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Jetzt hat es mich auch erwischt!

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 6. August 2004 um 18:20

So jetzt musste mein A4 auch mal zum reparieren in die Werksatt und das im Urlaub. Also zum Geschehen:

Ich hatte meinen A4 ganz normal auf einem markierten Parkplatz an einer Straße abgestellt. Mein Sohn wollte aussteigen und machte die Tür auf und plötzlich knallte es und ein ca.17Jähriger Radfahrer schlingerte und stürzte auf den Gehweg. Der kam mit tmindestens 30Km/h angedüst. Genau gegen die Tür. Das ärgerte mich wie verrückt, da die ganze Zeit kein Mensch vorbeigekommen war und genau in diesem Moment, als mein Sohn die Beifahrertür öffnete, knallte es. Die Tür war verzogen und man konnte sie nicht mehr richtig schließen. Sie hängte ein wenig runter und unten war ein Teil nach hinten gerutscht. Ich auf der Straße laut Sch.... geschriehen und am nächsten morgen gleich zur Audi Werkstatt. Zum Glück konnten die Mechaniker die Tür richten und es war alles wieder wie vorher. Zufälle gibts das ist nicht zu glauben. Die ganze Zeit kommt niemand vorbei und dann als mein Sohn die Tür öffnete kommt einer. Der Radfahrer hätte auch gar nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da der Gehweg nicht als Radweg ausgezeichnet war.

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19 Antworten
am 6. August 2004 um 18:28

Bezeichnenderweise läßt Du uns nur an dem Schicksal Deiner armen Tür teilhaben - ob der Radfahrer bei einer Kollision mit 30 km/h verletzt wurde, scheint nebensächlich zu sein.

Themenstarteram 6. August 2004 um 18:31

Entschuldigung hab ich bei der vielen Schreiberei vergessen. Der Radfahrer hatte nichts. Keinerlei Verletzungen. Der hatte so dicke breite Hosen an und einen genauso dicken Pullover. Wenn er auf den Kopf gefallen wäre hätte es anders ausgesehen, er hatte nämlich keinen Helm auf.

am 6. August 2004 um 20:22

Na da is es wieder keinen Helm auf auf dem Gehweg und wahrscheinlich auch ohne Licht. Das sind se eben die Rücksichtslosen.

Vor einem Jahr hat ein Radfahrer eine Ältere Dame über den Haufen gefahren Ergebnis:

Frau Tot und Radfahrer geflohen.

Naja ich war selbst mal Radfahrer aber wenn dann immer auf der Strasse.

Ist ziemlich ärgerlich ich hätte dem Radfahrer gleich eine verpasst.

Naja ist ja aber alles gutgegangen deswegen Glück im Unglück.

Greetz

Zitat:

Original geschrieben von Fireengin

Na da is es wieder keinen Helm auf auf dem Gehweg und wahrscheinlich auch ohne Licht. Das sind se eben die Rücksichtslosen.

Ist ziemlich ärgerlich ich hätte dem Radfahrer gleich eine verpasst.

Bitte !?! Hab ich´s überlesen, oder woher weisst du, dass es dunkel war? Und auf deinen zweiten Satz muss ich glaube ich keine Antwort geben.

Wenn mich nicht alles täuscht, hat man als Erziehungsberechtigter dafür zu sorgen, dass die Kinder beim Öffnen der Türen auf den rückwärtigen Verkehr zu achten haben, ob der Radfahrer nun zu Unrecht auf dem Gehweg war oder nicht spielt da erst mal keine Rolle.

Und wenn die Kinder dazu noch zu klein sind, dann gibt´s dafür die Kindersicherung.

@RedWing

Zitat:

Der Radfahrer hätte auch gar nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da der Gehweg nicht als Radweg ausgezeichnet war.

Da muss ich Advokat mal voll zustimmen. Vom Radfahrer liest man erstmal nichts, und wenn dann nur mal gleich eine Schuldzuweisung. Sieht aber eher so aus, als ob du eigentlich dafür verantwortlich bist. Denk mal drüber nach...

Gruß Jürgen

am 7. August 2004 um 0:56

...die Rechtsprechung ist da ja auch eindeutig was die Sache mit dem Tür öffnen angeht... Die Person die öffnet hat darauf zu achten wie der rückwertige Raum aussieht!

Das sagt einem ja auch der normale Menschenverstand.

Würde mich mal interessieren ob Du Deinem Sohn denn auch einen Einlauf verpasst hast... ??? Das Fehlverhalten ist ja nicht weg zu diskutieren!

Themenstarteram 7. August 2004 um 9:05

Mein Sohn sagte, er hätte in den Rückspiegel geschaut und nichts gesehen. (Er ist 15).

Ich war in diesem Moment auf der Fahrerseite und machte mein Rad aufs Dach und kann nicht beurteilen ob mein Sohn geschaut hat oder nicht. Fakt ist aber der Radfahrer darf nicht auf dem Gehweg fahren das hört man doch schon am Namen Gehweg und er war auch noch mit über 30 Km/h unterwegs. Mein Sohn hatte noch nicht mal die erste Stufe der Tür geöffnet und der Radfahrer krachte in die Tür. Also muss er höchstens 20-30cm Abstand vom Auto genommen haben.

Hi,

klingt aber so, als wärst du/dein Sohn dir keiner Schuld bewusst. 30km/h sind übrigens ziemlich schnell. Ich frage mich, wie du die Geschwindigkeit so genau beurteilen kannst, wenn du ihn nicht mal gesehen hast - sonst hättest du ja warnen können.

Wie auch immer... zahlt jeder den Schaden selbst, oder wie habt ihr euch geeinigt? Bzw. was hat die Werkstatt denn für das Richten der Tür verlangt?

Gruß Jürgen

Themenstarteram 7. August 2004 um 14:42

So wie es den hingelegt hat muss der ca.30Km/h draufgehabt haben. Auf dieser Straße geht es auch noch leicht bergab. Mein Sohn sagte auch, dass der Radfahrer ca.30Km/h draufgehabt haben muss.

Zuerst hat die Werkstatt das Richten der Tür ohne Ausbau der Tür versucht. Da dies aber ohne Ausbau nicht möglich war, da der Spalt zu weit nach hinten gerutscht war, musste die Werkstatt die Tür ausbauen. Das ganze kostete mich dann 118,28Euro.

am 7. August 2004 um 19:47

Tsja das Problem an der ganzen Sache ist ja folgende.

Wenn ihr die Betroffenen gewesen wärt, dann hättet ihr wohl auch ganz anders reagiert.

Klar das mit dem verpassen ist natürlich überreagiert aber fakt ist das der Radfahrer nix auf dem Gehweg zu suchen hat basta.

Das mit dem Licht also Dunkel war nur eine Vermutung also kein Grund hier gleich so rumzuschnauzen.

Ich bin mir ziemlich sicher, das wenn es euch (die hier so wehemend rummeckern) passiert wäre dann hätten die Kommentare ähnlich geklungen.

Ich habe nur Verständnis für den ärger den Red Wing14 gehabt hat.

Themenstarteram 7. August 2004 um 20:23

Es war ungefähr 19.30 Uhr als es passierte und es hatte angefangen zu regnen und dicke schwarze/dunkle Wolken waren zu sehen. Die Autos die zu sehen waren, hatten alle das Licht eingeschaltet und der Radfahrer hatte gar kein Licht an seinem Fahrrad.

Was noch schlimmer gewesen wäre, wenn der Radfaher mit dem Lenker die ganze rechte Seite meines A4 Avants verkratzt hätte. Denn durch denn geringen Abstand (höchstens 20-30cm) zum Auto hätte das auch passieren können.

"Echt ey", jetzt reiss dich mal zusammen, bei allem Mitleid mit deinem Auto. Der Radfahrer mag Fehler gemacht haben, aber das Bewegen eines Autos bedeutet auch, Verantwortung für schwächere Verkehrsteilnehmer zu übernehmen.

Dass Radfahrer grundsätzlich nicht den Bürgersteig verwenden dürfen, ist übrigens falsch.

Wenn du überzeugt bist, dass der Radfahrer falsch gehandelt hat, dann verklag ihn auf Ersatz der dir entstandenen Kosten. Wenn du dir so sicher wärst, keine Schuld zu tragen, wäre es auch egal, ob dein Wagen an der Seite oder sonstwo verkratzt worden wäre.

Themenstarteram 7. August 2004 um 22:54

@Ebe

Genau das ist mir nicht egal, ob mein Auto an der Seite oder sonstwo verkratzt worden wäre.

Es mag sein, dass nicht auf allen Gehwegen keine Radfahrer fahren dürfen, aber der auf dem es passiert ist, ist nicht als Radweg ausgeschildert gewesen. Es war kein blaues Schild da, auf dem ein Radfahrer zu sehen ist.

Es gibt ja diese blauen Schilder auf denen ein Fußgänger und ein Radfahrer zu sehen ist und auf diesen Wegen dürfen auch Radfahrer fahren. Aber auf dem GEHWEG auf dem es passiert ist war eben kein solches Schild.

am 9. August 2004 um 6:18

Hmmmm, Du montierst dein Rad aufs Dach, dein Sohn sitzt im Auto und öffnet die Tür!? (Spiegel & Schulterblick)

Dein Sohn hat den Radfahrer nicht gesehen, meint aber, er war mindestens 30km/h schnell !?

Hast Du AUF dem GEHWEG geparkt !?

Wäre ich der Radfahrer, ich hätte den Spieß bestimmt rumgedreht, und das werden locker mehr als 118 € ;)

Ganz abgesehen davon, glaube ich auch, mit 17 darf man nicht mehr auf Gehwegen fahren !?

Themenstarteram 9. August 2004 um 6:32

Aufgrund wie der Radfahrer gestürzt ist vermute ich, dass er so schnell war. Mein Sohn sagt er hat in dden Rückspiegel geschaut und nichts gesehen. Ich hatte NICHT auf dem Gehweg geparkt.

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