Bislang alle Antworten falsch!
Natürlich war es damals schon üblich, ein Fzg tiefer zu legen, das ist nicht das Problem. Aber es muss eben innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ möglich gewesen sein , genau diesen Tieferlegungssatz einzubauen und nicht irgendeinen, den es in diesem Zeitraum noch nicht gab.
Liegt also das Datum des TG nicht in den ersten 10 Jahren nach EZ des Fzges , klappt das nicht.
Volker