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ISOFIX auf dem Beifahrersitz nachrüsten

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 31. Juli 2018 um 19:29

Hallo,

 

Ich bekomme bald als Firmenwagen einen Golf 7 Variant.

Ist es möglich die ISOFIX Ösen an dem Beifahrersitz nachzurüsten?

 

Danke für eure Antworten

 

Gruß Henning

Beste Antwort im Thema

Au ja, eine irgendwo aus Fernost importierte Amazon-Universal-Halterung bietet sicherlich vieeeel mehr Sicherheit als ein ordnungsgemäß verbautes, passendes, Original-VW-Teil! Sehr gute Idee, das dürfen sich jetzt alle kaufen, die wegen unserer unvorstellbar gefährlichen Nachrüst-Lösung schimpfen! :D :D

Ist ja schon witzig, Räderwechsel macht jeder zweite selber, 50% davon wahrscheinlich ohne einen adäquaten Drehmomentschlüssel, da kann viel mehr passieren! Aber wenn man sachgerecht nen ISOFIX nachrüstet drehen alle durch :rolleyes:

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Hallo,

 

Ich hatte heute mal bei meinem Golf 7 Variant Facelift mit ergo aktiv Sitzen geguckt wo ich die Halterung für die Isofix arretierung befestigen kann. Kann mir jemand bestätigen, das es der weiß umrahmte Bereich auf dem Bild ist oder darüber dieser stoffbereich, wo nix zum festschrauben zu sehen ist?

@amersand

Asset.JPG

Hi, genau, das mit dem weißen Rahmen ist die Stelle. Da kommen die beiden Schnappmuttern rein und daran wird dann der ISOFIX-Bügel befestigt.

Kann man auf diese Weise Isofix vorne auch beim Golf Sportsvan sowie bei Seat Modellen wie dem Leon oder dem Ateca nachrüsten?

Hat sich denn von den Nachrüstern schon mal einer mit einem Sachverständigen zur Nachrüstung unterhalten?

 

Auch wenn die Nachrüstung technisch einfach möglich ist, sollte diese auch eingetragen und somit zugelassen sein.

 

Nicht falsch verstehen: ich halte die Zulassungskultur auch teilweise für übertrieben. Hier geht es jedoch um die Sicherheit eines Kindes im Fahrzeug.

Zitat:

@edakm schrieb am 12. Januar 2019 um 22:36:37 Uhr:

Hat sich denn von den Nachrüstern schon mal einer mit einem Sachverständigen zur Nachrüstung unterhalten?

Auch wenn die Nachrüstung technisch einfach möglich ist, sollte diese auch eingetragen und somit zugelassen sein.

Nicht falsch verstehen: ich halte die Zulassungskultur auch teilweise für übertrieben. Hier geht es jedoch um die Sicherheit eines Kindes im Fahrzeug.

Eine Zulassung wird man dafür keinesfalls mit vertretbarem Aufwand bekommen. Und ich würde auch kein fremdes Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen, da wäre mir das Haftungsrisiko deutlich zu groß. Das betrifft jedoch nur den rechtlichen Aspekt.

Wichtig für die Sicherheit ist aber nicht, dass man es eingetragen bekommt, sondern dass die Technik funktioniert. Und das ist dadurch abgesichert, dass das Sitzgestell exakt die gleiche Teilenummer hat wie in den Fahrzeugen, bei denen ab Werk vorne ISOFIX verfügbar ist. Die Struktur des Sitzes ist also für die Belastungen und die Montage des Sitzhalters ausgelegt und passend.

Aber Achtung: bei entgegen der Fahrtrichtung montierten Kindersitzen immer an die Airbag-Abschaltung denken!!

Viele Grüße

Markus

gibt es eigentlich mittlerweile eine zuverlässige belastbare Aussage dazu, ob man den Beifahrerairbag auch bei nach vorne gerichteten Kindersitzen deaktivieren muss?!

Ich habe ihn im Beetle aus, weil man uns beim Kauf des Kindersitz sagte, dass man beifahrerseitig immer deaktivieren muss. Beim TÜV hiess es mal auf Anfrage, dass das vom Sitz, Grösse bzw. Alter des Kindes und vom Fahrzeug abhängt:confused:

Es gibt nur eine klare rechtliche Aussage. Bei Verwendung einer (gesicherten) Babysitzschale auf dem Beifahrersitz muß der entsprechende Airbag abgeschaltet sein. Alles andere soll man, so sie meisten Aussagen von Herstellern auch Autoclubs der entsprechenden Bedienungsanleitung entnehmen.

Zitat:

@bigurbi schrieb am 14. Januar 2019 um 08:25:29 Uhr:

Zitat:

@edakm schrieb am 12. Januar 2019 um 22:36:37 Uhr:

Hat sich denn von den Nachrüstern schon mal einer mit einem Sachverständigen zur Nachrüstung unterhalten?

Auch wenn die Nachrüstung technisch einfach möglich ist, sollte diese auch eingetragen und somit zugelassen sein.

Nicht falsch verstehen: ich halte die Zulassungskultur auch teilweise für übertrieben. Hier geht es jedoch um die Sicherheit eines Kindes im Fahrzeug.

Eine Zulassung wird man dafür keinesfalls mit vertretbarem Aufwand bekommen. Und ich würde auch kein fremdes Kind auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen, da wäre mir das Haftungsrisiko deutlich zu groß. Das betrifft jedoch nur den rechtlichen Aspekt.

Wichtig für die Sicherheit ist aber nicht, dass man es eingetragen bekommt, sondern dass die Technik funktioniert. Und das ist dadurch abgesichert, dass das Sitzgestell exakt die gleiche Teilenummer hat wie in den Fahrzeugen, bei denen ab Werk vorne ISOFIX verfügbar ist. Die Struktur des Sitzes ist also für die Belastungen und die Montage des Sitzhalters ausgelegt und passend.

Aber Achtung: bei entgegen der Fahrtrichtung montierten Kindersitzen immer an die Airbag-Abschaltung denken!!

Viele Grüße

Markus

Ob fremdes oder eigenes Kind ist doch egal. Denn wie du richtig schreibst, eine Zulassung wird schwer zu bekommen sein. Und genau deswegen halte ich die Nachrüstung für sehr bedenklich. Auch wenn ich keine Zweifel an der Funktion der nachgerüsteten Isofixe habe, sind diese dennoch für das Auto nicht freigegeben. Auch wenn es sicher eine praktische Sache ist, würde ich auf keinen Fall nachrüsten.

Ja klar, muss jeder für sich entscheiden auf welcher Seite der rechtlichen Grauzone er sich bewegen will :D

Der Unterschied zwischen fremdem Kind und eigenem ist: Wenn mein Kind bei einem Unfall verletzt wird, verklagt mich niemand. Wenn ein fremdes Kind da saß und verletzt wird - egal ob das nun mit dem ISOFIX zu tun hatte oder nicht - kann das RICHTIG teuer und unangenehm werden.

Zitat:

@bigurbi schrieb am 16. Januar 2019 um 07:33:45 Uhr:

Der Unterschied zwischen fremdem Kind und eigenem ist: Wenn mein Kind bei einem Unfall verletzt wird, verklagt mich niemand. Wenn ein fremdes Kind da saß und verletzt wird - egal ob das nun mit dem ISOFIX zu tun hatte oder nicht - kann das RICHTIG teuer und unangenehm werden.

Strafrechtlich wirst du dich schon verantworten müssen. Diese und auch die Frage nach der zivilrechtlichen Klage und eventuell daraus ergehenden Kosten und Strafen ist für mich eigentlich in der ganzen Thematik nebensächlich. Vielmehr ist es die Zulassung durch einen Sachverständigen. Wir reden hier nicht von einer nicht eingetragenen Scheibentönung oder ähnlichen Lappalien. Oder hast du die Qualifikation eines Gutachters und kannst alle technischen Risiken einschätzen?

Als Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik habe ich tatsächlich die Qualifikation dafür :D Aber lassen wir die Diskussion, es ist alles gesagt. Wer es machen möchte weiß, dass es rechtliche Grauzone ist. Wer das nicht möchte, möge es bleiben lassen und den anderen nicht auf den Keks gehen :D

Einen schönen Abend noch!

Es ist doch erlaubt vorne ohne Isofix auf den Beifahrersitz eine Babyschale oder Kindersitz zu nutzen. Die Isofix Halterung bietet nur noch zusätzliche Stabilität und Sicherheit.

Wüsste jetzt nicht warum man das überhaupt eintragen sollte, da die Schalen bzw. die Sitze nämlich eine Zulassung benötigen. Seit 2004 gibt es dafür eine Universelle ISOFIX Zulassung.

https://www.wiado.de/isofix-nachruesten-kosten/

weil bei einer Nachrüstung eine fachgerechte Montage nicht vorausgesetzt werden kann...

Zitat:

@i need nos schrieb am 2. Februar 2019 um 23:46:46 Uhr:

weil bei einer Nachrüstung eine fachgerechte Montage nicht vorausgesetzt werden kann...

Blödsin, lässt man es über eine Fachwerkstatt Nachrüsten ist es Fachgerecht.

Zitat:

@bigurbi schrieb am 30. Januar 2019 um 21:13:06 Uhr:

Als Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik habe ich tatsächlich die Qualifikation dafür :D Aber lassen wir die Diskussion, es ist alles gesagt.

Meinst du, das Studium reicht hierfür aus? Machst du dir dann auch die Hauptuntersuchung und Einzelabnahme selbst? Beides, wie auch die Abnahme des Isofix, setzt eine Zusatzqualifikation voraus, was du als Dipl.-Ing. für Fahrzeugtechnik sicher weißt.

Ich schreibe das hier so deutlich, um auch den unwissenden die notwendigen Kenntnisse aufzuzeigen.

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