Kapitaler Motorschaden 2.0 TDI :-(

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute! Tolles Forum hier!

Lese schon etwas länger mit, aber mir ist die Tage etwas zugestossen, das muss ich unbedingt loswerden.

Besitze einen Golf5 2.0l TDI aus 01/04 mit mittlerweile knapp 38.000km.

In letzter Zeit machte sich der Wagen bemerkbar mit schlechtem Kaltstartverhalten, Ausstoss von Weissrauch beim Starten und Kühlwasserverlust. Gerade diese letzten beiden Punkte liessen mich das Schlimmste vermuten.

Also ab in die VW-Werkstatt und Diagnose war, wie schon befürchtet, Haarrisse im Zylinderkopf!! Wird natürlich aufgrund der Garantie -ääh- Gewährleistung von VW behoben, aber jetzt kommt's:

Nachfrage beim Werk ergab die Antwort: "Problem ist beim 2.0 TDI bekannt!"

Ich konnte es eigentlich nicht glauben, also habe ich im Inet mal etwas nachgeforscht und tatsachlich:

Es gibt mittlerweile einige A3-, Touran- und Golf-Fahrer (z.B. bei langzeittest.de), die nach Laufleistungen um die 40 bis 50 Tausend Kilometer Haarrisse in ihren Zylinderköpfen hatten!
Anscheinend hatte VW Fertigungsprobleme mit bestimmten Chargen der bis Ende 2003 / Anfang 2004 gefertigten 2.0TDI-Zylinderköpfe und ab bestimmten Laufleistungen treten jetzt Probleme auf...

Also, an alle Early Adaptors des 2.0 TDI: Kühlflüssigkeitsausgleichbehälter im Auge behalten!!

Da hat VW ja ein schönes Kuckucksei ins Nest der 2.0 TDI Fahrer gelegt... 🙁

58 Antworten

Hallo!

In der Zwischenzeit hat es einen weiteren 2.0 TDI aus meinem Bekanntenkreis getroffen (Arbeitskollege). EZ 02/04 und 33.000 km, gleichen Symptome wie bei mir.

Aber seine Werkstatt hat ihm gesagt, dass mittlerweile nicht mehr der Zylinderkopf getauscht wird, sondern er einen kompletten Austauschmotor bekommt. 😕

Meiner läuft ja wieder sauber, aber anscheinend hat VW aus dem Debakel mit den Motoren der ersten Pumpe-Düse Generation echt nichts dazu gelernt. Die 115PS-Motoren waren auch reihenweise nach 80-90.000 km defekt.

Die Standhaftigkeit neuer Motorengenerationen bei VW scheint ein Problem zu sein!

Hoffe wirklich für alle Early Adaptors des 2.0 TDI, die wenig Kilometer im Jahr fahren, sondern den Motor nur aus Spass an der Kraft gekauft haben, dass VW sich auch nach ein paar Jahren bezüglich des Zylinderkopf-Problems kulant zeigt (wenn nämlich die 2 Jahres Gewährleistung abgelaufen ist).

hmmm ärgerlich...
was die gewährleistung angeht:
zwar erlischt die nach 2 jahren, allerdings greift ohnehin die produzentenhaftung sowie das produkthaftungsgesetz ein...
die produzentenhaftung geht über 3 jahre.
desweiteren habe ich auch ne anschlussgarantie...
ich denke wir 2.0 tdi fahrer sollten uns nicht verrückt machen... es handelt sich dabei eher um einzelfälle... wir dürfen nicht vergessen: es handelt sich hierbei um ein forum... bekanntlich kommen nur leute hin die auch probleme haben...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


was die gewährleistung angeht:
zwar erlischt die nach 2 jahren, allerdings greift ohnehin die produzentenhaftung sowie das produkthaftungsgesetz ein...
die produzentenhaftung geht über 3 jahre.

Wenn ein Zylinderkopf defekt ist, ist das kein Fall für das Profukthaftungsgesetz. Das trifft z. B. zu, wenn eine Colaflasche explodiert und jemand dadurch sein Auge verliert.

Was soll Produzentenhaftung sein?

Nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistungsfrist gewährt VW nur noch Kulanz (ob zu 100 % bleibt offen). Und das auch nur bis zum Ablauf des 3. Jahres.

pohahahahaha... wie nennt man sowas? überlernungseffekt :-( haja so ist es nunmal wenn man zu viel für sein examen lernt...
mit dem produkthaftungsgesetz gebe ich dir recht *g*
produzentenhaftung ist eigentlich nichts anderes als die haftung aus delikt! der produzent haftet für schäden die aufgrund von obhutspflichtverletzungen an anderen rechtsgütern entstehen...also bei konstruktionsfehler am gaszug eines autos und anschließendem unfall...
beim kapitalen motorschaden handelt es sich dann um einen sog. weiterfresserschaden! wenn also am motor ein vom motor abtrennbares teil defekt ist und dadurch dann der ganze motor kaputt geht und der mangelunwert (also wert des mangelhaften teils) geringer ist als der spätere mangel, so nimmt man an dass dies ein sog. weiterfresserschaden ist, der übers deliktrecht ersetzt werden kann! und dieser anspruch unterliegt der allgemeinen verjährungsfrist... also 3 jahre...

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ich würde nie einen vw länger wie 3jahre fahren😉
da ich ja auch schon einen motorschden hinter mir hatte

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


pohahahahaha... wie nennt man sowas? überlernungseffekt :-( haja so ist es nunmal wenn man zu viel für sein examen lernt...
mit dem produkthaftungsgesetz gebe ich dir recht *g*
produzentenhaftung ist eigentlich nichts anderes als die haftung aus delikt! der produzent haftet für schäden die aufgrund von obhutspflichtverletzungen an anderen rechtsgütern entstehen...also bei konstruktionsfehler am gaszug eines autos und anschließendem unfall...
beim kapitalen motorschaden handelt es sich dann um einen sog. weiterfresserschaden! wenn also am motor ein vom motor abtrennbares teil defekt ist und dadurch dann der ganze motor kaputt geht und der mangelunwert (also wert des mangelhaften teils) geringer ist als der spätere mangel, so nimmt man an dass dies ein sog. weiterfresserschaden ist, der übers deliktrecht ersetzt werden kann! und dieser anspruch unterliegt der allgemeinen verjährungsfrist... also 3 jahre...

Das sollte aber unter die normale Gewährleistung fallen. Für einen Delikt muß derjenige doch das ganze vorsätzlich oder fahrlässig begehen oder? Wenn VW aber nach bestem Gewissen das ganze gemacht und da vielleicht irgendwo ein kleiner Rechenfehler drin steckt wird das schwer werden denen irgendwas nachzuweisen. Würd das Auto in die Luft fliegen und deine Garage dabei drauf geht, wärs ja ein klarer Fall. Aber so...

Wenn du anderer Meinung bist, dann tu mir mal bitte den Gefallen und sag mal die Paragraphen auf die du dich beziehst. Würd mich nämlich echt mal interessieren 🙂 Nicht um das jetzt mit dir auszudiskutieren sondern einfach aus interesse an der Sache🙂

Kann mir nur irgendwie nicht vorstellen, dass das gehen würde.

es geht hier auch nicht um ansprüche ggü dem verkäufer sondern ggü dem hersteller...

das ist der ganz normale § 823 BGB...
produzentenhaftung ist nur eine "insider" bezeichung... die wirst du so im gesetz nicht finden, aber leitet sich aus dem 823 hervor...
was das verschulden angeht: sowohl bei delikt als auch bei vertraglichen sekundäransprüchen kommt es auf fahrlässigkeit und vorsatz an...
im unterschied zum vertrag musst du bei delikt aber ein verschulden nachweisen...
allerdings findet im rahmen der produzentenhaftung eine beweislastumkehr zu lasten des herstellers... dies liegt einfach daran, dass dem kunden der innerbetriebliche einblick fehlt...
bei sog. konstruktions-,fabrikations- und instruktionsfehlern wird als ein verschulden selbst im deliktsrecht vermutet... folglich: der hersteller muss ausnahmsweise den gegenbeweis erbringen...

sicherlich: das ganze wird dann vorm richter landen und es ist nicht so problemlos wie wenn man sich auf das gewährleistungsrecht beruft, aber möglich ist es...

aber steckt viel theorie dahinter... kann dir aber ne menge gerichtsurteile zeigen zu solchen sog. weiterfresserschäden...
es hängt aber allerdings auch davon ab was konkret defekt ist am motor! hat den kapitalen motorschaden ein 2000 euro teures teil verursacht, so liegt kein fall des weiterfresserschadens vor, da von anfang an mangelhaftes eigentum erworben wurde...

ich denk wenn ich das hier weiter ausführe wird es auch zu speziell und auch OT... und um ehrlich zu sein, vom 8.-17.12. habe ich genug zeit mich mit jura zu beschäftigen, da hab ich keine lust jetzt schon alles ausführlich zu beschreiben 🙁 7 examensklausuren *heul*

Also um der ganzen Unsicherheit mal nachzukommen hier die (relativ) aktuelle Verfahrensrichtlinie für alle VW Betriebe : (s. Anhang)

@f16: das beruhigt mich jetzt, dass sonst keine wichtigen teile am motor betroffen sind...
steht ja ausdrücklich dort, dass ZK etc. nicht gewechselt werden sollen

So ist es ... es reicht den Ölkühler zu tauschen und dann einmal alles richtig sauben zu machen ... da muss man doch nicht gleich nen neuen Motor einbauen !?

Naja Problem ist bekannt ... wird kulant geregelt, nach 2 Jahren hab ich noch 2 Jahren LifeTime Garantie und war für mich eh noch nie ein Problem ... ist so übrigens schon seit Mai 2004 bekannt und als Verfahrensrichtline durchgesetzt ... was sich da der "Freundliche" von Primus I. Pares zusammenpfuscht (engegen der Richtiline) ist schier ungeheuerlich ...
Ebenso welche Halbwahrheiten hier verbreitet werden .. (z.B. Haarrisse) ... Wenn ich mit nem gesunden Arm zum Arzt gehe und sage, dass der weh tut, was hab ich dann? Haarrisse, die leider auf dem Röntgenbild nur gaaanz schlecht zu sehen sind 😁 Also lasst Euch nicht immer alle für so dumm verkaufen!

Ihr wisst doch: Unsicherheit herrscht da, wo Wissen fehlt😁

@f-16:
also meinst du das ist auch wirklich das einzige problem was der 2.0 tdi hat und was hier in diesem thread erwähnt wurde?

http://forum.langzeittest.de/read.php?f=328&i=304&t=304

http://forum.langzeittest.de/read.php?f=228&i=13993&t=13993

http://www.a3-freunde.de/index_xl.html?...

usw. usw.

@bugatti: yo meine ich ... wie werden denn die Haarrisse diagnostiziert? Der freundliche baut nicht den Kopf ab und macht ne Ultraschalluntersuchung, wie es nötig wäre, sondern er stellt fest: Öl im Kühlwasser bei Zylinderkopfdichtung und alles andere soweit ok --> Öl muss duch den Kopf (Haarrisse) in den Kühlkreislauf kommen ...

Ist doch das beste Beispiel ausm A3 Forum ... 3 Köpfe getauscht und Problem nicht gelöst ... kann auch nicht, steht ja auch in der Verfahrensanweisung (s.o.)...

die ersten 2 links tuns bei mir übrigens nicht ...

Also man kann sich die Probleme auch schaffen ...
Na und wenn bei mir bei 40tsdkm halt der Kühler getauscht werden muss, dann muss er das halt -> nicht mein Problem 😁
Zahlt VW und ich fahre solange Leihwagen ...

mich besorgt nur, dass die Regelung viel Raum für Schindluder lässt ... schwupps eben bei 60000km 2-3 Tropfen Öl in den Ausgleichsbehälter, zum Freundlichen und dann erstmal ne Motorreinigung, Zahnriemen(wechsel), Kopfdichtung oder gar nen kompletten Austauschmotor auf lau kassieren und dabei den eigentlichen Zahnriemenwechsel ordentlich rausschieben ...

na dann bin ich beruhigt...
und kann glücklich mit meinem tollen 2.0 tdi weiterfahren *g*
habe aber auch erst 7000 km... hoffe ich bleibe so glücklich...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


7 examensklausuren *heul*

Na da viel Spaß! Ist bei mir fast 30 Jahre her - und da wurde in der "DDR" gerade das BGB abgeschafft...

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