Kaufvertrag FirmenNEUwagen rückgängig machen
Guten Morgen zusammen,
ich habe für meine Firma am Samstag bei unserem Händler vor Ort eine Bestellung für einen Neuwagen (Firmenwagen) unterzeichnet.
Gibt es für mich nun die Möglichkeit, von dieser Bestellung zurückzutreten, da ich die Möglichkeit habe, bei einem anderen Händler einen größeren Rabatt zu erzielen?
Ich habe ein Bestellformular unterzeichnet - beigelegt waren die allgemeinen Verkaufsbedingungen für Neuwagen.
Von Rücktritt stand da nicht wirklich was drin.
Bitte um Hilfe.
mfg
Herbert
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BeachBoy2005
Lautet die Bestellung auf den Namen deiner Firma? wenn ja hast du definitiv kein Rücktrittsrecht, zwischen 2 juristischen Personen (Firmen) gilt das nicht! auf wen läuft der Kreditvertrag? wenn der Vertrag auf deinen Namen läuft hast du die Möglichkeit von der Finanzierung zurücktreten und dann hat der Händler wohl das Problem, das einzigste was passieren kann ist dass er dich auf
10 % vom Fahrzeugpreis verklagen kann. Les das kleingedruckte genau! Unserem Fahrzeugdisponenten für uns Aussendienstler ist es mal passiert der bestellt die Fahrzeuge immer mit so Ausstattungscodes, und statt einem schwarzen Auto hat er ein feuerrotes bestellt, er wollte stornieren nach 3 Wochen oder umändern, war zu spät!
Ja bestellung läuft auf meine Firma. Den Kreditvertrag habe ich noch nichtmal unterschrieben bzw. Vorliegen. Im Bestellformular stand lediglich "Fahrzeug wird über BMW Bank" finanziert mit den entsprechenden Raten ...
Zitat:
Original geschrieben von Herbert_FFM
Ja bestellung läuft auf meine Firma. Den Kreditvertrag habe ich noch nichtmal unterschrieben bzw. Vorliegen. Im Bestellformular stand lediglich "Fahrzeug wird über BMW Bank" finanziert mit den entsprechenden Raten ...
Das ist wohl egal (IANAL), da es sich hier um ein Koppelgeschäft handelt. Für Verbraucher hat es z. B. die Auswirkung, daß aufgrund des Rücktrittrechts vom Kreditvertrag der Kaufvertrag auch erst nach 14 Tagen gültig wird.
Details von eurem Anwalt.
Grüße,
MM:
Hi,
Also so wie Ich hier die Sachlage sehe ist es nicht möglich vom Kaufvertrag zurück zu tretten, ohne einen Finanziellen Schaden zu nehmen.
Ich habe grade einen ähnlichen fall wie du. Ich konnte auch ein Fahrzeug nicht abnehmen und die zuständige Firma wo Ich es gekauft hatte wollte 15% Schadensersatz obwohl auch "nur" 10% in den AGB's drinn stand. Diese 10% Schadensersatz sind aber grundsätzlich ungültig. Der Händler muß den Schadensersatz dataliert auflisten können womit er bei dir niemals auf 10% kommen wird. Ich mußte daher nur "500 €" Schadensersatz bezahlen.
Ich weiß etwas weit vom Thema abgeschweift aber denke es es evtl. interessant sein könnte.
Ciao
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Mal ne andere Frage: Lohnt sich das ganze Theater um noch etwas mehr Prozente zu kriegen? Kriegst du denn sooooo viel mehr? Geht es um 1, 2 oder 10 Prozente mehr die du über deinen Bekannten kriegen würdest? Wenn es um ein paar hundert Euro geht, lohnt sich doch das ganze Theater nicht, das kostet dich doch auch Geld und Arbeitszeit,
Grüsse Beni
Ich kann dazu nur sagen, dass es für dich zu spät ist!
wie es hier schon gesagt wurde, haben privatpersonen das recht, innerhalb von 2 wochen vom kauf zurück zu tretten.
bei firmen sieht es anders aus, den der gesetzgeber geht davon aus, dass firmen wissen was sie tun! somit besteht keine möglichkeit, dabei ist es völlig egal ob das fahrzeug auf lager steht oder in 2 jahren geliefert wird!!
In den meisten agb´s stehen 15% bei rücktritt!
Hi,
Diese 15% Schadensersatz wegen nichtabnahme sind leider in keinster weise vertrettbar, den der Händler steht in der Beweispflicht und muss Beweisen das er einen tatsächlichen verlust i.h.v. 15% erlitten hat.