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KFZ Steuer Diesel mit Partikelfilter

Themenstarteram 8. August 2009 um 8:30

Hi @ all

heute bekam ich die Festsetzung für die Steuer meines Golf V Plus TDI mit 105 PS und DPF.

Ich soll 259,- € zahlen.

148g CO2 und 1900 Hubraum

Also 28*2€ + 19*10,70€.

Das find ich eindeutig zu hoch da meines Wissens nur 9,50 € pro 100ccm abgerechnet werden wenn man einen Partikelfilter hat.

Nun vermute ich das es irgendwo bei der Anmeldung einen Fehler gab und der Partikelfilter nich berücksichtigt wurde.

Wo kann ich das in meinen Fahrzeugpapieren nachweisen bzw. nachschauen.

Außerdem ist mein Auto z.Z. noch Steuerbefreit Erstzulassung 30.12.2008, aber ich soll schon am 4.12.09 meine Steuern zahlen. Warum nicht am 30.12.09? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Vielen Dank

 

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21 Antworten
am 8. August 2009 um 8:41

aha interressant ich zahlte jetzt 293euro 1,9tdi 77kw mit DPF nachgerüstet

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw_neu.php

 

Da komm ich mit deinen Daten auf 236,-

 

293,- sind bei der alten Besteuerung nach Hubraum, ohne CO2!

Aber warum hat der überhaupt ne Steuerbefreiung? Ich hab auch nen Diesel mit DPF und EZ: 07/08

1 Jahr Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug (Euro4) in der Zeit vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wird !!!

 

Bei Euro 5 und 6 sind es 2 Jahre !

 

 

Zitat:

Nun vermute ich das es irgendwo bei der Anmeldung einen Fehler gab und der Partikelfilter nich berücksichtigt wurde.

Schon traurig, dass es wohl bei manchen Hersteller immer noch nicht mit der Meldung des DPF klappt.

Wenn dein Fahrzeug wirklich einen Filter ab Werk hat, dann musst du zum Händler und dir eine entsprechende Bescheinigung holen, mit der die Papiere dann nachgetragen werden.

Nachtrag : Ich sehe gerade in der KBA-Liste, dass VW die Motoren mit und ohne DPF mit anderen MKB versieht. Du müsstest also mal nachschauen, welchen MKB dein Fahrzeug hat (vermutlich BLS) und das auch telefonisch mit dem Finanzamt bereden.

Zitat:

Außerdem ist mein Auto z.Z. noch Steuerbefreit Erstzulassung 30.12.2008, aber ich soll schon am 4.12.09 meine Steuern zahlen. Warum nicht am 30.12.09? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Ich würde da am Montag einfach mal beim Amt anrufen. Spontan klingt es für mich so, dass der Wagen zum 04.12.08 erstzugelassen wurde.

Die Befreiung bei Euro 4 Beträgt ja genau ein Jahr.

Zitat:

Aber warum hat der überhaupt ne Steuerbefreiung? Ich hab auch nen Diesel mit DPF und EZ: 07/08

Weil er einen Euro 4 Diesel zwischen dem 05.11.08 und 30.06.09 erstzugelassen hat.

Da du deinen Euro 4 Diesel vorher zugelassen hast, bekommst du auch keine Befreiung.

Zitat:

Original geschrieben von ekylix

.....

Außerdem ist mein Auto z.Z. noch Steuerbefreit Erstzulassung 30.12.2008, aber ich soll schon am 4.12.09 meine Steuern zahlen. Warum nicht am 30.12.09? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

.....

Bei einem Jahr Steuerbefreiung sollte die ab 30.12.09 fällig werden.

Wann hat dein Auto EZ?

Vor dem 30.06 oder danach?

Hast du EZ vor dem 30.06, kommst du auf ca. 293€

Hast du aber die EZ nach dem 30.06 (also die letzten zwei Monate) dann kannst du nach den neuen Steuer rechen...

Dabei ist es abselut egal egal, ob du einen Rußfilter hast oder nicht...

Ich zahle für meinen 1.9L TDI (98er Golf) ebenfals 293€ regulär an steuern, jedoch sind es momentan ca.330€ bei mir, da ich ein Straffsteuer bezahlen muß. Hab nämlich kein Rußfilter, zumal es mir ein Steuervorteil von 0€ verschaffen würde. Also wofür DPF...

Zitat:

Hast du aber die EZ nach dem 30.06 (also die letzten zwei Monate) dann kannst du nach den neuen Steuer rechen...

 

Dabei ist es abselut egal egal, ob du einen Rußfilter hast oder nicht...

Das ist falsch. Mit DPF liegt der Steuersatz für den Hubraumanteil bei 9,50€; ohne DPF bei 10,70€.

Zitat:

Ich zahle für meinen 1.9L TDI (98er Golf) ebenfals 293€ regulär an steuern, jedoch sind es momentan ca.330€ bei mir, da ich ein Straffsteuer bezahlen muß. Hab nämlich kein Rußfilter, zumal es mir ein Steuervorteil von 0€ verschaffen würde. Also wofür DPF...

Die Strafsteuer fällt dann weg. Man rüstet aber nicht nach, um die paar Euro zu sparen, sondern um ne bessere Plakette zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

...... Man rüstet aber nicht nach, um die paar Euro zu sparen, sondern um ne bessere Plakette zu bekommen.

....und wegen der Umwelt und wegen dem Wiederverkauswert ;)

 

Grüsse (von einem zufriedenen DPF-Nachrüster trotz Euro4 und grüner Plakette)

 

Das ist natürlich zu begrüßen, wenn man auch bei Euro 4 nachrüstet, aber die eigentliche "Zielgruppe" sind die Euro 3 Diesel.

Zudem bekommt man die 330€ Förderung nur, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.2007 das erste mal zugelassen wurde.

Bei den Unterschieden mit der Steuerbefreiung des TE würde ich darauf tippen, dass sein Fahrzeug vielleicht ne Tageszulassung ist.

Es wäre evtl hilfreich zu erfahren ob es nen Neuwagen ist (wohl nicht) bzw. welches Baujahr und wann die Erstzulassung war

EZ 30.12.08 steht oben. 

Nicht das er damit nur die Zulassung auf sich meint.

Kann sein, aber warum sollte er dann heute nen Steuerbescheid bekommen?!

 

Er wird es schon aufklären..... 

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