Jahre nach Autoverkauf Post vom Ordnungsamt weil es verkehrsgefährdend abgestellt wurde
Hallo, ich habe vor ein paar Jahren ein schrottreifes Auto verkauft und jetzt Post vom Ordnungsamt bekommen, dass mein ehemaliges Auto – auf der Straße abgestellt - die Verkehrssicherheit gefährdet und es deswegen abgeschleppt wurde. Jetzt habe ich Glück, dass ich a) den Käufer kenne b) dass das Auto in meiner Nähe abgestellt wurde und c) dass das alles nicht noch länger her ist.
Als letzter eingetragener Halte bin zunächst ich für alles verantwortlich. Was könnte ich also tun, um im Zukunft solche unangenehme Post zu vermeiden? Würde es z.B. was bringen, wenn der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen für 1 Tag beantragt, sodass ich nicht mehr der letzte eingetragene Halter bin?
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Zitat:
@birnensaft schrieb am 29. Juli 2025 um 23:43:26 Uhr:
, weil ich den Kfz-Brief beim Verkauf übergeben hHaben
. .und den Beleg dafür schickst Du zum OA und der Fall ist für Dich erledigt.
Unterschrift der übernehmenden Person ist ganz wichtig. Sonst könntest ja jeden benennen.
Am besten nimm Deinen angeblichen Erwerber gleich mit, dass der dem OA unterschreibt, das Fahrzeug übernommen zu haben.
Einfacher wäre, wenn der TE nachträglich einen schriftlichen Vertrag machen würde. Natürlich müsste aus diesem hervorgehen, dass das Auto schon vor vier Jahren verkauft worden ist.
Damit hätte er sich für alle weiteren Fälle abgesichert, die da noch kommen könnten.
Das Gleiche würde ich für die anderen Autos, die der TE erwähnte nach Möglichkeit auch noch machen.
Das wäre übrigens so nicht passiert, wenn das Auto angemeldet verkauft und vom Käufer umgemeldet worden wäre.
Wenn es von irgendwem,falls es angemeldet verkauft worden wäre,umgemeldet worden wäre hätte der TE gar keine Post bekommen.
In diesem Fall hätte nur wer anderes das Fahrzeug abgemeldet und der TE wäre immer noch der letzte Halter.
Macht also für den TE keinen Unterschied,da er nach Verkauf auch keinen Einfluß darauf hat ob der Käufer das nun ummeldet oder abmeldet.
Deswegen schrieb ich, „wenn es vom Käufer umgemeldet worden wäre?“
Auf jeden Fall sollte man im Besitz eines Dokuments sein, mit dem man den Verkauf beweisen kann. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, dass mir ein Jahre später den Verkauf bestätigt.
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Der TE gibt an, dass Fahrzeug abgemeldet zu haben. Also nicht noch 15/5 einbringen, dann fangen wir wieder von vorn an.
Und er gibt an, dass er keinen schriftlichen Vertrag gemacht hat und auch weitere Autos ohne schriftlichen Vertrag verkauft hat.
Daher meine diesbezügliche Empfehlung, mit den Verträgen nachzubessern.
Wie lange hebt ihr den (Verkaufs-)Verträge auf?
Wie lange sollte man sie, für alle eventualitäten aufheben?
Unterschiedlich.. ich glaube 10 Jahre wär schonmal nicht verkehrt.
Ich hab auch uralte KV noch daheim, aber tatsächlich nicht wirklich alle die ich jemals gemacht habe.
1980 war mein 1. (Mofa gekauft privat) den hab ich nicht mehr. ☹️
Aber von 1984 ab hab ich glaub ich alle noch.
Ich meine nicht unter "emotionalen" Aspekten. Mir geht es um die rechtliche Lage.
Gedankenansatz: Kommt irgendwann der Zeitpunkt an dem man auch einfach sagen kann das das Fahrzeug damals verkauft wurde, man es nicht nachweisen kann, und das Amt dann in den sauren Apfel beißen muß?
P.S. ich denke zwar nicht, aber ...?
Ich habe schon seit 25 Jahren nicht mehr an private Käufer verkauft. Das gibt auch eine gewisse Sicherheit.
Gute Frage…da hab ich auch keine Antwort drauf wie da die rechtliche Lage ist.
Tippe auf 10 Jahre. Diese Zahl habe ich halt im Zusammenhang mit ähnlichen Dingen schon öfter gehört.
z.B. Löschungen in der HIS Datei. (Spätestens nach 10 Jahren)
Berichts/Arbeitsprotokolle bei meinem AG. Da hab ich mal gefragt wie lange die aufbewahrt werden…
Antwort: Werden nach 10 Jahren entsorgt/geschreddert.
Daten im zentralen Fahrzeugregister werden schon nach 7 Jahren gelöscht.
Ansprüche aus Kaufverträgen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB).
Yep, danke
Wie es hinten auf der Zulassungsbescheinigung Teil I steht: "Bei der Veräußerung des Fahrzeugs sind dem Erwerber gegen Empfangsbescheinigung die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II auszuhändigen."
Diese Empfangsbescheinigung würde ich an das Ordnungsamt schicken. Dann hätte sich der Fall für dich erledigt.
Da der TE keinen schriftlichen KV mit dem Käufer gemacht hat, dürfte er diese Empfangsbescheinigung auch nicht haben.