Junge Sterne Garantie Enttäuschung
Hallo Liebe Gemeinde,
hab mir im Oktober'13 einen CLC 180K mit einer Jungen Sterne Garantie gekauft bei einer Niederlassung die 600km von mir entfernt ist das Fahrzeug hatte ich nach der Überführung in die Garage gestellt wollte ihn bewußt erst jetzt anmelden, also letzte Woche zugelassen soweit alles super am zweiten Tag fiel mir auf das die dritte Bremsleuchte aussen nicht leuchtete die ersten 3 LED's oder nur flackerten bei genauerem hinsehen konnte man sehen das die Leuchte von innen beschlagen war ok dachte ich.
Ich zur Niederlassung vor Ort gefahren dort angemeldet Junge Sterne Karte abgegeben, der freundliche Servicemeister fing gleich mal an zu blocken, kennt er nicht und muß es klären ob das abgedeckt ist.
Heute bekam ich den Anruf keine Deckung durch die Junge Sterne Garantie, Leuchtmittel sind nicht enthalten.
Reparatur kommt auf 260€.
Ich wollte mich damit nicht abfinden da ja die LED durch das eindringende Wasser nicht leuchtet. Er sagte nur wenden Sie sich an die Filiale die ihnen das Fahrzeug verkaufte, dieser Händler ist aber von mir 600km entfernt, nach Telefonaten mit dem Verkäufer, wollte auch er erst nichts wissen er sagte ich habe eine Garantie und die NL vor Ort sei zuständig.
Er könne mir nur aus Kulanz anbieten vorbeizukommen und sie würden das Problem vor Ort beheben.
Im Moment bin ich sehr enttäuscht , hätte nicht gedacht bei einer Premiummarke soweit abzusinken und einen solchen Service zu erhalten.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Kann das wirklich so sein das ich mich selber um einen nassen feuchten Heckdeckel mit einer defekten Bremsleuchte kümmern muß ?
Oder liegt es nur an der unwilligen NL vor Ort denn die sind absolut nicht daran interessiert das der Kunde zufrieden ist. Ach ja es kam dann noch die Aussage "Rufen sie doch bei dem Verkäufer an er solle doch das Ersatzteil schicken dann müssen sie nur den Einbau bezahlen".
Und ich möchte noch betonen das ich sehr höflich und freundlich aufgetreten bin.
Übrigens bin ich seit dem Kauf gerade mal 700km gefahren inclusive 600km Überführung.
Ich hatte mir das anders vorgestellt. Was soll ich hier weiter vorgehen?
Daten zum Fahrzeug falls es für jemanden wichtig wäre:
CLC 180K
EZ: 11/2008
Km: 42600
grüße
clsforever
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...
ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.
102 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stefan_204
Blöd nur, dass bislang keiner Absatz 3 gelesen hat:
Zitat:
Original geschrieben von stefan_204
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass 1200 km mit mindestens einer Übernachtung und 2 Tagen Verdienstausfall verdammt unverhältnismäßig sind - bei einer Reparatur, die 250 EUR kostet.Zitat:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Wieso Blöd? Der Verkäufer kann aber nicht grundsätzlich alles verweigern. Wenn ihm die Abholung zu teuer ist, dann muss er die Reparatur vor Ort zustimmen.
Zitat:
Original geschrieben von stefan_204
Hi,nur ein kleiner - aber feiner - Einwand. Wenn hier schon das große Geschütz in Form eines Gesetzes aufgefahren wird, dann sollte man das passende Gesetz auch mal bis zum Ende lesen.
Klar steht in §439, Absatz 2:
Zitat:
Original geschrieben von stefan_204
Blöd nur, dass bislang keiner Absatz 3 gelesen hat:Zitat:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen
Zitat:
Original geschrieben von stefan_204
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass 1200 km mit mindestens einer Übernachtung und 2 Tagen Verdienstausfall verdammt unverhältnismäßig sind - bei einer Reparatur, die 250 EUR kostet.Zitat:
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
1. Das BGB ist kein "großes Geschütz". Wenn der TE um Hilfe fragt, kommt man im Kaufrecht nun mal nicht daran vorbei - weil nämlich genau dort und nirgends anders die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer geregelt sind. Alternativ kann sich der Käufer natürlich auch mit Schwung über den Tisch ziehen lassen - nur dazu bräuchte er hier nicht um Hilfe fragen. 🙂
2. Du hast Recht, man sollte bis zu Ende lesen. Der Abschnitt geht noch etwas weiter als Du zitiert hast:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Der Verkäufer kann nur die vom Käufer gewählte "Art" der Nacherfüllung verweigern - nicht jedoch die Nacherfüllung an sich.
Eine "andere Art der Nacherfüllung" kann auch sein, daß der Verkäufer die Reparaturkosten vor Ort übernimmt, ohne daß das Auto groß hin- und hergefahren wird.
Der "Wert der Sache in mangelfreiem Zustand" übersteigt den Aufwand der Nachbesserung bei weitem, selbst wenn 2x600 km durch die Gegend gefahren wird.
Und "blöd" ist hier niemand, denke ich. 🙂
Sehr interessante Diskussion. Hat mich wieder ein Stück weitergebracht :-)
In Klartext bedeutet dies, ich muss die neue Kiste sechs Monate schrubben, um alle Fehler zu finden. Danach kann er dann in den "Normalbetrieb" gehen.
peso
Na fein, dann lesen wir komplett alles ;-)
Zitat:
die Bedeutung des Mangels
Wir reden hier über eine defekte Leuchte an einem beinahe 6 Jahre altem Fahrzeug. Ganz ehrlich - ich kann mir kaum einen unbedeuteren Mangel vorstellen.
Ich kann auch nicht verstehen, wieso der Händler vor Ort hier in ein schlechtes Licht gestellt wird, nur weil er das Ding nicht kostenlos reparieren will. Wenn ich etwas im MediaMarkt Hamburg kaufe - wer käme dann auf die Idee, das Ding im MediaMarkt München umzutauschen ?
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Im Gegensatz dazu tauscht der Media Markt in München es problemlos um, auch wenn es in Hamburg gekauft ist...
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Im Gegensatz dazu tauscht der Media Markt in München es problemlos um, auch wenn es in Hamburg gekauft ist...
Muss auch nicht unbedingt sein!
Habe ich selbst schon erlebt. Hatte mir im Media Markt Minden eine Logitech Funk Tastaur + Maus gekauft. Nach einem Jahr funktionierten mehrere Buchstaben auf der Tastatur nicht mehr. Frische Batterien brachten nichts. Ich dachte mir bringe ich es zum Media Markt in Hameln. Die haben sich geweigert das umzutauschen (was deren gutes Recht war / ist). Media Markt Minden hat es Problemlos zurück genommen und ich konnte mir sogar eine neue mitnehmen 😁 In Hameln hätten Sie es höchstens zum Hersteller gesendet.
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Im Gegensatz dazu tauscht der Media Markt in München es problemlos um, auch wenn es in Hamburg gekauft ist...
Sch.....
Ich muss Dir Recht geben ;-)
peso
Ich habe in Kassel ein Samsung Tablett gekauft und mit nach Hamburg genommen. Dort festgestellt was das überhaupt für ein Schrott ist und es in Hamburg in einer Media Markt Filiale zurückgegeben. Ging ohne Probleme.
@tcsmoers: Danke 😉
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Muss auch nicht unbedingt sein!Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Im Gegensatz dazu tauscht der Media Markt in München es problemlos um, auch wenn es in Hamburg gekauft ist...
Habe ich selbst schon erlebt. Hatte mir im Media Markt Minden eine Logitech Funk Tastaur + Maus gekauft. Nach einem Jahr funktionierten mehrere Buchstaben auf der Tastatur nicht mehr. Frische Batterien brachten nichts. Ich dachte mir bringe ich es zum Media Markt in Hameln. Die haben sich geweigert das umzutauschen (was deren gutes Recht war / ist). Media Markt Minden hat es Problemlos zurück genommen und ich konnte mir sogar eine neue mitnehmen 😁 In Hameln hätten Sie es höchstens zum Hersteller gesendet.
Wobei wir hier ein Franchisesystem haben (soweit mir bekannt). Die haben ja auch eine individuelle Preisgestaltung. Bei MB ist das was anderes.
Wenn ich bei MB ein Fahrzeug kaufe, kann ich jede MB-Werkstatt anfahren, um es reparieren zu lassen. Hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Gewährleistung und damit ist, m.E. jede MB-NL zur Instandsetzung verpflichtet. Die können dies ja auch konzernintern miteinander verrechnen.
Ich möchte wetten, wenn der TE ein neueres Fahrzeug hätte und man würde Folgegeschäfte vermuten, wäre alles kein Problem. Aber hier haben wir einen Käufer, der preissensibel ist und dem will man es mal zeigen.
Ich würde 100 Euro in die Hand nehmen und zum Anwalt stiefeln. DAS wäre es mir wert, hier eine verbindlichere Auskunft zu erhalten. In der Regel wirkt auch ein bloßes Infoschreiben der Kanzlei Wunder.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Ging ohne Probleme.
Hängt sicherlich auch von der Tagesform der Mitarbeiter hinterm Tresen zusammen. Aber es ist tatsächlich so, das jeder Media Markt eine Eigenständige Gesellschaft ist! Daher kann jeder Laden andere Regelungen für solche Fälle haben. Bei Saturn, die ja auch zur selben Gruppe gehören, hatte mein Onkel mit seinem Fernseher z.B. keine Probleme mit dem Umtausch in einer anderen Filiale.
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Ich habe in Kassel ein Samsung Tablett gekauft und mit nach Hamburg genommen. Dort festgestellt was das überhaupt für ein Schrott ist und es in Hamburg in einer Media Markt Filiale zurückgegeben. Ging ohne Probleme.@tcsmoers: Danke 😉
Freut mich - In meiner anderen Sache halte ich Euch auf dem Laufenden, wenn ein Ergebnis vorliegt. Jedenfalls habe ich schon mal alle wuschelig gemacht :-)
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Wobei wir hier ein Franchisesystem haben (soweit mir bekannt). Die haben ja auch eine individuelle Preisgestaltung. Bei MB ist das was anderes.
Das stimmt. Ich wollte mit meinem Beitrag auch nur auf Nessumas Antworten, das ein Umtausch bei Media Markt eben nicht überall Problemlos möglich ist 😉
Ansonsten stimme ich deinem Beitrag vorbehaltlos zu!
Zitat:
Original geschrieben von stefan_204
Wir reden hier über eine defekte Leuchte an einem beinahe 6 Jahre altem Fahrzeug. Ganz ehrlich - ich kann mir kaum einen unbedeuteren Mangel vorstellen.Zitat:
die Bedeutung des Mangels
Also ich hab ja an meinem Gebrauchten auch'n paar Mängelchen: diverse kleine Steinschläge auch in der Frontscheibe, an der Fensterzierleiste außen blättert etwas der Klarlack ab... Da kann ich mit leben und würde deswegen nie den Händler belästigen.
Aber 260 € Reparaturkosten aufgrund Feuchteschaden bei einem sicherheitsrelevanten Bauteil würde ich innerhalb der 6-Monatsfrist auch nicht unbedingt bezahlen wollen - schon gar nicht bei einem bei Daimler gekauften JS.
Mir wäre der Wind, die um eine Rückleuchte gemacht wird, schon zuviel. JS-Garantie übernimmt so etwas eh nicht....1200km zu fahren wäre mir zu aufwendig.
Neue rein und gut ist es.
Gruss
Zitat:
Wenn ich bei MB ein Fahrzeug kaufe, kann ich jede MB-Werkstatt anfahren, um es reparieren zu lassen.
Richtig. MB als Hersteller gibt Dir 2 Jahre, in denen alle Mängel für Dich kostenfrei behoben werden. Die Rechnung sendet Deine Werkstatt an MB und fertig.
Zitat:
Hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Gewährleistung und damit ist, m.E. jede MB-NL zur Instandsetzung verpflichtet.
Ja, korrekt. Aber nur in den ersten 2 Jahren. Hier ist der Wagen aber deutlich älter und MB zahlt nichts. Nur der Händler, der die Kiste verkauft hat, der haftet. Kein anderer Händler, kein MediaMarkt und auch nicht MB.