Karosserie Ersatzteile
Hallo miteinander,
Mich hat es am Donnerstag voll erwischt.
"Auffahrunfall"
Nun benötige ich eine neue Frontstoßstange, rechten Kotflügel, rechten Scheinwerfer und Motorhaube.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Welche Marke würdest Ihr für Karosserieteile empfehlen. Ich bin eigentlich ein Fan von originalen gebrauchten, jedoch ist der Markt ziemlich leer.
Habt ihr vielleicht ein Tipp?
Beste Grüße
99 Antworten
Mal eine andere Frage. Ich bin ja auf den Vordermann aufgefahren, da dieser auf der Straße eine 180° Wendung mit kräftigem ausscheren gemacht hat. Ich bin davon ausgegangen, das er nach rechts abbiegen jedoch hat er nur rechts ausgescherrt und wollte dann umdrehen. Jetzt zu meinem Problem die Polizei meinte generell wer aufführt hat Schuld. Ist das wirklich so, da er auf einer Verboteten Stelle 180° Wendung hinlegen wollte ohne Blinker und mit einer Vollbremsung? Außerdem meinte die Polizei, dass die Versicherungen das untereinander klären und ggf. Eine Schuldfrage/Zuweisung treffen z.B. 50/50 oder 70/30. Jetzt habe ich den Schaden bei meiner Versicherung gemeldet und die meinten ich müsste Ihnen das Polizeiaktenzeichen geben sowie die zuständige Polizeistelle und noch den Unfallhergang schildern, damit sie einschätzen können wie viel Sie dem Unfallgegner bezahlen. Dann meinte ich, ob Sie sich dann nicht auch mit der Gegnerischen Versicherung kurzschließen und so eine Schuldfrage zusammen beschließen. Darauf hin kam ein klares Nein und ich müsste mich selbst mit der gegnerischen Verisicherung zusammenschließen. Also verstehe ich das ganze richtig. Ich soll meiner Verischerung alles mögliche an Daten liefern damit sie dem Unfallgegner auszahlen können und den Rest soll ich klären? Und können die Versicherung eine unterschiedliche Schuldzuweisung treffen? Ich bin hier echt ratlos/sprachlos. Das ist mein erster Unfall und im Netz finde ich nicht wirklich was gescheites zu nachlesen.
Danke für eure Unterstützung!
Das mit dem Anwalt ist eine sehr gute Idee.
Ich würde keiner Versicherung irgend was erzählen oder beschreiben.
Alles über Anwalt!
Ähnliche Themen
Problem was ich bei einem Anwalt sehe ohne Rechtschutz. Die Kosten können in die Höhe gehen. Was ich eigentlich vermeiden möchte. Vielleicht kann mir trotzdem einer von euch schildern wie Ihr das sieht.
Wer auffährt hat Schuld ist schon so. Es geht darum wo du da Kohle mäßig raus kommst. Nach deiner Schilderung wäre ich mit alleine Schuld nicht einverstanden. Gibt's kein Zeugen?
Zeugin hat alles vom Balkon aus gesehen und hat für mich ausgesagt. Wurde von der Polizei zwar aufgenommen, aber wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Akteneinsicht bekommt nur der Anwalt.
Deiner Versicherung musst Du alles schildern, sonst nehmen Sie Dich bei der Haftpflichtversicherung bis 2500 Euro in Regress. Nennt sich Obliegenheit.
Hast du M Paket ab Werk?
Ggf dann von DM Autoteile, sind halt nachbauten. Scheinwerfer von Hella und Motorhaube original kaufen, ggf auch gebrauchte. Muss ja nicht immer alles neu sein
Warum sollten die Beamten dem Aufmerksamkeit schenken? Die haben keinen schaden erlitten und dir scheinbar auch etwas falsches erzählt.
Zitat:
@Cocacola123321 schrieb am 6. Februar 2022 um 22:01:08 Uhr:
Mal eine andere Frage. Ich bin ja auf den Vordermann aufgefahren, da dieser auf der Straße eine 180° Wendung mit kräftigem ausscheren gemacht hat. Ich bin davon ausgegangen, das er nach rechts abbiegen jedoch hat er nur rechts ausgescherrt und wollte dann umdrehen. Jetzt zu meinem Problem die Polizei meinte generell wer aufführt hat Schuld. Ist das wirklich so, da er auf einer Verboteten Stelle 180° Wendung hinlegen wollte ohne Blinker und mit einer Vollbremsung? Außerdem meinte die Polizei, dass die Versicherungen das untereinander klären und ggf. Eine Schuldfrage/Zuweisung treffen z.B. 50/50 oder 70/30. Jetzt habe ich den Schaden bei meiner Versicherung gemeldet und die meinten ich müsste Ihnen das Polizeiaktenzeichen geben sowie die zuständige Polizeistelle und noch den Unfallhergang schildern, damit sie einschätzen können wie viel Sie dem Unfallgegner bezahlen. Dann meinte ich, ob Sie sich dann nicht auch mit der Gegnerischen Versicherung kurzschließen und so eine Schuldfrage zusammen beschließen. Darauf hin kam ein klares Nein und ich müsste mich selbst mit der gegnerischen Verisicherung zusammenschließen. Also verstehe ich das ganze richtig. Ich soll meiner Verischerung alles mögliche an Daten liefern damit sie dem Unfallgegner auszahlen können und den Rest soll ich klären? Und können die Versicherung eine unterschiedliche Schuldzuweisung treffen? Ich bin hier echt ratlos/sprachlos. Das ist mein erster Unfall und im Netz finde ich nicht wirklich was gescheites zu nachlesen.
Danke für eure Unterstützung!
Natürlich musst Du deinen Teil zur Klärung beitragen, wer denn sonst?
Du bist gemäß Polizeii der Hauptverursacher, das steht derzeit fest, und zwar so lange, bis ein Richter etwas anderes befindet.
Woher soll denn die Versicherung wissen, was passiert ist?
Entweder Du und der Gegner macht das untereinander (meist mittels Anwalt), oder es geht vor Gericht und der Richter klärt das.
Oder eben die Versicherungen klären das untereinander nach Sachlage.
Sei doch froh, dass die Versicherung übernimmt... tut sie doch.
Die fragen nach dem Unfallhergang, dem Aktenzeichen, dem Polizei-Kontakt und ein paar anderen Sachen... wie bitte sehr sollen die das denn sonst klären?
Die sind doch keine Hellseher. Du könntest denen wer weiß was erzählen... erwartest Du, dass die das ungeprüft glauben? 😁
Du darfst mal davon ausgehen, dass Dein Gegner die gleichen Probleme hat. Der ist vermutlich nicht sehr helle in der Birne oder jung, dumm und fahrlässig, dass er soetwas ohne Umgucken an der falschen Stelle macht, aber geh' mal davon aus, dass es ihn genau so überrascht hat wie Dich.
Er wird sich der Dummheit nicht bewust sein, egal, ob er es nun aus Versehen oder bewust fahrlässig getan hat.
Oder er hat das absichtlich genacht, um sich seine alte Schrottmöhre nochmal vergolden zu lassen 😁
Solche Fälle werden in letzter Zeit differenziert betrachtet. Insbesondere, wenn der Vordermann die Situation provoziert.
Nur... wann genau das der Fall ist, kann letztendlich nur ein Gericht klären.
Grundsätzlich gilt, dass der Hinterherfahrende mindestens den Sicherheitsabstand einhalten muss, aber immer soviel, dass er reagieren und noch bremsen kann, selbst wenn der Vordermann eine Vollbremsung macht oder sich unkalkulierbar verhält.
Das bedeutet, dass i.d.R. der Auffahrende schuld ist, denn es kann ja durchaus sein, dass der Vordermann überraschend voll bremst, wenn z.B. ein Reh auf die Fahrbahn springt.
WARUM es dazu kam, ist erst einmal egal, denn Du hast ja ausreichend Abstand zu halten.
Es gibt aber immer wieder Fälle, da ordnet ein Richter bei einem Auffahr-Unfall allen eine Beteiligung zu, z.B. wenn widersprüchliches Verhalten des Vorausfahrenden vorliegt (so wie hier).
Der Vorausfahrende wird vielleicht eine Teilschuld bekommen, die wird aber ganz sicher nicht über 50% liegen, eher deutlich darunter.
Dass er eine verkehrswidrige Aktion plante, ist dabei irrelevant (das kann in einem anderen Verfahren behandelt werden).
Also:
Ball flach halten, denn Du bist wahrscheinlich tatsächlich zu nah dran gewesen... die Polizei hat Erfahrung, die darf man ruhig ernst nehmen.
Dein Vordermann ist vermutlich ein Idiot, aber damit musst Du leider rechnen.
An welcher Stelle seines Fahrzeuges hast Du ihn getroffen und in welchem Winkel?
Gruß
k-hm
Genau dafür sollte der PKW- fahrer zumindest eine Vehrkers- Rechtschutz haben.
Da kostet das Selbstbeteiligung und man braucht den Ball nicht Flachhalten.
Zitat:
@Tomtom2. schrieb am 7. Februar 2022 um 08:32:45 Uhr:
Genau dafür sollte der PKW- fahrer zumindest eine Vehrkers- Rechtschutz haben.
Da kostet das Selbstbeteiligung und man braucht den Ball nicht Flachhalten.
So ist es in D. Leider. Recht ist hier nicht selbstverständlich.
Der Gesetzgeber ist auch realitäts-fern... man kann die Rechtsschutz und Kasko in D nicht von der Steuer absetzen, denn hier würde ja jeder automatisch immer "richtig Recht" kriegen, also gehört das nicht zur Vorsorge... was totaler Blödsinn ist, denn "Recht" ist in D vor allem eine Frage von Geld.
Wer das nicht für (meist nutzlose) Versicherungen ausgeben kann, für den kann ein KFZ-Schaden schnell zum echten Desaster werden.
Ich kann daher nur jedem raten, lieber eine kleineres Auto mit den entsprechenden Versicherungen zu fahren.... für mich ist Rechtsschutz und Vollkasko ganz klar eine VORSORGE, damit man nicht gefährlich viel drauf zahlt, wenn das Auto zerstört wird, das man zum Leben und Arbeiten braucht.
Ich habe eine Rechtsschutz und mein Primär-Fahrzeug hat Vollkasko... damit ich mobil bleibe, nicht auf meinen eigenen Kosten sitzenbleibe und das Fahrzeug bei einem Schaden einfach an BMW zur Reparatur geben kann, die dann (hoffentlich) solide Arbeit mit Garantie abliefern und kein Gepfusche.
Hatte noch nie einen Unfall und hoffe, dass das auch so bleibt.
Aber solange ich selbst umsichtig fahre, Abstand halte und keine Harakiri-Aktionen mache, kann ich das Risiko gering halten.
Aber ich gebe das Geld für die (teuren) Versicherungen leider nutzlos aus.
Gruß
k-hm
Den Anteil für Verkehrsrechtschutz kann man bei der Steuer angeben, da der PKW für den Arbeitsweg benutzt wird. Bin mir nur nicht sicher wo ich das kürzlich gelesen habe.
Stimmt nicht ganz. Natürlich kann eine RS bei der Steuer berücksichtigt werden, wenn diese in Verbindung mit den Einkünften steht. Für den Otto-Normalbürger, der nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hat, beschränkt sich die Abzugsfähigkeit eben bloß in der Regel auf den Arbeits-RS.
Kosten der privaten Lebensführung sind bloß hingegen grundsätzlich nicht ansatzfähig, aber auch das ist klar, da man sonst seinen teuren Lebensstil von den Einkünften absetzen könnte... Ausnahme bilden da lediglich bestimmte Kosten der privaten Lebensführung, die der Gesetzgeber explizit (ggfs. unter Anwendung von Höchstbeträgen) anerkennt, wie eben Grundversicherungen, die man quasi zwingend braucht (sog. Sonderausgaben). Damit wird die Kfz-Haftpflicht (teilweise) anerkannt, die Kaskobeiträge sind hingegen nicht abzugsfähig.Der Gesetzgeber ist also in diesem Umfang nicht realitätsfern, sondern eher die Ansicht, dass die Ausgaben jedweder Rechtsschutz etwas mit den (zu besteuernden Einkünften) hat.
Zudem die Verkehrs-RS ja jetzt nicht die Welt kostet und für einen BMW-Fahrer in der Regel drin sein sollte.
Nachdem wir hier nur allgemein diskutieren und unter keinen Umständen im Einzelfall im Forum niemals eine rechtliche Beratung starten, hier vorsorglich der Hinweis, dass jeder, der bei sich nun ansatzfähige Kosten erkennen möge, auch bitte den Ansatz mit seinem steuerlichen Berater abklärt. 🙂 Wollte nur die Aussage klarstellen, dass es mitnichten so ist, dass der Gesetzgeber insoweit realitätsfremd ist, sondern es eher am Verständnis der Steuersystematik liegt, weshalb Rechtsschutzbeiträge nicht immer zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen können.
VG
Chris