Kein TÜV wg Gasdruckdämpfer Motorhaube
Hallo zusammen,
hat auch schonmal jemand von Euch kein TÜV wegen der Gasfedern der Motorhaube bekommen?
Mir hat deswegen gestern der Prüfer bei meinem 530D EZ 2/14 80000km die Plakette verweigert.
Grüße
Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Du kannst dir das schön reden, so lange du willst. 😉
Es ändert nichts an den Gesetzen. Dämpfer abgelaufen - kein TÜV.
467 Antworten
Hi!
Ist doch ein Sicherheitsbauteil….
Kommt es zum Unfall und die Haube geht nicht auf, ist dann wer haftbar….?
Gyula
In 2021 gab es bei meinem 5er auch nur einen Hinweis und die Plakette. Ich machte damals den Prüfer auf die geänderten Vorschriften aufmerksam, der recherchierte und bestätigte dies.
Zitat:@gyula1 schrieb am 9. Juli 2025 um 07:42:06 Uhr:
Hi!Ist doch ein Sicherheitsbauteil….Kommt es zum Unfall und die Haube geht nicht auf, ist dann wer haftbar….?Gyula
Weißt Du, wovon Du sprichst? 😜
Die Motorhaube wird mit zwei Sprengkapseln zum Fußgängerschutz nach oben gehoben. "geht nicht auf" halte ich demnach bei Gasdruckhebern, die soweit intakt sind, dass sie im Normalbetrieb die Motorhaube oben halten können, für ausgeschlossen.
Ich verstehe bis heute nicht, wo und was das Problem ist. Verschlissene Gasdruckheber halten die Haube nicht mehr sicher oben und müssen erneuert werden. Was allerdings nach 5 Jahren bei (voll) funktionsfähigen Dämpfern das Problem ist, weiß ich nicht. Ich habe die Dämpfer nach 7 Jahren, nur für die HU, getauscht (ohne Haltbarkeitsdatum) und habe somit wieder für 3 HU-Termine sicher Ruhe. (2024 neu, 2026-2J, 2028-4J 2030 neu?)
Hi!
Ich habe bereits vor etlichen Jahren in Frage gestellt, dass die Dämpfer eine wesentliche Rolle spielen, wenn es zum Crash kommt.
Ich habe noch nie die Dämpfer getauscht, da diese die geöffnete Haube sicher oben halten.
Ich habe mir die Mechanik des Mechanismus angesehen.
Bei meinem 2013 LCI hebt der Sprengsatz die Haube hoch, wo diese dann einrastet. Der Dämpfer hat dabei keine wesentliche Aufgabe.
Dies habe ich sowohl in diesem Thread, als auch in einem anderen schon ausgeführt.
Gyula
Ähnliche Themen
Gasdruckfeder für Frontklappe prüfen (bei aktivem Fußgängerschutz (SA8TF))
Sachverhalt:
Mit Einführung der technisch weiterentwickelten Generation des Fußgängerschutzes ab 03/2011 werden im Fahrzeug sicherheitsrelevante Komponenten verbaut.
Um die Sicherheitsanforderungen dauerhaft zulässig zu gewährleisten, hat die Gasdruckfeder für Frontklappe nur eine Haltbarkeit von 65 Monaten, ausgehend von ihrem Produktionsdatum.
Betroffene Fahrzeuge:
Alle Fahrzeuge mit Aktivem Fußgängerschutz (SA8TF)
Maßnahme:
Falls ein Fahrzeug mit der Sonderausstattung SA8TF ausgestattet ist, wird bei einem fälligen Service Bremsflüssigkeit auch die Prüfung der Gasdruckfedern für Frontklappe in den Händlersystemen als fällig angezeigt.
Der Sachverhalt ist dem Kunden im Rahmen der Service Beratung zu erläutern. Die Überschreitung der Haltbarkeit der Gasdruckfedern für Frontklappe führt dazu, dass die Hauptuntersuchung nicht bestanden wird.
Per Sichtkontrolle wird die Haltbarkeit beider Gasdruckfedern für Frontklappe geprüft. Die Sichtkontrolle kann durch die Position 00 00 687 (0 AW) auf den Auftrag geschrieben werden. Der Arbeitswert für die Sichtkontrolle ist jedoch im "Service Bremsflüssigkeit" enthalten.
Falls die Sichtprüfung eine Überschreitung der Haltbarkeit ergibt, müssen beide Gasdruckfedern für Frontklappe gegen gesonderte Berechnung erneuert werden.
Die Sichtprüfung wird durch einen aktiven BMW Service Inclusive Vertrag abgedeckt, das Erneuern der beiden Gasdruckfedern für Frontklappe jedoch nicht (marktspezifische Abweichungen möglich). Das Erneuern der Gasdruckfedern für Frontklappe kann mit der 51 23 266 / 766 abgerechnet werden.
Vorgehensweise:
Die genaue Vorgehensweise zur Prüfung der Gasdruckfedern für Frontklappe ist der Reparaturanleitung 00 00 687 zu entnehmen.
Das Erneuern wird in der Reparaturanleitung 51 23 265 beschrieben.
"Um die Sicherheitsanforderungen dauerhaft zulässig zu gewährleisten, hat die Gasdruckfeder für Frontklappe nur eine Haltbarkeit von 65 Monaten, ausgehend von ihrem Produktionsdatum.
...
Der Sachverhalt ist dem Kunden im Rahmen der Service Beratung zu erläutern. Die Überschreitung der Haltbarkeit der Gasdruckfedern für Frontklappe führt dazu, dass die Hauptuntersuchung nicht bestanden wird."
BMW hat schon damals das Produktionsdatum zur Grundlage gemacht und nach meiner Rechnung sind 65 Monate dann 5 Jahre + weitere 5 Monate.
Die Aussage von BMW, dass die HU nicht bestanden wird, dürfte wohl auch nicht mehr haltbar sein, denn als Sonderausstattung dürfte sich bei Nichtfunktion (der Sonderausstattung!) wohl kein höheres Betriebsrisiko ergeben als bei Fahrzeugen ohne diese Sonderausstattung.
Da müssen sich die Servicetechniker/Verkäufer schon was besseres Einfallen lassen als dieses einfache Totschlagargument. Denn ansonsten dürfte diese Sonderausstattung schon bald durch den Markt bereinigt werden, wenn man als Kunde derart bei der HU abgestraft und gegenüber Fahrzeugen ohne diese Sonderausstattung benachteiligt wird.
Btw: Heute wird das Geld ja viel einfacher über die Scheinwerfer verdient. Da muss man sich nicht mehr wegen ein Paar Stoßdämpfern alle 5 Jahre rumquälen.
Bitte Sonderausstattung nicht mit Serienausstattung verwechseln.
Das aktive Fußgängerschutzsystem mit diesen Dämpfern ist Serienaustattung und gehört somit vollumfänglich zum Fahrzeug und muss dementsprechend funktionieren bzw. funktionstüchtig sein.
Maßnahme:
Falls ein Fahrzeug mit der Sonderausstattung SA8TF ausgestattet ist,
Das dürfte doch deutlich genug sein oder?
Auch wenn heutzutage serienmäßig eingebaut, bleibt es eine Sonderausstattung.
Auch Klima und Sitzheizung sind heute Standard und sind dennoch im Sinne der StVZO Sonderausstattung.
Btw. Ich habe auch noch nicht davon gehört, dass wegen defekter Klima oder Sitzheizung eine HU nicht bestanden wurde. Obwohl ja eine funktionierende Klimaanlage erheblich zur Fahrsicherheit beiträgt und ein defekter Temp-Sensor in der Sitzmatte schon für ordentlich "Feuer" unterm Hintern sorgen kann.
War bei europäischen Fahrzeugen immer Serie. Evtl. in USA oder Korea Sonderausstattung. Irgendwie muss es ja definiert werden.
Denke nicht das Sitzheizung mit einem Ablaufdatum versehen ist und geprüft wird.
Man kann sich letztlich alles zurecht reden. Ob man Recht oder seinen Willen bekommt entscheidet dann der fähige/unfähige Prüfer, ob es einem passt oder nicht.
Genau das ist der Punkt. Und da stehe ich auf dem Standpunkt, dass der TüV das Ablaufdatum zu Unrecht in die Prüfung bzw. die Entscheidung "HU bestanden oder nicht" mit einbezogen hat.
Es muss eben nicht alles, was am Auto (selbst in Serienausstattung) vorhanden ist, auch ordnungsgemäß funktionieren, solange dadurch keine über das übliche Maß hinaus gehende Gefährdung des Straßenverkehrs und der anderen Verkehrsteilnehmer entsteht und die Anforderungen für die Zulassung zum Straßenverkehr eingehalten sind.
Dass es dennoch wünschenswert ist, dass alles ordnungsgemäß funktioniert, steht hier außer Frage.
Letztendlich hat ja bei der hier behandelten Frage der Stoßdämpfer an der Motorhaube die Einsicht gesiegt und es wird "nur noch" ein Hinweis notiert, jedoch nicht mehr ein Mangel, der HU-relevant ist.
Das ist das gleiche mit den Nebelscheinwerfern kannste haben musst aber nicht. Nur wenn Sie verbaut sind müssen Sie auch funktionieren. Kann aber das ganze Gejammer und Mimimi wegen der blöden Dämpfer und der 150 Euro alle 5 Jahre nicht verstehen. Vielleicht das nächste mal einen Dacia kaufen da der 5er eindeutig zu Teuer ist