Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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Zitat:

@Benefiz schrieb am 3. August 2020 um 18:45:30 Uhr:


@koala150

Keinesfalls!!!

Aber ich dachte, Du willst das jetzt zu Ende bringen was der Themenstarter begonnen hat - mit einem Vergleich.

Oder hab ich net richtig gelesen?

Du hast doch jetzt alles zusammen dafür.

Ok., sorry, dass ich´s wohl falsch verstanden hatte. Ob es zu einem Vergleich kommen wird, weiß ich noch nicht, bis dahin ist auf jeden Fall noch ein weiter Weg. Die werden sich bis auf´s Blut sträuben, davon geh´ ich mal aus. Aber ich werde soweit gehen wie´s geht, soweit mich mein kleiner Geldbeutel trägt. ;-)) Der Richter in Bad Cannstadt scheint zumindest für den Moemnt nicht auf meiner Seite zu stehen, da er ein Gutachten anstrebt, und das könnte ich mir sicher nicht leisten: wenn sie dich nicht juristisch klein kriegen, dann machen sie´s über den Geldbeutel. Das ist vor fast allen dt. Gerichten gleich.

Nochmals, schau dir an, was bei VW heraus gekommen ist!!! Ab einem gewissen Alter und einer gewissen Nutzung wird der daraus resultierenden Restwert bei 0€ liegen. Mehr muss Mercedes dann auch nicht mehr zahlen.

Schon erschreckend, nur drei Jahre hat die Reparatur gehalten. Da kann sich die Werkstatt wirklich schämen .... und ich weiß, warum ich alles selber mache.

Es hat aber nix mit dem Restwert zu tun, wenn ich eine Durchrostunggarantie über 35 Jahre gebe. Da ist der Restwert unerheblich.

Dass sich VW mit ihren Schummeldieseln über den Restwert rausmogeln kann, zeigt doch nur wieder, wie erbärmlich es in D um den Verbraucherschutz bestellt ist.
Dem Kunden wird viel versprochen, was er angeblich für sein teuer Geld kauft und der Hersteller wird für seinen Schmuh nicht mal belangt.

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 3. August 2020 um 21:56:32 Uhr:


Es hat aber nix mit dem Restwert zu tun, wenn ich eine Durchrostunggarantie über 35 Jahre gebe. Da ist der Restwert unerheblich.

Restwert ist auch irgendwie falsch ausgedrückt. Der Neupreis abzüglich der Nutzungsentgelte wäre passender und diese werden bei der Km Leistung und dem Alter den Neupreis überschreiten. Stellst Du denen einen durchgegammelten mit niedriger Laufleistung hin, dann könnte das schon anders laufen.

Es ist ja auch nicht ungerecht, dass der Kunde für die Nutzung eines Fahrzeuges bei Rückgabe(aus berechtigten Gründen) zur Kasse gebeten wird. Wie das dann in Zahlen aussieht, das ist eine andere Frage.

Mal ein Zitat von einem Rechtsportal

" Der BFH (BFH-Beschluss vom 17.4.2001, Az. VI B 306/00) hält eine Nutzungsdauer von 8 Jahren bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km für angemessen. Die Gesamtfahrleistung von 120.000 km (nach 8 Jahren) ist damit der Grenzwert, bei dem der BFH üblicherweise von einem wirtschaftlichen Verbrauch ausgeht"

https://www.google.com/.../...chaeftswagen-kann-sinn-ma_222_79776.html

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Na, wer als Altautofahrer mit nem 20Jahre alten Alltagsauto, es befürwortet, dass man eine Lebensdauer von 8 Jahren und 160tkm als durchschnittliche Nutzungsdauer ansieht, darf man schon als sehr fragwürdig erachten.

Dass solche Annahmen völlig weltfremd und eher den Wunschvorstellungen der Autoindustrie, denn der, der Verbraucher sind, zeigt schon der durchschnittliche Altersdurchschnitt des aktuellen Fahrzeugbestandes in D.

Der Zustand, dass die Karren nicht den deklarieren Abgasvorschriften entsprachen, war ja schon beim Neuwagen gegeben... Dazu kommt noch, dass das eigentlich KFZ-Steuerbetrug im Nutzungszeitraum ist, für den der Hersteller eigentlich gerade stehen müsste.
Erschreckend ist weiterhin, dass es 8 Jahre bis zur Urteilsfindung dauert und der Verbraucher allein für
den Betrug der Industrie gerade stehen soll.

Jürgen

Es spielt keine Rolle, wie man das Baby nun nennt, der Restwert hat tatsächlich nix mit dieser Garantie zu tun, denn die wird unabhängig vom Alter (also bis zu 30 Jahre) und der Laufleistung gewährt. Wäre es anders, würde diese Garantie ja bei einem Vielfahrer bereits nach vielleicht 10 Jahren schon ins Leere laufen. Praktischer Beleg dafür ist ja, dass man mein Auto nach ca. 20 Jahren mit einem Restwert von unter 1.000,- € und einer Laufleistung von über 250.000 km noch für mutmaßlich mehr als 15.000,- € repariert hat. Das haben sie zwar bei mir versucht, mich über den Restwert abzuwimmeln, aber irgendwann dann doch eingesehen, dass das vor Gericht keinen Bestand gehabt hätte. Das kann man in puncto Restwert also nicht mit Dieselgate vergleichen. Diese Leute wollen ja ihre Autos zurückgeben. Und dass man denen dann, nachdem das Auto bereits ein paar Jahre alt ist und entsprechend auch genutzt wurde, nicht mehr den Neupreis erstattet, finde ich nicht falsch. Ich will aber mein Auto gar nicht zurückgeben, ich will nur, dass man sich an seine großspurigen Versprechungen hält.

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 4. August 2020 um 07:17:26 Uhr:


Na, wer als Altautofahrer mit nem 20Jahre alten Alltagsauto, es befürwortet, dass man eine Lebensdauer von 8 Jahren und 160tkm als durchschnittliche Nutzungsdauer ansieht, darf man schon als sehr fragwürdig erachten.

Dass solche Annahmen völlig weltfremd und eher den Wunschvorstellungen der Autoindustrie, denn der, der Verbraucher sind, zeigt schon der durchschnittliche Altersdurchschnitt des aktuellen Fahrzeugbestandes in D.

Der Zustand, dass die Karren nicht den deklarieren Abgasvorschriften entsprachen, war ja schon beim Neuwagen gegeben... Dazu kommt noch, dass das eigentlich KFZ-Steuerbetrug im Nutzungszeitraum ist, für den der Hersteller eigentlich gerade stehen müsste.
Erschreckend ist weiterhin, dass es 8 Jahre bis zur Urteilsfindung dauert und der Verbraucher allein für
den Betrug der Industrie gerade stehen soll.

Jürgen

Ich stimme dir da in jedem Punkt zu, vor allem bei der angesetzten Nutzungsdauer von acht Jahren bzw den 120.000km vom Bundesfinanzhof. Für einen Pendler ist dies ein Vorteil, denn sie fließt ja auch in die Bemessung der Kilometerpauschale mit ein, für die meisten jedoch viel zu niedrig angesetzt. Ich betrachte ein Auto mit 120.000km gerade mal als eingefahren. Die letzten vier Autos, mit denen ich gependelt bin, haben zwischen 420.000km und 650.000km auf der Uhr gehabt.

Zitat:

@koala150 schrieb am 4. August 2020 um 09:22:49 Uhr:


Es spielt keine Rolle, wie man das Baby nun nennt, der Restwert hat tatsächlich nix mit dieser Garantie zu tun, denn die wird unabhängig vom Alter (also bis zu 30 Jahre) und der Laufleistung gewährt. Wäre es anders, würde diese Garantie ja bei einem Vielfahrer bereits nach vielleicht 10 Jahren schon ins Leere laufen. Praktischer Beleg dafür ist ja, dass man mein Auto nach ca. 20 Jahren mit einem Restwert von unter 1.000,- € und einer Laufleistung von über 250.000 km noch für mutmaßlich mehr als 15.000,- € repariert hat. Das haben sie zwar bei mir versucht, mich über den Restwert abzuwimmeln, aber irgendwann dann doch eingesehen, dass das vor Gericht keinen Bestand gehabt hätte. Das kann man in puncto Restwert also nicht mit Dieselgate vergleichen. Diese Leute wollen ja ihre Autos zurückgeben. Und dass man denen dann, nachdem das Auto bereits ein paar Jahre alt ist und entsprechend auch genutzt wurde, nicht mehr den Neupreis erstattet, finde ich nicht falsch. Ich will aber mein Auto gar nicht zurückgeben, ich will nur, dass man sich an seine großspurigen Versprechungen hält.

Der Unterschied ist rechtlich gravierend. Bemisst man den Schadensersatz nach Neupreis abzüglich Nutzungsentgeld, so wäre der Anspruch bei einem 190 SL Flügeltürer bei 0€, nimmt man den Marktwert, dann liegt der etwas höher 😉 . Bei den Garantien gegenüber den Herstellern hat man bei VW jetzt ersteres zu Grunde gelegt(und das würde auch bei deiner 30jährigen Durchrostungsgarantie so sein).

die dreißigjährige Garantie gegen Durchrosten hätten die ja auch auf 50 Jahre ausgedehnt, aber da kamen die Juristen und haben gesagt, dass es in Deutschland keine längeren Fristen wie 30 Jahre gibt. Dann ist alles kündbar oder verjährt, mit Ausnahme von Mord. Weil 30 Jahre war schon damals Schwachsinn und jeder wusste, dass das Unsinn ist, weil die Kisten da nie durchstehen, aber das Marketing setzte sich durch. Die wollten nämlich wirksame Maßnahmen vermeiden, das hätte Geld gekostet.

Aber mal was am Rande: Die W210 in der Schweiz sollen besser sein. Die wurden im Werk erheblich stärker konserviert, wie die für Deutschland. Das wurde vom Importeur bestellt und auch bezahlt.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 4. August 2020 um 11:11:38 Uhr:


Aber mal was am Rande: Die W210 in der Schweiz sollen besser sein. Die wurden im Werk erheblich stärker konserviert, wie die für Deutschland. Das wurde vom Importeur bestellt und auch bezahlt.

Das nutzt aber auch nix wenn das Tauchbad verkeimt war....

Zitat:

@Frankyboy379 schrieb am 4. August 2020 um 12:34:39 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 4. August 2020 um 11:11:38 Uhr:


Aber mal was am Rande: Die W210 in der Schweiz sollen besser sein. Die wurden im Werk erheblich stärker konserviert, wie die für Deutschland. Das wurde vom Importeur bestellt und auch bezahlt.

Das nutzt aber auch nix wenn das Tauchbad verkeimt war....

So ist es, bei meinen damaligen Schweißarbeiten, die jetzt zwei Jahre später alle noch einwandfrei sind, im Gegensatz zu dem, was man hier liest, konnte ich gut mit Hohlraumversiegelung bearbeitete Stellen sehen, unter denen der Lack hochkam und wo sich Rostblasen bildeten. Vor allem der kautschukartige Nahtschutz und Unterbodenschutz ist da sehr kontraproduktiv. Wenn man Rost entdeckt, dann ist er sehr weit voran geschritten.
Rost an Türen, Kofferraum oder Radläufen sind dagegen Peanuts.

Zitat:

@tomate67 [url=https://www.motor-talk.de/.../...n-innen-nach-aussen-t5190722.html?...]schrieb am 4. August
...
Vor allem der kautschukartige Nahtschutz und Unterbodenschutz ist da sehr kontraproduktiv.
...

Nicht immer! War bei mir stets einwandfrei und nicht unterwandert. Ich kenne aber sehr wohl auch Bilder umd Berichte, bei denen das anders war !

So wie die Sterne (Wortspiel) im Moment stehen, fürchte ich, dass MB wohl nicht noch mal so leicht einknickt wie beim letzten Mal. Daher muss ich mir schon mal nen Plan "B" überlegen. Gibt´s noch jemanden unter euch, der Karrosserie schweißen kann, aus Süd-D kommt und für sowas Zeit und Lust hätte? Gemacht werden müssten wenigstens erst mal die Schweller vorn, mit den Konsolen für Wagenheber und den angrenzenden Bodenblechen.

W202 C 220 Tcdi EZ Jan. 1999 - 290.000 km - Nach jahrelangem Rechtsstreit hat MB meine Rostlaube
jetzt im Sept. 2020 für 13.000,- Euro zurückgekauft.Es geht doch - wenn man durchhält und RS hat.

Gratuliere! Das ist sehr viel Geld für eine so alte C-Klasse.

Vorgerichtlich oder kam es zum Urteil?

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