Jahre nach Autoverkauf Post vom Ordnungsamt weil es verkehrsgefährdend abgestellt wurde

Hallo, ich habe vor ein paar Jahren ein schrottreifes Auto verkauft und jetzt Post vom Ordnungsamt bekommen, dass mein ehemaliges Auto – auf der Straße abgestellt - die Verkehrssicherheit gefährdet und es deswegen abgeschleppt wurde. Jetzt habe ich Glück, dass ich a) den Käufer kenne b) dass das Auto in meiner Nähe abgestellt wurde und c) dass das alles nicht noch länger her ist.

Als letzter eingetragener Halte bin zunächst ich für alles verantwortlich. Was könnte ich also tun, um im Zukunft solche unangenehme Post zu vermeiden? Würde es z.B. was bringen, wenn der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen für 1 Tag beantragt, sodass ich nicht mehr der letzte eingetragene Halter bin?

91 Antworten

Ja

Da hat ein Neuuser einen Post zur Tarnung eingeworfen.

Zitat:
@birnensaft schrieb am 27. Juli 2025 um 22:09:55 Uhr:
Ich kann jetzt ja dem Ordnungsamt den Namen des Käufers mitteilen

Du hats hoffentlich einen unterschrieben Kaufvertrag den Du vorlegen kanns?

aber trotzdem ist das alles ein Riesenärger.

Das liegt nicht am Amt. Das liegt an dem der das Auto dahingestellt hat. Und wenn der ganz "schräg" drauf ist verneint der das Fahrzeug gekauft zu haben.

Derjenige, dem ich verkauft hatte, ist ja seriös

Hm, nach dem Ereignis würde ich die Einschätzung "seriös" nochmal überdenken.

aber mein Auto kann ja danach noch mehrfach weitergegeben worden sein und währenddessen bin ich immer noch als letzter Halter registriert.

Richtig. Und aus Sicht der Behörde besteht auch die Möglichkeit das der letzte Halter das Fahrzeug nie verkauft hat und sich dem nun so entledigen oder Platz schaffen will.

Mir kommen solche Themen irgendwo immer als Sommerloch Füller vor.

Gibt ja gerade hier mehrere, mit OWIs und irgendwelchen Verkäufern...

Aber mal im Ernst, was soll man dem TE sonst noch auf den Weg geben, nichts. Kaufvertrag hat er gemacht, was anderes kannst eh nicht machen.

Und ob so eine Situation überhaupt noch mal im Leben des TE Eintritt, die Wahrscheinlichkeit ist doch gleich 0.

Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Juli 2025 um 16:30:03 Uhr:
Kaufvertrag hat er gemacht, was anderes kannst eh nicht machen.

Ich habe mir die Antworten des TEjetzt noch mal auf den bisherigen Seiten durchgelesen, jedoch hat er dazu nichts geschrieben.

Nur daß er den Käufer kennt, er wohl um die Ecke wohnt und er in als "seriös" einschätzt.

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Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, aber der Käufer wird den Verkauf gegenüber dem Ordnungsamt bestätigen. War heute wieder dort und warte jetzt ab was weiter passiert. Ich habe ja Post vor 2 verschiedenen Abteilungen bekommen, alles mit 2 Wochen Frist und 1 davon per Einschreiben (die eine Abteilung versendet die Anhörung und die andere entsorgt das Auto).

P.S. Ich habe noch 2 ältere Autos und habe keine Lust das noch mal zu erleben.

"Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht, aber der Käufer wird den Verkauf gegenüber dem Ordnungsamt bestätigen."

Herr Doktor, ich kann in die Zukunft schauen.

Wann hat das angefangen?

Nächste Woche Donnerstag.

Ich liebe solche Erklärungen, "der Käufer wird...". Und wenn ihm die Behörde mitteilt, die Entsorgung koste 800,- €, das Bußgeld weitere 200,- €, ob er dann noch so auskunftsfreudig ist?

Ich kann zwar nicht in die Zukunft schauen, aber gut mutmaßen.. 😛

Schätze mal der seriöse Käufer hat das Auto nicht selbst in die Landschaft gestellt, sondern an jemand anderen abgegeben. Ob nun verkauft oder verschenkt ist ja egal.

Vielleicht mag der TE dazu nochmal was sagen, dann braucht man nicht mutmaßen.

Die EU plant ja den verkauf solcher Fahrzeug zu unterbinden, machmal vielleicht gar nicht so schlecht 😉

Auf der sicheren Seite ist man wenn man ein " End of Life" Fahrzeug beim Verwerter abgibt dann hat man einen anständigen Verwertungsnachweis und muss nicht Jahre später Probleme befürchten.

Ich weiß leider nicht, durch wieviele Hände mein ehemaliges Auto in den letzten 4 Jahren gegangen ist (mein Käufer hat es auf jeden Fall weiterverkauft) und wie es letztendlich dorthin gekommen ist. Mal sehen was dabei rauskommt. Nach Auskunft soll die Entsorgung pauschal 200 € kosten vielleicht kommt noch eine kleine Bearbeitungsgebühr drauf. Im Moment habe ich jedenfalls die Post und den Ärger.

Vielen Dank für Deine Zusatzinfo. 👍

Falls Dein Käufer keinen KV mit seinem Käufer gemacht hat oder der nicht belastbar zu identifizieren ist, solltet Ihr euch die Kosten aufteilen. Wenn es bei den 200.- bliebe, wäre es noch im Rahmen.

Vermutlich kommt aber noch mal eine Geldbusse obendrauf.

Schon merkwürdig, dass ein Fahrzeug vier Jahre lang durch unbekannte Hände "geht" und der TE der letzte bekannte Fahrzeughalter ist.

Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. Juli 2025 um 18:36:32 Uhr:
Ich liebe solche Erklärungen, "der Käufer wird...". Und wenn ihm die Behörde mitteilt, die Entsorgung koste 800,- €, das Bußgeld weitere 200,- €, ob er dann noch so auskunftsfreudig ist?

und ich liebe solche Antworten

ich sage der Käufer wird es bestätigen und Du (der Du ihn nicht kennst) sagst mir dann nein er macht es nicht

Ich kann halt nicht, so wie du, in die Zukunft schauen. So rund 99,99 % dieser Prognosen, die mir gegenüber gemacht wurden, sind nicht eingetroffen. Und so habe ich eine gewisse Skepsis entwickelt.

Übrigens habe ich nur die Frage gestellt, ob er dann noch so auskunftsfreudig ist und nicht behauptet, dass er es nicht bestätigt - sonst würde ich schließlich auch in die Zukunft schauen können.

Ich empfehle dem TE, jetzt ohne weitere Verzögerung einen Kaufvertrag mit dem damaligen Käufer schriftlich abzuschließen. Dann hat er was in der Hand und läuft nicht Risiko, dass ihm das passiert, was Peter befürchtet.

Wenn der Käufer des TE seriös ist wie er sagt und die beiden ein gutes Vertrauensverhältnis haben, sehe ich dazu keine Notwendigkeit.

Entweder sein Käufer bestätigt es, so wie angekündigt oder er verweigert.sich.

Das kann der TE, der den Käufer scheinbar gut kennt, sicher besser beurteilen und einschätzen als wir.

Und wenn sein damaliger Käufer diese Absicht der Verweigerung wirklich habe sollte, wird er vorher bestimmt auch keinen nachträglich ausgestellten Kaufvertrag unterschreiben.

Das die Ordnungsbehörde ihm schon vorab irgendwelche möglichen Summen bzgl. Strafen mitteilen wird, halte ich für unwahrscheinlich. Dem TE ist zwar was vom 200.- gesagt worden, aber ob das alles bleibt? Noch dazu kommt folgendes: der TE müsste sich nach vier Jahren noch an die Fahrgestell Nummer erinnern können oder Unterlagen dazu haben. Außerdem das genaue Datum im Kopf haben. Ob so ein rückdatierter Kaufvertrag überhaupt rechtlich wirksam wäre? Klar, wenn keiner was anderes behaupten kann…aber dann könnte man ja alles mögliche nachträglich noch fixieren und behaupten. Auch in ganz anderen Zusammenhängen.
(Eventuell hat der TE bei der Behörde schon zugegeben, dass er gar keinen schriftlichen KV gemacht hat?)

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