Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Du Ärmster, mir kommen gleich die Tränen. Wenn Du mir Deine Kontonummer gibst, überweis ich Dir 5,- € von Deinen Steuergeldern zurück, die ich verschwendet haben soll. Lies mal Heinrich Mann "Der Untertan". Vielleicht findest Du Dich da ja wieder.
Zitat:
@W-Immer schrieb am 1. Oktober 2021 um 17:06:53 Uhr:
Deine Nerven möchte ich haben.DANKE das mich auf dem Laufenden hältst.
Das mache ich gern, weil ich der Meinung bin, dass der Betrug an die Öffentlichkeit und w. m. auch bestraft gehört. Auch ein Mercedes-Stern bildet nämlich einen Schatten, wenn Licht drauf fällt. Auch wenn das manche nicht wahrhaben wollen.
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 2. Oktober 2021 um 03:07:00 Uhr:
Zitat:
@W-Immer schrieb am 1. Oktober 2021 um 17:06:53 Uhr:
Deine Nerven möchte ich haben.DANKE das mich auf dem Laufenden hältst.
Das mache ich gern, weil ich der Meinung bin, dass der Betrug an die Öffentlichkeit und w. m. auch bestraft gehört. Auch ein Mercedes-Stern bildet nämlich einen Schatten, wenn Licht drauf fällt. Auch wenn das manche nicht wahrhaben wollen.
Jemanden ohne Beweise des Betruges oder einer Straftat zu bezichtigen (zum Betrug gehört, wie schon festgestellt wurde, der Vorsatz!), nennt sich üble Nachrede und ist eine Straftat.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(Deutschland)
Aber das weißt Du ja alles.
Die üble Nachrede passt nicht ganz….., der Straftatbestand ist „harmlos“.
Wenn dann steht im Raum:
Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigungen. Siehe 145D und 164 StGB.
Dies muss vorsätzlich geschehen.
In Annahme der Rechtmäßigkeit meiner gestellten Anzeige fallen aber obige Tatbestände weg.
Deshalb muss die aufnehmende Person der Strafanzeige vorweg alle Angaben rechtlich würdigen.
Alles andere wäre Blödsinn und würde die Rechtmäßigkeit des Staates in Frage stellen.
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Zitat:
@W-Immer schrieb am 2. Oktober 2021 um 10:30:23 Uhr:
Die üble Nachrede passt nicht ganz…..,
Das passt nicht nur nicht ganz, es passt überhaupt nicht. Denn dazu müsste ich das Ganze zumindest öffentlich als Tatsache gegen "jemanden" ganz konkret behauptet haben. Ich aber habe allenfalls das Gefühl, bzw. eine Meinung geäußert, dass es sich hierbei um Betrug eines Konzerns handeln könnte. Und nur das wäre die einfache Ausgangslage für eine Anzeige. Und es wäre dann tatsächlich Blödsinn, wenn das bereits strafbar wäre. Deshalb werde ich jetzt mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, diese, meine Ausgangslage schildern, und wenn man der Meinung ist, dass man das mal genauer beleuchten könnte, werde ich zu gegebener Zeit die Anzeige stellen. So einfach ist das.
Bereite dich sorgsam auf:
„öffentliche Interesse“
vor. Da würde ich um zwei Ecken denken; Zulassungszahlen / Unwissenheit Betroffener / Gleichgültigkeit / Resignation u. Angst! (!)
Wie gesagt, wenn der Staatsanwalt nur müde abwinkt, dann is' das eben so. Dann würde ich diesen Pfad auch nicht weitergehen, da mir das ja ohnehin nicht viel bringen würde. Wenn er/sie aber anbeißt, dann hau ich da auch alles rein was ich habe. Wenn's dann soweit kommen sollte. Hängt natürlich vom weiteren Verfahrensverlauf ab. Wenn sie dann doch irgendwann nett zu mir sein sollten und einen fairen Kompromiss mit aushandeln, bin ich der Letzte, der dann trotzdem noch nachtreten würde.
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 1. Oktober 2021 um 03:50:23 Uhr:
[...]
in meinen Augen ist das was die Daimler AG mit der mobilo-life Garantie hinsichtlich Rost gemacht hat, bzw. immer noch macht, schlichtweg Betrug nach 263 StGB. Man verschafft sich einen Vermögensvorteil auf Kosten von Verbrauchern, in dem man sie mit wissentlich haltlosen Versprechungen, bzw. einen Irrtum dazu vorsätzlich aufrecht erhält, zum Kauf eines Mercedes PKW überlistet hat.
[...]
Vielleicht habt ihr ja ein paar sachliche Argumente dafür oder dagegen.
Hallo zusammen und @Skokosnuss ,
meine Sichtweise spricht dagegen.
Einmal angenommen, ich habe 1999 einen Mercedes-Benz der Baureihe 203 (oder 210) käuflich erworben und habe darüber hinaus bis heute alle Bedingungen (z. B. Wartungen nach Herstellervorschrift) aus dem Garantie- und Mobilitätspaket "mobilo-life" erfüllt, um daraus nach Schadenseintritt (Durchrostung von innen nach außen) die beworbenen serienmäßigen und kostenlosen Vorteile bzw. die zugesagte Deckung in Anspruch zu nehmen.
Welche Versprechungen bzw. Irrtümer aus dem mobilo-life-Paket werden vorsätzlich aufrecht erhalten, die dazu führen, dass nach §263 StGB ein Vermögensdelikt erkennbar wird, also dein Vermögen bzw. deine Vermögensbestandteile durch Inanspruchnahme der vorbezeichneten Deckung gemindert werden?
An welcher Stelle betreibt der Garantiegeber mit Wissen und Wollen welche Tatbestandsverwirklichung, um dein Vermögen zu beschädigen bzw. zu mindern?
LG, Walter
Danke für die interessante Frage. Die Antwort wäre, dass viele Kunden ohne diese Garantie möglicherweise eine andere, vielleicht sogar günstigere Kaufentscheidung getroffen hätten. Auch ich stand damals vor der Entscheidung: soll ich mir einen neuen Laguna beim Schwiegervater (Renault-Haupthändler) oder einen sogar etwas teureren Jahreswagen von Mercedes kaufen. Ich hab mich für Letzteres entschieden, denn schließlich sollte der ja nicht rosten. Ob der Laguna heute auch noch leben würde, ist dabei unerheblich. Der Garantiegeber hat sich also gleichzeitig, dass er mein Vermögen unter Vortäuschung falscher Tatsachen schädigt, selber einen entsprechenden Vermögensvorteil verschafft, indem ich mein Geld letztlich zu ihm getragen habe. Ganz zu schweigen davon, dass er beim Kunden den Irrglauben erregt hat, und bis heute unterhält, der Kunde würde ein hochwertigeres Produkt kaufen, als er letztlich bekommen hat. Darin würde ich, als juristischer Laie, einen Vermögensschaden beim Kunden sehen, wenn er ein Produkt kauft, das eine garantierte Eigenschaft gar nicht hat. Zu dem kommen noch die Folgeschäden aus nicht erbrachten Garantieleistungen, da viele Kunden ihre Rostschäden, weil sie sich haben abwimmeln lassen, selber repariert haben, obwohl sie mit solchen Kosten, nach dem Prospekt, nicht unbedingt haben rechnen müssen. Um das aber juristisch korrekt einschätzen zu können, würde ich das eben gern mal einer neutralen Fachperson zur Prüfung übergeben. Meine beiden Anwälte sehen es zumindest mal nicht abwegig, dass es sich um Betrug handeln könnte.
Hallo zusammen und @Skokosnuss ,
der Garantiegeber schließt jedoch in seinem Garantieversprechen Fälle von Korrosionsbeseitigung nicht aus.
Zitat:
mobilo-life
"Auch im seltenen Fall einer Korrosionsbeseitigung bleiben Sie kostenlos mobil."
Ein Vermögensdelikt erkenne ich darin nicht.
...
Nach meiner grundsätzlichen Überzeugung schließt eine Garantieversicherung herstellerübergreifend keine Schadensprobleme aus, sondern es liegt auf der Hand, dass es solche gibt.
Auch nach dieser von mir zitierten Aussage des Garantiegebers liegt eine solche Selbsterkenntnis jederzeit nahe.
Jeder Automobilhersteller ist somit in der Lage, zwecks Selbstbefreiung von Hemmnissen beim Streben nach Gewinnmaximierung seine Produkte mit Hilfe einer Garantieversicherung so suboptimal zu konstruieren und qualitativ minimal mit Material auszustatten, dass diese über die Zeit und Nutzung hinweg und über den üblichen Verschleiß hinaus drohen Schaden zu nehmen.
LG, Walter
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 3. Oktober 2021 um 05:20:40 Uhr:
Zitat:
mobilo-life
"Auch im seltenen Fall einer Korrosionsbeseitigung bleiben Sie kostenlos mobil."Ein Vermögensdelikt erkenne ich darin nicht.
Korrekt! An der Aussage ist auch nix Verwerfliches. Schön wäre nur, wenn dies in der Praxis auch so selbstverständlich umgesetzt werden würde, so selbstverständlich wie es versprochen wird.
Zitat:
Jeder Automobilhersteller ist somit in der Lage, zwecks Selbstbefreiung von Hemmnissen beim Streben nach Gewinnmaximierung seine Produkte mit Hilfe einer Garantieversicherung so suboptimal zu konstruieren und qualitativ minimal mit Material auszustatten, dass diese über die Zeit und Nutzung hinweg und über den üblichen Verschleiß hinaus drohen Schaden zu nehmen.
Das wiederum richt doch aber stark nach Vorsatz, oder? Das würde bedeuten, dass der Hersteller zum Zwecke seiner Gewinnmaximierung einen Vermögensschaden beim Kunden zumindest billigend in Kauf nimmt. Damit schließt sich der Kreis, da wir somit wieder beim Betrug wären, oder zumindest ziemlich nah dran.
Ich habe mich in den letzten Tagen auch mal bisserl mit diesem Prüfungsschema für Betrug nach 263 BGB befasst:
https://www.juraindividuell.de/.../
Deswegen bin ich drauf gekommen, dass es Betrug sein könnte.
nach Pkt. 1a der "Objektiven Tatbestände" haben wir es mit einer Tatsache zu tun
nach Pkt. 1b liegt eine Täuschung vor, da bewusst auf den Intellekt des Kunden eingewirkt wurde und damit ein Irrtum erzeugt, bzw. unterhalten wurde.
nach Pkt. 1aa ist es eine Täuschungshandlung durch aktives Tun,
nach Pkt. 1bb ist es auch ein Täuschen durch Unterlassen, da bekannt war, dass die Karrossen schnell rosten würden/könnten (s. Disse. aus 2000), einen Rückruf gab´s deshalb aber nicht
nach Pkt. 2 ist es auch eine Erregung und Unterhaltung eines Irrtums beim Kunden/Käufer der sogar durch die Wiedereinstiegsklausel noch verstärkt wird.
nach Pkt. 3a wird der Kunde durch den erregten Irrtum zu einer Vermögensverfügung veranlasst, indem er das Auto kauft, was
nach Pkt. 3c zu einer Vermögensminderung führt
nach Pkt. 4b ist der Kunde "ärmer" geworden, weil seine Vermögensverfügung nicht durch ein wirtschaftliches Äquivalent ausgeglichen wurde, er hat ein minderwertigeres Produkt als suggeriert erhalten, s. a. Pkt 4(a.) Eingehungsbetrug
nach Pkt. 4d besteht auch ein individueller Schadenseinschlag, da die Leistung für den Getäuschten für seine Zwecke ungeeignet erscheint.
nack Pkt. 1 der "Subjektiven Tatbestände" reicht auch ein Eventualvorsatz
nach Pkt. 2a ist auch Absicht dahinter, da der Täter sich durch den Irrtum einen Vermögensvorteil verschaffen wollte. Als Vermögensvorteil versteht man jede wirtschaftliche Verbesserung/Gestaltung der Vermögenslage, also genau das Gegenteil des Vermögensschadens.
Wenn das alles so stimmt, wie ich es mit meinem gefährlichen Halbwissen interpretiere, ist es Betrug. q.e.d.
Und jetzt seid ihr wieder dran. ;-))
Versteh ich in deinem Fall nicht.
Zu 1, belege den Vorsatz
Zu 2a , nach der ersten Instandsetzung hat Mercedes in deinem Fall mit Sicherheit keinen Vermögensvorteil.
Du solltest klar stellen, warum Du jetzt klagst oder warum Du eine Strafanzeige stellen willst.
- weil keine Instandsetzungsarbeiten mehr stattfinden, nachdem in jüngerer Vergangenheit bereits solche sehr unwirtschaftlich durchgeführt wurden?
- weil die vorgenommenen Arbeiten unsachgemäß waren?
- weil dir die Vergreichsangebote zu schlecht sind?
Wo ist da die Straftat?
Ich möchte kurz zusammenfassen, was zwischen den Zeilen stand
-Mercedes hält deine Vergleichsvorstellungen damals wie heute für unangemessen, ein deutlich jüngeres Auto mit Top Ausstattung und geringer Laufleistung für 500€
- Mercedes hält mit den damaligen Arbeiten die Garantieansprüche für abgegolten
- Mercedes sieht ein Verstoß gegen die Bedingungen der Garantie, wegen überzogener Intervalllängen
Ist das soweit richtig?
Hast Du die Intervalle überzogen?
Wenn Du also klagst und die Intervalle überzogen hast, kann das doch nur wegen der unsachgemäßen Reparatur sein, oder? Weil neue Roststellen wären wegen des Ablaufens der Garantie unrelevant.
Ich gehe auf Deinen Unsinn nicht mehr. Ich bin es leid, mich ständig wiederholen zu sollen. Lies meine vorherigen Posts genau, dann findest Du auch die Antworten auf Deine Fragen.