Kaufberatung Q5/SQ5 (Motoren-Ausstattungen-Preise)

Audi Q5 FY

Hallo zusammen,

ich habe keinen richtigen Thread Kaufberatung gefunden und deswegen ein neues Thema eröffnet. Falls es doch was passendes gibt bitte den Beitrag verschieben...

Vorgestern habe ich es geschafft mit meiner Frau zum Händler vor Ort zu gehen und uns den neuen Q5 anzuschauen.

Natürlich sind auch mir die Unterschiede der Materialien/Verarbeitungsqualität im Vergleich zu meinem A6 4G aufgefallen, gesagt habe ich aber erstmal nichts dazu. Manchmal ist es besser sich seinen Teil dazu zu denken, vor allem wenn man sich dann die Preisgestaltung des Q5 anschaut... 😕

Da der Wagen für meine Frau sein soll ist Sie den 2.0 TDI mit 190 PS auch für 20 Minuten Probe gefahren (ich bin nicht mitgefahren) und mit einem breiten Grinsen wieder ausgestiegen!

Nun geht es an die Ausstattung und Details...

Aktuell wäre es folgender Code: www.audi.de/AR9P5ACY

Da die Farbauswahl ja recht bescheiden ist geht die Tendenz zu daytona (habe ich am A6) oder dem navarrablau.

Die 2 Q5 die live dort standen hatten beide das VC verbaut. Da ich das nicht kenne frage ich mich wie es mit der klassischen Variante aussieht? Zum einen ob das VC nicht zu überladen ist und ob ein "normales" Cockpit optisch nicht schöner ist? Unabhängig vom Preisvorteil im Paket. Leider finde ich überhaupt keine richtigen Detailbilder ohne VC.

Hat das "normale" Cockpit schon einer gesehen und hat evtl. Bilder davon? Sonst noch Tips zur gewählten Konfiguration von euch?

Danke...

Beste Antwort im Thema

Also ich persönlich tendiere dazu das Virt. Cockpit nicht zu bestellen.
Ich würde wahrscheinlich sowieso nur eine Ansicht verwenden, und das ist die mit den großen Instrumenten.
Warum ich die Instrumente klein machen sollte um in der Mitte die Karte ein zu blenden
statt rechts auf dem Tablett wüsste ich jetzt nicht ganz.
Das sieht für mich dann alles sehr unaufgeräumt aus und die Instrumente mag ich schon ganz gerne in echt.
Und ganz so prägnant und klar sind die Virtuellen im Vergleich zu den realen dann doch nicht.

Wenn man das Tablett dann einklappen könnte dann wäre es noch eine Option die einen praktischen Vorteil bietet, aber so?
Mir ist die klassische Ansicht glaube ich lieber und ich bin auch kein Freund von ständig
wechselnden Ansichten und habe lieber eine feste Struktur im Cockpit.
Vielleicht auch ein bisschen altmodisch.
Noch mehr Elektronik bedeutet vielleicht auch noch mehr Fehlerquellen, wer weiß?
Aber ich sehe einfach nicht wirklich den Mehrwert für mich.

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Zitat:

Aber für die steuerlich korrekte Kalkulation des BLP für die Dienstwagensteuer gilt der Preis am Tag der Erstzulassung.

Woher kommt diese Zuversicht?

Was gilt, wenn es das Auto in der Konfiguration am Tag der Erstzulassung nicht mehr gibt?

Ich dachte immer es gilt der BLP am Tag der Bestellung. So war es bisher bei meinen Firmenfahrzeugen.

Zitat:

@elkam schrieb am 14. Februar 2020 um 16:17:45 Uhr:



Zitat:

Aber für die steuerlich korrekte Kalkulation des BLP für die Dienstwagensteuer gilt der Preis am Tag der Erstzulassung.

Woher kommt diese Zuversicht?
Was gilt, wenn es das Auto in der Konfiguration am Tag der Erstzulassung nicht mehr gibt?

Ich dachte immer es gilt der BLP am Tag der Bestellung. So war es bisher bei meinen Firmenfahrzeugen.

siehe hier:

https://www.wirtschaftswissen.de/.../

Zitat:

Es ist simpel: Um den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Methode zu errechnen, ist der Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgebend.

oder hier

https://www.haufe.de/.../...preis-bei-sonderausstattung_78_410284.html

Zitat:

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen.

Ich bin sensibilisiert nachdem das FA bei Betriebsprüfungen bei uns schon zweimal intensiv auf dem Thema rumgeritten hat, und beim zweiten Mal war es schon nicht mehr so lustig, da Absicht zur Steuerhinterziehung (Straftatbestand) unterstellt wurde. Dabei ging es zwar um keine großen Beträge, aber um den Vorwurf auszuräumen lässt man es nicht auf ein Verfahren ankommen und lässt sich besser auf eine Einstellung gegen Zahlung eines angemessenen (🙄) Betrages ein. Und die Anweisung für das nächste Mal ist klar, exakte Ermittlung BLP am Tag der Erstzulassung.

Neue Preisliste für den Q5 vom 18. Februar 2020 unter:

https://www.audi.de/.../q5_q5-tfsi-e-sq5.pdf

herunterladbar.

Beste Grüße DKW-F91

Irgendwie hat sich da aber zum Beispiel beim SQ5, zumindest beim Grundpreis nichts geändert oder?

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Richtig,
die Preise bei den Grundmodellen sind unverändert.
Frag mich welches Detail jetzt anders ist.

Beste Grüße DKW-F91

Heute wieder Nachricht vom Freundlichen bekommen.

Mir wurden 5-6 Monate Lieferzeit vorhergesagt. Hier im Forum hat dann Marc ein internes Dokument zur Verfügung gestellt, was besagt, dass der S tronic 8 Monate Wartezeit hat.

Der Verkäufer möchte jetzt, dass ich einen Vertrag für den Ankauf des bisherigen Q5 unterzeichne und mich damit einverstanden erkläre, dass ab einer KM-Laufleistung von 90.000 km jedes Monat und alle 2000 km zusätzlich 300 Euro berechnet werden. Ich fahre im Monat 3000 km. Bei 8 Monaten offizieller Wartezeit wären das noch einmal 24000 km, was einer KM-Laufleistung von 96.000 und weiteren 900 Euro Aufzahlung entspräche. Warte ich 10 Monate aufs Fahrzeug, kann es sich jeder selbst ausrechnen. Da hier keine Deckelung drin ist, welche ich vor einigen Tagen angefragt habe, kann das ins Uferlose gehen.

Der Freundliche würde zwar die nächste Inspektion übernehmen und ich den früher kommenden Ölwechsel, aber welche Motivation soll der Händler haben, das Fahrzeug mit einer größeren Dringlichkeit zu versehen, wenn es zusätzlich alle 2000 km 300 Euro zusätzlich einsacken kann? Dann sind sie doch eher am Gegenteil und somit einer längeren Lieferzeit interessiert.

Wie würdet Ihr vorgehen, wenn ein Gebrauchter angekauft wird? In meinem Fall ist ja schon der Ankaufvertrag eine Farce, da nichts daran verbindlich für mich ist und Audi sich alles für sich offen halten möchte. So einen Vertrag kann man doch nicht eingehen.

Welche Möglichkeiten hat man?

Ich würde das geschickt an den Kaufvertrag koppeln. Sprich, die anvisierte Wartezeit einbeziehen, sollte die von Audi nicht gehalten werden können, steht dir die Zeit frei, die Laufleistung des alten Kfzs zu überziehen

Zitat:

@Eisfra schrieb am 25. Februar 2020 um 22:41:38 Uhr:


Ich würde das geschickt an den Kaufvertrag koppeln. Sprich, die anvisierte Wartezeit einbeziehen, sollte die von Audi nicht gehalten werden können, steht dir die Zeit frei, die Laufleistung des alten Kfzs zu überziehen

Exakt so lief das bei mir auch. Man muss dem Verkäufer natürlich schon klar machen, dass man nicht einsieht Ihn 2x verdienen zu lassen. Für den Händler sind ja die Inzahlungnahme und der Neuwagenverkauf zwei getrennte Geschäfte. Meiner hat mittlerweile begriffen, dass es für mich als Kunde nur ein Vorgang ist und somit der Ankaufpreis gilt bis der neue da ist - natürlich mit einer Vereinbarung hinsichtlich der km-Leistung. Wenn das neue Fahrzeug später kommt, ist das das Risiko des Autohauses - auch die Mehrkilometer. Stand dann unter Zusatzvereinbarungen auch im Vertrag für den Gebrauchtwagenankauf.

Hat jemand eigentlich Erfahrung mit der Dynamiklenkung? Bringt das spürbare Vorteile?

Ich hab sie, sie bietet halt die Möglichkeit sich von komfortabel bis eher sportlich einstellen zu lassen. Zwingend nötig ist das nicht aber ein nettes Gimmick.....

Hat eigentlich jemand den Q5 mit 163 PS Basismotor? Ich fahre maximal 170-180 auf der Autobahn, möchte mich aber zügig auf Landstrassen in den Verkehr einordnen bzw. auf der Autobahn auch mal überholen. Ist der Motor dafür ausreichend? Warum bietet Audi die stärkeren Motoren nur mit Allrad an? Ein 190 PS oder 204 PS starker Fronttriebler wäre für mcih optimal.. Danke!

Zitat:

@Magnifex100 schrieb am 5. März 2020 um 13:25:26 Uhr:


Hat eigentlich jemand den Q5 mit 163 PS Basismotor? Ich fahre maximal 170-180 auf der Autobahn, möchte mich aber zügig auf Landstrassen in den Verkehr einordnen bzw. auf der Autobahn auch mal überholen. Ist der Motor dafür ausreichend? Warum bietet Audi die stärkeren Motoren nur mit Allrad an? Ein 190 PS oder 204 PS starker Fronttriebler wäre für mcih optimal.. Danke!

Im Forum zum A6 wirst du fündig (einfach 35 TDI suchen), da ist einiges an Vorurteilen und echten Erfahrungen zu lesen.

Würde mich aber trotzdem auch interessieren, ob es für den Q5 Besitzer mit echten Erfahrungen gibt.

Audi verbaut doch im FY nur den quattro ultra - ist quasi ein Frontantrieb, bei dem nur bei Bedarf der Hinterradantrieb zugeschaltet wird. Erst beim großen Diesel und SQ5 ist der eigentliche Allradantrieb vorhanden. Und 170-180 km/h mit dem 163PS-Motor stelle ich mir schwierig zu erreichen vor. Fahr ihn unbedingt Probe, um zu sehen, ob damit deine erwartete Zügigkeit erreicht werden kann.

also der meinige schafft 220 km/h Spitze ( GPS gemessen) und problemlos 200 km/h als Reisegeschwindigkeit, leider „trinkt“ er dann auch etwas mehr, aber man ist auch mit den 163 PS gut unterwegs und die 400 Nm Drehmoment helfen beim Antritt....Ich fahre jetzt 1,5 Jahre mit dem 163 PS (dienstwagen mit CO2- Limit) und bin sehr zufrieden. Das einzige Extra, das ich wirklich vermisse, ist die Luftfederung - die passte leider nicht mehr in die Konfiguration.

Zitat:

@cruiser1411 schrieb am 5. März 2020 um 21:14:51 Uhr:


also der meinige schafft 220 km/h Spitze ( GPS gemessen) und problemlos 200 km/h als Reisegeschwindigkeit, leider „trinkt“ er dann auch etwas mehr, aber man ist auch mit den 163 PS gut unterwegs und die 400 Nm Drehmoment helfen beim Antritt....Ich fahre jetzt 1,5 Jahre mit dem 163 PS (dienstwagen mit CO2- Limit) und bin sehr zufrieden. Das einzige Extra, das ich wirklich vermisse, ist die Luftfederung - die passte leider nicht mehr in die Konfiguration.

Danke für die Infos. Wir haben leider Co2 Grenzen in unserer Firma, da bekomme ich den 163 PS Motor nur mit Frontantrieb - hat aber 380 NM ab 1750 sollte sich dann ja ähnlich anfühlen. Leider gibt es für den nicht die Air Suspension, die soll ja super sein..

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