Jahre nach Autoverkauf Post vom Ordnungsamt weil es verkehrsgefährdend abgestellt wurde

Hallo, ich habe vor ein paar Jahren ein schrottreifes Auto verkauft und jetzt Post vom Ordnungsamt bekommen, dass mein ehemaliges Auto – auf der Straße abgestellt - die Verkehrssicherheit gefährdet und es deswegen abgeschleppt wurde. Jetzt habe ich Glück, dass ich a) den Käufer kenne b) dass das Auto in meiner Nähe abgestellt wurde und c) dass das alles nicht noch länger her ist.

Als letzter eingetragener Halte bin zunächst ich für alles verantwortlich. Was könnte ich also tun, um im Zukunft solche unangenehme Post zu vermeiden? Würde es z.B. was bringen, wenn der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen für 1 Tag beantragt, sodass ich nicht mehr der letzte eingetragene Halter bin?

91 Antworten

Der Käufer des Fahrzeuges hat das doch weiter verkauft,wenn der darüber einen Kaufvertrag hat hilft das doch weiter.

Das würde den mündlichen Kaufvertrag des ursprünglichen Verkaufs ja bestätigen,da dieser ja früher statt gefunden hat.

Nicht jeder verkauft ein Auto ohne schriftlichen Kaufvertrag.

Wer keinen schriftl. Kaufvertrag macht und aufhebt, dem geschieht es recht. Dummheit gehört bestraft.

Zitat:@windelexpress schrieb am 27. Juli 2025 um 21:37:10 Uhr:

Einfach einen ordentlichen KV machen und die Daten des Käufers verifizieren.

@Pauliese Das war die erste Antwort in diesem Thread vom Profi. Deshalb frage ich mich, warum er auf dein anraten hin jetzt keinen nachträglichen KV machen sollte.

Fahrzeugdaten sollten in alten Unterlagen noch auffindbar sein, wenn man nicht gleich alles schreddert. Ich würde mit Sicherheit noch die FIN meines ersten Autos finden.

Hier werden bei der ersten Aufforderung, ein Schrottauto zu entfernen nur mögliche Kosten angedroht. Wenn man dieser Aufforderung nach mehreren folgenden Schreiben mit jeweiliger Fristsetzung nicht nachkommt, kann der Betrag am Ende auch vierstellig ausfallen.

Deshalb frage ich mich, warum er auf dein anraten hin jetzt keinen nachträglichen KV machen solllte

Glaubst du, das der damalige Käufer, der das Auto "wild" abgestellt hat und abgeschleppt wurde, jetzt bereit ist noch einen KV zu machen, um sich im Endeffekt selbst ins Knie zu schießen?

Gruß jaro

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Der TE soll einen nachträglichen KV aufsetzen, ob der gute Freund den dann unterschreibt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn der dann nicht unterschreiben sollte, weil ihm die Freundschaft vielleicht nicht soviel Wert ist, hat der TE sowieso die A-Karte gezogen.

Wenn’s nur um die Freundschaft geht, könnte der Freund auch einfach die Rechnung bezahlen. Im Führungszeugnis wird das sicher nicht eingetragen. Oder?

Wo ist jetzt das Problem, der Behörde im Rahmen der Anhörung, zu erläutern, dass man das Fahrzeug vor 4 Jahren verkauft hat.

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig.

Dann würde ich den Käufer mit allen Daten nennen, und dann muss die Behörde dem weitergehen.

Aber das war ja nicht die Frage des TE...

PS den Kaufvertrag im Nachgang zu machen ist völlig abwegig, und mal wieder unnützer Tip aus dem Forum.

@remarque4711

Ich muss das mal näher erklären:

1.) Theoretisch und prinzipiell kann ich die Idee mit dem nachträglich angefertigten schriftlichen KV absolut nachvollziehen und bin auch nicht grundsätzlich negativ eingestellt.

Selbstverständlich ist es immer besser was handfestes schriftliches in der Hand zu haben, anstatt nur mündliche Absichtsbekundungen oder Aussagen.

Ganz besonders wenn so ein Verkauf, wie in geschätzt 95 % aller Fälle an eine dem Verkäufer komplett unbelannte Person stattfindet. Da muss bzw.sollte man sich auch den Ausweis vorlegen lassen und prüfen, Nummer notieren etc.

In diesem besonderen Fall des TE ist sein Käufer von vor 4 Jahren aber kein unbekannter, sondern nach allem wie es scheint eine sehr vertraute Person aus seinem nahe Umfeld die auch nicht abgetaucht ist sondern anscheinend auch stets ansprechbar scheint. Vielleicht ist es ein naher Verwandter, vielleicht eine felsenfeste unerschütterliche Freundschaft…genau weiß man es nicht.

In diesem Fall erscheint es mir halt nicht unbedingt notwendig nochmals etwas schriftliches vorlegen zu müssen, wenn der andere sein Wort gibt bei Der Behörde im Sinne des TE auszusagen. Wegen ein paar Hundert Euro so ein Verhältnis aufs Spiel setzten? (Kann nur der TE einschätzen der Ihn ja gut kennt.)

Es muss ja auch einen guten Grund gehabt haben, warum er das Auto damals vor 4 Jahren eben einfach so mit Handschlag und mündlicher Abmachung verkauft hat ohne einen schriftlichen KV.

Die Regel ist das jedenfalls nicht. Ich will aber keinesfalls davon „abraten“ eine schriftlichen KV Nachträglich zu machen. Wenn er mag und der andere einverstanden ist, soll er es gerne tun.

Es schien mir nur nicht unbedingt notwendig.

Noch dazu, wie „Bloetschkopf“ richtig schreibt: Der Freund/Vertraute Käufer hat das Auto auch wieder weiterverkauft. Wenn er darüber einen schriftlichen Kaufvertrag hat, reicht das sowieso um beide, den TE als auch den 1.Käufer vor der Behörde zu entlasten.

Viel Erfolg

Zitat:
@jaro66 schrieb am 29. Juli 2025 um 10:32:37 Uhr:
Glaubst du, das der damalige Käufer, der das Auto "wild" abgestellt hat und abgeschleppt wurde, jetzt bereit ist noch einen KV zu machen, um sich im Endeffekt selbst ins Knie zu schießen?
Gruß jaro

Der 1.Käufer vor 4 Jahren sagt: er hat das Auto ebenfalls weiterverkauft. Also behauptet er damit auch daß er es nicht irgendwo abgestellt hat.

Wie es dann weiterging, wie oft es danach evtl. Weitergegeben wurde, wer es letztendlich tatsächlich in der Landschaft entsorgt hat, das alles scheint unbekannt .

Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. Juli 2025 um 23:00:22 Uhr:
Schon merkwürdig, dass ein Fahrzeug vier Jahre lang durch unbekannte Hände "geht" und der TE der letzte bekannte Fahrzeughalter ist.

Nö, kommt immer wieder vor, weshalb der Rat selbst beim obligatorischen 1 Euro Verkauf einen schriftlichen KV zu machen.

Wenn das Fahrzeug seit 4 Jahren nicht umgemeldet wurde, der TE keinen Nachweis über die Veräußerung vorlegen kann, ist er selbstverständlich der richtige Adressat den Schrott aus der Landschaft zu holen.

Auf mündliche Abreden mit einem vermeintlichen Käufer, wird die Behörde sich nicht einlassen.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 29. Juli 2025 um 12:38:40 Uhr:
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig.
Dann würde ich den Käufer mit allen Daten nennen, und dann muss die Behörde dem weitergehen.

Mündlich ist zwar gültig, aber nicht belegbar.

Der Käufer sagt, ich nix gekauft, und dann ist der TE im Boot. Was irgendwer mit wem mündlich vereinbart hat, interessiert wenig, kannst maximal ein Buch mit den Storys füllen, die aufgetischt werden.

Der Käufer des TE wird das Teil vermutlich ebenfalls ohne KV durchgereicht haben.

@TE viel Glück

Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juli 2025 um 13:30:30 Uhr:
Mündlich ist zwar gültig, aber nicht belegbar.
Der Käufer sagt, ich nix gekauft, und dann ist der TE im Boot. Was irgendwer mit wem mündlich vereinbart hat, interessiert wenig, kannst maximal ein Buch mit den Storys füllen, die aufgetischt werden.

Ja, alles möglich, nur ist das jetzt Deine Interpretation, bzw. hinzufügen von Dingen, die nicht belegbar sind.

Denn:

Zitat:

@birnensaft schrieb am 28. Juli 2025 um 18:08:41 Uhr:Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, aber der Käufer wird den Verkauf gegenüber dem Ordnungsamt bestätigen.

Dieser Sache sollten wir glauben, und dann kann man hier abwarten und Tee trinken. ⏰

Glauben tue ich in der Kirche.

Wenn dem so wäre, hätte der TE keine Post bekommen

Das ändert doch an der Glaubwürdigkeit des Käufers und Verkäufers nichts,die stellt sich doch erst nach Erhalt des Schreibens heraus.

Beide wußten davon doch vorher gar nichts,erst jetzt wird sich dann beweisen welche Einstellung denn letztendlich geliefert wird.

Und solange der TE dem Käufer und dessen Glaubwürdigkeit vertraut sollte man das doch erst einmal so stehen lassen.

Ob sich das bewahrheitet werden wir vielleicht erfahren.

Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Juli 2025 um 15:27:20 Uhr:
Glauben tue ich in der Kirche.
Wenn dem so wäre, hätte der TE keine Post bekommen

Was hat das jetzt mit der Post zu tun, dass der der ehemalige Käufer beim OA da eine Bestätigung abgeben will?

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