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KFZ Steuer für 340i AT Xdrive mit OPF, EZ ab 09/18

BMW 3er F31
Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 8:48

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie hoch für obiges Fahrzeug die KFZ Steuer ist?

Im Netz finde ich da widersprüchliche Angaben.

Beste Antwort im Thema

Mit dieser Übergangsphase meint die Kundenbetreuung jedoch den Emissionsausweis beim Fahrzeugmodell. Obwohl WLTP bereits heute gültig ist, muss für einen Übergangszeitraum noch nicht der WLTP-Wert ausgewiesen werden. Daher werden diese, bpsw. für den Ausweis auf der Webseite, auf den NEFZ zurückgerechnet.

Die Frage für die Besteuerung ist jedoch, ob BMW eine Ausnahmegenehmigung für den F30, als auslaufende Serie, beim KBA beantragt und genehmigt bekommen hat.

Nachdem manche mit einem Einspruch seit September 2018 den Festsetzungsbescheid geändert bekommen haben, muss es ja auch so etwas geben.

Ich würde daher nochmals schriftlich nachhaken und explizit nach einer bestehenden Ausnahmegenehmigung für den F30 als auslaufende Serie fragen.

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Ob es sich um ein Austauschtriebwerk handelt oder nicht ist für die Steuer unerheblich.

Er meinte wohl eher Automatik Transmission. Haben aber eh alle Automatik.

Mein Fehler, macht natürlich so mehr Sinn.

Die Fahrzeugausstattung wie z.B. Felgengrösse bzw. Bereifung, xdrive, usw. hat mittlerweile auch einen Einfluss auf die höhe der KFZ Steuer.

Die Frage des TE bezieht sich eher auf die Anwendung des CO2-Wertes nach dem alten NEFZ-Verfahren oder nach WLTP. Hier gibt es wohl Probleme bei der korrekten Festsetzung der Kfz-Steuer. Regelmäßig wird hier der CO2-Wert nach dem neuen WLTP der Berechnung zugrunde gelegt, was grundsätzlich materiell-rechtlich nicht falsch ist.

Für Neuzulassungen gilt seit dem 1. September 2018 gleichfalls der WLTP-CO2-Wert für die Steuerbemessung. Dieser ist in der Regel höher und führt beim 340i(iX) zu einer ca. 80 EUR höheren Steuer.

Allerdings gibt es eine Übergangsregelung für Lagerfahrzeuge und auslaufende Serien (EoS). Hierzu musste der Hersteller allerdings einen Antrag beim KBA stellen. Für den 340i/iX Typ 3K gibt es zwar eine Erweiterung vom 25.2.2019 für die Typgenehmigung e1*2007/46*0315*23, ob jedoch ein Antrag gestellt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Man darf jedoch davon ausgehen. Einfach mal bei der Kundenbetreuung anklopfen. Die können ggfs. zur Sicherheit eine Herstellerbescheinigung hierfür ausstellen.

Nachdem oben das Modell (Limousine/Touring/GT) nicht angegeben ist, hier mal die Werte der Technischen Daten ab September 2018 (Limousine habe ich leider nicht gefunden):

  • 340i Touring: EU6dTEMP: 174g (WLTP auf NEFZ zurückgerechnet) - vormals 164-158g bei EU6b
  • 340iX Touring: EU6dTEMP: 189g - vormals 176-168g bei EU6b
  • 340i GT: 173-170g bei EU6dTEMP
  • 340iX GT: 184-180g bei EU6dTEMP

EU6dTEMP: 36BG (nach WLTP, zurückgerechnet auf NEFZ) - ab September 2018

EU6b: 36W0 (nach NEFZ)

Damit steigen die Kfz-Steuern ab September 2018 für den 340 tatsächlich etwas und liegen für den 340iX Touring bspw. bei 248 Euro jährlich (189g, 2998ccm), sofern die Ausnahmegenehmigung beantragt und erteilt wurde. Das sollte auch die Höchstgrenze für den 340iX Lim darstellen - ich zahle für den 335iX Lim 196 EUR p.a. - dazwischen wird die Limo liegen.

Edit: Anbei noch die Links zu den aktuellsten Technischen Daten:

F31 ab September 2018

F34 ab September 2018

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 12:01

Hallo ChrisH1978,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es handelt sich um einen F31.

Das heißt, die 189g CO2 bedeuten 248 Euro und stellen dann den Höchstwert an möglicher KFZ Steuer dar?

Hm, es kommt ein bisschen darauf an. Ab September 2018 stehen in den CoC die neuen Emissionswerte und zwar übergangsweise sowohl nach WLTP, als auch rückgerechnet auf den NEFZ (wie oben).

Wenn der Wagen nach September 2018 produziert, aber noch nicht zugelassen wurde, dann müsstest du aufpassen, dass die Dame von der Zulassungsstelle nicht den WLTP-Wert, sondern den rückgerechneten NEFZ-Wert von 189g zugrunde legt (oder besser vorher bei BMW die Herstellerbescheinigung anfragen), sonst bekommst du einen Bescheid wohl über 300 EUR.

Ist der Wagen schon vorher zugelassen, dann wird ohnehin der Wert aus der vorigen Zulassung übernommen - und es sollten dann schon in den Altpapieren die 189g CO2 stehen. Dann müsste automatisch der Bescheid über die 248 EUR kommen.

Nachdem EZ nicht BJ bedeutet, müsste man jetzt sicher sein, dass es der Touring auch tatsächlich einen OPF und Euro6dTEMP hat. Anhand der Altpapiere kannst du jedoch die Emissionsklasse erkennen: 36W0 sind Euro 6b, also sicherlich ohne OPF und 36BG sind Euro6dTEMP, also mit OPF und somit mit den neuen CO2-Werten.

ignore me, Chris war schneller

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 1. Oktober 2019 um 14:12:50 Uhr:

Also eigentlich wiederhole ich nur den Chris

Sofern die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde sollte es bei keinem 340i teurer als 248 EUR sein.

sehe ich genauso - und das gilt auch für den GT

Also nochmal editier ich nicht zurück :)

Vielleicht noch abschließend: Wenn ein Bescheid über 300 EUR kommt, dann gegen den Bescheid einfach erst einmal einen Einspruch einlegen und es mit der auslaufenden Serie des F31 begründen (Natürlich zuvor bei BMW anfragen, ob für das Modell 0005 CEA eine Ausnahmegenehmigung greift, sonst ist man nicht beschwert).

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 13:07

Konkret geht es um Produktionsdatum Ende Sept., Zulassung Nov.

Wie hoch ist den der CO2 Wert nach WLTP? Den finde ich nirgends.

Laut techn. Daten von BMW stehen ja überall 189g CO2.

Das kann ich dir auch nicht sagen. Hast du das Fahrzeug schon? Dann schau einmal in die Konformitätserklärung (CoC) - da müssten beide Werte unter Pkt. 49 stehen.

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