Kauf eines A5 in England
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
Beste Antwort im Thema
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
4115 Antworten
ja, in Österreich ist es genauso - hier der Auszug aus einer Zusammenstellung vom ÖAMTC:
Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!
Ich wollte eigentlich auch mit den originalen Kennzeichen rüber - ich werde es auch probieren eine Fernzulassung durchzuführen - muss aber noch Einzelheiten mit meiner Versicherung klären - mal schauen!
lg
markus
Zum Thema Kurzzeitkennzeichen: legal, illegal, schei*egal 😉
Oberlandesgericht Bamberg - ganz unten letzter Absatz:
3. Zutreffend geht das AG auch davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht mit den vom BayObLG durch Beschluss vom 11.03.2004, 1 ObOWi 427/03, BayObLGSt 2004, 29, und vom 22.03.2004, 1 StRR 135/03, BayObLGSt 2004, 38, entschiedenen Fallgestaltungen vergleichbar ist, bei denen eine Strafbarkeit nach § 22 StVG bzw. Ordnungswidrigkeit nach § 18 StVZO bejaht wurde. In all diesen Verfahren ging es um die Benutzung von ausländischen Überführungskennzeichen, bei denen die Überführungsfahrt im Inland begann und im Ausland endete. § 1 IntKfzVO war daher in diesen Verfahren nicht einschlägig, da schon kein “ausländisches Kfz.” vorlag, da der Standort des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Anbringung des Kennzeichens hier im Inland lag. Aber auch in diesen Fällen einer sog. “Fernzulassung” und Anbringung von ausländischen Kennzeichen im Inland zur Ausfuhr gibt seit 01.03.2007 mit der Neuregelung des § 20 I FZV die erfolgte Zulassung in einem anderen EU-Staat – unter den dort genannten Voraussetzungen – die Berechtigung zum vorübergehenden Verkehr im Inland, wenn kein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird (vgl. dazu näher: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, § 20 FZV Rn. 6; Liebermann NZV 2006, 357, 360).
Sprich wenn der regelmäßige Standort nicht UK ist darf mit ausländischen Kennzeichen das Fahrzeug ausgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von jumaQ5
ja, in Österreich ist es genauso - hier der Auszug aus einer Zusammenstellung vom ÖAMTC:Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!
Ich wollte eigentlich auch mit den originalen Kennzeichen rüber - ich werde es auch probieren eine Fernzulassung durchzuführen - muss aber noch Einzelheiten mit meiner Versicherung klären - mal schauen!
lg
markus
in aut kannst du ohne viel stress das auto fernzulassen.. haben hier viele gemacht!
Zitat:
Original geschrieben von rsyed
in aut kannst du ohne viel stress das auto fernzulassen.. haben hier viele gemacht!Zitat:
Original geschrieben von jumaQ5
ja, in Österreich ist es genauso - hier der Auszug aus einer Zusammenstellung vom ÖAMTC:Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!
Ich wollte eigentlich auch mit den originalen Kennzeichen rüber - ich werde es auch probieren eine Fernzulassung durchzuführen - muss aber noch Einzelheiten mit meiner Versicherung klären - mal schauen!
lg
markus
na wenn ihr das sagt ... ich werde es auf jeden Fall versuchen, aber noooooch ist ja eh ein wenig Zeit 🙂 wie war das mit der Nova in at? dass jetzt bei einem 2.0tdi auch co2-steuer anfällt ist klar aber gibts irgendwas bei der NOx-Berechnung auch zu berücksichtigen - auch irgendein Malus?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von jumaQ5
na wenn ihr das sagt ... ich werde es auf jeden Fall versuchen, aber noooooch ist ja eh ein wenig Zeit 🙂 wie war das mit der Nova in at? dass jetzt bei einem 2.0tdi auch co2-steuer anfällt ist klar aber gibts irgendwas bei der NOx-Berechnung auch zu berücksichtigen - auch irgendein Malus?Zitat:
Original geschrieben von rsyed
in aut kannst du ohne viel stress das auto fernzulassen.. haben hier viele gemacht!
bei audi die COC papiere einreichen, 3 tage später die papiere abholen, 180 eur zahlen, dann schnell zum FA, dort nova 2 formular ausfüllen, vorsichtig deine bemessungsgrundlage wählen (=UK netto preis x wechselkurs von rechnungsdatum), nova ausrechnen (vorsicht = nova = netto nova + 20% mwst), co2 steuer (keine mwst - das bleibt netto), mwst ausrechnen - das alles bar vorort zahlen, schnell zur zulassungsstelle und mit einer versicherungsbestätigung, kaufvertrag von england und coc papier das auto ganz normal anmelden....
glaube nicht, daß du mit deinem 20tdi ein box bonus bekommst - dafür muss "NOx-Schadstoffgrenze von
80 mg/km einhalten und zudem die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen".. aber das kannst du checken wenn du deine coc papiere erhälst...
oh ja - das alles funktioniert auch mit einer kopie deiner COC Papiere...
Zitat:
Original geschrieben von rsyed
bei audi die COC papiere einreichen, 3 tage später die papiere abholen, 180 eur zahlen, dann schnell zum FA, dort nova 2 formular ausfüllen, vorsichtig deine bemessungsgrundlage wählen (=UK netto preis x wechselkurs von rechnungsdatum), nova ausrechnen (vorsicht = nova = netto nova + 20% mwst), co2 steuer (keine mwst - das bleibt netto), mwst ausrechnen - das alles bar vorort zahlen, schnell zur zulassungsstelle und mit einer versicherungsbestätigung, kaufvertrag von england und coc papier das auto ganz normal anmelden....Zitat:
Original geschrieben von jumaQ5
na wenn ihr das sagt ... ich werde es auf jeden Fall versuchen, aber noooooch ist ja eh ein wenig Zeit 🙂 wie war das mit der Nova in at? dass jetzt bei einem 2.0tdi auch co2-steuer anfällt ist klar aber gibts irgendwas bei der NOx-Berechnung auch zu berücksichtigen - auch irgendein Malus?
glaube nicht, daß du mit deinem 20tdi ein box bonus bekommst - dafür muss "NOx-Schadstoffgrenze von
80 mg/km einhalten und zudem die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005 g/km betragen".. aber das kannst du checken wenn du deine coc papiere erhälst...oh ja - das alles funktioniert auch mit einer kopie deiner COC Papiere...
danke, danke für die ausführliche Zusammenfassung ... dachte eigentlich dass auch auf die CO2-Steuer die mwst. kommt - zumindest steht es so blöde auf der ÖAMTC-Seite (Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.
ÖAMTC)
Zitat:
Original geschrieben von rsyed
Hallo!Zitat:
Original geschrieben von jumaQ5
oh ja - das alles funktioniert auch mit einer kopie deiner COC Papiere...Darf ich fragen bei welcher Versicherung/Anmeldestelle du warst?
Laut meiner Versicherung (Uniqa) bzw. einigen Telefonaten mit Anmeldestellen haben alle gemeint, Kopien der COC Papiere werden bei der Anmeldung nicht aktzepiert und keine Chance das es klappt.
Danke Markus
Sorry - ich meinte, wenn du die Papiere bei einem Audi Händler in AUT einreichst, reichen dir die CoC Papiere in Kopie. Wenn du drei tage später die unterlagen abholst kriegst du sowieso ein original datenblattauszug (wird von Audi Salzburg ausgestellt; zumindest ist das so mit VW. Beim BMW zb kann man sowieso nur mit einem original COC einreichen) mit dem du anmelden gehst. Heisst - bei anmeldung hast du ein original von Audi Salzburg.
Wegen CO2 steuer - wenn du dir das formular nova2 nimmst:
du hast eine position: Normverbrauchsabgabe = bemessungsgrundlage x nova%
dann hast du eine zweite position: Bonus/Malus gemäß § 6a
dann hast du eine dritte position (mwst) - die ist Normverbrauchsabgabe (also pos 1) x 20%
so gesehen ist bonus/malus mwst-frei. War bei mir auch so im sommer als ich für meinen x6 die nova abgeführt habe..
Hi,
bin kurz davor in UK zu bestellen. Eine Frage an die erfolgreichen Abholer: Ist man im Brief der Ersthalter (Mel hat was von Zulassung/Registration in GB geschrieben, da steige ich nicht durch...?
(...übrigens die S5 Sitze gibts in UK nicht für den A5...)
Beste Grüße
Die Sitze des S5, die Standheizung und das Panoramadach gibt es nicht in der Austattungsliste in UK.
Die bist Erstbesitzer von dem Fahrzeug, da es sich ja um einen Neuwagen handelt.
Die Registration ist nur provisorisch und gilt sozusagen als Ausfuhrkennzeichen resp. Kurzzeitkennzeichen
Zitat:
Original geschrieben von 4nimalmother
....
(...übrigens die S5 Sitze gibts in UK nicht für den A5...)Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Marc_Lux
Die Sitze des S5, die Standheizung und das Panoramadach gibt es nicht in der Austattungsliste in UK.
....
Alles was in Dland verfügbar ist, lässt sich auf Nachfrage -mit Produktionscode- auch in UK bestellen.
Thema Versicherung:
Ich habe mit meiner Zulassungstelle hier in Bad Homburg heute Morgen telefoniert, die freundliche Damen meinte, das es die Möglichkeit gäbe die Kennzeichen zu erhalten und das Auto innerhalb von 3 Tagen bei der Zulassungstelle vorzuführen. Allerdings sollte ich vorbei kommen wenn ich alles habe.. ich hoffe die können sich dann noch daran erinnern... *schwitz*
Der andere Weg wäre ja die englischen Nummernschilder versichern zu lassen, leider haben mich alle Versicherer (auch die HUK) abgewiesen.. die Dame bei der HUK, meinte nur deutsche Kurzkennzeichen, die Gültigkeit müsste ich aber bei den Behörden in England und Frankreich hinterfragen...
Eine weite Möglichkeit wäre den ADAC zu kontaktieren, eventuell haben die Damen und Herren andere Optionen.
Zitat:
Original geschrieben von Der Eisbaer
Zitat:
Original geschrieben von 4nimalmother
....
(...übrigens die S5 Sitze gibts in UK nicht für den A5...)Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Der Eisbaer
Alles was in Dland verfügbar ist, lässt sich auf Nachfrage -mit Produktionscode- auch in UK bestellen.Zitat:
Original geschrieben von Marc_Lux
Die Sitze des S5, die Standheizung und das Panoramadach gibt es nicht in der Austattungsliste in UK.
....
Das kann ich bestätigen. In UK gibt es keine Standheizung, ich habe aber den Code mitgeteilt und mir wurde bestätigt, dass ich meine Kuh5 mit der Standheizung bekommen werde. Der Preis war allerdings in GBP in etwa 1 zu 1 wie in EUR in Deutschland.
Ich hoffe nur, dass das Auto dann wirklich mit der Standheizung gebaut wird :-)
Zitat:
Das kann ich bestätigen. In UK gibt es keine Standheizung, ich habe aber den Code mitgeteilt und mir wurde bestätigt, dass ich meine Kuh5 mit der Standheizung bekommen werde. Der Preis war allerdings in GBP in etwa 1 zu 1 wie in EUR in Deutschland.
Ich hoffe nur, dass das Auto dann wirklich mit der Standheizung gebaut wird :-)
Ok dann hat sich das im Laufe des letzten Jahres geändert.
Als ich meinen A5 bestellt habe (23.01.2009) war das absolut nicht möglich, habe extra öffters nachgefragt gehabt... naja was solls, dann werd ich mir halt nachträglich eine einbauen ;-)