Kauf gebrauchten A6. Was beachten?
Hallo Leute,
bin neu hier und habe schon einiges, aber noch nicht alles gelesen. Ich möchte mir in den nächsten Monaten einen gebrauchten A6 Diesel mit Tiptronic oder Multitronic und Kilmaautomatik kaufen. Von meinen finanziellen Möglichkeiten wird es wohl ein Auto mit Jahrgang 99/00 und 90 - 120tKm sein.
Auf was sollte ich möglichst achten, um nicht schon bei der Heimfahrt die ersten unangenehmen Überraschungen zu erleben?
Erschwerend kommt hinzu, dass ich in der Schweiz wohne und deshalb für die Zulassung bei uns eine EU-Komformitätserklärung von Audi benötige und auch wenn mir der Verkäufer ein paar Monate Garantie gibt, ich vielleicht nicht so schnell wieder dort bin (die besten Angebote habe ich bisher eher in den nördlichen Bundesländern gesehen).
Würde ich mit meinen finanziellen Möglichkeiten etwas in der Schweiz kaufen, so hätte das Fahrzeug so ca 200'000 Km.
Bin für alle Tipps dankbar. Auch für Infos über gute Händler die etwas näher bei der Schweizer Grenze liegen.
Gruss Bernhard
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Saggse
Ach, und denke bitte an den Zoll! Hast Du schon mal überrechnet was der (immer etwas) grimmige Schweizer Grenzbeamte von Dir haben will?
Gemäss meinem Anruf bei der Oberzolldirektion sollten etwa 12% des Zeitwertes entrichtet werden. Da ich danach aber die deutsche MwSt (16% ??) zurückfordern kann, sollte es unter dem Strich aufgehen.
Ich brauche aber auf jeden Fall ein sog. Certificat of Conformity von Audi. Gemäss dem "Dat Autohus" soll das 87.- Euros kosten und kann bis zu zwei Wochen dauern.
Nun bevor es soweit ist, muss ich eh noch meine "Reisschüssel" (Suzuki Grand Vitara) Verkaufen.
Gruss Bernhard
Dann ist ja der Zoll sogar Preiswert wenn man die Mehrwertsteuer gegenrechnet. Beachte aber bitte auch meinen Hinweis bezüglich der Gewährleistung!
Zitat:
Original geschrieben von bernyr
Nun bevor es soweit ist, muss ich eh noch meine "Reisschüssel" (Suzuki Grand Vitara) Verkaufen.
Na das wird ja ne Umstellung! 😁 Ich bin früher ebenfalls begeistert Reisschüssel gefahren (Mazda und Mitsubishi). Heute frag ich mich, warum ich so viel Geld für diese (vergleichsweise) Blechbüchsen ausgab! Heute fahre ich für das gleiche Geld ein um Welten (wirklich!) besseres Auto. Gut, er hat schon ein paar mehr Kilometer auf der Uhr und ist 1 Jahr älter als mein letzter Mitsu-Van, nur: ich merke davon nichts. 😁
Wenn Du Dir nach der sog. Ausfuhr aus Deutschland die Umsatzsteuer in Höhe von 16% vom Händler wiederholen möchtest, mußt Du einiges beachten:
Es muß sich um ein Fahrzeug mit ausweisbarer Umsatzsteuer handeln (keinesfalls ein sog. §25a UStG-Fahrzeug).
Außerdem muß der Händler die Ausfuhr schon für Dich anmelden.
Sollte das Fahrzeug auf eigener Achse ausgeführt werden, bescheinigt Dir der EU-Zoll die endgültige Ausfuhr nur, wenn Du für die Ausfuhr ein Ausfuhrkennzeichen beantragt hast.
(Aufzählung nicht abschliessend!!!).
Gruß FranziskaW.
Zitat:
Original geschrieben von FranziskaW
Wenn Du Dir nach der sog. Ausfuhr aus Deutschland die Umsatzsteuer in Höhe von 16% vom Händler wiederholen möchtest, mußt Du einiges beachten:
Es muß sich um ein Fahrzeug mit ausweisbarer Umsatzsteuer handeln (keinesfalls ein sog. §25a UStG-Fahrzeug).
Außerdem muß der Händler die Ausfuhr schon für Dich anmelden.
Sollte das Fahrzeug auf eigener Achse ausgeführt werden, bescheinigt Dir der EU-Zoll die endgültige Ausfuhr nur, wenn Du für die Ausfuhr ein Ausfuhrkennzeichen beantragt hast.(Aufzählung nicht abschliessend!!!).
Gruß FranziskaW.
Hoi FranziskaW
danke für die Infos. Ich hab mal bei www.autohus.de reingeschaut. Die scheinen mit dem Export und der Rückzahlung der MwSt Erfahrung zu haben.
Gruss Bernhrad
Ähnliche Themen
Das sehe ich ähnlich.
Die von autohus.de geforderten Unterlagen sind nach dem UStG (Umsatzsteuergesetz) zwar nicht vorgeschrieben, bei den Betrügereien bei Ausfuhrlieferungen aber verständlich.
Denn wenn sich im nachhinein herausstellen sollte, daß die Unterlagen über die Ausfuhr gefälscht sind (z. B. gefälschter Ausfuhrstempel), dann ist der Verkäufer "der Dumme", d. h. er darf die Umsatzsteuer trotzdem an den Fiskus abführen, obwohl er sie möglicherweise ja an seinen Kunden schon wieder ausgezahlt hat.
Die zusätzlichen Kosten für die "Konformitätserklärung" sind nicht branchenüblich. Bekommen sie vom jeweiligen Hersteller kurzfristig per Fax kostenlos.
Da ist noch Handlungsspielraum!!!
Ciao,
ich würde mich gerne mal hier ran hängen an das Thema.
Und zwar habe ich einen A6 BJ 9/98 2.4 Schalter gekauft.
War ein super Preis, aber leider bei einem freien Händler. Ich selber habe recht wenig Ahnung von Autos 🙁
Ich habe den Wagen angezahlt, und wir haben vereinbart das er noch den Zahnriemen wechselt. Da es ein Freier Händler ist, glaube ich kaum, das er den beim Freundlichen wechseln lässt.
Als Garantie habe ich die "Kleinste" von www.eurocar-garantie.de bekommen (kennt die jemand?). Aber das ganze ist mir irgendwie unsicher (bin Skeptiker, und habe diesmal bewußt gegen meine Neigung gehandelt 🙄 ). Aber jetzt kommen solangsam wieder die Zweifel ob ich nicht die Katze im Sack gekauft habe.
Habe heute mal beim Audi Service angerufen und die haben mich an den VDD (<= Garantie Dienst von Audi?) geleitet. Ich soll aber das ganze über einen Freundlichen machen.
Was meint was auf mich zukommt?
Ciao Vito
Grundsätzlich gilt: Jeder Gebrauchtwagenkauf ist risikobehaftet.
Dass der freie Händler eine Anzahlung haben wollte, zeugt nicht gerade von bestem Geschäftsgebahren. Ich hoffe Du hast schon einen gültigen Kaufvertrag wo die Anzahlungssumme und die Restsumme aufgeführt ist in der Hand?! 😰
Du kannst ja 2 Wochen von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Stichwort: BGB § 355, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
http://bundesrecht.juris.de/.../BJNR001950896BJNG024001377.html
Wenn Du kein gutes Gefühl hast, kaufe den Wagen nicht da. Du hast zwar vielleicht bei diesem "Händler" einige Euros gespart aber Du ärgerst Dich dann hinterher. Leider muss man heute so raten, es gibt zu viele schwarze Schafe auf diesem Markt.
"VVD" => Volkswagen-Versicherungs-Dienst,
glaube kaum, daß Dein Händler dort eine Versicherung abschließen wird. Ansonsten können die freien Händler bei einem Versicherungsunternehmen Garantie-Versicherungen abschließen. Bei denen werden aber gewisse Dinge ausgeschlossen, bzw. ist je nach KM-Stand eine Selbstbeteiligung zu leisten.
Schau Dir daher den Vertrag genau an.
Ciao,
@saggse
Wir haben den Vertrag fertig gemacht, und die Anzahlung gemacht damit der Vertrag wirksam wird. Ist auch alles aufgeführt. Also Garantie, die Sachen die der Händler noch macht (Zahnriemen wechsel usw.). Das wirkt doch schon mal positiv?
Habe laut autobudget.de aber nicht nur ein paar Euros gespart. Der Wagen ist 3000 Euro billiger als dort angegeben (also Händler-VK).
@FranziskaW
Ja genau so hießen die. Danke.
@all
Wenn ich den Wagen abholen fahre, würde ich gerne (mit Absprache des Verkaufs-Händler) zur nächsten Audi Werkstatt fahren um den Wagen zu prüfen. Was kann man da alles prüfen? Weil ich würde halt gerne wissen ob der Zahnriemen auch "richtig" gewechselt wurde. Bzw. ob noch versteckte Sachen da sind. Leider ist der Händler zu weit weg, das ich das mal nebenbei machen 🙁
Oder was meint ihr was ich noch zur Absicherung machen könnte?
Ciao Vito und Thx
Ein seriöser Händler hat sicher nichts dagegen, das du den Wagen bei der örtlichen Dekra bzw. TÜV Station mal checken läßt; muß natürlich vor dem Kauf abgesprochen sein.
Aber nochmal auf dein "ungutes Gefühl" zurückgekommen. Davon sollte man sich schon ein wenig leiten lassen. Gebrauchte Autos gibts wie Sand am Meer. Lieber mal einen zweifelhaften stehen lassen & den nächsten (besseren) nehmen & dafür event. nen Tausender mehr bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von FranziskaW
Die zusätzlichen Kosten für die "Konformitätserklärung" sind nicht branchenüblich. Bekommen sie vom jeweiligen Hersteller kurzfristig per Fax kostenlos.
Da ist noch Handlungsspielraum!!!
Hoi FranziskaW,
bist du in der Autobranche tätig oder hast du schon dermassen viele Autos gekauft, dass du diese Details kennst? 😁
@ bernyr:
Habe beruflich mit KFZ-Händlern zu tun (von "Kiesplatz-", bzw. "Fähnchenhändler" bis zum Vertragshändler).
@Web-Vito:
Laß Dir auf jeden Fall die Rechnung für den Wechsel des Zahnriemens mitgeben (für spätere Reklamationen)!!!
Ciao,
da er das selber macht, kann ich anscheinend keine bekommen. Steht aber bei mir im Vertrag das er das noch erledigt, das sollte doch reichen?!?
Aber danke für den Rat.
Ciao Vito
Für einen Garantieanspruch ist eine Rechnung besser. Er kann Dir ja eine ausstellen, die Posten sind dann eben 0,00 EUR.