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KFZ Steuer für 340i AT Xdrive mit OPF, EZ ab 09/18

BMW 3er F31
Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 8:48

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie hoch für obiges Fahrzeug die KFZ Steuer ist?

Im Netz finde ich da widersprüchliche Angaben.

Beste Antwort im Thema

Mit dieser Übergangsphase meint die Kundenbetreuung jedoch den Emissionsausweis beim Fahrzeugmodell. Obwohl WLTP bereits heute gültig ist, muss für einen Übergangszeitraum noch nicht der WLTP-Wert ausgewiesen werden. Daher werden diese, bpsw. für den Ausweis auf der Webseite, auf den NEFZ zurückgerechnet.

Die Frage für die Besteuerung ist jedoch, ob BMW eine Ausnahmegenehmigung für den F30, als auslaufende Serie, beim KBA beantragt und genehmigt bekommen hat.

Nachdem manche mit einem Einspruch seit September 2018 den Festsetzungsbescheid geändert bekommen haben, muss es ja auch so etwas geben.

Ich würde daher nochmals schriftlich nachhaken und explizit nach einer bestehenden Ausnahmegenehmigung für den F30 als auslaufende Serie fragen.

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Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 13:32

Nein, ich habe ihn noch nicht.

Wenn die Unterlagen da sind, reiche ich die Daten nach.

In meiner Konformitätserklärung steht für NEFZ 189 und für WLTP 220 g drin. EZ 11/18.

Nach NEFZ wären es 248 EUR gewesen, nach WLTP sind es 310 EUR.

340 ix touring

Du zahlst also 310 Euro?

Ja

324,00.- angeblich wegen 19", EZ 10/18.

Ich zahle für 340i Touring EZ07/2018 218 EUR. Hab aber auch nur die 18“ Mischbereifung drauf

Hattet ihr denn wegen der Übergangsregelung nachgehakt oder habt ihr es einfach gezahlt? @Road-Star @sarcastic-ironic

Habe noch nie was gehört von einer "Übergangsregelung" , also dass es sowas gibt.

Zahle für meinen F30 340i EZ 03 / 2018 (17" Gleichbereifung) unglaubliche 173€ pro Jahr.

Da scheint durch WLTP usw. ab EZ 1.9.2018 einiges mehr verlangt zu werden.

Themenstarteram 2. Oktober 2019 um 6:33

Ich habe soeben mal mit der BMW Kundenbetreuung gechattet. Hier die Antwort:

Die Übergangsphase dauert noch an, die Werte werden nach gesetzlicher Vorgabe nach NEFZ ausgewiesen. Die CO2-bezogene Kfz-Steuer bezieht sich immer auf die geltenden WLTP-Werte.

Also, höhere Steuer 300,- + ist korrekt.

Mit dieser Übergangsphase meint die Kundenbetreuung jedoch den Emissionsausweis beim Fahrzeugmodell. Obwohl WLTP bereits heute gültig ist, muss für einen Übergangszeitraum noch nicht der WLTP-Wert ausgewiesen werden. Daher werden diese, bpsw. für den Ausweis auf der Webseite, auf den NEFZ zurückgerechnet.

Die Frage für die Besteuerung ist jedoch, ob BMW eine Ausnahmegenehmigung für den F30, als auslaufende Serie, beim KBA beantragt und genehmigt bekommen hat.

Nachdem manche mit einem Einspruch seit September 2018 den Festsetzungsbescheid geändert bekommen haben, muss es ja auch so etwas geben.

Ich würde daher nochmals schriftlich nachhaken und explizit nach einer bestehenden Ausnahmegenehmigung für den F30 als auslaufende Serie fragen.

Themenstarteram 2. Oktober 2019 um 8:54

Hier die Antwort der Kundenbetreuung:

Eine Ausnahmegenehmigung wird benötigt, falls das Fahrzeug vor Inkrafttreten neuer Bestimmungen produziert wurde und hiermit noch zugelassen werden kann.

Dies Information kann Ihnen nur Ihr verkaufender BMW Partner geben.

Die Besteuerung erfolgt nach WLTP, die Werte sind in Ihrer COC Bescheinigung ausgewiesen.

War den Versuch wert.

Die Ausnahmegenehmigung muss jedoch der Hersteller beantragen, nicht der Verkäufer. Daher kann der BMW Partner auch nichts anderes sagen.

Ich würde dennoch, falls ein Bescheid über 300 EUR ins Haus flattert, die Aussagen in den Foren mal ausdrucken, dass auf einen Einspruch hin die Steuer korrigiert wurde und würde zumindest mal mit dem Hauptzollamt telefonieren, ob das auch für dich möglich wäre. Dabei würde ich die auslaufende Serie F30 anführen und den Beamten mal fragen, ob diese Bescheide nicht deswegen berichtigt wurden. Ohne Rechtsgrund werden die Festsetzungen nämlich nicht geändert.

Was der Ausnahmegenehmigung zuwiderlaufen könnte, wäre der Umstand, dass 6dTEMP durch den OPF vielleicht schon eingehalten wurde und somit keine erteilt werden konnte. Der richtige Ansprechpartner war jedenfalls die AG.

Schade!

Was die meinen, ist dass die mögliche Ausnahme nur für Fahrzeuge gilt, die Produktionsdatum vor 09-2018 sind, also Fahrgestellnr. abhängig ist. Jeder Händler kann dass in seinem Computer nachschauen.

Von einer Ausnahme für die auslaufende F30 Serie ist hier also also nicht die Rede.

Mein 340i Touring wurde am 01.10.18 zugelassen auf 18 Zoll Mischbereifung, zahlen darf ich 286 Euro pro Jahr.

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