Kann man das RCD 510 auf das RNS 510 umrüsten?
Hallo ich habe ein Frage ich möchte mir ein Auto kaufen und habe ein super Angebot für einen Golf VI . Der hat das RCD 510 mit großem touch display allerdings ohne navi ( 2 Knöpfe fehlen quasi daran)
Die Frage ist ob man das mit Navi quasi auf RNS 510 nachrüsten kann?
Ob das seht teuer ist und ob sich der Aufwand in Grenzen hält?! :-)
Danke schonmal
25 Antworten
Hallo.
???????
Das mit dem Farbdisplay ist eine Premium MFA. Hat Aufpreis bei der Bestellung gekostet.
Durch Umrüstung vom RCD 510 auf RNS 510 wird deine MFA nicht zur Premium MFA. 🙂
Ahhh okay 🙂.. Hatte gedacht der einzige Unterschied den es bei den MFA gibt ist einmal die normale MFA oder die MFA plus 🙂.. Weiß ja dann jetzt bescheid 😉
Hallo,
habe ein Tiguan 2008 mit einem RCD 510, will es auf ein RNS 510 Umrüsten, Passen da alle Geräte Versionen von den RNS 510 ? Also Versionen die höher als C sind ?
und was muss alles Codiert werden ? mein VW Händler traut sich da nicht ran.. was ich überhaupt nicht verstehen kann ?!
Gruß
Du kannst jedes beliebige RNS 510 nehmen.
Wenn dein 🙂 nicht einmal in der Lage ist, ein Haken in der Verbauliste zu machen und somit dein Navi am CAN-Bus anzumelden, sollte er den Job wechseln.
Was macht so eine Werkstatt bei "echten" Fehlern , zum Bspl. am Motor/Getriebe? Ach ja, dafür gibt es dann die "geführte Fehlersuche", wo der PC jeden Handgriff zum Teil bebildert vorgibt. 🙄
Such dir aus dieser Liste jemand mit VCDS und meide in Zukunft diese Werkstatt.
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das codieren dauert keine 5 min wenn man sich mit der sache auskennt 😉
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Dezember 2015 um 18:12:46 Uhr:
Wenn dein 🙂 nicht einmal in der Lage ist, ein Haken in der Verbauliste zu machen und somit dein Navi am CAN-Bus anzumelden, sollte er den Job wechseln.
Das beschriebene sich-nicht-trauen muss allerdings nicht daran liegen, dass er es sich technisch nicht zutraut. Es könnte auch sein, dass er sich nur nicht traut, seine Vertragsbeziehung mit VW wegen so was auf's Spiel zu setzen. Da gab es ja gerüchteweise mal eine Stallorder von VW, die den Vertrags-Werkstätten rundheraus die Integration von Kunden angebrachter RNS 510 verboten hatte, nachdem klargeworden war, dass es sich dabei wohl zu über 80% um Hehlerware handeln dürfte, und das ganze somit an organisierte Beihilfe zu Hehlerei oder Versicherungsbetrug gegrenzt hätte... Oder wie es wohl so ähnlich mal in einem Urteil stand: "Eine Erstattung des Wiederbeschaffungswert kam hier nicht in Frage, da es derzeit keine zumutbare Möglichkeit der Beschaffung eines vergleichbaren Gebrauchtteils gibt."
Und auch unabhängig davon "dürfen" die Vertags-Werkstätten auch ganz generall wohl nicht händisch codieren, sondern nur per Maßnahmecode über die GFS, weil nur damit auch die "Master-Kopie" in der VW-Datenbank entsprechend angepasst wird.
Ich nutze gute Navis auf dem Smartphone (Navigon, Here) und wollte das aus Gewohnheit auch für's Auto nutzen, daher habe ich mich bewusst gegen ein eingebautes Navi entschieden. Für das gesparte Geld kam dann eine UHV rein und ich hatte somit ne Telefonfreisprecheinrichtung, Bluetoothstreaming (Google Music / Spotify) und Naviansagen auch gleichzeitig über Bluetooth, während der Ansagen wird die Musik leiser, passt also eigentlich alles perfekt, außer dass man das Navi nicht auf dem großen LCD des Radios hat und keine Pfeile in der MFA.
Vielleicht ist das ja eine Alternative für dich. Mit einer Brodit-Halterung neben dem Radio sieht das ganze auch recht ordentlich aus, statt einer Saugnapf-Halterung.
Zitat:
@Timmerings Jan schrieb am 11. Dezember 2015 um 00:36:40 Uhr:
[.....] Da gab es ja gerüchteweise mal eine Stallorder von VW, die den Vertrags-Werkstätten rundheraus die Integration von Kunden angebrachter RNS 510 verboten hatte, nachdem klargeworden war, dass es sich dabei wohl zu über 80% um Hehlerware handeln dürfte, und das ganze somit an organisierte Beihilfe zu Hehlerei oder Versicherungsbetrug gegrenzt hätte... [.....]
Man würde damit jeden Besitzer eines RNS 510 unter Generalverdacht stellen.
Abgesehen davon, dass ich dieses Gerücht schon nicht glaube, glaube ich noch weniger, dass eine Werkstatt sich der Hehlerei und/oder des Versicherungsbetrugs strafbar macht, indem es einfach nur ein Navi am CAN-Bus anmeldet!
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 11. Dezember 2015 um 19:19:05 Uhr:
Man würde damit jeden Besitzer eines RNS 510 unter Generalverdacht stellen.
Keineswegs, sondern nur diejenigen, die im Autohaus auftauchen, und irgendwoher ein solches Gerät besorgt haben. Und bei 80% Hehlerwaren-Quote ist das auch keine Generalverdacht mehr, sondern ein deutlich begründeter Verdacht.
Zitat:
Abgesehen davon, dass ich dieses Gerücht schon nicht glaube, glaube ich noch weniger, dass eine Werkstatt sich der Hehlerei und/oder des Versicherungsbetrugs strafbar macht, indem es einfach nur ein Navi am CAN-Bus anmeldet!
Wenn er mit so hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen
muss, dass das anzumeldende Gerät aus Straftaten stammt: doch. Wenn da 5 Leute mit je einem RNS 510 vom Flohmarkt ankommen, haben 4 von ihnen Hehlerware in der Hand. Das heißt, du würdest in 4 Fällen Beihilfe zu einer Straftat leisten, wenn du die alle 5 "einfach nur anmeldest".
Nö. ich bin nicht der Meinung, dass man einen Schrauber der Hehlerei anklagen kann, nur weil er ein Gerät am CAN-Bus angemeldet hat, das laut Statistik aus einer Straftat stammen KÖNNTE.
Aber egal, du glaubst er hat damit schon den Tatbestand der Hehlerei erfüllt, ich sehe das definitiv nicht so und da wir beide keine Juristen sind, bin ich hier jetzt raus aus der Diskussion.