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Jemand ist mir reingefahren

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 4. November 2019 um 20:24

Hey Leute.

Eben war die Polizei bei mir und hat mir mitgeteilt, dass jemand in mein Auto gefahren sei. Sie haben mir die Kontaktdaten des Unfallverursachers gegeben. Habe versucht mich mit ihm ihn Verbindung zu setzen, aber es ist bis jetzt noch niemand dran gegangen. Mein Auto war geparkt an der Straße vor meinem Haus. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, muss ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen?

Beste Antwort im Thema

Es wäre langsam Zeit, das "Verkehr & Sicherheit Forum" in "DumusstaufjedenFallzum(Fach)anwaltgehenForum" umzubenennen.

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Ist in der Praxis doch sehr einfach.

Außergerichtlich macht der Anwalt einen Betrag X geltend, bekommt einen Betrag Y und wird dann nach dem Betrag Y auch sein Honorar berechnen.

Vor Gericht wird der Anwalt keinen bezifferten Schmerzensgeldantrag stellen, sondern die Höhe in das Ermessen des Gerichts stellen.

Sollte der Anwalt hingegen 100.000,- € einklagen, obwohl (da gibt es stets aktuelle Schmerzensgeldtabellen) die Verletzung nur 1.000,- € begründen, so kann ihn sein Mandant wegen der unnötig entstandenen Kosten in Regress nehmen.

Ich möchte doch ALLE Beteiligten darum bitten, sich auf die Fragestellung des TE zu konzentrieren. Die sonstigen Feinheiten dürfen gern, aber ausschliesslich per PN ausdiskutiert werden

Zitat:

@twindance schrieb am 9. November 2019 um 22:11:09 Uhr:

Ich möchte doch ALLE Beteiligten darum bitten, sich auf die Fragestellung des TE zu konzentrieren. Die sonstigen Feinheiten dürfen gern, aber ausschliesslich per PN ausdiskutiert werden

Ganz meiner Meinung.

Beim TE geht es um ein geparktes Fahrzeug !!!!

Weder Schmerzensgeld sonst um sonst was.

Der Fall ist somit eindeutig. Auch ein Anwalt ist nicht erforderlich !!

Bleibt bitte beim Thema!!! Und keine Spekulationen.

Warum ist ein Anwalt nicht erforderlich?

Ob die Versicherung korrekt reguliert weiß man immer erst hinterher. (Wenns zu spät ist für den Fall der Fälle.)

Leider hat sich der TE seit Start dieses Threads nicht mehr gemeldet

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 9. November 2019 um 22:30:31 Uhr:

Auch ein Anwalt ist nicht erforderlich !!

Ja, das ist jedenfalls definitiv der Rückschluss, den man aus diesem Faden ziehen kann. Zumindest dann, Wenn man sich nicht mit den letzten Seiten auseinandergesetzt hat. :rolleyes: :D

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 9. November 2019 um 22:36:25 Uhr:

Warum ist ein Anwalt nicht erforderlich?

Ob die Versicherung korrekt reguliert weiß man immer erst hinterher. (Wenns zu spät ist für den Fall der Fälle.)

Richtig, wenn sich der Verursacher nicht meldet und nicht erreichbar ist kann man davon ausgehen das Er Ärger machen wird. Denn die Versicherung wird erst mal den Vorfall anhand der Schilderung ihres Kunden bewerten und was da rauskommt?

Ob ein Anwalt erforderlich ist, kann man nur aus den Umständen des Einzelfalls herausfinden. So pauschal (und kontrovers), wie das hier diskutiert wird, kann man das in keinem Fall entscheiden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. November 2019 um 09:46:00 Uhr:

Ob ein Anwalt erforderlich ist, kann man nur aus den Umständen des Einzelfalls herausfinden. So pauschal (und kontrovers), wie das hier diskutiert wird, kann man das in keinem Fall entscheiden.

Doch, kann man!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 10. November 2019 um 11:02:18 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. November 2019 um 09:46:00 Uhr:

Ob ein Anwalt erforderlich ist, kann man nur aus den Umständen des Einzelfalls herausfinden. So pauschal (und kontrovers), wie das hier diskutiert wird, kann man das in keinem Fall entscheiden.

Doch, kann man!

Stimmt, das haben auch schon Gerichte bestätigt und sehen selbst in vermeintlich einfach gelagerten Fällen einen Anwalt als erforderlich an.

Der geschädigte Laie ist ohne Anwalt idR wohl überfordert und nicht in der Lage sämtliche ihm zustehenden Ansprüche geltend zu machen.

 

Ist eigentlich schade, dass sowas inzwischen notwendig ist, aber leider wohl das Ergebnis von entsprechenden "Regulierungspraktiken".

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 9. November 2019 um 22:30:31 Uhr:

Beim TE geht es um ein geparktes Fahrzeug !!!!

Weder Schmerzensgeld sonst um sonst was.

Der Fall ist somit eindeutig. Auch ein Anwalt ist nicht erforderlich !!

Bleibt bitte beim Thema!!! Und keine Spekulationen.

Auch wenn du es noch so oft wiederholst und noch so viele Ausrufezeichen hinzufügst:

Das ist immer noch falsch.

Ich hatte bereits auf Seite 2 dieser Diskussion eine Liste von häufigen Streitpunkten bezüglich der Schadenhöhe aufgestellt, bei denen es absolut keine Rolle spielt ob das geschädigte Fahrzeug geparkt oder in Bewegung war.

Es mag die Haftung dem Grunde nach (also: wer muss den Schaden bezahlen) eindeutig sein, dafür ist ein geparktes Fahrzeug sicher ein gutes Beispiel. Trotzdem kann man sich aber über die Höhe des Schadens noch ganz vorzüglich streiten, und auch da geht es schnell um einige hundert Euro, bisweilen auch um vierstellige Summen.

Das passiert natürlich nicht jedes Mal, aber man kann vorher nie seriös sagen, ob es hinterher Probleme gibt oder nicht.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. November 2019 um 11:33:37 Uhr:

Stimmt, das haben auch schon Gerichte bestätigt und sehen selbst in vermeintlich einfach gelagerten Fällen einen Anwalt als erforderlich an.

Möglich, nicht erforderlich. Ich kann Dir allein aus eigener Erfahrung 5 Gegenbeispiele nennen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. November 2019 um 15:11:11 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. November 2019 um 11:33:37 Uhr:

Stimmt, das haben auch schon Gerichte bestätigt und sehen selbst in vermeintlich einfach gelagerten Fällen einen Anwalt als erforderlich an.

Möglich, nicht erforderlich. Ich kann Dir allein aus eigener Erfahrung 5 Gegenbeispiele nennen.

Erforderlich! Nicht "möglich"

 

Zitat OLG Frankfurt:

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.

 

 

Dass deine Ansprüche dennoch vollumfänglich reguliert wurden (bzw. dass du das annimmst ) mag natürlich trotzdem stimmen.

Guter Punkt.

Streitwert über 5.000 Euro -> Landgericht -> Anwaltszwang.

Berufung: dito.

Warum kam da noch niemand drauf?

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