von meinem bekloppten Vater Scheiden lassen. Danke an die Steuerzahler, war gut für mich!

Am Ende bleibt, zumindest für mich, der Garantie Geber hat das Risiko und ist damit auf die Nase gefallen!

Zitat:

@tomate67 schrieb am 3. Oktober 2021 um 19:46:15 Uhr:


Als aufmerksamer Leser hast Du sicherlich auch mitbekommen, dass hier der Kläger kaum ein Risiko trägt, denn er hat für seine Klage Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. Es zahlen also der Steuerzahler und Mercedes(bzw künftige Kunden).

Das ist unterstes BILD-/Querdenkerniveau, zu versuchen, die Menschen mit dem üblichen Steuerzahlergeschwätz aufzuhetzen. Weißt Du warum ich PKH bekommen habe: weil das Gericht in meiner Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg sieht (§ 114 ZPO). Du brauchst Dir also um Deine paar Steuergroschen keine Sorgen machen. Wenn, dann zahlt den Spaß ohnehin der Konzern, falls es überhaupt was Nennenswertes zu zahlen gibt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein nächster Mercedes deswegen teurer wird. Falls doch, beklagt Dich bitte dort.

Zitat:

@Keylord schrieb am 3. Oktober 2021 um 20:55:30 Uhr:


@Tomate67
Ich bin auch ganz bei Dir wenn du sagst es ist nicht ökologisch/ökonomisch/rational.

Richtig! Wenn aber bei der letzten großen Rep. überhaupt jemand irrrational entschieden hat, dann doch wohl der Konzern. Ich hatte ja 2016 2 verschiedene Alternativen - ökologisch und ökonomisch sinnvoller - angeboten.

Entweder 5.000,- € oder so ein Auto:

C 180 T (S 203), ab Bj. 2006 oder jünger (Modellcode 805), Laufleistung bis ca.
150.000 km, Klima, Tempomat, Sitzheizung vorn, Metallic blau oder schwarz,
Ausstattungslinie Avantgarde, Benzin, Schaltgetriebe, Nichtraucher,
Scheckheftgepflegt, HU nicht älter als ca. 3 Monate, Kaufpreis bis ca. 7.000,- €.

Und hätt ich sogar noch 500,- € drauf gelegt, hätte ihn im Umkreis von 500 km selber abgeholt und auch noch auf eigene Kosten zugelassen.

Aber das wollte man ja alles nicht. Stattdessen repariert man lieber im 5-stelligen Bereich, wobei zudem von vornherein klar sein musste, dass das eh nix Halbes und nix Ganzes werden würde. Logisch ist das nicht. Da kann sich Nachtschattengewächs bei denen beschweren, wenn sein Neuer dann teurer wird, wenn sie sinnlos Geld zum Fenster rausschaufeln.

Wir werden es hier nicht klären können, ich hasse es auch schriftlich zu Diskutieren, ich wünsche dir jedenfalls alles Gute und hole raus was geht!
Ich selber habe in meinem Leben nur einen PKW neu gekauft und konnte damit bestimmen was damit passiert, der läuft in der Familie immer noch, seit 14 Jahren! Und immer noch Scheckheft gepflegt! Machte nie Probleme, und es stellte sich nie die Frage ob ich den Hersteller an den Kragen wollte.
Ein ganz einfacher Suzuki SX4, für uns das beste Auto der Welt! Kein Rost! Automatik funktioniert ohne Probleme usw..
Aber das gehört hier nicht hin.

Zitat:

@Keylord schrieb am 3. Oktober 2021 um 21:51:21 Uhr:


Wir werden es hier nicht klären können, ich hasse es auch schriftlich zu Diskutieren, ich wünsche dir jedenfalls alles Gute und hole raus was geht!

Danke, das werde ich, ich habe allen Mut und Leidenschaft den man dazu braucht. Vielleicht hab ich als Kind doch zu viel Robin Hood Filme gesehen. ;-)) Gute Nacht, allerseits.

Für´s Nachtschattengewächs!

Auszug aus dem Verhandlungsprotokoll vom 27.08., das ich heute erhalten habe:

"1. Nach vorläufiger Auffassung kommt ein Anspruch des Klägers dann in Frage wenn die gel-
tend gemachten Mängel darauf beruhen, dass die Reparatur durch die Beklagte im Febru-
ar 2017 mangelhaft war.

2. Eine Begrenzung des Anspruchs auf den Restwert des PKW´s kommt nach vorläufiger
Auffassung des Bundesgerichts nicht in Betracht Hintergrund ist das die Mobil und Lifega-
rantie den eben einen Zeitraum bis zu 30 Jahren abdecken sollte hierbei ist damit zu rech-
nen das auch Wirtschaftliche unsinnige Reparaturen erforderlich sein könnten. Ein Ent-
sprechende. Abrede in dem Vertrag ist nicht vorgetragen."

Für die grammatikalischen, orthografischen und inhaltlichen Fehler kann ich nix. Das hat sie JAng´e wohl so vom Diktiergerät des Richters übernommen. Entscheidend ist aber, dass zum Ausdruck kommt, dass der Zeitwert keine Rolle spielt.

Klingt zumindest mal erbaulich.

Wäre auch traurig, wenn das Gericht nicht zu dieser Ansicht gekommen wäre.
Bin nur gespannt, was da unterm Strich dann rauskommt.
Ich kenne das Verhandlungsobjekt und ich kenne den 202, oder 210 bzw. den Unterboden mstand, daß vieles offensichtlich noch brauchbare, im Verborgenen mitunter doch schon gammelt und reparaturbedürftig wird.

Speziell im Schwellerbereich. Ich hänge mal ein Bild von einer Reperatur an, wo der Ausgangszustand um Welten besser war, vermutlich sogar ohne Arbeit TÜV-fähig gewesen wäre. Am beklagten Objekt ist da in großen Teilen schon nix mehr vorhanden und das Rost Loch, ohne überhaupt rostige Partien entfernt zu haben, größer als meine etwas ausgeartete Reparaturstelle.

Gruß

Jürgen

Img-20210918
Img-20210918
Img-20210828

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 6. Oktober 2021 um 09:56:48 Uhr:


Wäre auch traurig, wenn das Gericht nicht zu dieser Ansicht gekommen wäre.
Bin nur gespannt, was da unterm Strich dann rauskommt.
Ich kenne das Verhandlungsobjekt und ich kenne den 202, oder 210 bzw. den Unterboden mstand, daß vieles offensichtlich noch brauchbare, im Verborgenen mitunter doch schon gammelt und reparaturbedürftig wird.

Speziell im Schwellerbereich. Ich hänge mal ein Bild von einer Reperatur an, wo der Ausgangszustand um Welten besser war, vermutlich sogar ohne Arbeit TÜV-fähig gewesen wäre. Am beklagten Objekt ist da in großen Teilen schon nix mehr vorhanden und das Rost Loch, ohne überhaupt rostige Partien entfernt zu haben, größer als meine etwas ausgeartete Reparaturstelle.

Da mach ich mir jetzt erst mal noch keine Gedanken drum, da kann noch viel Unvorhergesehenes passieren. Im Moment liegt der Ball erst mal im Feld der GS, sich zu überlegen, was sie mit unserem Vergleichsvorschlag machen. Sollten wir uns doch in dessen Nähe einigen können, wird es auch kein Problem sein, das zu richten. Kannst ja schon mal nachschauen, ob noch Termine frei sind ... ;-)))

Update 22.10.

Moin Leute,

wie bereits erwähnt hätte das Gericht ja am 15.10. eine Entscheidung verkünden wollen, wie's nun hätte weiter gehen sollen. Da wir nun die Klage, für das geplante GA, auf weitere neuerliche Roststellen erweitert haben, hat das die GS natürlich gleich zum Anlass genommen, wieder mal Fristverlängerung - wegen völliger Arbeitsüberlastung - zu beantragen. Wurde nun auch bis 25.11. gewährt, sodass die ursprünglich für den 15.10. geplante Verkündung auf den 30.11. verlegt wurde.

Ärgern könn sie mich damit nun aber nicht mehr, das Thema HU ist bereits in Arbeit, sodass ich hoffe, bis Ende nächster Woche die Plakette zu haben.

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