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Jemand ist mir reingefahren

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 4. November 2019 um 20:24

Hey Leute.

Eben war die Polizei bei mir und hat mir mitgeteilt, dass jemand in mein Auto gefahren sei. Sie haben mir die Kontaktdaten des Unfallverursachers gegeben. Habe versucht mich mit ihm ihn Verbindung zu setzen, aber es ist bis jetzt noch niemand dran gegangen. Mein Auto war geparkt an der Straße vor meinem Haus. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, muss ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen?

Beste Antwort im Thema

Es wäre langsam Zeit, das "Verkehr & Sicherheit Forum" in "DumusstaufjedenFallzum(Fach)anwaltgehenForum" umzubenennen.

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Zitat:

@Oskar78 schrieb am 6. November 2019 um 22:40:01 Uhr:

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 6. November 2019 um 21:47:14 Uhr:

Die Verkehrs-RS braucht man doch gar nicht einschalten. Und die Arbeit der Gerichte steigt doch nur, wenn es zur Klage kommt. Und das sollte es doch gar nicht, bei solch einfachen Fällen ;)

Ganz großer Irrtum. :):mad::mad::mad:

Die VS wehr,t sich trotz Anwalt und alles landet vor Gericht.

Zig Fälle liegen vor Gericht und das dauert und dauert, da die Gerichte mit Lappalien überlaste werden-

Alles Dank der div. Rechtsschutzversicherungen.

Sieh hier im Forum wo um 10 € gestritten wird.

Welche (Stammtisch-)Quelle belegt diese These?

Das ist keine Stammtischparole.

Bitte mal genau recherchieren !!!!!!! :eek::eek::eek::eek:

RSV´s werden in der Regel wg. Lapalien, insbesondere wenn keine Chance auf einen erfolgsversprechenden Prozess besteht, keine Deckungszusage erteilen. Diejenigen, die ihre RSV wg. solcher Dinge über Gebühr beanspruchen machen sich schnell auf die langwierige Suche nach einer neuen RSV.

Und zeige mir doch bitte eine 10-Euro-Anfecht-Anfrage hier im Forum, welche vor ein Gericht gelandet ist :)

Nachtrag: man beachte auch die häufig inkludierte SB von 150-250 Euro bei den RSV´s

Die Schadensaufwendungen in der HP sind primär aufgrund der höheren Sachschadensaufwendungen moderat gestiegen. Die ganzen elektronischen Helferlein und Sicherheitsverbesserungen sind im Schadensfall nunmal mit höheren Material- und Arbeitswerten versehen.

Auch macht es einen Unterschied, ob es um einen Schaden an einem Leasingfahrzeug geht, wo die Leasingbank mit dem Herstellernetz ein Schadenmanagement platziert hat oder ob es um das eigene Fahrzeug geht. Ob HP und / oder VK ist dann ebenfalls nochmal zu differenzieren.

Wer sich selbst kümmern möchte, der bekommt seine darauf verwandte Zeit nicht entschädigt und solange man nicht bemerkt an welchen Positionen man draufzahlt, ist die Welt auch so in Ordnung. Wenn schon die Gerichte urteilen, dass es anbetrachts des Regulierungsverhaltens der Versicherer keine einfach abzuwickelnden Kfz-Unfallschäden mehr gibt, dann wird das schon seine Gründe haben.

An die Solidarität der Geschädigten zu appellieren, diese mögen die Kosten der Versicherer minimieren damit die Beiträge - vermeintlich - niedrig bleiben sollen, ist etwas egoistisch solange den Geschädigten dann keine Zuwendungen der Prämiensparfüchse zum Ausgleich für die erlittenen Nachteile pro "Sparfuchsposting" zugewendet werden. Solidarität ist nämlich keine Einbahnstraße.

Und wie immer darf sich jeder selbst aussuchen was er tut oder lässt.

Moin Moin !

Zitat:

Ganz großer Irrtum. :):mad::mad::mad:

Die VS wehr,t sich trotz Anwalt und alles landet vor Gericht.

Zig Fälle liegen vor Gericht und das dauert und dauert, da die Gerichte mit Lappalien überlaste werden-

Alles Dank der div. Rechtsschutzversicherungen............

Das ist alleine schon deswegen völliger Blödsinn , weil in diesem Fall die Rechtschutzvers. gar nicht involviert ist. Der Anwalt muss von der PKW-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt werden.

Wers immer noch nicht kapiert hat: Es geht nicht um %-Verteilung der Schuld , sondern um die ungerechtfertigte , aber übliche Kürzung der Schadensbegleichung durch die gegnerische Versicherung bei eindeutiger Schuldfrage.

Ich hatte 4 unverschuldete Schäden in den letzten gut 20 Jahren , alles eher Bagatellschäden , ein Freund einen etwas heftigeren , bei dem ich ihn beraten habe, kein einziger Fall dieser 5 wurde von den gegn. Versicherungen korrekt abgewickelt, es wurden in allen 5 Fällen ungerechtfertigte Streichungen / Kürzungen vorgenommen. Wer da ohne Sachkenntnis oder ohne Anwalt auftaucht , der merkt doch gar nicht , dass er betrogen wird.

Und natürlich ging kein einziger Fall vor Gericht. 4 mal haben wir Klage eingereicht , worauf die Vers. jedesmal sofort und kommentarlos die strittige Restsumme überwiesen hat. Beim ersten Mal vor gut 20 Jahren reichte noch ein freundliches Schreiben meines Anwaltes.

Weiter zu den angeblichen Gründen , keinen Anwalt einzuschalten :

"Erstmal abwarten , ob die Versicherung herumzickt , dann kann immer noch der Anwalt...."

Pure Dummheit , wer so handelt. Die Vers. zickt praktisch immer ( viele merken es nur nicht) , wer jetzt erst einen Anwalt einschalten will , wird keinen brauchbaren finden , da der Streitwert von ursprünglich ein paar hundert bis ein paar tausend E nur wenige E bis wenige hundert E beträgt.

" Ich möchte die Kosten für den Gegner , der so nett war , niedrig halten. Vielleicht zahlt er ja aus eigener Tasche...."

Völliger Quatsch. Erstmal zahlt dessen Versicherung , wenn der Schaden niedrig ist und ein Freiheitsrabatt gerettet werden soll / kann , kann der Gegner den Schaden innerhalb einer Frist (ich meine bis Jahresende ? ) "zurückkaufen".

Er braucht aber auf jeden Fall nur die reine Schadensbegleichung zu übernehmen , auf gar keinen Fall aber den in Anspruch genommenen Anwalt oder andere Kosten , die durch das unrechtmässige Handeln seiner Versicherung zustande gekommen sind.

MfG Volker

Die Frist für den Rückkauf beträgt 6 Monate nach Information durch die VS an den VN, dass diese Möglichkeit besteht.

Ansonsten einmal Danke für den Beitrag @schreyhalz

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. November 2019 um 22:56:26 Uhr:

 

An die Solidarität der Geschädigten zu appellieren, diese mögen die Kosten der Versicherer minimieren damit die Beiträge - vermeintlich - niedrig bleiben sollen, ist etwas egoistisch solange den Geschädigten dann keine Zuwendungen der Prämiensparfüchse zum Ausgleich für die erlittenen Nachteile pro "Sparfuchsposting" zugewendet werden. Solidarität ist nämlich keine Einbahnstraße.

Du unterstellst also, dass der Geschädigte durch die Vermeidung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes einen Schaden erleidet, weil er nicht zu seinem vollen Recht gelangt. Das ist einseitig und vor allem nicht allgemeingültig. Man könnte in unserer Zeit auch ein anderes Wort verwenden: Populistisch.

Ich kenne viele Rechtsanwälte und kann feststellen, dass die wirklich Erfolgreichen es nicht nötig haben, stets und ständig dazu raten, sie zu beauftragen, weil sie gut abschätzen können, dass unser System nicht nur aus Betrügern besteht, denen man nur mit einem Rechtsanwalt Einhalt gebieten kann.

Die Versicherungen sind entgegen der hier weit verbreiteten Ansicht eben nicht nur darauf angelegt, jeden Anspruch abzulehnen und daher kommt man meistens auch ohne Rechtsanwalt zu seinem Recht.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 7. November 2019 um 00:18:36 Uhr:

Moin Moin !

 

Weiter zu den angeblichen Gründen , keinen Anwalt einzuschalten :

"Erstmal abwarten , ob die Versicherung herumzickt , dann kann immer noch der Anwalt...."

Pure Dummheit , wer so handelt. Die Vers. zickt praktisch immer ( viele merken es nur nicht) , wer jetzt erst einen Anwalt einschalten will , wird keinen brauchbaren finden , da der Streitwert von ursprünglich ein paar hundert bis ein paar tausend E nur wenige E bis wenige hundert E beträgt.

" Ich möchte die Kosten für den Gegner , der so nett war , niedrig halten. Vielleicht zahlt er ja aus eigener Tasche...."

Völliger Quatsch. Erstmal zahlt dessen Versicherung , wenn der Schaden niedrig ist und ein Freiheitsrabatt gerettet werden soll / kann , kann der Gegner den Schaden innerhalb einer Frist (ich meine bis Jahresende ? ) "zurückkaufen".

Er braucht aber auf jeden Fall nur die reine Schadensbegleichung zu übernehmen , auf gar keinen Fall aber den in Anspruch genommenen Anwalt oder andere Kosten , die durch das unrechtmässige Handeln seiner Versicherung zustande gekommen sind.

MfG Volker

Kannst Du Deine Behauptung, die Versicherung würde praktisch immer zicken, irgendwie belegen?

Diese an den Haaren herbeigezogene Behauptung ist reine Polemik.

Und dann auch noch pauschal anderen Leuten, pure Dummheit vorzuhalten, ohne dass Du diese Leute und den jeweiligen Einzelfall kennst, bietet nicht gerade Anlass, Deinen Worten viel Bedeutung beizumessen.

Oskar78 behauptet das jedenfalls. Denn anscheinend geht jeder Fall, bei dem ein RA eingeschaltet worden ist, vor Gericht, da die Versicherung dann zickig wird. Ohne RA hätte sie sicherlich sofort alle berechtigten Ansprüche des Geschädigten erfüllt :rolleyes:

Wie auch immer; ich bleibe dabei. Wenn einer fragt, wie er sich im Unfallfall verhalten soll, weiß er offenbar nicht, wie die Regulierung abläuft. Und dann gibt es nur einen richtigen Rat: Zum Rechtsanwalt.

...oder kannst du, Holgernilsson, garantieren, dass die Regulierung mit dem gegnerischen Versicherer problemlos klappt?

Ich würde die Versicherung allenfalls dann machen lassen, wenn ich einen Mietwagen brauche. Denn die Werkstätten berechnen schon teils absurde Preise für ihre „Ersatzwagen“. Um mir den Stress mit der Abrechnung später nicht geben zu müssen, können die gerne ihre vergünstigten Tarife zur Anwendung bringen und dafür sorgen, dass mir ein angemessenes Fahrzeug gebracht wird.

Garantieren kann ich natürlich nichts. Vor allem kann ich keine allgemeingültige Aussage machen.

Wenn hier jemand eine Frage stellt, erhofft er sich von anderen Usern eine wie auch immer geartete möglichst qualifizierte Hilfestellung und da ist der Hinweis auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes eben nur begrenzt hilfreich, denn auf diese Idee wird der Fragesteller sicher auch schon gekommen sein.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. November 2019 um 08:56:36 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. November 2019 um 22:56:26 Uhr:

 

An die Solidarität der Geschädigten zu appellieren, diese mögen die Kosten der Versicherer minimieren damit die Beiträge - vermeintlich - niedrig bleiben sollen, ist etwas egoistisch solange den Geschädigten dann keine Zuwendungen der Prämiensparfüchse zum Ausgleich für die erlittenen Nachteile pro "Sparfuchsposting" zugewendet werden. Solidarität ist nämlich keine Einbahnstraße.

Du unterstellst also, dass der Geschädigte durch die Vermeidung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes einen Schaden erleidet, weil er nicht zu seinem vollen Recht gelangt. Das ist einseitig und vor allem nicht allgemeingültig. Man könnte in unserer Zeit auch ein anderes Wort verwenden: Populistisch.

Ich kenne viele Rechtsanwälte und kann feststellen, dass die wirklich Erfolgreichen es nicht nötig haben, stets und ständig dazu raten, sie zu beauftragen, weil sie gut abschätzen können, dass unser System nicht nur aus Betrügern besteht, denen man nur mit einem Rechtsanwalt Einhalt gebieten kann.

Die Versicherungen sind entgegen der hier weit verbreiteten Ansicht eben nicht nur darauf angelegt, jeden Anspruch abzulehnen und daher kommt man meistens auch ohne Rechtsanwalt zu seinem Recht.

Deine vermeintlichen Schlussfolgerungen aus dem von dir teilweise zitierten Beitrag sind absichtsvoll unzutreffend. Du konstruierst daraus deine eigene These, mein Hinweis auf den Egoismus derer, die mit Blick auf ihre vermeintlich auf diesem Wege niedrig bleibenden Versicherungspreise den Geschädigten den sachlich falschen Rat zu Selbstversuchen geben, sei populistisch. Davon abgesehen dass Du Unfug verbreitest, versuchst Du damit lediglich zu provozieren. Diese durchsichtige Flachheit verfängt hier aber nicht.

Dass die Geschädigten beim Kfz-Schaden unter anderem aufgrund des falschen Regulierungsverhaltens der Versicherungen gehalten sind, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ist gerichtsbekannt. Wen das näher interessiert, der kann z.B. in den FAQ des Versicherungsforums einen Einstieg in dieses Thema finden.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. November 2019 um 10:25:51 Uhr:

, denn auf diese Idee wird der Fragesteller sicher auch schon gekommen sein.

Glaube ich nicht. Noch letzte Woche hat ein Bekannter einen unverschuldeten Unfall gehabt. Er war ganz überrascht, dass er einen Anwalt nicht zahlen muss.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. November 2019 um 10:26:01 Uhr:

 

Deine vermeintlichen Schlussfolgerungen aus dem von dir teilweise zitierten Beitrag sind absichtsvoll unzutreffend. Du konstruierst daraus deine eigene These, mein Hinweis auf den Egoismus derer, die mit Blick auf ihre vermeintlich auf diesem Wege niedrig bleibenden Versicherungspreise den Geschädigten den sachlich falschen Rat zu Selbstversuchen geben, sei populistisch. Davon abgesehen dass Du Unfug verbreitest, versuchtst Du damit lediglich zu provozieren. Diese durchsichtige Flachheit verfängt hier aber nicht.

Ok. Du hast natürlich Recht und daraus darfst Du natürlich auch die Berechtigung ableiten, mir das Verbreiten von Unfug, Provokation und durchsichtige Flachheit vorzuhalten.

Mein Wissen um die Umstände und die Hintergründe geben mir die Möglichkeit und Gelassenheit, dies nicht weiter zu kommentieren.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. November 2019 um 10:34:04 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. November 2019 um 10:26:01 Uhr:

 

Deine vermeintlichen Schlussfolgerungen aus dem von dir teilweise zitierten Beitrag sind absichtsvoll unzutreffend. Du konstruierst daraus deine eigene These, mein Hinweis auf den Egoismus derer, die mit Blick auf ihre vermeintlich auf diesem Wege niedrig bleibenden Versicherungspreise den Geschädigten den sachlich falschen Rat zu Selbstversuchen geben, sei populistisch. Davon abgesehen dass Du Unfug verbreitest, versuchtst Du damit lediglich zu provozieren. Diese durchsichtige Flachheit verfängt hier aber nicht.

Ok. Du hast natürlich Recht und daraus darfst Du natürlich auch die Berechtigung ableiten, mir das Verbreiten von Unfug, Provokation und durchsichtige Flachheit vorzuhalten.

Mein Wissen um die Umstände und die Hintergründe geben mir die Möglichkeit und Gelassenheit, dies nicht weiter zu kommentieren.

Mit deinem Wissen kann es nicht weit her sein, anders ist dieser von dir verbreitete Unsinn nicht zu erklären!

Hier sind User aktiv, die jeden Tag mit der Abwicklung von KFZ-Schäden zu tun haben und daher über reichlich Erfahrung verfügen.

Dass Geschädigte von Versicherern ohne anwaltlichen Beistand um einen Teil ihrer berechtigen Forderungen gebracht werden, ist die Regel und keine Ausnahme!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 7. November 2019 um 11:36:44 Uhr:

Hier sind User aktiv, die jeden Tag mit der Abwicklung von KFZ-Schäden zu tun haben und daher über reichlich Erfahrung verfügen.

Dass Geschädigte von Versicherern ohne anwaltlichen Beistand um einen Teil ihrer berechtigen Forderungen gebracht werden, ist die Regel und keine Ausnahme!

Und woher nimmst Du Dein Wissen? Nenn doch mal eine Quelle, die diese Aussage belegt!

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