Kaufberatung 18" oder 19" Felgen für Golf VII 1.2 TSI

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

welche 18" oder 19" lassen sich gut auf dem Golf VII 1.2 TSI fahren. Der Golf VII 1.2 TSI hat lediglich 105 PS, sodass ich denke das die 19" vielleicht etwas "schwer" zu fahren sind? Oder irre ich mich hier?

Welche 18"er oder 19"er sind von der Verarbeitungsqualität (Kaufpreis weniger ausschlaggebend) her hochwertig und ggf. mit original VW-Qualität vergleichbar?

Gibt es auch von VW-Werksfelgen mit 18" oder gar 19", welche ich auf dem Golf VII 1.2 TSI fahren kann?

Was mir vorschwebt, sind schöne 19"er in Weiß durch die man die Bremsanlage gut sehen kann. Hat hier jemand vielleicht einen Tipp?

Wie verhält es sich mit den Sensoren für den Reifendruck? Ich wollte eventuelle gleich auch passende Continental PremiumContact 6 darauf ziehen lassen bzw. als Komplettpaket liefern lassen.

Danke vorab für die Antworten und schöne Feiertage.

46 Antworten

Zitat:

@BLUE SLK schrieb am 24. Dezember 2022 um 08:30:36 Uhr:


Es steht zumindest so in der ABE der Motec.
Wie bereits im Beitrag zuvor geschrieben gilt das auch für die 19-Zöller.
Aber wo ist der erwähnte Eintrag von Tieferlegung und Spurverbreiterung in der Zulassungsbescheinigung??
Kann ich nicht erkennen!

Kann ich als Laie auch nicht erkennen, sind dann wohl auch eintragungsfrei.

Wie jetzt??

Hattest vorhin geschrieben, die Tieferlegung und Spurverbreiterung seien eingetragen.

Gerne weiter über PN.

Ansonsten bin ich raus hier!

Zitat:

@BLUE SLK schrieb am 24. Dezember 2022 um 08:37:08 Uhr:


Wenn H&R-Federn verbaut sind, solltest du die i.V.m. der Rad- Reifenkombi und ggf Spurverbreiterung allerdings aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung wiederum vom Sachverständigen begutachten lassen!!

Eibach, jetzt fällt es mir wieder ein. Ich muss die Rechnung noch mal anfordern, die ist mir leider abhanden gekommen. War wohl alles eintragungsfrei. Jedenfalls schleppe ich auch ABE mit mir mit.

Eigentlich können die nur eintragungsfrei sein,wenn der Wagen in original Zustand sind. Du hast aber schon 2 Kombinationen. Federn und spurplatten. Also sollte auch beides abgenommen sein. Das gleiche gilt auch,bei Felgen. Da muss die komplette Kombination eingetragen sein.

Ähnliche Themen

Hallo,
wenn ABEs vorliegen für das Fahrwerk und oder Spurplatten, wird man um den TÜV schwer herum kommen, aber ich empfehle beim örtlichen Händler zu kaufen, der sich auskennt, eine Fachkompetenz hat und preislich auch nicht so viel teuer ist und bei Nachbesserungen wie Gewährleistung und Garantie die kürzeren Wege hat.

Ich mag auch gut aussehende Felgen, beim Golf und H&R Federn sind selbst 18" Komfort reduzierend. Mit einem DCC Fahrwerk kein Problem. Motec MCR2 Ultralight finde ich wirklich gut und wunderbar leicht, so mag ich das, aber ich würde lieber die 17" nehmen. Komfort und die kleinen Bremsen sehen nicht zu bescheiden aus, bei 19" ist es optisch am Wagenrad ;-) Bei 18" und etwas breiter wie richtigen Einpresstiefe entfallen auch die Spurplatten, aber hier brauch man einen Fachmann, das kann so schwer einschätzen ohne die Dokumente.

Gruß
das ist nur meine Meinung

So ist der Sachverhalt zu Tieferlegung und Spurplatten (siehe Anhänge).

Kann ich da die erwähnte Rad-Reifenkombination eintragungsfrei fahren, oder ist das dann eine Kombination, die wieder abgenommen werden muss? Danke.

Frohe Weihnachten

Nein, müssen alle 3 Sachen in Kombination eingetragen werden. Da, wie schon geschrieben, die ABE der Felgen sich auf den Serienzustand des Fahrzeugs bezieht.

@1997er-986er
Das ist doch schon gesagt worden. Warum erwartet man andere Antworten. Du sagst,du bist Laie. Dann glaube doch mal,was geschrieben steht. Oder fahre mit der Kombi und lasse dich anhalten und belehren.

Zitat:

@Dreamer0000 schrieb am 24. Dezember 2022 um 10:54:41 Uhr:


@1997er-986er
Das ist doch schon gesagt worden. Warum erwartet man andere Antworten. Du sagst,du bist Laie. Dann glaube doch mal,was geschrieben steht. Oder fahre mit der Kombi und lasse dich anhalten und belehren.

Was für eine unfreundlich Art und Weise, finde ich. Ich erwarte keine anderen Antworten. Ich wollte nur eine Auskunft. Der OB69 ist gut auf die konkrete Frage eingegangen, find ich.

Achso. Ich habe das nicht geschrieben? Das ist genau das gleiche was bei mir schon steht. Aber man macht sich die Welt,wie sie einem gefällt.

Ich hatte bisher nicht verstanden, dass Kombinationen (aus einzelnen Eintragungsfreien) abgenommen werden müssen. Danke an alle, welche der Aufklärung dazu beigetragen haben.

Zitat:

@Dreamer0000 schrieb am 24. Dezember 2022 um 11:21:45 Uhr:


Achso. Ich habe das nicht geschrieben? Das ist genau das gleiche was bei mir schon steht. Aber man macht sich die Welt,wie sie einem gefällt.

Ok, danke

Zitat:

Ich hatte bisher nicht verstanden, dass Kombinationen (aus einzelnen Eintragungsfreien) abgenommen werden müssen.

Steht doch in jedem Gutachten.
Bei den Rädern unter »Allgemeine Hinweise«

Welche ET haben die Motec-Räder?

Zitat:

@1997er-986er schrieb am 24. Dezember 2022 um 11:41:58 Uhr:


Ich hatte bisher nicht verstanden, dass Kombinationen (aus einzelnen Eintragungsfreien) abgenommen werden müssen. Danke an alle, welche der Aufklärung dazu beigetragen haben.

Nur zur Info. Solltest Du die ABE's/ Gutachten der Federn/ Spurverbreiterungen haben, lies sie mal durch. Dann wirst Du sehen, dass sich die ABE immer auf den Serienzustand des Fahrzeugs bezieht. Sobald irgendetwas verändert ist, muss das jeweilige Teil eingetragen werden, da die ABE dann nicht mehr gilt, sondern wie ein Gutachten zu sehen ist. Im Übrigen wird seit geraumer Zeit alles in Kombination eingetragen. So wie früher, alles einzeln eintragen zu lassen und dann alles draufklatschen und so rumfahren ist halt leider nicht mehr.

Hallo @Eierlein2

Ich überlege mir halt 18" Motec MCR2 Ultralight mit ET-45 beim Fachhändler zu kaufen. Oder Motec MCR2 Ultralight mit 17".

Frohe Weihnachtsfeiertage

Deine Antwort
Ähnliche Themen