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Rückwärts reingefahren aber gegnerische Versicherung will nicht zahlen

Themenstarteram 24. August 2020 um 15:00

Hallo mein Name ist Elle,

Im Februar 2019 ist mir eine ältere Dame hinten reinfahren.

Es war auf einem Parkplatz (auf beiden Seiten sind je 3 Parkplätze vorhanden). Ich versuche es so ausführlich zu erklären wie ich kann. Ich (auf Parkplatz1 von links ausgesehen) wollte aus der Parklücke raus & STAND mit meinem schwarzen VW schon komplett aus der Parklücke. Während ich meinen Gang wechseln wollte um aus dem Parkplatz rauszufahren, fuhr mir die ältere Dame (Parklücke3 von rechts ausgesehen) Rückwärts in meinen Wagen, sodass mein Auto von außen sowie von innen einmal komplett verbeult ist. Sie saß alleine & ich hatte meine Mutter als Zeugin im Auto. Als wir ausgestiegen sind, fing die ältere Dame sofort anzusagen ‚, Ich habe ihren schwarzen Wagen nicht gesehen“. Mein Fehler und das gebe ich zu, war es keine Bilder vom Unfall zumachen, da ich indem Zeitpunkt einfach nervös wurde, durch die anderen Autos die vorbei wollten & kein Verständnis hatten, dass gerade ein Unfall passiert ist. Ich habe durch Aufregung meinen Wagen zur Seite gefahren & sofort die Polizei angerufen, die dann innerhalb 30min vor Ort war. Wir haben alles geschildert und die Daten der älteren Dame wurden dann auch in die erste Zeile eingetragen & das Bußgeld durfte Sie dann auch bezahlen. Nachdem Unfall habe ich mir sofort einen Anwalt besorgt und ein Gutachten vom Schaden. Natürlich wäre es zu einfach wenn die gegnerische Versicherung die Schuld einsieht und zahlt, stattdessen wurden mir 300€ (statt 1600€ die mir zustanden) bezahlt, sodass ich mich damit glücklich schätze und Ruhe gebe, da sie meinen, wir beide wären 50/50 schuld, da wir ja beide rückwärts gefahren sind. Da ist es auch vollkommen egal, das ich aus der Parklücke schon draußen stand & sie gerade rückwärts aus der Parklücke wollte. Jetzt müssen wir vor Gericht. Was ich hier einfach nicht verstehe, wenn beide schuldig wären, wieso wurde meine Versicherung nicht benachrichtigt & wieso wollten sie von meiner Versicherung kein Geld wenn ich mitschuldig war? Und wieso ist es kein Schuldbekenntnis wenn Sie im Polizeibericht in der ersten Zeile steht? Ihr Wagen hat vielleicht eine kleine Macke mit einer kleinen Beule. Das einzige Foto was ich leider nur gemacht habe ist, wie weit ihr Wagen von der Parklücke draußen stand.

Beste Antwort im Thema

Die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, auch wenn das ein Indiz ist.

Wenn ihr Wagen nur eine kleine Macke mit einer kleinen Beule (vermutlich eine Delle) ist und ihr das egal ist, muss sie nicht unbedingt Ansprüche bei deiner Versicherung stellen.

Und wenn beide rückwärts aus der Parklücke kommen, ist 50/50 die übliche Teilung. Anders nur, wenn du beweisen kannst, dass dein rückwärtsfahren bereits beendet war und die gestanden hast. Aussage deiner Mutter als Beweis? Bringt im Regelfall nicht viel.

"so dass mein Auto von außen sowie von innen einmal komplett verbeult ist" - und in ihrem Auto nur eine kleine Macke mit einer kleinen Delle. Fuhr die ältere Dame einen Leo II?

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Die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, auch wenn das ein Indiz ist.

Wenn ihr Wagen nur eine kleine Macke mit einer kleinen Beule (vermutlich eine Delle) ist und ihr das egal ist, muss sie nicht unbedingt Ansprüche bei deiner Versicherung stellen.

Und wenn beide rückwärts aus der Parklücke kommen, ist 50/50 die übliche Teilung. Anders nur, wenn du beweisen kannst, dass dein rückwärtsfahren bereits beendet war und die gestanden hast. Aussage deiner Mutter als Beweis? Bringt im Regelfall nicht viel.

"so dass mein Auto von außen sowie von innen einmal komplett verbeult ist" - und in ihrem Auto nur eine kleine Macke mit einer kleinen Delle. Fuhr die ältere Dame einen Leo II?

Auf allgemeinen Parkplätzen gilt das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme, so dass es in aller Regel ein 50/50 wird, sofern nicht andere Anhaltspunkte eine abweichende Quotelung nahelegen (Aspekt der allgemeinen Betriebsgefahr beider Fahrzeuge). Die Versicherung versucht es eben auch hier mit eben diesem Standard.

Hier käme ein deine Betriebsgefahr weit überwiegendes Verschulden der älteren Dame in Betracht, die beim Rausfahren dein hinter ihr stehendes Auto schlicht nicht gesehen hat. Aber das setzt voraus, dass du genau diese Situation auch beweisen kannst. Dass es so war, nützt dir allein gar nichts. Du musst es vor Gericht beweisen können. Deine Mutter kann Zeugin sein, und auch das Schadensbild an beiden Fahrzeugen (das hoffentlich gesichert wurde) spricht für deine Darstellung. Fährt jemand auf ein stehendes Auto auf, sind die Schäden ganz anders, als wenn sich beide Fahrzeuge im Anstoßzeitpunkt bewegt haben.

Ich verstehe nicht genau was "Parkplatz 1 von links aus gesehen und Parklücke 3 von rechts aus gesehen" bedeutet? Sind das genau gegenüberliegende Parkplätze oder schräg gegenüberliegend?

Aber das ist der Grund, warum ich grundsätzlich rückwärts einparke und vorwärts rausfahre. Aus einer Lücke rückwärts auf die Straße fahren, ist einfach gefährlicher, als rückwärts einparken. Außerdem kommt man mit rückwärts lenkenden Rädern leichter in eine Lücke.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 24. August 2020 um 17:49:17 Uhr:

. Aber das setzt voraus, dass du genau diese Situation auch beweisen kannst. Dass es so war, nützt dir allein gar nichts. Du musst es vor Gericht beweisen können.

Das ist ein gängiger Irrtum.

Der Richter kann genauso auch ohne "Beweise" entscheiden, einfach anhand dessen, was aufgrund der Aussagen aller Beteiligten und anderer Indizien "glaubhaft" erscheint.

Zitat:

@Elle205 schrieb am 24. August 2020 um 17:00:06 Uhr:

Natürlich wäre es zu einfach wenn die gegnerische Versicherung die Schuld einsieht und zahlt, stattdessen wurden mir 300€ (statt 1600€ die mir zustanden) bezahlt, sodass ich mich damit glücklich schätze und Ruhe gebe, da sie meinen, wir beide wären 50/50 schuld, da wir ja beide rückwärts gefahren sind.

Jetzt müssen wir vor Gericht.

Zivilklage? :confused:

300€ von 1600€ sind aber nich 50/50...???

Gruß jaro

50:50 bei Parkplatzunfällen machen leider die Versicherungen grundsätzlich.

Egal wie es war.

Aber wenn man kämpft, geben die Versicherungen Stück für Stück nach, liegt am Anwalt was er kann.

Bei mir haben die erst nach vier Etappen meine Forderung erfüllt.

Du hast gute Karten : du hast gestanden und sie hat dich angfahren. In Luft auflösen konntest du dich nicht. Da bleibt dann nur noch die Betriebsgefahr .

"du hast gestanden und sie hat dich angefahren" - was von ihm zu beweisen wäre. Mit Rechtsschutzvers. einen Versuch wert, ohne...

Und wenn er es beweisen kann, dass sie beim rückwärts fahren sein stehendes Auto gerammt hat, entfällt auch die Betriebsgefahr, da überwiegt dann ihr Verschulden.

300 von 1.600 - nicht alles, was im Gutachten steht, wird auch auf Anhieb von der Versicherung akzeptiert. Da wird das Gutachten "überprüft", heißt gekürzt, wo immer es nur geht. Was bei der Schadensbeschreibung "so dass mein Auto von außen sowie von innen einmal komplett verbeult ist" nachvollziehbar ist.

Zitat:

@nogel schrieb am 24. August 2020 um 18:46:43 Uhr:

...

Das ist ein gängiger Irrtum.

Der Richter kann genauso auch ohne "Beweise" entscheiden, einfach anhand dessen, was aufgrund der Aussagen aller Beteiligten und anderer Indizien "glaubhaft" erscheint.

Kann er. Tut er aber praktisch nie. Denn die von dir geschilderte Situation ist in erster Linie ein Schlüssigkeitsproblem (stimmt Vortrag der Partei mit dem geltend gemachten Anspruch und den ihn begründenden Rechtsnormen überein?).

Das wäre hier zunächst die Beurteilung anhand des Schadensbildes an den Fahrzeugen. Da spricht viel für den TE.

Aber wenn ein Richter keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte hat (weil beispielsweise keinerlei Fotografien beider Fahrzeuge und vor allem der Anstoßstellen vorliegen), wird er nicht von der etablierten ständigen Rechtsprechung abweichen. Er provoziert sonst lediglich ein Berufungsverfahren, das mit der entsprechenden Kostenfolge anders ausgeht (sofern der Berufungswert erreicht ist, wovon man im Fall des TE ohne weiteres ausgehen dürfte).

Wie setzen sich die 300€ denn zusammen?

Evtl. hat die VS auf Totalschaden und Restwert abgerechnet und davon die Hälfte bezahlt.

Kannst Du das Abrechnungsschreiben geschwärzt hochladen?

Zu dem restlichen Geschehen wurde bereits geantwortet (Parkplatzunfälle sind oft eine "Wundertüte").

Was sagt dein Anwalt dazu?

am 25. August 2020 um 9:03

Wenn man gestanden hat und der andere fährt rein, hat dieser die volle Schuld. Muss man natürlich beweisen können. Hoffen wir mal drauf, dass die ältere Frau vor Gericht nicht lügen will oder kann.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 25. August 2020 um 11:03:49 Uhr:

Wenn man gestanden hat und der andere fährt rein, hat dieser die volle Schuld. Muss man natürlich beweisen können. Hoffen wir mal drauf, dass die ältere Frau vor Gericht nicht lügen will oder kann.

Sie kann gar nicht wissen ob das andere Auto gefahren ist da sie es ja offensichtlich nicht gesehen hat. :D

Der Schluss "wo kam der Andere her der muss ja gefahren sein" ist da natürlich naheliegend und aus ihrer persönlichen Sicht wahrscheinlich nichtmal absichtlich gelogen.

Auch wenn es falsch ist.

Da auf eine Aussage zu hoffen ist demzufolge... naja

Am Schadensbild kann man es oft sehen, ohne Schramme sondern nur eine Beule, hat er gestanden. Auch beim stehenden Fahrzeug kann der andere natürlich eine Schramme verursacht haben.

Aber immerhin nur mit einer Beule dürfte der Beweis leichter fallen.

Man kann jedoch auf Grund der Beule nicht feststellen, ob die Standzeit 1/10 oder 10 Sekunden betrug.

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