Zitat:
@hk_do schrieb am 27. Juli 2025 um 22:04:57 Uhr:
Natürlich nicht.
Du wirst nur als erster angesprochen.
wenig bis nichts.
Unangenehme Post zu bekommen sollte einen nicht aus der Bahn werfen. Mit einem ordentlichen Kaufvertrag, ordentlich (sprich: auffindbar!) abgeheftet kann man ja schnell und einfach auf solche Post reagieren.
Das müssten jetzt die User aus den Zulassungsstellen beantworten. So ein Kurzzeitkennzeichen ist ja keine Zulassung....
BTW ist dieser Fall ein schönes Beispiel dafür, dass das immer gerne gebetsmühlenartig gepredigte "nur abgemeldet verkaufen" auch nicht vor "unangenehmer Post" schützt 😇
Ich habe mir den Musterkaufvertrag vom ADAC ausgedruckt
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/#adac-kaufvertrag-downloaden
und war damit auf der Zulassungsstelle.
Auf Seite 4 ist eine "Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle" aber die Auskunft dort war: "nach dem Abmelden des Kfz ist die Sache rechtlich für die Zulassungsstelle erledigt", d.h. der Eigentümerwechsel wird nicht eingetragen; auch bei einem Kurzzeitkennzeichen (auf dem Käufer ausgestellt) nicht. Es geht dann privatrechtlich weiter.
Keine Chance. Muss beim nächsten Mal einen schriftlichen Kaufvertrag machen oder beim Verwerter abgeben.