Kaufvertrag FirmenNEUwagen rückgängig machen
Guten Morgen zusammen,
ich habe für meine Firma am Samstag bei unserem Händler vor Ort eine Bestellung für einen Neuwagen (Firmenwagen) unterzeichnet.
Gibt es für mich nun die Möglichkeit, von dieser Bestellung zurückzutreten, da ich die Möglichkeit habe, bei einem anderen Händler einen größeren Rabatt zu erzielen?
Ich habe ein Bestellformular unterzeichnet - beigelegt waren die allgemeinen Verkaufsbedingungen für Neuwagen.
Von Rücktritt stand da nicht wirklich was drin.
Bitte um Hilfe.
mfg
Herbert
21 Antworten
Hi Herbert,
Ja ich staune das Du das erst jetzt feststellst,daß es noch andere Händler gibt. Hast Du Dich da nicht vorher informiert ? Aber das kann ja jeden mal passieren.🙂
Ich würde Dir vorschlagen,nimm das neue Angebot und schau nochmal bei Deinem (bestellten)Händler vorbei.
Vielleicht lässt er mit sich reden.Ich glaube sogar das Du ein paar Tage Zeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag hast.Aber bitte nicht festnageln,ich weiß es nicht 100 %.
Ich glaube aber darüber hier im Forum schonmal was gelesen zuhaben. Vielleicht würst Du Dich mit deinem Händler auch noch über eine Zugabe oder kostenlose Durchsicht einig. Wäre ein Versuch.
Gruß Mahri
Hi Mahri, danke schonmal für die Antwort. Also die verhandlungen gingen schon in die 3. Runde und ich habe alles versucht rauszuholen was ging.
Der andere Händler ist der Nachbar (wusste ich vorher nicht) von einem sehr guten Bekannten - deswegen würde ich da nun halt mehr % bekommen.
mfg
Anzumerken ist, dass Liefertermin für das Auto im Januar 2006 ist - von daher wird weder Produziert noch disponiert im BMW Werk m.E. .. .
Re: Kaufvertrag FirmenNEUwagen rückgängig machen
Zitat:
Original geschrieben von Herbert_FFM
Guten Morgen zusammen,
ich habe für meine Firma am Samstag bei unserem Händler vor Ort eine Bestellung für einen Neuwagen (Firmenwagen) unterzeichnet.
Gibt es für mich nun die Möglichkeit, von dieser Bestellung zurückzutreten, da ich die Möglichkeit habe, bei einem anderen Händler einen größeren Rabatt zu erzielen?
Ich habe ein Bestellformular unterzeichnet - beigelegt waren die allgemeinen Verkaufsbedingungen für Neuwagen.
Von Rücktritt stand da nicht wirklich was drin.Bitte um Hilfe.
mfg
Herbert
die Frage ist eher ob die Auftragsbestätigung schon eingegangen ist bei euch. Falls nicht hast du gute Chancen für eine Stornierung. Das war jedenfalls bei uns in der Firma auch schon so. Nach Ausstelliung der Auftragsbestätigung sind deine Chancen gleich Null, so unsere Erfahrung hier.
Ähnliche Themen
@Beachboy. Ist sie nicht, lt. seiner Aussage soll ich die aber mitte nächster Woche im Briefkasten haben.
tut es was zur Sache, dass das Fzg. an eine Finanzierung (BMW Bank) gekoppelt ist )
habe ich versucht. er sagte, er kann angeblich nicht mehr stornieren. obwohl liefertermin für januar 2006 ausgemacht ist ..!
Fahrzeug wird finanziert .. gibt es dadurch vielleicht nen weg , aus der sache rauszukommen ?
Normalerweise gibt’s doch vom Gesetzgeber ein 14tägiges Rücktrittsrecht.
Sollte eigentlich auch bei den Vertragsunterlagen dabei sein (Widerrufsbelehrung).
Zitat:
Original geschrieben von recap
Normalerweise gibt’s doch vom Gesetzgeber ein 14tägiges Rücktrittsrecht.
Sollte eigentlich auch bei den Vertragsunterlagen dabei sein (Widerrufsbelehrung).
Pacta sunt servanda.
Zwischen Kaufleuten gelten die Verbraucherschutzbestimmungen nicht. Ich würde Herbert raten, die Zusatzkosten unter "Lehrgeld" abzubuchen oder vom Händler etwas "weiches" noch herauszuhandeln, sozusagen, als dessen Zeichen guten Willens.
Grüße,
MM:
Zitat:
Original geschrieben von barcode
Was heißt das?
"Verträge sind einzuhalten (zu bedienen)".
Ein alter Rechtsgrundsatz... offenbar ist Latein bei Juristen beliebt 🙄 - aus der Schulzeit fällt mir gleich noch ein "in dubio pro reo".
Grüße,
MM:
PS: gurgeln hilft 😉
Zitat:
Original geschrieben von MMann
Pacta sunt servanda.
Zwischen Kaufleuten gelten die Verbraucherschutzbestimmungen nicht. Ich würde Herbert raten, die Zusatzkosten unter "Lehrgeld" abzubuchen oder vom Händler etwas "weiches" noch herauszuhandeln, sozusagen, als dessen Zeichen guten Willens.
Grüße,
MM:
Lautet die Bestellung auf den Namen deiner Firma? wenn ja hast du definitiv kein Rücktrittsrecht, zwischen 2 juristischen Personen (Firmen) gilt das nicht! auf wen läuft der Kreditvertrag? wenn der Vertrag auf deinen Namen läuft hast du die Möglichkeit von der Finanzierung zurücktreten und dann hat der Händler wohl das Problem, das einzigste was passieren kann ist dass er dich auf
10 % vom Fahrzeugpreis verklagen kann. Les das kleingedruckte genau! Unserem Fahrzeugdisponenten für uns Aussendienstler ist es mal passiert der bestellt die Fahrzeuge immer mit so Ausstattungscodes, und statt einem schwarzen Auto hat er ein feuerrotes bestellt, er wollte stornieren nach 3 Wochen oder umändern, war zu spät!
Zitat:
Original geschrieben von Herbert_FFM
@Beachboy. Ist sie nicht, lt. seiner Aussage soll ich die aber mitte nächster Woche im Briefkasten haben.
tut es was zur Sache, dass das Fzg. an eine Finanzierung (BMW Bank) gekoppelt ist )