In tiefer Trauer um meinen Astra
Hallo zusammen,
dies wird wohl das schlimmste Weihnachten meines Lebens werden. Gestern abend krachte mir ein Sani mit Blaulicht vorne links in mein Auto.
Der Wagen ist wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Kotflügel, Stoßstange, Grill sind voll im Eimer. Unterm Blech siehts auch nicht besser aus. Die Spurstange ist verbogen, der Querlenker wohl ausgeschlagen und die Antriebswelle sieht auch stark mitgenommen aus. Als ich heute morgen vor meinem zerstörten Wagen kniete bin ich in Tränen ausgebrochen.
Ich fuhr gerade aus dem Parkhaus raus, musste an einer roten Ampel warten. Es wurde grün, rollte mit einem prüfenden Blick nach rechts los. Ich war schon etwas in die Kreuzung hineingerollt und blickte nach links, da kam der Sani mit ca. 80 Sachen über eine rote Ampel angeflogen. Ich brachte meinen Wagen zum Stillstand. Anstatt bremsend auf die linke Spur auszuweichen fuhr er mir dann rein.
Das schlimmste ist nun das, obwohl ich wirklich nichts tun konnte, werde ich nun vielleicht eine Teilschuld erhalten, durch eventuelles Bußgeld und Punkte meinen Führerschein verlieren, da ein Sani mit Blaulicht ja diese Sonderrechte hat. Kann der da so drauf beharren?
Ich bin immer noch völlig konfus, weiß nicht wies jetzt weitergeht und was ich machen soll. Erst ab Montag werd ich da woll bescheid wissen.
In tiefer Trauer 🙁 wünsch ich euch ein schöneres Weihnachtsfest
Gruss
Stefan
34 Antworten
genau! Ich würde sehr genau nachfragen. Es gibt genügend Profilneurotiker die sich über das Blaulicht definieren. Diese sind die schlimmsten.
Problem bei der Sache: Diese Bluttaxis/Organtransporter dürfen auch ohne Qualifikation gefahren werden - normalerweise sind das sogar nur Zivis denen im Prinzip alles am Ar... vorbei geht.
Anders bei den Fahrern von Rettungs/Kranken/Notarztwagen. Da muß eine fachliche Qualifikation erreicht werden um überhaupt so ein Teil fahren zu dürfen.
Die Sache stinkt geradezu nach Bockmist seitens des "Blaulichtfahrers".
}> Auf jeden Fall Anwalt einschalten! Der regelt dann auch das ganze Drumherum für Dich. Und in Deinem Fall wird das ne ganze Menge Drumherum sein.
Nicht verzagen. Deinen Astra kann Dir zwar keiner ersetzen, aber ungeschoren dürfte der andere Typ nicht davonkommen.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
@SR-71:
...nur weil viele Leute (gerade freiwillige Feuerwehren) meinen, daß sie auch mit ihrem Privatauto solche Sachen machen dürfen. Das ist definitiv verboten.
ciao
@caravan16v
doch, darf ich, is mir aber zu gefährlich, weil ich in den bau geh wenn was passiert, aber wenn mich z.b. die grünen sehen können sie mich hinten rum, ich bekomm dann auch kein knöllchen wenn ich nachweisen kann das ich zum einsatz musste. aber meißtens spielt die sache mit den ``sonderechten´´ keine rolle, denn die autos (lf 16 ts, lf 16, rw 3, gtlf und lf waldbrand ) auf denen ich ausgebildet bin bekomm ich so oder so auf höchstens 80, und bei ner normalen einsatzfahrt max. auf 60, dar es bei uns sehr viele kurven giebt und nur eine ampel musste dir da schon mühe geben um deine sonderechte auszunutzen *g*.
p.s. ich kenneinen der hat zwei wochen nach dem er den lappen hatte blutkonserven ausfahren müssen, allerdngs mit nem 35 ps polo.
naja, is egal, ich denk er hat gute chancen da heil raus zu kommen.
mfg sr-71
naja, den Gesetzestext möchte ich mal sehen. Habs noch nicht gefunden. Ich bezog meine Aussage vom Rettungsdienstlehrgang. Aber vielleicht haben die mir da ja Mist erzählt...
ciao
Den Gesetzestext wirst Du dazu nicht finden.
Habe mal die Diskussion in einem Rechtforum mitverfolgt.
Es gibt wohl mehrere Gesetze zu dem Thema, die aber absichtlich so formuliert wurden, daß sie für den jeweiligen Fall ausgelegt werden müssen.
Im Endeffekt kam raus, daß jeder die Berechtigung hat die Sonderrechte zu nutzen, allerdings ist der Rahmen in dem die Gerichte diese einem zustehen so eng begrenzt, daß man es lieber läßt.
So lange es keiner merkt ist es kein Problem, wenn man aber bei der Ausübung der Sonderrechte erwischt wird, benötigt man eine verdammt gute Erklärung, sonst wären wahrscheinlich plötzlich fast alle mit Sonderechten unterwegs.
Ähnliche Themen
Da greifen ein paar besondere Rechtsvorschriften.
Beispielsweise
StGB § 34 Rechtfertigender NotstandZitat:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Ausserdem
OWiG § 16 Rechtfertigender NotstandMan beachte die Wortlaute !Zitat:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Ausserdem gilt hier jeweils sowohl erweiternd als auch einschränkend das, was in fortlaufender Rechtsprechung zur Definition der Begriffe und Gefahrenlagen herausgefiltert wurde.
Das für den Einzelfall auszufiltern sollte man schon ausgebildeten Juristen überlassen, unter anderem auch, weil die entsprechenden Begründungen eben in "Juristendeutsch" formuliert sind.
Also ich habs bei mir in der grundausbildung ( THW ) so gelernt, das ich, wenn ich im Einsatzfall mit meinem privatauto auf dem weg zur Fahrzeughalle bin, KEINE Sonderrechte habe.
Wenn ich mich in dem fall dann nicht an die STVO halte, und werde erwischt, z.B. zu flott geblitzt oder rote ampel überfahren, trage ich alle konsequenzen, uneingeschränkt.
Ich könnte versuchen die Verwarnung bzw. das Bussgeld anzufechten mit der begründung, dass ich
1. Im einsatz war und daher eile geboten war, und
2. Ich keinen gefährdet habe.
Es KANN sein das die verwarnung dann fallen gelassen wird, das ist schon oft genug vorkekommen...
wohlgemerkt, das ganze Ohne Blaulicht bzw. horn. Blaulicht darf ich auch mitm Privatwagen auf keinen Fall benutzen, auch im einsatzfall nicht.
natürlich kann es sein das das bei den Feuerwehren anders ist, da die Feuerwehr ja zuerst alarmiert wird und bei den jungs von daher schon eher höchst eeile geboten ist.
Das THW wird ja normal nicht als erste einheit zum UNfallort geschickt.
Privatblaulicht gibts auch bei der FFW nicht. Das bekommen einige BFW Kommandanten und ein kleiner Kreis ausgewählter Notärzte (dort wo kein NEF existiert).
ciao
also ich habs so erzählt bekommen, wenn ich die zulässige geschwindigkeit überschreite (nur im notfall, also im fall das der piepser geht) , kann ich nicht bestraft werden, solange ich nicht grob fahrlässig handele, aber wenn was passiert, dann muss ich dafür gerade stehen, genau so wie jeder andere auch der bei überhöhter geschwindigkeit einen unfall baut.
hab aber auch schon mit bekommen, das die jedem was anderes erzählen, ich glaub die ausbilder wissens oft selbst nicht so genau, sind auch viele flaschen dabei.
mfg sr-71
Diese Aussage ist so pauschal auch falsch.
Es gibt Urteile, bei denen die Fahrer freigesprochen wurden, andere Urteile bei denen die Fahrer ganz normal bestraft wurden.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts, denn wenn der Piepser los geht, weiß man oft nicht um welchen Einsatz es sich handelt, von daher ist es nicht in jedem Fall möglich im Vorfeld zu entscheiden, ob das Sonderrecht in Anspruch genommen werden kann.
Von daher erzählen die Ausbilder vielleicht lieber, daß es kein Sonderrecht gibt, und bewahren viele vor der Strafverfolgung.
Zitat:
Original geschrieben von wfrene
Diese Aussage ist so pauschal auch falsch.
Es gibt Urteile, bei denen die Fahrer freigesprochen wurden, andere Urteile bei denen die Fahrer ganz normal bestraft wurden.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts, denn wenn der Piepser los geht, weiß man oft nicht um welchen Einsatz es sich handelt, von daher ist es nicht in jedem Fall möglich im Vorfeld zu entscheiden, ob das Sonderrecht in Anspruch genommen werden kann.Von daher erzählen die Ausbilder vielleicht lieber, daß es kein Sonderrecht gibt, und bewahren viele vor der Strafverfolgung.
Das mit das mit den Privatauto darf glaub ich nicht. Für was braucht man den sonst Blaulicht und Sirene. Genau das man die andern drauf aufmerksam macht das man hier mit Sonderrechte unterwegs ist und die dementsprechend handeln. Wenn du mit den RW unterwegs bist darfst ja auch nicht immer das Blaulicht einschalten und wenn sie dich blitzen bist genau so dran, hatten bei uns schon mal einen Fall.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Privatblaulicht gibts auch bei der FFW nicht. Das bekommen einige BFW Kommandanten und ein kleiner Kreis ausgewählter Notärzte (dort wo kein NEF existiert).
Das wird - ja nach Bundesland - unterschiedlich gehandhabt.
Auch ohne Berufsfeuerwehr, die es ja schliesslich nicht überall gibt, kann in vielen Bundesländern auf Antrag sowohl dem Kreisbrandmeister / Kreisbrandinspektor als auch dessen Stellvertreter eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Wie schon der Name sagt, ist dies eine Ausnahme, keine Allgemeinentscheidung.
Ähnliche Ausnahme-Regelungen bestehen für den Katastrophenschutz und - wie erwähnt - für ausgewählte Ärzte mit besonderer Ausbildung in Notfallmedizin (meist in dünner besiedelten Regionen).
Zu den Regelungen über den rechtfertigenden Notstand möchte ich noch besonders auf den Teil der Mittel-Abwägung hinweisen.
In geschlossenen Ortschaften "mal eben" mit 60 oder 65 zu fahren wird in der Regel bei Alarmfällen toleriert werden, das Überfahren roter Ampeln oder Geschwindigkeiten von 80 oder höher wohl eher nicht.
Auch hier gilt: Im Zweifelsfalle lieber nicht!
@ Hankofer:
Du verwechselst Sonderrecht mit Wegerecht.
Nur für das Wegerecht benötigst Du Blaulicht mit Sirene zwingend, Wenn Du Wegerecht mit der entsprechenden Signalanlage nutzt, hast Du auch Sonderrecht.
Nutzt Du Sonderrechte, wovür Du keine Signalanlage benötigst, berechtigt Dich das nicht zur Ausübung von Wegerecht, denn dafür benötigst Du die Signalanlage.
Also nu hab ich mal hier unsere FF gefragt wie es hier gehandhabt wird...also beim blitzen ist es so das die jungs alle ein Schild haben wo drauf steht FF im Einsatz. Sobald dies gelesen wird...wird kontroliiert ob es zu dem zeitpunkt ein Einsatz gab..wenn ja werden 10km/h abgezogen...damit soll nur soweit sicherheit geschafft werden das die jungs eben wenn sie dann mal 60 fahren nicht gleich ein Tiket bekommen. Aber ansonsten gilt, und es war gerade auch ein Polizist zu gegen als ich gefragt hab, Freiwillige Feuerwehr leute haben auf dem weg zur Wache keinerlei Sonderrechte..sollte ein Fahrer auf dem weg ein Verkehrsunfall verursachen dann ist dieser Grob fahrlässig und Vorsätzlich geschehen da kein anderer Verkehrsteilnehmer wusste was er ist.Und er auch nicht auf sich aufmerksam machen konnte. Und somit können schnell haftstrafen entstehen bzw. empfindliche busgelder da auch die aussage ich habs ja nicht vorsätzlich gemacht nicht greift...da es ja defenitiv vorsätzlich war...also zu schnell oder die missachtung anderer regeln der STVO...
Und dann haben sie mir auch noch ein beispiel aus der umgebung genannt....
Ein fahrer auf dem weg zur wache hat ein unfall mit schwerverletzten verursacht und saß am ende vor gericht wegen Körperverletzung und noch irgendwas wegen fahrlässigkeit im Strassenverkehr...hat wohl ne harte Geldstrafe bekommen....
soweit die aussagen hier..in wie weit das jetzt wirklich überall is weiss ich wirklich nicht....
aber ich würd mal sagen nicht umsonst haben Einsatzfahrzeuge Blaulicht und Martinshorn...damit sie eben auch als solche zu erkennen sind...
Was ich auf der Autobahn aber selbst schon erlebt hab ist ein Mercedes benz mit blinkenden scheinwerfern der also sehr sehr schnell war und gedrängelt hat...kurze zeit später wusste ich auch warum...es kamen noch 2 Polizeiautos dazu und dann sind sie Kolonne gefahren...der mercedes war ein organtransporter. Was wieder beweisst ohne blaulicht keine Sonderrechte...sonst hätte er ja die Polizeiautos nich gebraucht...
also wir wissen jetzt, daß die Rechtsprechung nicht völlig eindeutlig ist.
Ich kann nur jedem ans Herz legen, sich mit dem Privatauto nicht über Verkehsrregeln hinwegzusetzen. Die meisten Einsätze bei der FW sind ja doch nur Fehlalarme von BMA oder sonst irgendeine kleinere Sache. Und dafür seinen Lappen und vielleicht das Leben anderer aufs Spiel zu setzen ist einfach völlig daneben.
Wir haben hier im Forum sicher einige, die mit Einsatzfahrzeugen unterwegs sind. Ich weiß, daß es da immense Unterschiede in der praktischen Erfahrung gibt. Feuerwehrler der freiwilligen FW und Leute vom THW kommen halt einfach viel seltener dazu, das Signalfahren zu üben weil sie einfach weniger Einsätze haben als die Polizei oder der Rettungsdienst. Und eins steht fest: Signalfahren ist auch eine Übungssache. Da braucht man schon ordentlich Zeit und zig Einsätze damit man das einigermaßen drauf hat (ich selber fühlte mich erst nach etwa einem Jahr und über 100 Signalfahrten richtig fit). Das Unfallrisiko mit Sondersignal ist immerhin 8x höher als bei normaler Fahrt!
ciao
Ich kann da Caravan16V nur zustimmen.
Bei uns war vor einigen Wochen den ganzen Tag Übung des THW nur damit die Leuten das Fahren mit Signalanlage trainieren konnten.
@ Pokerface:
Der Organtransporter hatte die Polizeiwagen gebraucht, obwohl er Sonderrechte hat, er hatte aber kein Wegerecht, da er keine Signalanlage hatte, diese beiden Dinge sind nicht gleichzusetzen.
Auch was der Polizist gesagt hat ist, wenn das sein Wortlaut war teilweise falsch, siehe auch das Urteil einige Seiten vorher, das Ausüben des Sonderrechts ist eine heikle Sache, man kann es zwar Ausüben, aber da hat der Polizist wieder Recht, wenn es zum Unfall kommt, ist derjenige voll Schuld, daß geht aber auch schon aus den hier bereits zitierten Gesetzestexten hervor.
Des weiteren, traue ungeprüft keiner Aussage eines Polizisten, mir hat auch schon einer erzählt, ich dürfte mit 50km/h durch einen Verkehrsberuhigten Bereich fahren, nur wenn was passiert, wäre ich halt drann.
Unter google finden sich etliche Urteile zu dem Thema.