1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. KFZ Steuer Diesel mit Partikelfilter

KFZ Steuer Diesel mit Partikelfilter

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi @ all

heute bekam ich die Festsetzung für die Steuer meines Golf V Plus TDI mit 105 PS und DPF.

Ich soll 259,- € zahlen.

148g CO2 und 1900 Hubraum

Also 28*2€ + 19*10,70€.

Das find ich eindeutig zu hoch da meines Wissens nur 9,50 € pro 100ccm abgerechnet werden wenn man einen Partikelfilter hat.

Nun vermute ich das es irgendwo bei der Anmeldung einen Fehler gab und der Partikelfilter nich berücksichtigt wurde.

Wo kann ich das in meinen Fahrzeugpapieren nachweisen bzw. nachschauen.

Außerdem ist mein Auto z.Z. noch Steuerbefreit Erstzulassung 30.12.2008, aber ich soll schon am 4.12.09 meine Steuern zahlen. Warum nicht am 30.12.09? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Vielen Dank

Ähnliche Themen
21 Antworten

Also EZ 30.12.08

Zulassung auf mich am 24.7.09

Wird nach CO2 besteuert und hat nen DPF.

Nun die Frage warum will das Finanzamt Steuern schon am 4.12.09 von mir wenn er 1 Jahr Steuerbefreit ist ?

Und warum soll ich 10,70 € pro 100ccm zahlen obwohl er nen DPF hat ?

Zitat:

Nun die Frage warum will das Finanzamt Steuern schon am 4.12.09 von mir wenn er 1 Jahr Steuerbefreit ist ?

Das wird man dir nur dort sagen können, deshalb würde ich gleich am Montag dort anrufen.

Zitat:

Und warum soll ich 10,70 € pro 100ccm zahlen obwohl er nen DPF hat ?

Wie ich schon geschrieben habe, kann es verschiedene Gründe haben. Hast du jetzt mal nach dem MKB geschaut?

Warum wird das Fahrzeug überhaupt nach der neuen Steuer abgerechnet? Ich dachte da gilt nur für Erstzulassungen ab 01.07.2009?

Deshalb :

Zitat:

Steuervergleich für Pkw mit Neuzulassung ab dem 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 (Beschluss der Bundesregierung über das Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"😉, die befristet steuerfrei fahren: Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird verglichen, welche Kfz-Steuerregelung günstiger ist.

Bei einer Zulassung ab dem 01.07.09 wird immer nach der neuen Steuer besteuert.

Nein, dass ist falsch, nur EZ werden ab dem 01.07.2009 nach der neuen Steuer berechnet!!
Meiner ist EZ 28.10.2008 - schonmal Pech gehabt wg. der Steuerbefreiung.
Die Zulassung auf mich erfolgte am 08.07.2009 nach der alten Steuerberechnung = 293 €!

Grüsse
CMONE

Ja, schon klar. Ich hab nur das "Erst..." bei der Zulassung vergessen.

Jaja, dass ist aber genau das entscheidende "Detail"😁😁

Grüsse
CMONE

Deine Antwort
Ähnliche Themen