1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Im motorraum explosion

Im motorraum explosion

VW Golf 5 (1K1/2/3)

n´abend, habe vollgendes problem. bei einer längeren autofahrt von 130km/h gab es ohne vorwarnung vom boardcomputer einen dumpfen knall im motorraum. natürlich direkt angehalten. hab eine lange ölspur hinterlassen und im motorraum alles ölverschmiert und splitter. laut adac ist soll es mein motorblock zerlegt haben. das ärgerliche ist, dass ich eine woche zuvor zu inspektion war und im laufe der zeit auch alle inspektionen und reperaturen gemacht habe. mein auto hat 170.000 gelaufen. die frage wäre übernimmt vollkasko den schaden?

Beste Antwort im Thema

Vollkaskomentalität in Deutschland.....irgendwer wird das schon alles bezahlen. Hauptsache nicht ich selber.

56 weitere Antworten
56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sp3ncer


gib es nicht von vw eine art garantie? hatte ja eine woche zuvor eine intervallinspektion gehabt. haben doch alles geprüft mit ölwechsel und partikelfilter wechsel. der motor wurde laut wartungsliste auch geprüft. kann doch nicht sein das genau eine woche danach der motor hoch geht.

hast dem Mechatroniker kein Trinkgeld gegeben ?😁

Zitat:

Original geschrieben von Sp3ncer


was ich aber komisch finde ist immernoch das eine woche nach der inspektion sowas passiert ist. meint ihr vw wird damit kulant umgehen? oder soll ich einen anwalt mit gutachter einschalten.

besser 2

Hi,

Anwalt mit Gutachter würde nur dann etwas bringen wenn die Werkstatt einen fehler gemacht hätte der zu dem Schaden geführt hat.

halte ich aber für sehr unwahrscheinlich das der schaden auf die Wartung zurückzuführen ist.

Gegenüber VW bringt die weder ein Gutachten noch ein Anwalt etwas da wenn überhaupt eine Kulanz möglich wäre und Kulanzen völlig freiwillig sind und auch net eingeklagt werden können.
Rechtlich gesehen ist VW nach ende der 2 jahrigen Garantie bzw. Gewährleistung raus.

bei 170tkm ist eine Kulanz aber relativ unwahrscheinlich. Wenn überhaupt würde VW sich nur teilweise beteiligen und das nur wenn du den Wagen teuer bei VW reparieren läßt.

Ich denke für dich wäre die beste option wenn du nach einem guten Gebrauchten Motor suchst und den einbauen läßt. Dürfte auch die günstigste Methode werden.

gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von panzer68


170.000 ist doch ganz gut. Die Motoren im 6er zerlegt es nach oftmals nach 60.000 km. Hattest also noch "richtig gute Qualität!"😉

Was für ein blöder Kommentar!!!

Das hilft dem TE mit Sicherheit nichts weiter und es hilft ihm auch nichts, wenn im 6er die Motoren keine 60000km halten.

Wenn man hier im Forum manchen Beitrag liest, könnte man meinen, man sei von Millionären nur so umgeben.

Warum fahrt ihr denn nur den VW-Schrott, der nur mit Ausnahme 170000km hält?😕😕😕

Ähnliche Themen

Vielleicht stellt der TE ja noch ein paar Detailfotos vom Schaden hier ein. Dann würden die Spekulationen nicht so ins Kraut schießen.

Zitat:

Original geschrieben von Sp3ncer


was ich aber komisch finde ist immernoch das eine woche nach der inspektion sowas passiert ist. meint ihr vw wird damit kulant umgehen? oder soll ich einen anwalt mit gutachter einschalten.

Ich denke nicht dass du eine Chance auf Kulanz bei 170.000km hast. Bei einer Inspektion wird nicht der Motorblock geröntgt und daraufhin untersucht ob er vielleicht demnächst explodieren könnte.

Du müsstest beweisen, dass bei der Inspektion ein Defekt übersehen wurde der im Rahmen der Inspektion hätte entdeckt werden müssen und der dann zur Zerstörung des Motors geführt hätte.

Das muss erstens nicht vorliegen, würde zweitens (wenn überhaupt) nur sehr schwer beweisbar sein und drittens in diesem Fall ein aufwändiges technisches Gutachten erfordern für dessen Kosten du fast schon den Wagen reparieren lassen könntest.

Finde dich damit ab: Manchmal gehen Autos einfach kaputt.

Die Juristerei solltet ihr den Fachleuten überlassen. Werkstattfehler passieren beim Auto und leider auch im Krankenhaus.
Gebe ich mein Auto in die Werstatt zur Inspektion oder Instandsetzung, dann entsteht ein werkvertragliches Schuldverhältnis mit Haftungskonsequenzen. daher muss unbedingt Beweissicherung über den Hergang und die mögliche Ursache in Kausalität zu den ausgeführten Arbeiten angestellt werden!

Zitat:

Original geschrieben von 25 Jahre Golf


Gebe ich mein Auto in die Werstatt zur Inspektion oder Instandsetzung, dann entsteht ein werkvertragliches Schuldverhältnis mit Haftungskonsequenzen. daher muss unbedingt Beweissicherung über den Hergang und die mögliche Ursache in Kausalität zu den ausgeführten Arbeiten angestellt werden!

Korrekt. Dann muß man aber auch die Frage stellen, ob die Kosten eines solchen Verfahrens nicht Gefahr laufen, den Preis eines Austauschmotors zu übersteigen.

ich lass das in diesem fall über rechtschutz laufen.

Zitat:

Original geschrieben von Sp3ncer


ich lass das in diesem fall über rechtschutz laufen.

Hast du dafür schon eine Deckungszusage von der Versicherung erhalten?

wo für brauch ich das den? brauchte nie irgend eine zusage. geh zum anwalt der klärt es mit der versicherung und dann läuft es. muss nur zu dem richtigen gehen. ^^

Zitat:

Original geschrieben von Sp3ncer


wo für brauch ich das den? brauchte nie irgend eine zusage. geh zum anwalt der klärt es mit der versicherung und dann läuft es. muss nur zu dem richtigen gehen. ^^

wozu dann dieser thread?

Zitat:

Original geschrieben von 25 Jahre Golf


Die Juristerei solltet ihr den Fachleuten überlassen. Werkstattfehler passieren beim Auto und leider auch im Krankenhaus.
Gebe ich mein Auto in die Werstatt zur Inspektion oder Instandsetzung, dann entsteht ein werkvertragliches Schuldverhältnis mit Haftungskonsequenzen. daher muss unbedingt Beweissicherung über den Hergang und die mögliche Ursache in Kausalität zu den ausgeführten Arbeiten angestellt werden!

Dann hier eine fachliche Meinung:

Die werkvertragliche Schuld dürfte sich mit Erledigung der Wartungs- und Inspektionsumfangs erschöpft haben, ggf. lässt sich aus der Mobilitätsgarantie noch der Anspruch auf Verbringung des Fahrzeugs in die Vertragswerkstatt sowie auf ein Werkstattersatzfahzeug ableiten, was hier nicht Begehr des TE ist.

Eine (teilweise) Verpflichtung zur Übernahme des entstandenen Schadens setzt voraus, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schadensereignis und einem zumindest fahrlässigen Handeln der Werkstatt respektive deren Erfüllungsgehilfen besteht und nachgewiesen werden kann. Die Beweislast liegt bei dem, der hier den Anspruch durchsetzen möchte. Soweit man diesen Weg bestreiten möchte ist es zutreffend, dass die Einschaltung eines Sachverständigen der erste Schritt sei.

Fraglich sind die Erfolgsaussichten. Bei dem hier vorliegenden Streitwert werden keine Ermittlungen á la CSI Miami erfolgen, die belegen, dass ein abstruses Fehlverhalten eines Werkstattmitarbeiters zum Schaden geführt hat und dass bei korrekter Ausführung der Arbeiten der Schaden nicht eingetreten wäre bzw. hätte verhindert werden können. Halte ich für - nennen wir es mal - eher unwahrscheinlich, um nicht unmöglich zu sagen. Die Kosten wären bei erfolgloser Sachverhaltsaufklärung vom TE zu tragen und stehen vermutlich in keinem Verhältnis zu einer Instandsetzung mit einem gebrauchten Motor.

Auch glaube ich kaum, dass bei einem Fzg. mit 170 TKM eine Kulanzregelung über VW erfolgen wird - ich will damit nicht sagen, dass dies eine ungewöhnliche Laufleistung sei, jedoch befinden wir uns dann in Regionen, bei denen Wartung, Pflege und Fahrgewohnheiten sowie -verhalten wesentliche Determinanten für die Restlebenserwartung eines Motors sind, sodass von keinem Hersteller erwartet werden kann, hier eine Kostenbeteiligung vorzunehmen.

Anders die Werkstatt, die zwar als Vertragswerkstatt in vielen Punkten den Weisungen des Konzerns unterlegen ist, jedoch als eigenständiges Unternehmen bzw. juristische Person handeln kann. Eventuell besteht dort zur Vermeidung einer rechtlichen Auseinandersetzung bzw. zur Kundenbindung die Bereitschaft, die Arbeiten für den Einbau eines gebrauchten Motors zu einem günstigen Tarif anzubieten oder bei der Beschaffung des Motors behilflich zu sein.

Diesbezüglich würde ich aber lieber einfach höflich fragen als mit dem Anwalt zu drohen. Erfolgsaussicht ist klein aber aber besser als auf Kulanz hoffen, die Werkstatt verklagen oder die Haftpflichtversicherung einzuschalten.

EDIT: Advocard ist Anwalts Liebling?! In welcher Welt lebst Du? Dann doch eher in einer in der Haftpflichtversicherungen Motorschäden übernehmen oder MOtoren gar nicht erst platzen....
Ich versteh Deinen Frust aber fang an, die Wahrheit zu akzeptieren, Dein Motor ist bei 170 TKM geplatzt - daran hat niemand Schuld und Du hast Die goldene A-KArte - und dass tut mir echt leid für Dich (wirklich ganz ohne Ironie).

Da die Nebenaggregate noch überwiegend gebrauchsfähig sein dürften, müßte hier auch lediglich der Rumpfmotor erneuert werden. Somit wäre ein kompletter Austauschmotor nicht notwendig.

@TE ... mir hattest du doch heute noch erzählt das du 200 km/h gefahren bist ... es eine Explosion gab u. dir die Motorhaube hochgeflogen ist u. du nur knapp mit 2 Mitfahrern bei Null Sicht überlebt hast ... zudem seit die gesamte Elektronik ausgefallen ist ...

Außerdem kannst du ja hier nochmal von deinem System posten ... das Hindernisse erkennt ... u. du selbst eingebaut hast? Müssten die Leute im VW Forum doch kennen, oder nicht? (bei mir im A5 gibt es das 😁)

Ähnliche Themen