Jahreswagen
Hallo,
möchte demnächst ein F31 318d Touring/neues Modell kaufen, grosse Ansprüche habe ich nicht,
mir reichen;
Automatik Getriebe
Lichtpaket +Regensensor
Metallic Lackierung
was muss ich für ein Jahreswagen ausgeben?
und wo kauf man am besten ein Jahreswagen?
auf was sollte ich achten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Diesel86EF
Daher meine Fragen:
1. Was haltet ihr von dem Angebot des F31? Wenn ich die Rabatte über Sixt bei den Vorrednern sehe, dann ist da sicherlich noch einiges zu machen.2. Ich brauche das Auto erst ab August/September 2013. Der Händler meinte, dass das kein Problem wäre da der Wagen noch so lange bei denen als Vorführer genutzt werden könnte. Man könnte sich dann jetzt schon auf einen festen km-Stand einigen. Allerdings würde ich lieber noch so lange warten und dann ohne Vorvertrag zuschlagen, in der Hoffnung, dass der Preis noch einmal kräftig nach unten gegangen ist. Aber mit dem Risiko, dass der Wagen dann bereits verkauft worden ist. Was würdet ihr sagen?
Es ist nicht korrekt von einem Rabatt in der von dir benannten Höhe zu sprechen. Die von dir genannten Fahrzeuge sind Gebrauchtwagen, die einen aktuellen Marktpreis haben. Die Differenz zwischen Listenpreis und Angebotspreis betrachtest Du als Rabatt, in Wirklichkeit ist aber ein Großteil der Wertverlust, den das Auto bereits erlitten hat. Ein Rabatt wäre ein Nachlass auf den aktuellen Marktwert, nicht auf den Listenpreis.
Ob das Angebot gut oder schlecht ist erfährst Du nur, wenn Du es mit anderen, ähnlichen Angeboten vergleichst. Zusätzlich kannst Du auch bei dat.de nachschauen, welchen Händlereinkaufspreis solche Fahrzeuge im Moment haben. Dass Du natürlich mehr bezahlen musst, sollte auch klar sein, aber Du siehst eben wie viel mehr man von dir will.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diesel86EF
...
Allerdings habe ich mal eine generelle Frage zu Vorführwagen:
Bekommen die Händler von der BMW AG für Vorführwagen spezielle Rabatte? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler einen Vorführer zum "normalen" Preis kauft, da er ja weiß dass durch die häufige Benutzung des Fahrzeuges der Preis schnell sinkt. Daher ist die Frage, ob der oben ermittelte dat.de-Wert für einen Vorführer repräsentativ ist!?
Meines Wissens nach müssen die Händler ihre Vorführer zum ganz normalen Kurs kaufen. Das bedeutet je nach Modell bis zu ca. 21% unter Listenpreis. Wie sie die Wagen dann verkaufen ist ihre Sache, aber meist kein Problem. Viele Kunden haben keine Vorbehalte gegen Vorführer und schließen für diese sogar Vorverträge ab. D.h. der Vorführer wird nach Kundenwunsch bestellt und der Kunde verpflichtet sich ihn zum Preis x nach Laufleistung y und/oder Zeit z abzunehmen.
Anders kann es evtl. bei der Händlererstausstattung (Einführung eines neuen Modells) aussehen, welche oftmals aus komplett vorgegebenen Fahrzeugen besteht. Ob die Händler auch diese kaufen müssen weiß ich nicht.
Bei Topfahrzeugen (Topmodelle der Baureihen, 6er, 7er, M-Modelle) gibt es außerdem Mietfahrzeuge, die BMW gehören und die von den Händlern im Bedarfsfall für Probefahrten angemietet werden. Gerade für kleine Händler, die es ja Gott sei Dank noch gibt, wäre es Irrsinn ein derartiges Fahrzeug fest zu beschaffen.
Viele Grüße
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Diesel86EF
Allerdings habe ich mal eine generelle Frage zu Vorführwagen:
Bekommen die Händler von der BMW AG für Vorführwagen spezielle Rabatte? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler einen Vorführer zum "normalen" Preis kauft, da er ja weiß dass durch die häufige Benutzung des Fahrzeuges der Preis schnell sinkt. Daher ist die Frage, ob der oben ermittelte dat.de-Wert für einen Vorführer repräsentativ ist!?
Warum soll der Preis nicht repräsentativ sein? Autos in dem Alter und mit der Laufleistung, die da bewertet werden sind i.d.R. Vorführwagen.
Aber der Punkt, wer eigentlich die Vorführwagen bezahlt ist ja genau der, auf den ich immer hinweise.
Mal eine einfache Rechnung ergänzend zu dem, was Kite Flyer geschrieben hat (Zahlen beispielhaft):
Listenpreis: 50.000 EUR
Einkaufspreis Händler: 40.000 EUR (20% Rabatt)
Verkaufspreis Kunde: 38.500 EUR
Marktwert: 33.500 EUR
D.h. in dem Fall würde der Kunde ein Fahrzeuig für 38.500 EUR kaufen, was einen Marktwert von 33.500 EUR hat. Der Kunde freut sich aber trotzdem, weil er die Benutzung nicht berücksichtigt und sich fühlt als ob er für ein 50.000 EUR-Auto nur 38.500 EUR zahlen musste. Und weil sich der Kunde so sehr über den vermeintlichen Deal freut, schaffen es viele Händler sich auch noch die Überführiungsgebühren von ihm zahlen zu lassen.
D.h. der Händler bezahlt sehr wenig bis nichts, wenn er gut ist und gibt das meiste an den Kunden weiter. Dieser freut sich über seinen vermeintlich guten Deal. Wenn alle glücklich werden ist alles bestens. Der Käufer darf nur eine Sache nicht machen: den Wagen am nächsten Tag unangemeldet wieder verkaufen wollen: dann würde nämlich die Differenz zwischen Kaufpreis und Marktpreis mit einem Schlag ersichtlich werden.
Allerdings relativiert sich das ganze etwas, wenn die Vorführer nur 6000km oder weniger haben. Dann wird der Vorführer mehr oder weniger aus dem Gewinn des Händlers bezahlt, den er hätte, wenn er weniger Rabatt gewähren würde.
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Aber der Punkt, wer eigentlich die Vorführwagen bezahlt ist ja genau der, auf den ich immer hinweise.
Mal eine einfache Rechnung ergänzend zu dem, was Kite Flyer geschrieben hat (Zahlen beispielhaft):Listenpreis: 50.000 EUR
Einkaufspreis Händler: 40.000 EUR (20% Rabatt)
Verkaufspreis Kunde: 38.500 EUR
Marktwert: 33.500 EURD.h. in dem Fall würde der Kunde ein Fahrzeuig für 38.500 EUR kaufen, was einen Marktwert von 33.500 EUR hat. Der Kunde freut sich aber trotzdem, weil er die Benutzung nicht berücksichtigt und sich fühlt als ob er für ein 50.000 EUR-Auto nur 38.500 EUR zahlen musste. Und weil sich der Kunde so sehr über den vermeintlichen Deal freut, schaffen es viele Händler sich auch noch die Überführiungsgebühren von ihm zahlen zu lassen.
Wenn ich jetzt aber richtig rechne, dann macht der Händler bei einem Verkauf von 38.500 EUR 1.500 EUR Verlust, da er ja das Auto von der AG für 40.000 EUR gekauft hat. Und da ist jetzt genau die Frage, ob es bei Vorführwagen für die Händler nochmals Rabatte seitens der BMW AG gibt? Denn durch die gefahreren km eines Vorführers geht der Marktpreis natürlich schnell in den Keller. Welcher Händler verbrennt denn freiwilig so viel Geld?
Oder ist dies halt das Risiko des Händlers, in der Hoffnung durch einen Vorführer mehr Autos zu verkaufen?
Zitat:
Original geschrieben von janka1234
Mein 320d ist von Avis, 9 Monate alt, 25tkm gelaufen, fast Vollausstattung + 1 Jahr Garantieverlängerung und einen Preisnachlass von 26500 € auf den Listenpreis. TüV und AU neu, Inspektion neu, inzwischen 2000km gefahren - einfach top!
Ich hatte davor schon einen VW Touran, einen C180TK und einen B180 CDI von diversen Vermietern - mehr Geld kann man nicht sparen und die Fahrzeuge waren alle top aufbereitet.
TüV und AU neu bei einem 9 Monate alten Auto, das wäre aber eine schlechte Entscheidung... somit hast du nur 24 Monate TÜV, sonst 27 Monate...
Inspektion neu bedeutet, dass der erste Ölwechsel gemacht wurde? (normal bei ca. 30tkm)
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Zitat:
Original geschrieben von NeoTheOne
...
TüV und AU neu bei einem 9 Monate alten Auto, das wäre aber eine schlechte Entscheidung... somit hast du nur 24 Monate TÜV, sonst 27 Monate...
...
Hi,
Mietwagen habe nur ein Jahr TÜV / AU ... also doch keine so schlechte Entscheidung 😉
genau, Mietwagen haben nur 1 Jahr TüV - daher alles richtig gemacht. Im Display wurde damals irgendwas mit 3000km bis zum nächsten Service angezeigt. Der Service wurde dann vorgezogen - also nicht nur einfacher Ölwechsel.
Zitat:
Original geschrieben von NeoTheOne
TüV und AU neu bei einem 9 Monate alten Auto, das wäre aber eine schlechte Entscheidung... somit hast du nur 24 Monate TÜV, sonst 27 Monate...Zitat:
Original geschrieben von janka1234
Mein 320d ist von Avis, 9 Monate alt, 25tkm gelaufen, fast Vollausstattung + 1 Jahr Garantieverlängerung und einen Preisnachlass von 26500 € auf den Listenpreis. TüV und AU neu, Inspektion neu, inzwischen 2000km gefahren - einfach top!
Ich hatte davor schon einen VW Touran, einen C180TK und einen B180 CDI von diversen Vermietern - mehr Geld kann man nicht sparen und die Fahrzeuge waren alle top aufbereitet.
Inspektion neu bedeutet, dass der erste Ölwechsel gemacht wurde? (normal bei ca. 30tkm)
Zitat:
Original geschrieben von Diesel86EF
Wenn ich jetzt aber richtig rechne, dann macht der Händler bei einem Verkauf von 38.500 EUR 1.500 EUR Verlust, da er ja das Auto von der AG für 40.000 EUR gekauft hat. Und da ist jetzt genau die Frage, ob es bei Vorführwagen für die Händler nochmals Rabatte seitens der BMW AG gibt? Denn durch die gefahreren km eines Vorführers geht der Marktpreis natürlich schnell in den Keller. Welcher Händler verbrennt denn freiwilig so viel Geld?Oder ist dies halt das Risiko des Händlers, in der Hoffnung durch einen Vorführer mehr Autos zu verkaufen?
Du musst es umgekehrt sehen: die Vorführer sind Grundlage dafür, dass der Händler überhaupt Autos verkaufen kann. Genauso wie eine Druckerei Druckmaschinen braucht und diese selbst bezahlen muss, braucht ein Neuwagen-Händler Vorführwagen. Dass er diesen Posten dann steuerlich geltend machen kann, versteht sich von selbst.
Bei dem "steuerlich geltend machen" ist es dem FA egal, ob er einen Wagen zu 40 kauft und für 38 verkauft oder ob der als Vorführer lief. Beide sind gewinnmindernd, also effektiv ein Verlust. Nur, dass er beim Vorführer evtl. den einen oder anderen Kaufvertrag unterzeichnen lassen konnte.
Ich gehe davon aus, dass Händler die Vorführer von BMW mit Gewerberabatt bekommen kann, während er bei einem Privatverkauf seitens BMW schon weniger Rabatt erhält.
Die Firma Meton ( BMW Händler in Reutlingen und Tübingen ) hatte bis vor wenigen Tagen einen F 31 320 D Touring in rot und Sportpaket auf dem Hof stehen.
EZ: 05/2013 150 km 14% unter Neupreis. Der stand nur wenige Tage.....
Wäre fast schwach geworden..
Gruß uwe
Zitat:
Original geschrieben von campr
Bei dem "steuerlich geltend machen" ist es dem FA egal, ob er einen Wagen zu 40 kauft und für 38 verkauft oder ob der als Vorführer lief. Beide sind gewinnmindernd, also effektiv ein Verlust. Nur, dass er beim Vorführer evtl. den einen oder anderen Kaufvertrag unterzeichnen lassen konnte.
Verstehe Deine Bemerkung so, dass auch ein x-beliebiger anderer unter EK verkaufter Wagen sich gewinnmindernd geltend macht. Das ist natürlich richtig, nur wird das ein Händler freiwillig nicht machen.