Kauf eines A5 in England

Audi A5

Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.

Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)

Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.

NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.

Vielen Dank im voraus!

mfg
Tarun

Beste Antwort im Thema

Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.

Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)

Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.

NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.

Vielen Dank im voraus!

mfg
Tarun

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Zitat:

Original geschrieben von Touarissimo


@weiberheld

das war eben auch mein bisheriger Kenntnisstand - war nur durch die Aussage des Finanzbeamten etwas verunsichert worden.

Vielleicht hat der Zollbeamte seinen Kenntnisstand für Gebrauchtfahrzeuge wiedergegeben. Denn dann hätte er Recht. Gebrauchtfahrzeuge im Sinne der Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerbs sind Fahrzeuge deren erste Inbetriebnahme länger her ist, als 6 Monate oder die seit diesem Tag mehr als 6.000 Km gelaufen sind.

Für Neufahrzeuge in diesem Sinne (also jünger als 6 Mon. und weniger als 6.000 Km) gilt die von weiberheld zitierte Regelung (innergemeinschaftlicher Erwerb, Besteuerung im Bestimmungsland!), die man übrigens auch in § 1 b des Umsatzsteuergesetzes nachlesen kann.

Grüße
Markus

Zitat:

Original geschrieben von Touarissimo



Um sicher zu gehen, dass die Zulassung ordnungsgemäß abläuft, hab ich sicherheitshalber heute beim Finanzamt angerufen bzgl. den Rechnungspositionen LHD-costs, Reg-fee und delivery charge. Man kann diese Positionen also außer Acht lassen bei der Versteuerung, wenn dies bereits in UK versteuert wurde.

Im Formular USt 1 B (Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung) steht aber unter Erläuterungen:

Bemessungsgrundlage für den Erwerb ist das Entgelt. Dies ist grundsätzlich der in Rechnung gestellte Betrag. Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Nebenkosten (z.B. Beförderungskosten und Provisionen), die der Lieferer dem Erwerber berechnet. Die vom Lieferer erteilte Rechnung ist der Umsatzsteuererklärung beizufügen.

Ich glaube, Dein Finanzbeamter hat Dir da irgendwelche Märchen erzählt. Leider ... 🙁

Gruß,
Cool-Mac-Guy

Zitat:

Original geschrieben von Touarissimo


Um sicher zu gehen, dass die Zulassung ordnungsgemäß abläuft, hab ich sicherheitshalber heute beim Finanzamt angerufen bzgl. den Rechnungspositionen LHD-costs, Reg-fee und delivery charge. Man kann diese Positionen also außer Acht lassen bei der Versteuerung, wenn dies bereits in UK versteuert wurde.

Bei mir belaufen sich diese Kosten auf 1046,30 GBP. Bei 1,5% weniger Mwst. würde ich 15,69 GBP sparen.

Kaum der Rede Wert, aber würden JD und Co. überhaupt eine gesonderte Rechnung für diesen Betrag mit 17,5% VAT ausstellen können bzw. dürfen? Steht nicht der Gesamtbetrag bereits auf dem VAT411?

Ja - ich glaub auch, dass da "von Amts wegen" gefährliches Halbwissen im Spiel war.

Wenn man eben kurz vor der finalen Abwicklung steht, versucht man sich eben in alle Richtungen nochmals "schlau" zu machen.

Werde es nun also so machen, wie es ursprünglich geplant war: Mel´s Rechnungen für beide Fahrzeuge versteuern und fertig.

Danke für die Feedbacks.

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Zitat:

Original geschrieben von swancorner



Zitat:

Original geschrieben von Touarissimo


Um sicher zu gehen, dass die Zulassung ordnungsgemäß abläuft, hab ich sicherheitshalber heute beim Finanzamt angerufen bzgl. den Rechnungspositionen LHD-costs, Reg-fee und delivery charge. Man kann diese Positionen also außer Acht lassen bei der Versteuerung, wenn dies bereits in UK versteuert wurde.
Bei mir belaufen sich diese Kosten auf 1046,30 GBP. Bei 1,5% weniger Mwst. würde ich 15,69 GBP sparen.
Kaum der Rede Wert, aber würden JD und Co. überhaupt eine gesonderte Rechnung für diesen Betrag mit 17,5% VAT ausstellen können bzw. dürfen? Steht nicht der Gesamtbetrag bereits auf dem VAT411?

Eigentlich muesste die LHD "Fee" mit UK VAT berechnet werden, weil es ist keine Fee sondern kosten fuer "Umbauten" am Fahrzeug fuer Continental Europe sind (hat Steve behauptet) d.h. es ist eine Service Leistung die in UK durchgefuehrt wird und das ist eigentlich strikt UK VAT pflichtig, hatte da schon oft lange Diskussionen mit dem UK Finanzamt HMRC weil ich der Meinung war, dass sich die Steuerschuld zwischen Unternehmern immer umdreht und die VAT somit vom Leistungsempfaenger in dessen Land versteuert werden muss.

Hier kann ich dem HMRC endlich eine auswischen indem ich die VAT auf die 560 Pfund wiederkriege weil M25 Audi sie nicht richtig deklariert 😁
Von dem Geld geh ich ein Bierchen trinken 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Touarissimo


Ja - ich glaub auch, dass da "von Amts wegen" gefährliches Halbwissen im Spiel war.

Leider auch auf meinem Finanzamt. 🙁

Ich habe das offizielle Formular "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" vom Server des Bundesfinanzministerium Link ausgefüllt und meinem Finanzamt zusammen mit der Rechnung und dem Kursausdruck der Deutschen Bundesbank (Link) vorgelegt.

Direkt "woher wollen Sie denn unseren monatlich festgelegten Umrechnungskurs wissen?".

Ich zurück "bitte lesen Sie einmal die Erläuterungen auf dem Formular"..... "Bei Werten in fremder Währung ist die Bemessungsgrundlage nach dem Tageskurs umzurechnen, der am Tag des Erwerbs gilt. Der Tageskurs ist durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen.".

Hab dann ein offizielles Anschreiben mit einer Fallnummer und die Bankdaten bekommen und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von stullek


Eigentlich muesste die LHD "Fee" mit UK VAT berechnet werden, weil es ist keine Fee sondern kosten fuer "Umbauten" am Fahrzeug fuer Continental Europe sind (hat Steve behauptet) d.h. es ist eine Service Leistung die in UK durchgefuehrt wird und das ist eigentlich strikt UK VAT pflichtig, hatte da schon oft lange Diskussionen mit dem UK Finanzamt HMRC weil ich der Meinung war, dass sich die Steuerschuld zwischen Unternehmern immer umdreht und die VAT somit vom Leistungsempfaenger in dessen Land versteuert werden muss.

Ich weiß jetzt nicht mehr wer, aber ein User aus dem Forum hat da bei der Abholung mal nachgebohrt und als Antwort erhalten, dass dieser "LHD Aufpreis" nur ein Ausgleich für die höheren Aufwände bei der kompletten Abwicklung wäre. Alleine der Bestellvorgang soll wohl um einiges komplexer sein als bei RHD Fahrzeugen.....

Bei BMW UK und Mercedes-Benz UK soll es solche LHD Aufpreise wohl nicht geben.

Im deutschen Formular für die Besteuerung steht jedenfalls "Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Nebenkosten (z.B. Beförderungskosten und Provisionen), die der Lieferer dem Erwerber berechnet.". Und da es im Prinzip Nebenkosten des Lieferanten sind.....

Hi Weiberheld

Congratulations für deinen schönen A5 Coupé 3.0 TDI... ich sehe, dass die 18 Zoll Felgen ganz schön auf das Auto passen 😁 du brauchst vielleicht nicht mehr deine gewünschten 19 Zoll Felgen zu montieren !😉
Grüsse
luxliem

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Ich weiß jetzt nicht mehr wer, aber ein User aus dem Forum hat da bei der Abholung mal nachgebohrt und als Antwort erhalten, dass dieser "LHD Aufpreis" nur ein Ausgleich für die höheren Aufwände bei der kompletten Abwicklung wäre. Alleine der Bestellvorgang soll wohl um einiges komplexer sein als bei RHD Fahrzeugen.....

Bei BMW UK und Mercedes-Benz UK soll es solche LHD Aufpreise wohl nicht geben.

Stimmt, wurde mir auch so gesagt. Angeblich sei die Eingabe ins Audi-System langwieriger als bei RHD Fahrzeugen und es müsse mehr kontrolliert werden. Verstehen kann ich es nicht so richtig, denn bei den vielen LHD Fahrzeugen die dort bestellt werden sollte das auch schon Routine sein.

Audi UK verlangt diese Gebühr übrigens nicht. Aber die Autohäuser sind Franchise, deshalb können die fast machen, was sie wollen. Mercedes und BMW sind Werksniederlassungen und berechnen keine Gebühren.

Zitat:

Original geschrieben von swancorner


Audi UK verlangt diese Gebühr übrigens nicht. Aber die Autohäuser sind Franchise, deshalb können die fast machen, was sie wollen. Mercedes und BMW sind Werksniederlassungen und berechnen keine Gebühren.

Nein das stimmt nicht. Ich habe einen Skoda Händler in UK gefragt, er nimmt auch keine Gebühr für LHD. Und auch nicht ein Nissan Händler ¨für den GTR; Nur Audi Watford hat diesen "Trick" gefunden, um etwas mehr zu verdienen !

luxliem

Hat schon jemand was zum Thema RS5 in UK gehört?

Zitat:

Original geschrieben von luxliem



Zitat:

Original geschrieben von swancorner


Audi UK verlangt diese Gebühr übrigens nicht. Aber die Autohäuser sind Franchise, deshalb können die fast machen, was sie wollen. Mercedes und BMW sind Werksniederlassungen und berechnen keine Gebühren.
Nein das stimmt nicht. Ich habe einen Skoda Händler in UK gefragt, er nimmt auch keine Gebühr für LHD. Und auch nicht ein Nissan Händler ¨für den GTR; Nur Audi Watford hat diesen "Trick" gefunden, um etwas mehr zu verdienen !

luxliem

Hallo Luxliem,

Du hast mich falsch verstanden, NIEMAND AUSSER AUDI verlangt diese Gebühr, die haben sie selbst erfunden. Wahrscheinlich auch, weil sie für Audi in England das Monopol für Exportfahrzeuge haben.

Zitat:

Original geschrieben von luxliem


Hi Weiberheld

Congratulations für deinen schönen A5 Coupé 3.0 TDI... ich sehe, dass die 18 Zoll Felgen ganz schön auf das Auto passen 😁 du brauchst vielleicht nicht mehr deine gewünschten 19 Zoll Felgen zu montieren !😉
Grüsse
luxliem

Vielen Dank luxliem

Aus den 19" Felgen wird vorerst (leider) nichts mehr. Aufgrund des geringen Preisunterschied im Nachrüstmarkt hab ich mir jetzt gleich 20" Felgen bestellt. 😁

Wenn der neue A5 auch so zuverlässig ist wie mein A3 bin ich vollends glücklich. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von pplapp


Hat schon jemand was zum Thema RS5 in UK gehört?

Ich hab diese Woche nen Anruf von denen bekommen, die wollten nochmal von mir wissen ob ich lefthand drive und export haben will oder UK Modell, wann die Preisliste verfuegbar ist konnte er noch nicht sagen, wuerde sich aber wieder bei mir melden.

Alles klar. Schreibst Du hier rein wenn Du was weisst? 🙂

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