Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)

Mercedes E-Klasse S210

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

Beste Antwort im Thema

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.

Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.

Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.

Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.

Chronik:

2011:

Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.

Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.

2012:

Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.

Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……

Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.

2013:

Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:

Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?

Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?

Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.

Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.

2014:

Klage beim Landgericht in Stuttgart

Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:

Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:

1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.

2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.

4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.

5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).

Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)

Viele Grüße
Tobias

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@Anderas Klar ist Mercedes mittlerweile irgendwo eine Marke wie alle anderen auch, unbestritten ist in meinen Augen jedoch immer noch, dass ein Mercedes, ganz unabhängig welches PKW-Modell, für mehr Aufmerksamkeit sorgt als zum Beispiel ein vergleichbarer Ford oder Skoda oder VW. Vergleich zum Beispiel mal W202 und W203 mit einem Passat B4 oder B5. Ich denke, es ist einleuchtend, dass hier die Daimler durch ihren Stern auf der Haube und den stattlichen Auftritt sagen wir mal „feudaler“ (=repräsentativer/ edler) wirken-und das trotz der Rostproblematik. Es ist einfach das Image. Heute besitzen (bzw. leasen sich wahrscheinlich oftmals)gefühlt sehr viele junge Männer in meinem Alter eine A-Klasse, weil sich diese einfach zum „zeigen was man hat“ eignet und auch schön und dynamisch aussieht. Zu Anfangszeiten des W202 (1994) ist wurden Daimler oft noch bar bezahlt, wohingegen bei BMW Leasing schon im Trend lag (es gab mal einen Artikel als pdf dazu).

Natürlich geht es den Autoherstellern nur um Gewinn und gefühlt hatte jeder Hersteller in den 90ern und frühen 2000ern irgendwelche Macken mit seinen Modellen, aber gefühlt war Daimler da am härtesten dran UND hat noch damit „promoted“, wie ach so tolle Autos sie bauen. Ich mag die Daimler der 90er wirklich sehr, aber manche Qualitätsmängel hätte sich Daimler auch sparen können.
Und klar, nichtsdestotrotz sollte man gerade dem 210er dieses eine Problem mittlerweile nachsehen, zumal gleichaltrige Konkurrenzmodelle wie zum Beispiel der A6 C5 vor dem Facelift 2001 definitiv nicht besser sind, im Gegenteil.

@dickschiffsdiesel Dein S210 und der Ex-S210 E320 CDI von Austro-Diesel verdeutlichen in meinen Augen eindrucksvoll die Qualitätsschwankungen, die es beim W210 zuhauf gab.

Zitat:

@Fahrzeugfan99 schrieb am 31. Juli 2020 um 19:44:11 Uhr:


eine A-Klasse, weil sich diese einfach zum „zeigen was man hat“ eignet

Nicht wirklich, oder?

Wobei, ich muss zugeben, daß ich , wenn ich wissen will wie die aussieht, erstmal guggeln müsste, interessiert mich aber einfach auch nicht.

@Higgi

Schade... komm‘ hier mal öfter vorbei.

Wir brauchen Dich :-)

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Update(TS) 03.08.2020

Hallo Leute,

heute erhalte ich von der Gegenseite ein lustiges Schreiben. Deren Anwalt hat nach Auswertung meines Servicescheckheftes nunmehr festgestellt, dass ich Servicetermine nicht eingehalten hätte, Zitat:

"Den dortigen Eintragungen haben wir allerdings entnommen, dass die Service-Intervalle mehrmals nicht eingehalten wurden, etwa am 07.09.2004 („-900 km“), am 29.03.2010 („-700 km“), am 04.05.2011 („-200 km“) und am 23.03.2015 („-33 Tage“). Damit entfällt ein Anspruch aus der Mobilo-Life Garantie, weil hierfür die taggenaue Einhaltung der Service-Intervalle erforderlich ist. "

Und am Schluss steht dann noch:

"Unter diesen Umständen betrachten wir die Anfrage Ihres Auñraggebers als erledigt."

Das is´ echt der Hammer, da fällt dir echt nix mehr zu ein, oder fällt euch noch was dazu ein?

Ich würde mal behaupten das das Quatsch da die Abweichungen marginal sind. Es ist in der Praxis gar nicht möglich Intervalle tag,- oder kilometergenau einzuhalten. Reine Bangemacherei.

Zitat:

@koala150 schrieb am 3. August 2020 um 10:26:27 Uhr:


Update(TS) 03.08.2020

Hallo Leute,

heute erhalte ich von der Gegenseite ein lustiges Schreiben. Deren Anwalt hat nach Auswertung meines Servicescheckheftes nunmehr festgestellt, dass ich Servicetermine nicht eingehalten hätte, Zitat:

"Den dortigen Eintragungen haben wir allerdings entnommen, dass die Service-Intervalle mehrmals nicht eingehalten wurden, etwa am 07.09.2004 („-900 km“), am 29.03.2010 („-700 km“), am 04.05.2011 („-200 km“) und am 23.03.2015 („-33 Tage“). Damit entfällt ein Anspruch aus der Mobilo-Life Garantie, weil hierfür die taggenaue Einhaltung der Service-Intervalle erforderlich ist. "

Und am Schluss steht dann noch:

"Unter diesen Umständen betrachten wir die Anfrage Ihres Auñraggebers als erledigt."

Das is´ echt der Hammer, da fällt dir echt nix mehr zu ein, oder fällt euch noch was dazu ein?

Ich glaube nicht, dass Mercedes mit dieser Argumentation vor Gericht durchkommen würde. Sie klingt aber zunächst plausibel und ist eine Möglichkeit Ansprüche einfach abzuwehren.

Allerdings würde ein Gericht die Kilometerleistung und das Alter des Fahrzeuges als Abschreibung vom Kaufpreis abziehen und da würde vermutlich nichts mehr übrig bleiben. Wenn Du Dir das letzte aktuelle Urteil zu den Schummeldiesel anschaust, so bekommen die Kläger zwar Recht, gehen ab einer bestimmten Nutzung(ca 160.000km) trotzdem leer aus.

das waren Termine, die wurden vor der Zeit wahrgenommen? Ludwig Thoma: „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“

Also wenn in der Mobilo Life Garantie als Voraussetzung zu deren Erhalt steht, dass die Inspektionen tagesgenau und/oder kilometergenau durchgeführt werden müssen - dann ist das so.

Aber steht das so oder ähnlich in den Vertragsbedingungen denn drin?

Also das hab ich heute auch zum ersten Mal gelesen. Im Serviceheft steht da mal nix drin. Sollte aber jemand eine Stelle kennen, wo das für mich als Kunden steht, lass ich mich gern belehren.

Eine Frage bitte noch in die Runde: wenn ich mich recht erinnere, konnte man, wenn man mal ein paar Kundienste nicht hat machen lassen, bei mobilo-life wieder einsteigen, wenn man nur einen B-Assyst hat machen lassen. Weiß jemsnd was davon, und wenn ja, wo kann man es nachlesen?

Danke

Habs schon selber gefunden, das LG Wuppertal (14.05.13, Az.: 16 S 2/12 ) hat sich dazu schon geäußert. Dort heißt es:

"Der Anspruch des Klägers scheitert auch nicht etwa daran, dass er die Wartungsintervalle laut Garantiebedingungen nicht eingehalten hätte. Zwar haben die Wartungsdienste nach Hersteller-Vorgaben zu erfolgen und der Wartungsdienst Nr. 4 vom 17.07.2007 hat bei einer Restlaufstrecke von - 7100 km stattgefunden (s. Bl. 12 d.A.), was eine (deutliche) Überschreitung des Wartungsintervalls darstellen könnte. Unabhängig davon hat sich jedoch die Garantie durch diesen Wartungsdienst erneuert. Denn ausweislich der (unwidersprochenen und weiterhin im Internet abrufbaren) Angaben der Beklagten zur mobilolife-Garantie wird mit der Ausführung eines großen Wartungsdienstes jede vorherige Vernachlässigung der Wartungsintervalle geheilt. Konkret heißt es:

"Sie können bei MobiloLife jederzeit wiedereinsteigen.

Sie haben den Wartungsdienst nicht immer bei Ihrem Mercedes-Benz Partner
durchgeführt? Ihr Serviceheft weist Lücken auf? Kein Problem. Steigen Sie bei
MobiloLife einfach wieder ein. Mit Ausführung eines großen Wartungsdienstes
bei einem Mercedes-Benz Servicestützpunkt wird die Mobilitätsgarantie bis zum
nächsten fälligen Service erneuert.""

Die kennen ihre eigenen Werbeaussagen nicht (mehr).

@koala150

Los jetzt, hole das Grundsatzurteil!

Zitat:

@Benefiz schrieb am 3. August 2020 um 17:12:28 Uhr:


@koala150

Los jetzt, hole das Grundsatzurteil!

Machst Du Dich über mich lustig, oder was willst Du mir damit sagen?

@koala150

Keinesfalls!!!

Aber ich dachte, Du willst das jetzt zu Ende bringen was der Themenstarter begonnen hat - mit einem Vergleich.

Oder hab ich net richtig gelesen?

Du hast doch jetzt alles zusammen dafür.

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