IST DAS NOCH FAIR? Stress mit Versicherung

BMW 3er E36

Wie einige von euch wissen ist mir leztes jahr im november eine Frau in die Fahrertür reingefahren.

Die Frau war schuld! Auch laut Polizeiprotokoll. Sie nahm sich nen anwalt und behauptet ich sei ihr reingefahren.

Jetzt kommt der Hammer. Ich sollte ab 01/07 auf 55% VS-Beitrag runtergestuft werden. Jetzt haben die mich auf 75% HOCHGESTUFT !!! mit der Begründung : da es Jahreswechsel war und es gerade "gepasst" hat haben wir sie hochgestuft da der fall noch nicht geklärt ist und sie immer noch schuld oder teilschuld bekommen können.

Meines wissens nach können die mich doch erst hochstufen wenn ich eine leistung, sprich wenn die den schaden des gegners regulieren, in anspruch nehme.

Ich könnte den schaden des gegners doch selbst bezahlen und die versicherung wäre raus.

Vielen dank für antworten und TIPPS!

53 Antworten

Du schreibst doch die Frau sei Schuldgesprochen worden oder ? also muss dir die gegenversicherung erstmal ein Gutachter stellen , das mit den Anwalt versteh ich echt nicht .. nimm dir halt einen gut is ...

Also, ich verstehe es nicht, nimm Dir schnellstens einen Anwalt und der wird die Sache für Dich klären. Du selbst wirst da wohl nicht viel tun können, die werden Dich wohl dann noch etwas hin halten bzw. stehtst nachher da als Beschuldigter und mußt dann einen einschalten.

Die Unkosten dafür muß die gegnerische Versicherung in vollen Umfang übernehmen.

Wie hoch ist der Schaden bei Dir und Deinem Gegner?

Zitat:

Original geschrieben von d0m1


Du schreibst doch die Frau sei Schuldgesprochen worden oder ? also muss dir die gegenversicherung erstmal ein Gutachter stellen , das mit den Anwalt versteh ich echt nicht .. nimm dir halt einen gut is ...

Die Polizei hat die Gegnerin als Schuldige in den Unfallbericht eingetragen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass diese Frau endgültig die Schuldige ist.

Die endgültige Schudlfrage wird wohl ein Gericht klären müssen, wenn die Unfallgegnerin die Schuld nicht auf sich nimmt.

Von daher: "Schuldgesprochen" ist hier noch niemand geworden 😉

bei mir ist der sschschaden am auto ca. 2000€ + 2 wochen reha therapie.

Ihr anwalt vordert 1400€ . Sie hatte aber nur ein paar kartzer an der frontstossstange. Keine risse keine brüche keine glasschäden.

Wie gesagt ich habe keine lust auf anwaltskosten sitzen zu bleiben. Da die polizei sie zwar als verursachrien aufgenommen hat, dies aber nicht die endgültige entschiedug ist.

Die gegenerische versicherung wollte mich schon 2 mal zurückrufen aber hat es nicht getan. Und wenn ich anrufe ist der sachbearbeiter nicht da, ruft mich aber gerne zurück....bla bla bla....

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Dann wudere Dich aber später nicht, das Du auf einmal zahlen muß, weil Du Dir den Anwalt sparen wolltest.

Mein Tip, schalte einen ein, oder wenigsten mal ein Beratungsgespräch, ansonsten kann ich zu nichts raten.

so ein beratungsgutschein kostet doch nur 10€. frag mal beim amtsgericht nach so einem teil.

ansonsten rate ich jedem zu einer verkehrsrechtsschutz. kostet so 80€ im jahr, aber lohnt sich

Zitat:

Original geschrieben von kopfhörer


so ein beratungsgutschein kostet doch nur 10€. frag mal beim amtsgericht nach so einem teil.

ansonsten rate ich jedem zu einer verkehrsrechtsschutz. kostet so 80€ im jahr, aber lohnt sich

Das mag sein mit der Verkehrsrechtsschutz, aber helfen wird es Ihm jetzt nix, denn die übernehmen keine Laufenden verfahren, wenn er die jetzt abschließt 😉

Gruß Jordy

wenn du adac mitglied bist, hast du ein anrecht auf ein kostenloses rechtsberatungsgespräch.

also auf anfrage von mir kosten erstberatungen zwischen 180- 300€ .

Was sind gutscheine für 10€?? hab ich noch nie gehört.

Zitat:

Original geschrieben von $HASO$


also auf anfrage von mir kosten erstberatungen zwischen 180- 300€ .

Was sind gutscheine für 10€?? hab ich noch nie gehört.

Kann ich bestätigen... in einer erstberatung ging es bei mir mal ca 10 min. um den Fall und 15 min. hat der Anwlt mich darüber aufgeklärt wie hoch die Kosten sind die ich erwarten muss und falls ich verliere selber Zahlen muss.....

dafür hat er mir dann eine Rechnung von 250 Euro gestellt 🙁

(OK die Schadenshöhe lag auch bei 50 TEur)

und von 10 Euro Gutscheinen hab ich auch noch nix gehört 😉

so, hab heute mit einem meiner richter gesprochen. für einen anwalt kannst du auf das für dich zuständige amtsgericht gehen, da gibt es eine beratungsstelle. dafür brauchst du gehaltsabrechnung, mietvertrag usw., du musst also deine ganzen ausgaben im monat belegen. der berater schaut sich das an und sagt dir dann, ob er dir einen beratungsschein gibt oder nicht. je nach deinen einnahmen und ausgaben, kann es sein, dass du später die anwaltskosten bei gericht in monatlichen raten zahlen musst (kann, muss aber nicht sein). alles weitere wirst du von der beratungsstelle erfahren.

du hast hoffentlich bilder von deinem schaden am auto gemacht, so dass du diesen belegen kannst, falls es vor gericht gehen sollte. besser wäre, wenn du ein gutachten machen lässt. wird so zwischen 300 und 500 euro kosten. kannste aber vorher beim gutachter nachfragen. was noch nützlich wäre, wenn du auch bilder vom schaden der frau hättest, dann könnte ein sachverständiger den unfallhergang klarstellen.

den polizeibericht musst du selbst anfordern, der könnte dir evtl. bei deiner versicherung nützlich sein.

hoffe ich hab jetzt nichts vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von Hakan318is


der richter wird nur in die akte gucken, dann liest er: türke im getunten 3er bmw gegen eine frau die anwalt hat, schuldfrage ist offen, somit wirst du teilbeschuldigt oder der schuldige sein.
...

sorry, jetzt muss ich dir aber widersprechen. ich bin jeden tag auf gericht, muss mindestens einmal die woche mit in verhandlung und die protokolle schreiben. es geht den richtern nicht um nationalität, was für ein auto, ob getunt oder nicht. sie sind an die gesetze gebunden und müssen demnach entscheiden.

Hier bestimmst du selbst, was dir die rechtsanwaltliche Beratung wert ist ..

www.frag-einen-anwalt.de

oder ..

Erstberatung ab 29,00 € incl. USt

http://www.anwalt.de/21708

Zitat:

Original geschrieben von Hakan318is


der richter wird nur in die akte gucken, dann liest er: türke im getunten 3er bmw gegen eine frau die anwalt hat, schuldfrage ist offen, somit wirst du teilbeschuldigt oder der schuldige sein.
wohl seinn anwalt die unterlagen angefordert hatte von der polizei.

na dann will ich mal hoffen, dass alle Richter so drauf sind und einen sozialen vietnamesen wie mich, einem kosovo-albaner bevorzugen 🙂

@ shyla

danke für deine bemühungen.

Aber versthe ich das richtig, ich soll zum amtsgericht gehen denen sagen wie ich morgens mein kaffee trinke, welche socken & schuhgrösse ich habe und was ich gerne esse?

Wollen die auch etwas nicht wissen? Und dannach wird gemessen ob ich so ein gutschein bekomme?

Und was bringt mir dieser dann genau?

Bilder habe ich gemacht. Von beiden autos. Aber wenn ich keine 200€ für ein erstberatungsgespräch habe, wie sol ich dann 3-500€ für nen gutachter ausgeben. ???

danke

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