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Unfallfahrzeug? Leider erst nach 3 Jahren aufgefallen

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 7:05

Hallo zusammen,

ich bin mom. total fertig und weiß nicht wie ich reagieren soll. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich versuche es ganz kurz zu fassen: Ich habe mir vor gut 3 Jahren einen Corsa C von einem Opel VH als Gebrauchtfahrzeug gekauft. Dieser wurde mir damals als unfallfreies Fahrzeug verkauft. Soweit so gut. Jetzt wollte ich mir ein neues Auto kaufen - bei gleichem Händler - und bei der Werkstattprüfung, um den genauen Wert meines Wagens zu berechnen, fiel auf, dass die Fahrertür schonmal ne fette Beule hatte und gespachtelt und beilackiert wurde.

Zum Thema ab wann Unfallfahrzeug habe ich gelesen, dass ein Fahrzeug unfallfrei bleibt, wenn nicht tragende Teile wie z.B. die Tür bei einem Unfall komplett ausgetauscht werden. Wurde ich bei meinem Fall "über den Tisch gezogen"???

Was kann ich nun nach 3 Jahren machen? Habe ich überhaupt rechtlich eine Chance etwas dagegen zu unternehmen???

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand antworten würden. Vielen Dank schonmal!

vg

Simon

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18 Antworten

rein realistisch gesehen, hast du nach 3-jahren keinerlei chance mehr, etwas gegen die werkstatt zu unternehmen!

AUßER der vorbesitzer bzw. die werkstatt (sofern dies bei dieser werkstatt gemacht wurde) hat noch irgendwo ne rechnung für die reparatur....

In speziell diesem Fall wäre es ja ehr interessant ob man irgendwie (z.B. an der Lackalterung) feststellen kann wie lange die Reperatur dieses Schadens denn schon her ist.

und wenn es nicht geht kann man ja einfach behaupten das einem ein Lackierfachbetrieb gesagt hat das die Lackierung eindeutig mindestens 4 Jahre alt ist

Wenn sich dabei herasustellt das das länger wie 3.Jahre her sein muss dann würde ich dem Händler aber mal ernsthaft fragen weshalb er dir den dann vor 3 Jahren als Unfallfrei verkauft hat.

Am besten zu dem Gespräch einen Freund mitnehmen der recht unbeteiligt dabei steht, irgendwann mal einen Schreibblock aus der Tasche zieht und sich mit einem Kuli, welcher mit dem Werbeaufdruck des lokalen Zeitungsverlag bedruckt ist, notitzen macht und dann noch dem Händler ein "bitte lächeln" zuruft wärend er grade den Kotflügel begutachtet und dein Freund dann ein Foto macht.

Möglicherweise wird der Händler dann ja umgänglicher und nimmt die ehemalige Beule nicht in seine Wertbegutachtung mit auf. ;)

 

Aber rein Rechtlich hast du wohl wirklich den "schwarzen Peter"

am 10. Oktober 2007 um 11:57

Wie siehts mit Betrug aus?

Wenn du den Vorbesitzer ausfindig machen kannst, welcher den Wagen deinem Händler verkauft hat und der dir bestätigt, dass er den Unfall hatte und beim Verkauf an den Händler dies auch expliziet erwähnt hat, evtl. DANN kann man was machen. Schliesslich wurde da auch schon der Preis runter geschraubt. Und du hast, nehme ich mal an, den Kaufvertrag von damals, wo drauf steht, dass die Karre Unfallfrei war.

Somit wäre es ja eine arglistige Täuschung. Ob die und in wie fern verjährt weiss ich nun auch nicht. Soll nur mal ein Anreiz sein.

Andere Möglichkeit:

Verkauf die Karre für den Preis, welchen er dir dafür gibt. 1 Woche später soll ein Kollege, welchen er natürlich nicht kennt, Interesse an dem Auto bekunden. Wenn er dann sagt, dass das Auto Unfallfrei ist, soll er die Karre kaufen und dann gehts ab zur Polizei! Solchen Händlern muss man halt weh tun!

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 14:47

Hallo zusammen,

vielen Dank schonmal für die Beiträge. Ich finde es wirklich auch eine absolute Frechheit muss ich ganz ehrlich sagen. Da geht man schon zu einem Opelhändler um einen guten Gebrauchten zu bekommen und dann sowas. Im Vertrag steht "Unfallfrei" drin und der Verkäufer - den es nicht mehr dort gibt - hat es mir auch nochmal gesagt. Aber ob der Vorbesitzer das nun gesagt hat oder nicht. Der Händler ist doch an seine Aussage gebunden wenn er es auch noch in den Vertrag mit reinschreibt. Oder irre ich da?

Heute abend werde ich da nochmal hingehen und mal hören was er nun dazu zu sagen hat und wie er die Sache regeln will. Im Prinzip hab ich nicht wirklich Lust irgendetwas auf anwaltlicher o.s. Ebene zu machen. Aber wenn er einen Wagen verkauft und als unfallfrei deklariert und nun rauskommt - und dann noch genau von eben diesem Händler - dass dies nicht so ist. Dann verstehe ich echt die Welt nicht mehr wenn man da als Verbraucher nicht rechtlich im Vorteil ist. Leider fehlt es mir und meinem Bekanntenkreis da an Erfahrungsgrößen....

Was auch interessant wäre ist natürlich der Faktor Zeit. Wenn der Wagen 7000 EUR gekostet hat und nun ca. 3 Jahre gefahren wurde. Wieviel - in der Annahme man würde vor Gericht Recht zu bekommen - würde man denn überhaupt zugesprochen bekommen im Falle einer Wandlung?

Irgendwie kommt immer alles auf einmal auf einen zu ;-) Ich kuriere nebenbei mal meine Erkältung aus und werde Euch auf jeden Fall auf dem Lfd. halten. Bis dahin noch einen schönen Abend und danke nochmals.

vg

Simon

Zitat:

Original geschrieben von Kostolany

Der Händler ist doch an seine Aussage gebunden wenn er es auch noch in den Vertrag mit reinschreibt. Oder irre ich da?

wenn der händler nichts von dem schaden wusste, isser quasi fein raus.....

Zitat:

Original geschrieben von Kostolany

Wieviel - in der Annahme man würde vor Gericht Recht zu bekommen - würde man denn überhaupt zugesprochen bekommen im Falle einer Wandlung?

mach dir mal keine allzugroßen hoffnungen!

gerade so ne tür ist schnell ausgetauscht, und wenn der vorbesitzer nicht mehr ausfindig gemacht werden kann (und eventuell ne rechnung vorweisen kann) gibts auch keine zeugen für die reparatur.....

der händler wird sich schlichtweg darauf berufen, das DU nen unfall hattest und die tür gegen eine gleichwertige getauscht bzw. repariert hast.......

 

am 10. Oktober 2007 um 15:08

Folgendes Problem sehe ich da:

Der Händler kann behaupten, als er den Wagen verkauft hat, war er unfallfrei. Somit heisst das DU hast den Unfallschaden verursacht. Wenn du dann sagt, ich habe aber keine Rechnung, die das belegt, heissts einfach: Eine Rechnung verschwinden lassen kann jeder!

Daher, ohne Vorbesitzer wirds schwierig. Der muss dir das bestätigen, das der Schaden von IHM verursacht wurde.

am 10. Oktober 2007 um 16:28

Auch wenn der Händler von einen Unfall nichts weiß, so ist er nicht fein raus. Wäre ja auch tragisch.

Er darf den Wagen nicht dann als unfallfrei verkaufen sondern als die Unfallfreiheit als unbekannt einstufen oder ggf. auch Unfälle untersuchen. Ebenso kann dir der Vorbesitzer garantiert helfen ob dort mal ein Unfall mit den Wagen war.

Eine Lackanalyse kann in der Tat das alter erraten. Meist braucht man den Händler nur entsprechend mit Anwalt drohen schon knicken die ein.

Eine Täuschung verjährt nach 30 Jahren.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Ebenso kann dir der Vorbesitzer garantiert helfen ob dort mal ein Unfall mit den Wagen war.

die schwierigkeit dürfte darin liegen, diesen ausfindig zu machen, ohne "kontakte", bleibt einem da nur der händler.....und der kann sich auf datenschutzbestimmungen berufen.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Ebenso kann dir der Vorbesitzer garantiert helfen ob dort mal ein Unfall mit den Wagen war.

die schwierigkeit dürfte darin liegen, diesen ausfindig zu machen, ohne "kontakte", bleibt einem da nur der händler.....und der kann sich auf datenschutzbestimmungen berufen.....

ÖÖhmmm *kopfkratz* wiso das denn? :confused:

Üblicherweise steht der doch im KFZ-Brief, denn den sollte ein zuletzt vor 3Jahren umgemeldetes Fahrzeug ja noch haben. ;)

Wenn du das Auto von einem gewerblichen Händler hast und im Kaufvertrag nix von Unfallschäden steht, hast du schon gewonnen. Ein Händler MUSS alle Vorschäden erkennen und mitteilen, hat er heute ja auch gekonnt.

Kostengünstigstes Vorgehen: Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft mir Schilderung des Vorgangs und Beantragung der "Ermittlung wegen aller in Frage kommender Straftaten". Wichtig: alles was du hier behauptest, musst du hieb- und stichfest beweisen können. Wenn das alles stimmt, kommt es zum Strafverfahren und der Händler wird verknackt, dürfte arglisitge Täuschung sein. Dann machst du dich in aller Ruhe an ein Zivilverfahren und holst dir deinen Schadenersatz.

Wärend der Verfahren solltest du das Auto besser nicht bewegen und gut sichern, damit es als Beweismittel zur Verfügung steht.

Ob ne Delle in einer Tür den Stress rechtfertigt, sei einmal dahingestellt. Ich würde es unter Lebenserfahrung verbuchen und vergessen.

mal eine andere, wirklich nicht böse gemeinte frage:

ich behaupte einfach mal, ein C-corsa hat nicht mehr allzuviel an restwert, unfallschaden hin oder her, zumal dieser ja wohl so gut repariert wurde, dass er zumindest nicht vom TE bemerkt wurde. also kann das doch gar nicht den mega einfluss haben. oder? wovon reden wir hier: 200€ ?

 

und wenn der opelhändler seinerzeit das fahrzeug als unfallfrei angekauft hat, kann man dem händler auch nix nachweisen. mittlerweile hat er halt neue geräte angeschafft mit denen es nun über 3jahre später möglich ist, so einen vorschaden festzustellen.

Ich würde mich an den Kummerkasten einer Automobilzeitung wenden, da gibt es einige.

Ausserdem würde ich das Anliegen mal bei Gm in der Deutschlandvertretung vortragen, die dürfte sicherlich interessieren, was der Händler so macht.

Und natürlich alle Freunde und Bekannte warnen zu diesem Händler zu gehen.

Hast du denn den Händler wenigstens mal auf den Zusatz "unfallfrei" aus dem Vertrag angesprochen und wie er die Sache sieht ?

Wenn er sich dann tatsächlich querstellt, wirst du auf jeden Fall in der Beweispflicht sein und musst nachweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war. Hierfür solltest du evtl. schon vorher mal bei einem Fachmann/Gutschter vorsprechen, ob dieser Nachweis überhaupt möglich ist und was da an Kosten entstehen.

Dann das Gespräch mit dem Händler suchen und danach kannst du dir weitere Schritte überlegen.

Gruß

V2

 

am 11. Oktober 2007 um 11:31

So sehe ich das auch. Du musst belegen können, dass der Schaden NICHT erst nach deinem Kauf entstanden ist. Oder halt der Vorbesitzer bestätig dir, dass er den Schaden verursacht hat. Vorher kannst du's vergessen. Und den Händler an den Pranger stellen ohne Beweise kann schlimmstenfalls nach hinten gehen, wenn er wirklich nichts damit zu tun hat.

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