Karosserie Ersatzteile

BMW 5er F11

Hallo miteinander,

Mich hat es am Donnerstag voll erwischt.
"Auffahrunfall"
Nun benötige ich eine neue Frontstoßstange, rechten Kotflügel, rechten Scheinwerfer und Motorhaube.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Welche Marke würdest Ihr für Karosserieteile empfehlen. Ich bin eigentlich ein Fan von originalen gebrauchten, jedoch ist der Markt ziemlich leer.
Habt ihr vielleicht ein Tipp?

Beste Grüße

99 Antworten

Zitat:

@Tomtom2. schrieb am 7. Februar 2022 um 08:58:21 Uhr:


Den Anteil für Verkehrsrechtschutz kann man bei der Steuer angeben, da der PKW für den Arbeitsweg benutzt wird. Bin mir nur nicht sicher wo ich das kürzlich gelesen habe.

Das ist nur extrem selten möglich und liegt auch im Ermessen der Finanzämter. Den vollen Betrag (des Versicherungsanteils, der auf die Verkehrsrechschutz entfällt) kann man nie absetzen, immer nur anteilig (Privat- und Arbeits-Anteil), und das muss dann natürlich auch noch belegt werden, sonst gibts sofort eine Absage.

Um im Jahr 50 Euro Steuern oder weniger wieder zu bekommen, muss man stundenlange Arbeit reinstecken... macht kein vernünftiger Mensch, und genau darauf spekulieren die Finanzämter.

LINK

Mal abgesehen davon hat der Gesetzgeber aber nicht komplett ins Klo gegriffen:
Jeder sollte das Auto fahren, das er sich leisten kann.
Wer alles für ein teures Auto ausgibt, bekommt vielleicht ein echtes Problem, wenn der Wagen kaputt geht. Sowas kann man ja vorher kalkulieren.

Gruß
k-hm

Da muss ich doch nochmal lesen, was ich da gelesen habe!
Aber gut zu wissen daß bei MT Steuerfachleute zu finden sind. Falls man Mal fragen hat :-)

Zitat:

@Tomtom2. schrieb am 7. Februar 2022 um 08:58:21 Uhr:


Den Anteil für Verkehrsrechtschutz kann man bei der Steuer angeben, da der PKW für den Arbeitsweg benutzt wird. Bin mir nur nicht sicher wo ich das kürzlich gelesen habe.

Grundsatz ist, dass die Aufwendungen durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden und ob sich der Versicherungsschutz ausschließlich oder ganz überwiegend auf berufsbezogene Risiken erstreckt (BFH, Urt. v. 31.01.1997, VI R 97/94, Rz. 10). Dabei muss der Veranlassungszusammenhang zur Berufstätigkeit abgrenzbar sein. Der BFH hat in dem einschlägigen Urteil genau zu solch einer Frage Stellung genommen und bei der Aufteilung zwischen Berufs-RS und Verkehrs-RS auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG beim Verkehrs-RS verwiesen. Danach ist ein Ansatz ausgeschlossen, wenn eine Trennung nicht anhand objektiver Merkmale zutreffend und leicht nachprüfbar durchzuführen ist (a.a.O., Rz. 11 mit Verweis auf den GrS).
Und das ist ja beim VerkehrsRS ja in der Tat so. Zwar ist der Arbeitsweg der beruflichen Sphäre zuzuschreiben, aber niemand kann den Anteil objektiv trennen, da sich der Anteil Privatfahrten und Fahrten Whg-AS ja selbst im Zeitverlauf jederzeit ändern kann.

Demnach besteht nach den Urteilen des BFH aus 1997 und 1993 (VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519) zumindest die Möglichkeit in den Fällen, wo die Versicherungsgesellschaft den Anteil der Gesamtprämie bestätigt, der auf die berufliche Sphäre entfällt, grundsätzlich eine Ansatzmöglichkeit.

Aber nochmals bitte. Die Ausführung dient zur Erläuterung, dass man in einem Forum ohne genaue Kenntnis des steuerlichen Sachverhaltes zwar diskutieren, aber ganz schnell einen falschen Schluss ziehen kann. Die steuerliche Würdigung des Einzelfalles bleibt immer eurem steuerlichen Berater vorenthalten.

Lassen wir bitte an dieser Stelle die weitere Diskussion zur Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen.
Und bitte denkt daran, dass auch eine rechtliche Erstberatung meist nicht die Welt kostet, aber einem selbst helfen kann in Absprache des Sachverhaltes mit einem Rechtsanwalt zu klären, ob eine rechtliche Vertretung angezeigt ist oder nicht.

Viele Grüße
Chris

Zitat:

@Tomtom2. schrieb am 7. Februar 2022 um 09:18:19 Uhr:


Da muss ich doch nochmal lesen, was ich da gelesen habe!
Aber gut zu wissen daß bei MT Steuerfachleute zu finden sind. Falls man Mal fragen hat :-)

Nein, sorry, eine tatsächliche Beratung kann und darf es hier leider nicht geben. Es erfolgt auch stets von mir in solchen Fällen ein Hinweis auf den richtigen rechtlichen Beistand. Die Beurteilung von Sachverhalten ist tatsächlich viel zu komplex, um diese anonym und verallgemeinernd richtig treffen zu können.

Dazu noch eine Bitte an alle Leser: Seid bitte skeptisch was ihr im Internet lest. Selbstverständlich gibt es oftmals gute Hinweise, dennoch gibt es auch viele unzulässige und falsche Darstellungen. Schaut am besten zu eurem eigenen Schutz immer selbst ins Impressum, ob der Dienstleistungsanbieter überhaupt berechtigt ist rechtliche Beratungen anzubringen und macht euch dann selbst ein Bild, wie zutreffend die Aussage des Web-Artikels sein kann. Die zugehörige Kammer ist in diesen Fällen immer anzugeben (§ 5 TMG).

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Zitat:

@Tomtom2. schrieb am 7. Februar 2022 um 09:18:19 Uhr:


Da muss ich doch nochmal lesen, was ich da gelesen habe!
Aber gut zu wissen daß bei MT Steuerfachleute zu finden sind. Falls man Mal fragen hat :-)

Vorsicht, Chris sagte es schon:
Das hier sind alles "persönliche Meinungen", die vielleicht Anstoß zum Selbst-Nachprüfen geben können.
Eine rechtliche und/oder steuerliche Beratung ist das nicht... soetwas kann und darf nur ein anerkannter Fachmann wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit geben (was hier ja nicht der Fall ist 😁).

Was die Rechtsschutz betrifft: Lohnt den steuerlichen Aufwand nicht.
Denn (wie Chris schon sagte) ist die Abgrenzung meist zu kompliziert/aufwändig und die geringe Ersparnis (meist nur wenige €) steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Gruß
k-hm

Aber kommen wir zum Thema zurück...

@TE:
ich würde der Versicherung helfen, wo ich kann. Viel ist es ja nicht, was die haben wollen.
Die werden sich dann tatsächlich mit der anderen Versicherung einigen.
Insofern nehmen sie Dir viel Arbeit ab und ersparen Dir vermutlich (zunächst) sogar den Rechtsanwalt.

Wenn Du dann mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, kannst Du Dir dann immernoch überlegen, wie Du mehr für Dich herausholst und ob das aussichtsreich ist.
Das muss dann aber vermutlich auf dem Rechtsweg geschehen.

Chris hat das ja auch schon erwähnt:
Das erste Gespräch mit einem Rechtsanwalt ist meist nicht teuer und lohnt allemal, um klarer zu sehen.

Was die Teile betrifft:
Guck erstmal, was Stahl und was Alu ist.
Der E61 war erheblich aufwändiger gebaut vorne, alles mit Alu und so.

Dein Unfall klingt nach Offset-Crash rechts.
Wenn der Wagen bis zur Haube gefaltet ist, würde ich da vermutlich nicht selbst drangehen, wäre mir vielleicht zu heikel.

Willst Du das selbst machen oder gehst Du zur Werkstatt, hast vielleicht einen Kostenvoranschlag?

Gruß
k-hm

Moin wird nicht so einfach ohne Rechtsanwalt,ich habe auch vor Jahren geklagt wegen ein Unfall in welchem war ich unschuldig,aber Polizei war anderen Meinung,Gott sei dank habe ich Rechtsschutz gehabt und nach fast 2 Jahren und 3 Gerichtsverhandlungen habe ich gewonnen ,mein Rechtsanwalt war auch langsam skeptisch weil meine Ehefrau war auch noch als Unfallzeuge ,aber am Ende Gerechtigkeit hat gewonnen. Das hatte mich Nerven und schlaflose Nächte gekostet und Verzweiflung am gerechtfertigt.Am schlimmsten war blöde Gelache in Verhandlung Pause vom meine Unfall Gegnerin weil Sie war sicher an ihrem Erfolg.Viel Glück in deiner Gelegenheit.Schick paar Bilder vom Deine Auto! vielleicht kann man Dir mehr helfen.Mit freundlichen Grüßen Miki

Alles in allem ein Plädoyer für eine Dashcam...

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 7. Februar 2022 um 14:04:07 Uhr:


Alles in allem ein Plädoyer für eine Dashcam...

Hallo ja wäre schön wenn wird zulässig ,aber nicht jeder Gericht will das sehen oder als Beweis zulassen.Grüße Miki

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 7. Februar 2022 um 14:04:07 Uhr:


Alles in allem ein Plädoyer für eine Dashcam...

Habe ich mir auch schon öfter gedacht. Und von BMW gibt’s ja sogar eine Nachrüstlösung.

Ich hätte daran Interesse, wenn man die gleich am Android Bildschirm anschließen könnte. Da wäre ja schon ein Anschluss vorhanden.

Ich weiß gar nicht worauf ich als erstes antworten soll. Also ich versuche alles selbst zu machen. Ich bin selber Servicetechniker in der Industrie und schraube alles auseinander, ob es danach funktioniert ist die andere Frage 😁

Kaufen werde ich voraussichtlich gebrauchte original Teile aus ebay/kleinanzeigen. Ich kann ja mal ein Bild anhängen.

Hier mal ein paar Bilder

20220206_202351.jpg
20220206_202353.jpg

Und wie prüfst du bspw, ob der Rahmen verzogen ist?
Ok, so dramatisch sieht es nicht aus.

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