Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Was für ein Gegengutachten und von wem? So dumm wird die GS doch wohl nicht sein, für den Fall, dass es doch zu dem Gerichts-GA kommen sollte, dann mit einem Gegen-GA noch mal das Gegenteil beweisen zu wollen.
Aber gut, wenn ich so drüber nachdenkt, zuzutrauen wäre es deren Anwalt. Dem geht es nämlich nicht mehr darum seinem Auftraggeber zu einem vermeintlichen Recht zu verhelfen, dem geht es nur noch um seine eigene Reputation. Das kann man an seiner bisher z. T. doch recht hilflosen Argumentation erkennen. Und da ihm darüber hinaus auch nix G'scheits einfällt, arbeitet er dann nur noch mit Taschspielertricks, wie z. B. Zermürbungstaktik. Eine Niederlage (oder auch einen ungünstigen Vergleich) gegen einen kleinen Provinzpisser könnte er wohl nur schwer ertragen. Und auf seiner Vita würde sich das wohl auch nicht so gut machen, wirbt er doch auf seiner Internetseite damit hauptsächlich mittelständige und große Unternehmen, Körperschaften öffentlichen Rechts, sowie anspruchsvolle Privatpersonen aus dem In- und Ausland auf "wissenschaftlicher Basis" zu vertreten. Der gibt erst nach, wenn er zurück gepfiffen wird, oder er wirklich nicht mehr vor oder zurück kann. Bis dahin ist aber sicher noch ein weiter Weg.
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 23. Oktober 2021 um 05:19:20 Uhr:
Was für ein Gegengutachten und von wem? So dumm wird die GS doch wohl nicht sein, für den Fall, dass es doch zu dem Gerichts-GA kommen sollte, dann mit einem Gegen-GA noch mal das Gegenteil beweisen zu wollen.
A) Andere Durchrostungen, nachweislich von innen nach außen, oder welche, die nicht mit dem bereits behobenen Schäden in Zusammenhang gebracht werden können..... Mobilo Life, Mercedes haftet.
B) Alte Reparatur unsachgemäß oder Schäden, die offensichtlich mit der bereits ausgeführten im Zusammenhang stehen....... ausführende Werkstatt haftet.
Was ist nach deinem Gutachten der Fall? Ein Gerichts GA liegt ja noch nicht vor, oder?
Nach deinen Schilderungen sieht es so aus, als ob der Anwalt der GS diesen Prozess bislang nicht ernst nimmt.
Wie gesagt, GA hat es noch keins gegeben, auch von mir nicht. Ob es dazu kommt, wird am 30.11. verkündet (Stand heute). Erst danach kann ich u. U. solche Fragen beantworten.
Ob der Anwalt das Verfahren ernst nimmt, kann ich nicht einschätzen. Fakt ist, dass er wohl auch schon erkannt haben dürfte, dass er auf direktem Wege nicht mehr gewinnen kann: die Wartungsdienste /-intervalle, taggenaue Einhaltung derer, der Zeitwert, Durchrostung von innen nach außen, angebliche Selbstreparaturklausel, Kulanz, etc. ist alles vom Tisch. Somit bleibt ihm nur noch in einer Art Zick-Zack-Taktik das Verfahren so verwirrend wie möglich zu gestalten und in die Länge zu ziehen - und zu hoffen, dass dann am Ende keiner mehr so richtig weiß, worum es eigentlich am Anfang ging. So lange das Gericht diese Spielchen mitspielt, kann er das auch, aber ich denke, auch hierfür gibt es Grenzen. Zeit hab ich jetzt ja wieder jede Menge, da mein Auto nun schon in der Werkstatt ist, und, so der Auto-Gott will, wohl auch bald die Plakette hat. Somit hätte ich dann erst mal wieder 2 Jahre Zeit.
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Mir fehlt hier die Phantasie, wie soll ein Gericht ohne Gutachten entscheiden, ob bei deinem Wagen der Rost von innen nach außen gewandert ist(Vorraussetzung für mobilo Life), von außen nach innen oder ob die damalige Reparatur unsachgemäß war?
Wäre das Gutachten im Nachhinein noch möglich? Du schreibst ja, dass der Wagen bald repariert ist.
Um die Frage, ob der Rost von innen nach außen gewandert ist, geht es schon lange nicht mehr. Das beabsichtigte GA soll lediglich beweisen, ob die neuerlichen Rostschäden auf eine Schlechtleistung aus 2017 zurückzuführen sind. Wenn ja (wovon ich ausgehe) muss nachgebessert oder bezahlt werden, wenn nein, wird weiter verhandelt. Ganz einfach! Um Ansprüche aus der mobilo-life geht es im Moment nicht mehr.
Sollte es doch zu dem GA kommen, muss der Gutachter dann die Bilder, die jetzt von der Werkstatt an den beanstandeten Stellen gemacht werden, mit verwenden. Das sollte kein Problem sein.
Ich persönlich denke, dass es kurz vor dem Termin bzw Urteil ein Vergleichsangebot geben wird. Der Weg dahin wird möglichst aufwendig und teuer gestaltet, damit kein Präzedenzfall geschaffen wird und Leute abgeschreckt werden.
Das ist durchaus möglich, hatte ich ja schon mal. Verlassen tu' ich mich aber bei dem Anwalt erst mal nicht darauf, dem geht's um's Gewinnen, koste es was es wolle.
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!!
Es hat für mich etwas von David gegen Goliath…
Möge die Macht mit dir sein!!
Zitat:
@1120berlin schrieb am 26. Oktober 2021 um 20:14:24 Uhr:
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!!
Es hat für mich etwas von David gegen Goliath…Möge die Macht mit dir sein!!
Danke Dir, sowas liest man gern. Grade in D, wo sich Viele eher lieber gern der Mehrheit oder den Mächtigen anschließen, hat man´s als David nicht immer leicht.
Nach gut 2 Wochen heute nun die erlösende Nachricht: Plakette zugeteilt, ohne Mängel.
Ja, da fällt mir erst mal ein Stein vom Herzen, 2 Wochen Fahrrad bei Wind und Wetter, geht zwar, is' aber auch nicht immer nur lustig. Nachdem mir eine Werkstatt das Auto 10 Tage hat stehen lassen, um mir dann mitzuteilen, dass er mir das Anstehende (beide Schweller und 2 kleinere Löcher im Motorraum schweißen, Bremsleitungen und Hinterachse aufhübchen, Feststellbremse nachstellen, Schutzblech vom Auspuff wieder anschweißen) für die angepeilten 500,- € dann doch nicht machen kann, war ich schon ein bisserl säuerlich. Aber er hat mir das Auto dann wenigstens kostenlos zur nächsten Werkstatt transportiert (musste ja die Schilder abgeben), wo's dann gestern fertig gemacht wurde. 450,- €, da kann ich absolut nicht meckern. Der Prüfer war sogar ganz begeistert von der Qualität der Reparatur. Da hätte wohl kaum jemand einen Pifferling auf mich gewettet, das ich das für unter 500,- € gemacht kriege. Funktioniert eben nur wenn man auch bei starkem Gegenwind immer an sich glaubt. Ok., bisserl Glück und ein paar Stoßgebete gehören natürlich auch dazu.
Das is' zwar jetzt erst mal nur ne Notreparatur, wieviel davon dann nochmal gemacht wird, hängt natürlich vom Ausgang des Verfahrens ab. Am 30.11. geht's, wenn nicht wieder ne Fristverlängerung kommt, da weiter.
Parallel dazu hab' jetzt auch mal den Daimler-Vorstand angeschrieben und den Fall mal geschildert. Vielleicht hab' ich ja Glück, und krieg ne Antwort, die das Ganze bisserl vereinfacht, bzw. beschleunigt. Drückt mir die Daumen.
Ich bewundere deine Hartnäckigkeit und deinen Glauben an das Recht! Ich drück dir weiter die Daumen.
Zitat:
@Austro-Diesel schrieb am 3. November 2021 um 20:54:30 Uhr:
Ich bewundere deine Hartnäckigkeit und deinen Glauben an das Recht! Ich drück dir weiter die Daumen.
Danke für´s Daumendrücken. Die Hartnäckigkeit hat viele Ursachen. Wenn man´s genau nimmt ist Jürgen eigentlich an Allem Schuld. ;-)) Er hat zumindest den Stein erneut ins Rollen gebracht. Als ich bei ihm war, er die Schweller gesehn hat und ich ihm die Geschichte dazu erzählt habe, meinte er: "das würde ich aber reklamieren", was ich bis dahin eher noch nicht so auf dem Schirm hatte. Auf der Heimfahrt denke ich so über Sinn und Unsinn des Lebens nach, und dachte mir: "eigentich hat er ja Recht". Und da solcher Ansporn von außen bei mir meist auf sehr fruchtbaren Boden fällt, nahmen die Dinge dann eben ihren Lauf.
Klar, wenn ich gewusst hätte, dass die sich so sperrig tun und was alles auf mich zukommt, hätte ich es mir vielleicht auch noch mal überlegt. Aber der Mensch wächst ja bekanntlich mit seinen Aufgaben, und heute steck ich soweit drin, dass ich gar nicht mehr anders kann als weiter zu fighten. Würde ich stehen beiben, oder sogar einen Rückzieher machen, würde die Flutwelle, die der geg. Anwalt dann lostreten würde, mich möglichweise in den Abgrund reißen.
Aber gut, hat natürlich auch bisserl was mit meiner Mentalität zu tun (Gewerkschafter, Betriebsrat a. D., SPD-Wähler), wenn ich zu Zeiten Robin Hoods gelebt hätte, hätte ich mich ihm sicher angeschlossen, auch wenn ich Gewalt verabscheu. ;-))
Und schon wieder ne Fristverlängerung von der GS um 3 Wochen - natürlich wieder "wegen erheblicher Arbeitsüberlastung" - beantragt. So langsam wird das Ganze echt lächerlich. Erste Kontaktaufnahme war im aktuellen Fall am 19.05.2020, also jetzt 1,5 Jahre her, da fällt dir echt nix mehr ein.
Wenn er nicht in der Lage ist ein paar g´scheite Zeilen zu Papier zu bringen, dann soll er doch den Fall abgeben. Ich glaube, der hofft wohl drauf, dass das Auto demnächst von allein zu Staub zerfällt und damit alle Beweismittel vernichtet sind.
Das wird aber nicht passieren, Herr Anwalt!!! Das Auto ist "ohne Mängel" durch die HU und wird noch viele Jahre fahren, - worauf man einen lassen kann!!!!
So, nun geht's doch mal wieder bisserl weiter. Für den 21.01. ist ein neuer Verhandlungstermin festgelegt, nachdem der Daimler-Anwalt nun doch noch ein Kaninchen aus dem Hut gezaubert hat. Es heißt: Verjährung. Nachdem er sich in seinem neuerlichen Schriftsatz überwiegend in schier endlosen mit Nichtwissen bestrittenen Wiederholungen ergossen hat, kommt er jetzt zu dem Schluss, dass meine vorgetragenen Ansprüche aus einer Schlechtreparatur aus 2017 nach BGB 438, Abs. 1, Nr. 3 ohnehin verjährt sind. Im Umkehrschluss hieße das, wenn eine (angebliche) Rostreparatur nach mehr als 2 Jahren wieder durchgerostet ist, hat man eben Pech gehabt, wenn man's nicht vorher gemerkt hat. Ich hab zwar mit meinem Anwalt noch nicht drüber sprechen können, habe aber doch Zweifel, ob das so richtig sein kann. Ich denke nicht, dass man es hinnehmen muss, wenn eine angeblich ordnungsgemäß ausgeführte Rost-Reparatur, die dazu noch unter den Schwellerverkleidungen versteckt ist, nach 2 Jahren wieder völlig durchgefault ist. Na mal abwarten, was mein Anwalt dazu sagt.