Kein TÜV wg Gasdruckdämpfer Motorhaube

BMW 5er F11

Hallo zusammen,
hat auch schonmal jemand von Euch kein TÜV wegen der Gasfedern der Motorhaube bekommen?
Mir hat deswegen gestern der Prüfer bei meinem 530D EZ 2/14 80000km die Plakette verweigert.
Grüße
Wolfgang

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Du kannst dir das schön reden, so lange du willst. 😉

Es ändert nichts an den Gesetzen. Dämpfer abgelaufen - kein TÜV.

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Betriebssicherheit bedeutet auch die Sicherheit Dritter, also keine vermeidbare Schädigung von Fußgängern durch Funktionseinschränkung von Schutzsystemen.

Aber jetzt wirds hier ohnehin zunehmend sinnlos.
Ich bin raus, wird mir zu albern.

Wie wärs denn damit, diese Diskussion mit diesen "Argumenten" bei der nächsten HU mit dem Prüfingenieur zu führen. Viel Spaß dabei.

PS: wenn ein Mangel übersehen wird (jeder macht mal Fehler), heisst das nicht, dass er nicht vorhanden ist.

Ohne Stoßfänger ist mein Kumpel Jahrelang gefahren. Das ist kein Problem, wenn es keine scharfen Kanten gibt. Reiner Quatsch sowas zi behaupten.

Das Beste wäre hier kommt mal ein MOD vorbei und beendet diese SINNLOSE Diskussion... ich habe fertig.

Ja, und den Retter gleich mit.
Das tut beim Lesen weh. 😁

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Ich hab vor der HU meine Gasdruckdämpfer selbst getauscht. Der Arbeitsaufwand für den Tausch der beiden Gasdruckdämpfer liegt bei ungefähr bei 5 min.

Ein Gasdruckdämpfer kostet ungefähr 22€, macht bei zwei Stück 44€.

Screenshot_20190207-154138.jpg

Hi!

Ich habe mir die Mühe gemacht an Denzel - Wien und dem ÖAMTC eine schriftliche
Anfrage geschickt.

Denzel - Wien war zu einer schriftlichen Stellungnahme nicht bereit, hat mich aber
zurückgerufen. Zur gesetzlichen Lage konnte Denzel nichts konkretes angeben,
hat aber darauf hingewiesen, dass im Zuge des BMW - Servuce die Dämpfer zu
prüfen und ggf. zu tauschen sind.

Der ÖAMTC hat eine offizielle Stellungnahme geschickt, Zitat:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrtes Mitglied,

bezugnehmend auf ihre Anfrage ist es richtig, dass in den Wartungsvorschriften bzw.
im Serviceplan von BMW vorgeschrieben ist, die Dämpfer alle 2 Jahre (im Zuges des Bremsflüssigkeitstausches) zu prüfen bzw. das Ablaufdatum zu kontrollieren.

Zurzeit prüfen wir ob dies im Zuge der §57a Überprüfung als „schwerer Mangel“ zu
beurteilen wäre bzw. da es doch auch um die Fußgängersicherheit geht, eine Adaption
im Mängelkatalog vorzunehmen wäre.

Wenn dieselben Maßstäbe wie für den Airbag herangezogen werden so wäre dies dann
kein Mangel.
Anbei die lt. Mängelkatalog vorzunehmende Beurteilungsweise für Airbags.

Das Alter der Airbags und anderer Bauteilen von Sicherheitssystemen ist nicht Umfang
der wiederkehrenden Begutachtung. Eine Bemängelung hat immer auf objektivierbare
technische Mängel eines Bauteils abzustellen (z.B.: Treibladung offensichtlich beschädigt)

Leider kann ich keine konkrete gesetzliche Grundlage mitteilen aber ich hoffe ihnen mit
meiner Sichtweise etwas geholfen zu haben und verbleibe

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Wenn das in D anders sein sollte, dann recherchiert doch einmal, einfach anfragen.

Liebe Grüße
Gyula

Also meinen Prüfer hat das nicht interessiert bei meinen Dämpfern ist aber auch kein Datum drauf... da die Dämpfer die Motorhaube zuverlässig oben halten undankbar wirklich Druck ausüben muss um diese zu schließen gehe ich davon aus das die ok sind. Würden die Dämpfer schwächeln würde ich sie aus komfortgründen wechseln ...

Hat eigentlich schon mal einer die Dämpfer ohne Haltbarkeitsdatum in ein Auto eingebaut in das eigentlich welche mit Datum rein gehören? Was sagt der Hr. Ingenieur dann dazu?

......gar nix, weil ihm die gesetzliche Grundlage dafür fehlt........

Von einem Fahrzeug geht im Straßenverkehr grundsätzlich eine Gefahr aus. Daher gibt es besondere Einrichtungen die andere Verkehrsteilnehmer und auch Fußgänger schützen sollen. Das ist u.a. die Verhinderung von scharfen Kanten, heiße Bauteile des Motors oder Abgasanlagen und auch neben vielen anderen Dingen der besagte Fußgängerschutz.
Wenn dieses System nicht mehr funktioniert und / oder eine Kontrolllampe eine Fehlfunktion signalisiert, ist das ein Mangel und das Fahrzeug darf die HU nicht bestehen.
Wenn vom Hersteller ein Wechsel der Dämpfer oder anderer Bauteile in einem bestimmten Intervall vorgeschrieben sind, ist dieses auch einzuhalten und dementsprechend zu befolgen.

Ich vermute das jeder Prüfer einen leicht anderen Wissensstand hat und so diese Aussagen das ein F11 besteht und der Andere eben nicht entstehen.

Habe die letzten Tage mal selber drauf geachtet. An meinem F11 ist weder am pyrotechnischen Bauteil noch am Gasdruckdämpfer ein Ablaufdatum zu erkennen. Ebenso ist mir ähnliches auch nicht bei Fahrzeugen von VW oder Audi aufgefallen.

Entweder sind nicht alle Fahrzeuge hiervon betroffen und es gibt nur eine gewissen Baureihe oder der Prüfer hat eben übertrieben.
Fakt ist jedoch das, was ich anfangs aufgesetzt hatte. Und zwar ob es einem gefällt oder nicht.

Hi!

Das nenn ich einmal konsequent!
Die offizielle Stellungnahme des ÖAMTC und die halbherzige von BMW - Denzel ist ja völlig egal.
Nur deine Meinung zählt!

Warum fragst du und auch andere nicht offiziell und schriftlich beim TÜV oder der DEKRA an, so wie ich es beim ÖAMTC und bei BMW - Denzel getan habe?
Vielleicht gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen A und D?
Tatsache ist, dass es in Österreich dzt. (noch) keine gesetzlich nachvollziehbare Grundlage für einen schweren Mängel bei der 57a Überprüfung gibt.

Liebe Grüße
Gyula

Hallo,

habe meine jetzt auch begutachtet. Sind von Stabilus. Kein Ablaufsatum sichtbar, vielleicht weil der Dämpfer noch in einer Kunststoffmanchette steckt.
Ist diese Teil des Dämpfers oder extra?

Da mein F11 vor 03/11 produziert wurde und der Fussgängerschutz anscheinend etwas anders aufgebaut ist, brauche ich keine Wechsel dieser Dämpfer. Es sei denn, sie halten die Haube nicht mehr. Allerdings haben alle passenden Ersatzdämpfer ein Ablaufdatum... das macht irgendwie keinen Sinn ...

Zitat:

@gyula1 schrieb am 8. Februar 2019 um 13:42:31 Uhr:


Warum fragst du und auch andere nicht offiziell und schriftlich beim TÜV oder der DEKRA an, so wie ich es beim ÖAMTC und bei BMW - Denzel getan habe?

Wozu soll das gut sein?

Wer den ganzen Thread gelesen hat, weiß doch, dass es in D bei der Hauptuntersuchung ein "erheblicher Mangel" ist wenn die Dämpfer abgelaufen sind und dann keine Plakette erteilt wird.

Wie man wegen 2x 20EUR so einen Aufstand machen kann, ist mir jedoch schleierhaft.

Dank dir wissen wir jetzt allerdings, dass es in Ö kein Mangel ist - das hatte nur gar niemand gefragt....

Einfach zum KÜS oder zur GTÜ fahren, das interessiert da keine Sau und man achtet auf die wirklich wichtigen Dinge. Wer fährt zum TÜV, wo die auch das Verfallsdatum vom Reifen-Kit checken, welches mir bei einem geplatzten Reifen herzlich wenig bringt. Also keine Sorgen machen.

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