Kauf eines A5 in England
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
Beste Antwort im Thema
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
4115 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mschmoelzer
Wie wäscht du normalerweise deine Autos? In eine Waschanlage würde ich damit auf keinen Fall...
Das besorgt bei mir der Regen und keine Waschanlage. 😉
Zitat:
Original geschrieben von mschmoelzer
Den Ölwechsel fix auf 15.000 km zu haben finde ich jetzt eigentlich nicht so schlimm. Audi empfiehlt ja selbst, LongLife nur bei häufigen Langstrecken und gemäßigter Fahrweise zu benutzen, ansonsten die fixen Intervalle -> auch wenn ich selbst eigentlich immer sehr gemütlich unterwegs bin, lasse ich das auf dem fixen Intervall, denn schaden kanns auf keinen FallKannst ja beim ersten Service trotzdem auf LongLife umstellen lassen, ich glaube die müssen da nur anderes Öl einfüllen und mit dem Diagnosegerät auf LongLife umcodieren...
Ich werde da ein Bild mit Datum von machen und wenn ich mal in der Nähe vom Audi Zentrum bin ändern lassen. Im übergebenen Serviceheft ist schließlich auch LongLife angehakt. Bei ca. 2.000 km im Monat, wovon 90% nur Autobahn sind lohnt sich Longlife bei mir auf jeden Fall.
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Ich werde da ein Bild mit Datum von machen und wenn ich mal in der Nähe vom Audi Zentrum bin ändern lassen. Im übergebenen Serviceheft ist schließlich auch LongLife angehakt. Bei ca. 2.000 km im Monat, wovon 90% nur Autobahn sind lohnt sich Longlife bei mir auf jeden Fall.
Ah, da ist es vielleicht eh nur im Bordcomputer falsch codiert. Irgendwo müsste ein Aufkleber sein, auf dem das verwendete Motoröl dokumentiert ist (meist Motorraum, aber auch Türrahmen oder an der Tür selbst in der Nähe des Schlosses hab ich den schon gesehen), da könnte man das vielleicht weiter untersuchen
Hallo,
konkret eine Frage zu Kauf in Uk, Neuwagen, Firmenwagen, Erstzulassung in UK
So wie ich es verstanden habe, geht der Deal über UK ja nur, wenn der Wagen mindestens 1 Tag in UK angemeldet wird, und diese Anmeldung auf eine natürliche Person lautet.
1.Frage:
WEnn man dann den Wagen in DE auf die Firma zulässt, meckert dann nicht das FA, dass eine Übertragung(Verkauf von der natürlichen Person (nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt) auf die Firma stattfand und somit die Umsatzsteuer futsch ist?
2. Frage:
Ist man dann, wenn man den Wagen hier in DE anmeldet, schon der 2. Halter in den Papieren (=> 1. Halter natürliche Person in UK, 2. Halter Firma in DE)?
hat einer Erfahrungen mit Kauf in UK als Firmenwagen und deutscher MwSt?
Grüße
er2-de2
Nein der Wagen kann mittels COC gleich in Dtl zugelassen werden.
Das ganze stellt einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs 1 Nr. 5 UStG dar,
die gezahlte Umsatzsteuer wird dann bei USt- Voranmeldung getrennt erfasst und verrechnet.
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Danke für die schnelle Antwort.
So hatte ich es eigentlich auch zuerst verstanden. Aber der Händler-Kontakt in UK sagte mir, dass trotz der COC Anmeldung in DE der Wagen erst in UK angemeldet wird. Dafür sei ja auch die FIRST REGISTRATION FEE auf der Rechnung, die nicht umgangen werden kann.
Zu dem Detail bin ich gestossen, nach dem die örtliche Zulassungsstelle hier für die Anmeldung mit COC zusätzlich vom englischen Händler eine schriftliche Bestätigung haben will, auf dem er versichert, dass
1 - es ein Neufahrzeug ist
2 - dieses Fahrzeug zuvor noch nicht irgendwo angemeldet worden ist
3 - für diese Fahrzeug aufgrund der COC noch keine Papiere ausgestellt wurden
Bei Punkt 1 sah der Uk-Händler kein Problem, bei 2 und 3 fing er an rumzudrucksen.
Zitat:
Original geschrieben von er2-de2
Zu dem Detail bin ich gestossen, nach dem die örtliche Zulassungsstelle hier für die Anmeldung mit COC zusätzlich vom englischen Händler eine schriftliche Bestätigung haben will, auf dem er versichert, dass1 - es ein Neufahrzeug ist
2 - dieses Fahrzeug zuvor noch nicht irgendwo angemeldet worden ist
3 - für diese Fahrzeug aufgrund der COC noch keine Papiere ausgestellt wurden
Also bei meiner Zulassungsstelle braucht man nur:
Zulassungsbescheinigung Teil II oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC Papier) plus Lieferrechnung, eVB, Einzugsermächtigung inkl. BankkarteZitat:
Original geschrieben von weiberheld
Ich glaube den Finger hab ich grad nochmal gehoben und bin drangekommen..... als ich meinem Kollegen das MMI mit den vielen Optionen gezeigt habe fiel uns auf das Ölwechsel auf festes Intervall 15.000 km / 365 Tage steht. Bei der Inspektion stehen über 1000 Tage. 🙁Zitat:
Original geschrieben von tobitoooo
Weiberheld hat einfach Pech anders kann ich mir soviele Probleme nicht erklären !
Und weiter geht es: eben war der Postbote da mit Post..... aber nix von Audi Watford => kein COC-Papier. D. h. ich hab jetzt zwar das Blech, aber kann den Wagen nicht zulassen gehen und Morgen läuft das Kurzzeitkennzeichen aus. 🙁 😠 🙁
Antwort von John = I will chase it up with Audi UK now for you. I should have it here weds next week. 😠
Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Also bei meiner Zulassungsstelle braucht man nur: Zulassungsbescheinigung Teil II oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC Papier) plus Lieferrechnung, eVB, Einzugsermächtigung inkl. BankkarteZitat:
Original geschrieben von er2-de2
Zu dem Detail bin ich gestossen, nach dem die örtliche Zulassungsstelle hier für die Anmeldung mit COC zusätzlich vom englischen Händler eine schriftliche Bestätigung haben will, auf dem er versichert, dass1 - es ein Neufahrzeug ist
2 - dieses Fahrzeug zuvor noch nicht irgendwo angemeldet worden ist
3 - für diese Fahrzeug aufgrund der COC noch keine Papiere ausgestellt wurden
Danke, die Infos habe ich eben auch ergooglet. Weiß auch nicht, was sich die Dame da ausgedacht hat? Hoffentlich komme ich dann am Tag der Anmeldung an eine andere Person.
Zitat:
Original geschrieben von er2-de2
Danke, die Infos habe ich eben auch ergooglet. Weiß auch nicht, was sich die Dame da ausgedacht hat? Hoffentlich komme ich dann am Tag der Anmeldung an eine andere Person.Zitat:
Original geschrieben von weiberheld
Also bei meiner Zulassungsstelle braucht man nur: Zulassungsbescheinigung Teil II oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC Papier) plus Lieferrechnung, eVB, Einzugsermächtigung inkl. Bankkarte
Wenn auf Basis des CoC Papier eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird steht dies auf dem CoC inkl. der Nummer der Zulassunsgsbescheinigung. Da die Zulassungsbescheinigung EU-weit gilt, und ohne sie keine Zulassung erfolgen kann ist ohne Aufdruck eigentlich auch klar, dass es noch keinen bisheren Halter gibt.
Das heißt also, ihr seit alle als erster Halter im Fahrzeugbrief eingetragen?
Hat das schon wer mit einer Firma als Halter?
Hallo zusammen!
Zu dem Thema hab' ich auch noch was: Ich war heute Morgen bei meiner Zulassungsstelle mit Rechnung, COC und Ausweis und wollte meinen Q5 zulassen (am Di. ist Abholung!). Jetzt hat mich die Dame gefragt, ob das ein Neufahrzeug sei, denn das wäre der Rechung (Excelsheet von John Day) leider nicht zu entnehmen.
Dann sind wir zusammen zu ihrem Chef gegangen. Der hat mir gesagt, dass er unbedingt eine Bestätigung vom Händler bräuchte, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug ein Neuwagen ist und dass es noch keinen englischen Fahrzeugbrief dafür gibt. Also das Gleiche, was er2-de2 geschrieben hat.
Da der Zulassungschef aber ein ganz netter Kerl war, hat er mir die Zulassung als schwebend genehmigt und den Brief (Teil II) noch einbehalten. Sollte es jetzt also bereits einen englischen Brief geben, so muss ich diesen nächste Woche bei der Zulassung abgeben. Danach bekomme ich meinen Brief (Teil II) überreicht.
weiberheld schreibt ja, dass die Ausstellung eines Fahrzeugbriefs auf dem COC vermerkt wird. Das stimmt! Aber leider handelt es sich beim dem COC, das John Day verschickt, um ein Duplikat: 2. Ausstellung, d.h. es könnte z.B. in England anhand des Original-COC (wo ist das eigentlich?) ein weiterer Brief ausgestellt worden sein. So hat mir das der Zulassungsleiter erklärt, und ich muss sagen, das kann ich nachvollziehen.
Frage deshalb an alle, die ihren Audi bereits abgeholt haben:
1. Habt Ihr bei John einen engl. Brief (Registration Certificate) bekommen?
2. Wo ist das Original-COC? Hat John Euch das mitgegeben?
3. Hat niemand von Euch bei der Zulassung so einen Neuwagen-Nachweis gebraucht?
Danke für Eure Infos!
Gruß,
Cool-Mac-Guy
Zitat:
Original geschrieben von Cool-Mac-Guy
Frage deshalb an alle, die ihren Audi bereits abgeholt haben:1. Habt Ihr bei John einen engl. Brief (Registration Certificate) bekommen?
2. Wo ist das Original-COC? Hat John Euch das mitgegeben?
3. Hat niemand von Euch bei der Zulassung so einen Neuwagen-Nachweis gebraucht?
zu 1: Habe John vor Abholung extra darauf hingewiesen das ich mit deutschen Kennzeichen anreise und damit keine Registration benötige/möchte !
zu 2: habe nur das zugeschickte COC bekommen !
zu 3. Bei 2 Autos bisher absolut keine Probleme mit der Zulassung, es wurde nur kurz gefagt ob Neuwagen oder nicht !
Gruß
Tobi
Bei mir hat mein Finanzbeamter heute für Verwirrung gesorgt... aber der Reihe nach:
Ich hole übernächste Woche meine beiden bestellten Audis in Watford ab und seit heute Nachmittag sind wohl die COC docs per TNT an mich unterwegs.
Um sicher zu gehen, dass die Zulassung ordnungsgemäß abläuft, hab ich sicherheitshalber heute beim Finanzamt angerufen bzgl. den Rechnungspositionen LHD-costs, Reg-fee und delivery charge. Man kann diese Positionen also außer Acht lassen bei der Versteuerung, wenn dies bereits in UK versteuert wurde.
Dann wieß mich der Beamte darauf hin, dass auch das gesamte Fahrzeug in UK versteuert werden kann....?!? Hat zufällig jemand so etwas schon gemacht? Der Beamte meinte dass in UK ja letztendlich nur 17,5% VAT zu zahlen sind und nicht - wie bei uns - 19%.
Durch die Kurschwankung heb es sich zwar fast auf - aber interessant ist die Aussage allemal.
Zitat:
Original geschrieben von Touarissimo
Dann wieß mich der Beamte darauf hin, dass auch das gesamte Fahrzeug in UK versteuert werden kann....?!? Hat zufällig jemand so etwas schon gemacht? Der Beamte meinte dass in UK ja letztendlich nur 17,5% VAT zu zahlen sind und nicht - wie bei uns - 19%.
Der deutsche Zoll sagt da aber was ganz anderes ->
Quelle
Die Steuerschuld im Fahrzeug-Einzelbesteuerungsverfahren entsteht am Tag des Erwerbs des Fahrzeugs (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG). Die Umsatzsteuererklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung hat der Fahrzeugerwerber spätestens nach Ablauf des 10. Tages nach dem Datum des Fahrzeugerwerbs bei dem für ihn zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Steuerschuld muss der Erwerber hierbei selbst berechnen. Gleichzeitig mit Abgabe der Steueranmeldung hat er die Steuer zu entrichten. Die Meldung hat auf einem amtlichen Vordruck zu erfolgen und muss vom Erwerber eigenhändig unterschrieben werden.
Zu beachten ist, dass der Erwerber für jedes einzelne Fahrzeug eine eigenständige Steuererklärung abzugeben hat. Der Umsatzsteuererklärung hat der Erwerber die vom Lieferer ausgestellte Rechnung beizufügen. Bemessungsgrundlage ist hierbei der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag einschließlich berechneten Nebenkosten, wie z.B. Beförderungskosten. Für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge gilt der allgemeine Steuersatz von 19 %.
@weiberheld
das war eben auch mein bisheriger Kenntnisstand - war nur durch die Aussage des Finanzbeamten etwas verunsichert worden.